Rechtsprechung
| BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Stiftung 'Erinnerung'
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GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 (Erbrecht); ; GG Art. 14 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; EVZStiftG § 16 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Schadensersatzklage von Zwangsarbeitern; Ersetzen privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlich-rechtliche Ansprüche; Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen; Entschädigung für Zwangsarbeit vor deutschen Gerichten; Zwangsarbeit durch private Stiftung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EVZStiftG; GG Art. 14 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des EVZStiftG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.1.2005)
Klage von NS-Zwangsarbeitern gescheitert // Verfassungsgericht verweist auf Stiftungsgesetz
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2001 - 20 O 71/99
- OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
- BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02
- BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Papierfundstellen
- BVerfGE 112, 93
- NJW 2005, 879
- WM 2005, 150
- DVBl 2005, 239
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Dies sei, wie unter Verweis auf das Contergan-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 263) dargelegt wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Rn. 28 In der Contergan-Entscheidung (BVerfGE 42, 263) habe das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Grundsätzen für eine verfassungsgemäße Ersetzung privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlichrechtliche Ansprüche aufgestellt.
Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).
Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende sichernde und abwehrende Bedeutung gilt in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen (vgl. BVerfGE 42, 263 ).
Dabei diente das vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Contergan-Stiftungsgesetz (vgl. BVerfGE 42, 263) als Modell.
Rn. 70 Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung zu dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (BVerfGE 42, 263 - Contergan) hervorgehoben hat, bleibt der Einzelne, nachdem die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft von Geschädigten seinen Anspruch erst realisierbar gemacht hat, als Forderungsinhaber Mitglied der Schicksalsgemeinschaft der Geschädigten und kann sich dem nicht durch Berufung auf die Eigenständigkeit des erworbenen Anspruchs entziehen.
Ihn trifft eine - begrenzte - Pflicht, eine Neuordnung der Berechtigung hinzunehmen, die auf eine Stärkung der Rechtsposition aller zielt (vgl. BVerfGE 42, 263 ).
Vielmehr müssen, soweit für Einzelne punktuell gewisse Nachteile auftreten, diese gegen die insgesamt erzielten Vorteile abgewogen werden (vgl. BVerfGE 42, 263 ).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Rn. 46 a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).
Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).
- BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02
Wirksamkeit des Ausschlusses der Ansprüche von Zwangsarbeitern
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
vom 27. Mai 2003 - VI ZR 389/02 -,.Rn. 23 3. Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer in dem ebenfalls angegriffenen Beschluss (NJW 2003, S. 2912) zurück, da ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliege.
Insbesondere sollte es unerheblich sein, ob die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Unternehmen, bei denen sie eingesetzt waren, - wie von der Rechtsprechung angenommen - verjährt waren oder ob zumindest einzelne Forderungen noch geltend gemacht werden konnten (zur Rechtsprechung siehe außer dem Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren - NJW 2003, S. 2912 - auch OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, S. 30;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 3577 ;… OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2680 ;… KG, KGR Berlin 2000, S. 257;… LG Berlin, NJW 2000, S. 1958 f.;… LG Hamburg, NJW 1999, S. 2825).
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Rn. 46 a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Rn. 55 b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Rn. 55 b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Rn. 50 Hinsichtlich der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - hier der Verjährungsvorschriften - ist das Bundesverfassungsgericht an die fachgerichtliche Entscheidung gebunden, soweit nicht Fehler erkennbar sind, die - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. allgemein BVerfGE 18, 85 ; stRspr). - BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Rn. 57 aa) Im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung der Kriegs- und Kriegsfolgenschäden hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Weite des Einschätzungs- und Gestaltungsraums des Gesetzgebers betont (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 27, 253 ; 102, 254 ). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse beeinflusst, in denen Inhalt und Schranke des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 101, 54 ). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
Restitution und Vertragsanfechtung
- BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
- BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
Zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
- BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung …
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
- OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem …
- BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65
Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58
Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG
- OLG Hamm, 27.10.2000 - 9 W 47/00
Ausschluss weitergehender Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter
- OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00
Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …
- LG Berlin, 01.02.2000 - 2 O 199/99
Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs; Verjährung von Lohnansprüchen eines …
- LG Hamburg, 19.05.1999 - 302 O 108/99
- OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
Schadenersatzansprüche ehemaliger jüdischer Zwangsarbeiter: Ausschluss von …
- BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
Londoner Schuldenabkommen
- BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54
Londoner Schuldenabkommen. Österreich
- BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55
Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ; 70, 191 ; 112, 93 ; 126, 331 ). - BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Der Schutz betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass dieser die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 112, 93 m.w.N.). - BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14
Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %
Veränderungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse können vielmehr zu einer Verschiebung der Maßstäbe führen (vgl. BVerfGE 24, 367, 389; 52, 1, 30; 70, 191, 201; 95, 64, 84; 101, 54, 76; 112, 93, 110; BVerfG, ZOV 2013, 115, 117).
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Rn. 77 Art. 14 Abs. 1 GG schützt dabei nicht nur das zivilrechtliche Sacheigentum, sondern alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass dieser die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 112, 93 ; 123, 186 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 2022 - 2 BvR 1424/15 -, Rn. 107).Dieser Eigentumsschutz speist sich ergänzend aus dem Umstand, dass der Rentenanspruch zugleich auf der Umformung der etwaigen deliktischen Ansprüche der nicht am Vergleich beteiligten Geschädigten beruht (vgl. § 18 Abs. 1, § 23 Abs. 1 StHG), die ebenfalls den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genossen (vgl. zur Umformung deliktischer Ansprüche von Zwangsarbeitern: BVerfGE 112, 93 ; zum Conterganstiftungsrecht: BVerwGE 169, 54 ).
Die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, lässt sich nicht unabhängig davon beantworten, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 102, 1 ; 112, 93 ; stRspr).
Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende sichernde und abwehrende Bedeutung muss in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche gelten, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 112, 93 ).
Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 112, 93 ; 126, 331 ; 143, 246 ).
Dieser Mischcharakter steht der freiheitssichernden Funktion der Conterganrente aber nicht entgegen; denn diese folgt maßgeblich aus ihrem Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 112, 93 ).
Rn. 152 Auch für die umgewandelten öffentlich-rechtlichen Ansprüche gilt, dass die Rechtsposition der Geschädigten ihren Charakter gerade durch die Einbindung in eine relativ große Schicksalsgemeinschaft erhält (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09 u.a. -, Rn. 39; vgl. zur Schicksalsgemeinschaft der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter: BVerfGE 112, 93 ).
Denn insoweit durfte der Gesetzgeber eine gemeinschaftsbezogene Gesamtbetrachtung anstellen und für Einzelne punktuell auftretende Nachteile gegen die insgesamt erzielten Vorteile abwägen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 112, 93 ).
- BVerfG, 26.03.2025 - 2 BvR 1505/20
Solidaritätszuschlag 2020/2021 - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
Unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigener Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 112, 93 ; 115, 97 ; 123, 186 ; 126, 331 ; 162, 325 ; 164, 76 ; 164, 139 ). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
Mit diesen Aufträgen sind nicht ohne Weiteres - als Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte (vgl. BVerfGE 112, 93 m.w.N.) - schuldrechtliche Ansprüche auf Zahlung von Provisionen verbunden. - BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06
Nichtannahmebeschluss: Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und …
Rn. 63 Die Beschwerdeführer sind durch die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast jedenfalls in ihren Grundrechten aus Art. 14 Abs. 1 GG betroffen (vgl. BVerfGE 112, 93 m.w.N.). - BGH, 22.03.2010 - II ZR 12/08
ADCOCOM
Eigentum im Sinne des Artikels 14 Abs. 1 GG ist sowohl das dingliche Recht an einer Sache als auch eine Forderung ( BVerfGE 112, 93, 107; 83, 201, 208 f.; 68, 193, 222 ). Unter den Schutz des Eigentumsgrundrechts fallen im Bereich des Privatrechts grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (BVerfGE 101, 239, 258; 83, 201, 209). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den …
Rn. 84 Zu den schutzfähigen Rechtspositionen im Sinne des Art. 14 GG gehören alle vermögenswerten Rechte, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum dergestalt zuordnet, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 97, 350 ; 112, 93 ).Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird darüber hinaus insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt, in denen Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ; 70, 191 ; 112, 93 ).
- LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der …
a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfG 7. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 - Rn. 47, NJW 2005, 879 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03] ). Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen.Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfG 7. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 - Rn. 54, NJW 2005, 879 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03] ). Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers.
Mit einer solch komplexen Abwägung kann auch eine Pauschalisierung durch den Gesetzgeber einhergehen, ohne dass dem Grundsatz der Einzelfallgerechtigkeit der Vorrang einzuräumen wäre (vgl. BVerfG 7. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 - Rn. 61, NJW 2005, 879 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03] ). Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber dem Interesse, den Bestand der Sozialkassen im Baugewerbe zu sichern, den Vorrang eingeräumt hat (iE. ebenso Klein AuR 2017, 48, 52)..
- BVerfG, 18.04.2018 - 1 BvR 1213/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die Ausschüttungspraxis von …
- BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12
Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14
Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in …
- BGH, 19.01.2024 - V ZR 191/22
Zu erbbaurechtlichem Heimfallanspruch wegen nicht fristgerechter Fertigstellung …
- OLG Hamm, 07.05.2025 - 31 U 10/24
Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen
- BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …
- BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13
Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von …
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten …
- OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06
Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III
- OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06
Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB
- BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener …
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21
Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge
- StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920
Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im …
- BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09
Nichtannahmebeschluss: Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
VTV Gerüstbau
- OLG Nürnberg, 03.07.2026 - 3 U 756/26
Berufungsrücknahme, einstweilige Verfügung, Hinweisbeschluss, Oberlandesgericht, …
- BVerfG, 09.10.2024 - 2 BvR 536/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Aufhebung eines im Rahmen einer …
- LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14
Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am …
- LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17
SokaSiG
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17
Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der …
- LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12
Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden …
- BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 2297/10
Nichtannahmebeschluss: "Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer …
- LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14
Sozialkassen im Baugewerbe
- LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16
Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie …
- LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16
Begründetheit von Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 4 A 1661/14
Pfandleiher müssen Pfandüberschüsse an den Staat abführen
- LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18
§ 7 SokaSiG
- BFH, 08.11.2006 - I R 69/05
Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im …
- BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 668/04
Wert des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit
- LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- BVerwG, 23.05.2023 - 4 C 1.22
Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung von Unterwasserkabeln zur …
- VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18
Verfassungsbeschwerde
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
- BGH, 05.05.2011 - III ZR 305/09
Entschädigungsanspruch bei Zurückweisung eines Antrags des Ehemanns der …
- OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
Zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten privater …
- BVerwG, 26.06.2020 - 5 C 1.20
Versäumung der Frist für die Geltendmachung einer Conterganrente; Ausschlussfrist …
- FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 64/09
Musterverfahren zu Erstattung des SolZ bei Körperschaftsteuerguthaben
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
- VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07
Thüringer Waldgesetz
- BFH, 08.11.2006 - I R 70/05
"Körperschaftsteuer-Moratorium" ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und …
- BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R
Rentenversicherung - Ausschluss von ehemaligen Zwangsarbeitern von der …
- StGH Niedersachsen, 24.03.2020 - StGH 7/19
Organstreitverfahren; parlamentarisches Auskunftsrecht; betäubungsloses Schächten
- VGH Bayern, 04.11.2009 - 19 BV 06.2146
Landwirtschaftsrecht; Anwendungsvoraussetzungen des Art. 14 Abs. 2 VO (EWG) Nr. …
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 21/07 B
Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines …
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung …
- OLG München, 22.12.2011 - 1 U 5388/10
Amtshaftung bzw. Entschädigung aus enteignungsgleichen Eingriff: …
- OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
Nichtigkeitsfeststellungsklage eines Grundstückseigentümers gegen vereinfachte …
- OLG Nürnberg, 14.05.2013 - 1 Kart 1518/12
Befreiung von den Netznutzungsentgelten: Rückwirkende Anwendbarkeit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 RJ 16/04
Antrag der Versicherten auf Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz; …
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 27-IV-21
- VG München, 22.09.2016 - M 17 K 15.5180
Beihilferecht der Beamten - Herausgabe von Rechnungsbelegen
- VG Potsdam, 08.04.2021 - 1 K 6165/17
- VG Potsdam, 08.04.2021 - 1 K 6205/17
- VG Hamburg, 30.09.2015 - 13 K 3130/15
Ablieferung und Verfall nach der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der …
- OLG Frankfurt, 16.09.2019 - 13 U 95/18
Kein Amtshaftungsanspruch wegen mangelnden Verschuldens bei vertretbarer …
- OLG Karlsruhe, 29.04.2010 - 12 W 29/10
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