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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,573
BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03 (https://dejure.org/2004,573)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03 (https://dejure.org/2004,573)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 (https://dejure.org/2004,573)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Stiftung 'Erinnerung'

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 (Erbrecht); ; GG Art. 14 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; EVZStiftG § 16 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzklage von Zwangsarbeitern; Ersetzen privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlich-rechtliche Ansprüche; Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen; Entschädigung für Zwangsarbeit vor deutschen Gerichten; Zwangsarbeit durch private Stiftung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EVZStiftG; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des EVZStiftG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.1.2005)

    Klage von NS-Zwangsarbeitern gescheitert // Verfassungsgericht verweist auf Stiftungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 93
  • NJW 2005, 879
  • WM 2005, 150
  • DVBl 2005, 239
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Dies sei, wie unter Verweis auf das Contergan-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 263) dargelegt wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Rn. 28 In der Contergan-Entscheidung (BVerfGE 42, 263) habe das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Grundsätzen für eine verfassungsgemäße Ersetzung privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlichrechtliche Ansprüche aufgestellt.

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

    Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende sichernde und abwehrende Bedeutung gilt in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Dabei diente das vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Contergan-Stiftungsgesetz (vgl. BVerfGE 42, 263) als Modell.

    Rn. 70 Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung zu dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (BVerfGE 42, 263 - Contergan) hervorgehoben hat, bleibt der Einzelne, nachdem die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft von Geschädigten seinen Anspruch erst realisierbar gemacht hat, als Forderungsinhaber Mitglied der Schicksalsgemeinschaft der Geschädigten und kann sich dem nicht durch Berufung auf die Eigenständigkeit des erworbenen Anspruchs entziehen.

    Ihn trifft eine - begrenzte - Pflicht, eine Neuordnung der Berechtigung hinzunehmen, die auf eine Stärkung der Rechtsposition aller zielt (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Vielmehr müssen, soweit für Einzelne punktuell gewisse Nachteile auftreten, diese gegen die insgesamt erzielten Vorteile abgewogen werden (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Rn. 46 a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Ansprüche von Zwangsarbeitern

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    vom 27. Mai 2003 - VI ZR 389/02 -,.

    Rn. 23 3. Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer in dem ebenfalls angegriffenen Beschluss (NJW 2003, S. 2912) zurück, da ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliege.

    Insbesondere sollte es unerheblich sein, ob die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Unternehmen, bei denen sie eingesetzt waren, - wie von der Rechtsprechung angenommen - verjährt waren oder ob zumindest einzelne Forderungen noch geltend gemacht werden konnten (zur Rechtsprechung siehe außer dem Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren - NJW 2003, S. 2912 - auch OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, S. 30;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 3577 ;… OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2680 ;… KG, KGR Berlin 2000, S. 257;… LG Berlin, NJW 2000, S. 1958 f.;… LG Hamburg, NJW 1999, S. 2825).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Rn. 46 a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Rn. 55 b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Rn. 55 b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Rn. 50 Hinsichtlich der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - hier der Verjährungsvorschriften - ist das Bundesverfassungsgericht an die fachgerichtliche Entscheidung gebunden, soweit nicht Fehler erkennbar sind, die - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. allgemein BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Rn. 57 aa) Im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung der Kriegs- und Kriegsfolgenschäden hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Weite des Einschätzungs- und Gestaltungsraums des Gesetzgebers betont (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 27, 253 ; 102, 254 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse beeinflusst, in denen Inhalt und Schranke des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00

    Zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung …

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem …

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 9 W 47/00

    Ausschluss weitergehender Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …

  • LG Berlin, 01.02.2000 - 2 O 199/99

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs; Verjährung von Lohnansprüchen eines …

  • LG Hamburg, 19.05.1999 - 302 O 108/99
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01

    Schadenersatzansprüche ehemaliger jüdischer Zwangsarbeiter: Ausschluss von …

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54

    Londoner Schuldenabkommen. Österreich

  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ; 70, 191 ; 112, 93 ; 126, 331 ).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Der Schutz betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass dieser die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 112, 93 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Veränderungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse können vielmehr zu einer Verschiebung der Maßstäbe führen (vgl. BVerfGE 24, 367, 389; 52, 1, 30; 70, 191, 201; 95, 64, 84; 101, 54, 76; 112, 93, 110; BVerfG, ZOV 2013, 115, 117).
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