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   BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9
BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81 (https://dejure.org/1983,9)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 1 BvL 20/81 (https://dejure.org/1983,9)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 1 BvL 20/81 (https://dejure.org/1983,9)
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Gegendarstellung ("Türken in Bingen")

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, ein effektives Recht auf Gegendarstellung in den Medien (hier: im Fernsehen) zu regeln;

Art. 100 Abs. 1 GG, Vorlage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gegendarstellung im Rundfunk

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    NDR-Staatsvertrag

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, 100 Abs. 1 GG

  • opinioiuris.de

    Gegendarstellung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des befristeten Gegendarstellungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gegendarstellungsanspruch im Bereich von Hörfunkt und Fernsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunk - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Gegendarstellung - Zweiwochenfrist - Einstweilige Verfügung - Normenkontrollverfahren - Richtervorlage

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 131
  • NJW 1983, 1179
  • MDR 1983, 551
  • GRUR 1983, 316
  • DVBl 1983, 544
  • afp 1983, 334
 
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Wird zitiert von ... (201)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).

    Angesichts der bereits dargelegten Gefährdungen durch die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung hat der Gesetzgeber mehr als früher auch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; 63, 131 [143]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Jedenfalls ist die neuere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung heranzuziehen, wonach die Grundrechte nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts beeinflussen, sondern zugleich Maßstäbe für eine den Grundrechtsschutz effektuierende Organisationsgestaltung und Verfahrensgestaltung sowie für eine grundrechtsfreundliche Anwendung vorhandener Verfahrensvorschriften setzen (vgl. die Nachweise BVerfGE 53, 30 [65 f. und 72 f.]; aus der Folgezeit ferner BVerfGE 56, 216 [236] und 65, 76 [94]; 63, 131 [143]; 65, 1 [44, 49]).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).
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