Rechtsprechung
| BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- DFR
Akkreditierung von Studiengängen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
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Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) verlangt gesetzliche Regelung wesentlicher Entscheidungen zur Akkreditierung von Hochschulstudiengängen - §§ 72 Abs 2 S 6, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom 31.10.2006 sowie §§ 73 Abs 4, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG, Art 165 Abs 4 AEUV
Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) verlangt gesetzliche Regelung wesentlicher Entscheidungen zur Akkreditierung von Hochschulstudiengängen - §§ 72 Abs 2 S 6, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom 31.10.2006 sowie §§ 73 Abs 4, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom ... - Wolters Kluwer
Normenkontrollverfahren betreffend die landesrechtlichen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen; Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen; Entscheidungen zur Akkreditierung als ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollverfahren betreffend die landesrechtlichen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen; Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen; Entscheidungen zur Akkreditierung als ...
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lehrpläne, Rahmenpläne - Akkreditierung von Studiengängen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
- lto.de (Kurzinformation)
Akkreditierung privater Hochschulen: Verfahren in NRW verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Akkreditierung von Studiengängen
- Jurion (Kurzinformation)
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wie geht man gegen private Hochschulen vor?
Besprechungen u.ä. (2)
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Grundrechte: Akkreditierung von Studiengängen (wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen)
- ordnungderwissenschaft.de
(Entscheidungsbesprechung)
Das Bundesverfassungsgericht zur Akkreditierung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 27.07.2009 - 12 K 2689/08
- VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Papierfundstellen
- BVerfGE 141, 143
- NVwZ 2016, 675
- DVBl 2016, 641
- DÖV 2017, 302
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (62)
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Rn. 48 a) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt Hochschullehrende, Fakultäten und Fachbereiche sowie Hochschulen (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 61, 82 ; 75, 192 ; 93, 85 ; 111, 333 ), also Universitäten und Fachhochschulen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), und die privatrechtlich organisierte Wissenschaft (…dazu etwa Bethge, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 5 Rn. 213;… Fehling, in: BK Art. 5 Abs. 3 Rn. 132, Bearb. März 2004).Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).
An diese Kontrolle ist nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 6 HG NRW a.F. die Anerkennung als Hochschule, nach § 75 Abs. 1 HG NRW a.F. der Auftritt als solche und nach § 81 HG NRW a.F. auch die Verteilung öffentlicher Finanzmittel geknüpft, was ihr erhebliche Bedeutung verleiht (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Kriterien der Bewertung wissenschaftlicher Qualität, an die der Gesetzgeber Folgen knüpft, müssen vielmehr Raum für wissenschaftseigene Orientierungen lassen (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Er muss insofern auch für die Qualitätssicherung ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so ausgestaltet sind, dass Gefahren für die Freiheit der Lehre vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Dabei ist sicherzustellen, dass berücksichtigt wird, dass die Kriterien in den verschiedenen Disziplinen unterschiedlich sein können und gegebenenfalls auch sein müssen (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Dies galt im Jahr 2004 für die Definition von Kriterien der Evaluation auch der Lehre, die damals "noch" dem inneruniversitären Prozess überlassen werden konnten, die der Gesetzgeber aber bereits beobachten und erforderlichenfalls nachbessern musste (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Er konnte im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums damals zunächst ein Modell etablieren, in dem er Bewertungskriterien nicht selbst festlegte, dies aber auch nicht Externen , sondern dem inneruniversitären Prozess überließ, an dem die Wissenschaft selbst allerdings angemessen beteiligt sein musste (vgl. BVerfGE 111, 333 , unter Verweis auf BVerfGE 95, 267 ).
Aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lässt sich nicht ableiten, dass einer Hochschule, einer Fakultät oder einem Fachbereich ein verfassungsrechtlich geschütztes autonomes Recht zukommt, ausschließlich selbst über Umfang und Inhalt des Lehrangebotes zu bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Geschützt ist insbesondere die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz der Lehrveranstaltung (vgl. BVerfGE 127, 87 ; auch BVerfGE 55, 37 m.w.N.) sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ) und das Recht, sich im Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 55, 37 ).Rn. 52 b) Dieser Zwang zur Akkreditierung der Studiengänge beschränkt die Freiheit der Hochschule, über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz des Studiengangs und der Lehrveranstaltungen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 127, 87 ).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht insofern Vorgaben, die einen ordnungsgemäßen Lehrbetrieb (vgl. BVerfGE 127, 87 ) mit einem transparenten Prüfungssystem (vgl. BVerfGE 93, 85 ) sicherstellen, nicht entgegen.
Daher ist die Wissenschaftsfreiheit durch den Gesetzgeber in Systemen der Qualitätskontrolle jedenfalls prozedural und organisatorisch zu sichern; neben dem Abwehrrecht gegen punktuelle und personenbezogene Eingriffe steht auch hier eine Garantie hinreichender Teilhabe der Wissenschaft selbst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; stRspr), die vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch durch Dritte, im Wissenschaftssystem mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Akteure schützt (vgl. BVerfGE 127, 87 ; 130, 263 ; 136, 338 ).
Er muss insofern auch für die Qualitätssicherung ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so ausgestaltet sind, dass Gefahren für die Freiheit der Lehre vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lässt sich nicht ableiten, dass einer Hochschule, einer Fakultät oder einem Fachbereich ein verfassungsrechtlich geschütztes autonomes Recht zukommt, ausschließlich selbst über Umfang und Inhalt des Lehrangebotes zu bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Rn. 49 b) Die forschungsbasierte Lehre ist als Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 126, 1 ).Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).
Geschützt ist insbesondere die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz der Lehrveranstaltung (vgl. BVerfGE 127, 87 ; auch BVerfGE 55, 37 m.w.N.) sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ) und das Recht, sich im Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 55, 37 ).
In der wissenschaftlichen Lehre ist daher der Aufgabe der Berufsausbildung und den damit verbundenen Grundrechtspositionen der Studierenden Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 136, 338 ; stRspr).
Daher ist die Wissenschaftsfreiheit durch den Gesetzgeber in Systemen der Qualitätskontrolle jedenfalls prozedural und organisatorisch zu sichern; neben dem Abwehrrecht gegen punktuelle und personenbezogene Eingriffe steht auch hier eine Garantie hinreichender Teilhabe der Wissenschaft selbst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; stRspr), die vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch durch Dritte, im Wissenschaftssystem mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Akteure schützt (vgl. BVerfGE 127, 87 ; 130, 263 ; 136, 338 ).
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Rn. 48 a) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt Hochschullehrende, Fakultäten und Fachbereiche sowie Hochschulen (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 61, 82 ; 75, 192 ; 93, 85 ; 111, 333 ), also Universitäten und Fachhochschulen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), und die privatrechtlich organisierte Wissenschaft (…dazu etwa Bethge, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 5 Rn. 213;… Fehling, in: BK Art. 5 Abs. 3 Rn. 132, Bearb. März 2004).Rn. 49 b) Die forschungsbasierte Lehre ist als Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 126, 1 ).
Rn. 58 b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit können zur Verfolgung eines Zieles mit Verfassungsrang gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ; 126, 1 ; stRspr).
Rn. 59 c) Die mit der Qualitätssicherung verbundenen Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bedürfen nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 122, 89 ; 126, 1 ).
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07
Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen …
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).In der wissenschaftlichen Lehre ist daher der Aufgabe der Berufsausbildung und den damit verbundenen Grundrechtspositionen der Studierenden Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 136, 338 ; stRspr).
Daher ist die Wissenschaftsfreiheit durch den Gesetzgeber in Systemen der Qualitätskontrolle jedenfalls prozedural und organisatorisch zu sichern; neben dem Abwehrrecht gegen punktuelle und personenbezogene Eingriffe steht auch hier eine Garantie hinreichender Teilhabe der Wissenschaft selbst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; stRspr), die vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch durch Dritte, im Wissenschaftssystem mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Akteure schützt (vgl. BVerfGE 127, 87 ; 130, 263 ; 136, 338 ).
Er muss insofern auch für die Qualitätssicherung ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so ausgestaltet sind, dass Gefahren für die Freiheit der Lehre vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Hessisches Universitätsgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).Rn. 58 b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit können zur Verfolgung eines Zieles mit Verfassungsrang gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ; 126, 1 ; stRspr).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Das Hochschulstudium steht jedoch auch in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist (vgl. BVerfGE 33, 303 , unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 ; 85, 36 ; 134, 1 ).Dies kann zugleich mit der Anordnung einer befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung verbunden werden, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde (vgl. BVerfGE 132, 134 ) oder ein rechtliches Vakuum zu befürchten wäre (vgl. BVerfGE 128, 326 ), und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 40, 276 ; 41, 251 ; 51, 268 ; 109, 190 ).
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Allerdings kann die Entscheidung nach § 31 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVerfGG auch darauf beschränkt werden, eine verfassungswidrige Norm nur für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären (vgl. BVerfGE 109, 190 ).Dies kann zugleich mit der Anordnung einer befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung verbunden werden, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde (vgl. BVerfGE 132, 134 ) oder ein rechtliches Vakuum zu befürchten wäre (vgl. BVerfGE 128, 326 ), und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 40, 276 ; 41, 251 ; 51, 268 ; 109, 190 ).
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Von der vorgelegten Vorschrift gehen noch Rechtswirkungen aus, die für das beim Fachgericht anhängige Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 39, 148 ; 47, 46 ; 55, 32 ; 68, 155 ; 106, 275 ; 130, 1 ).Aufgrund der Klageänderung in eine Fortsetzungsfeststellungsklage am 20. November 2009 kommt es auf die gesetzliche Regelung im Zeitpunkt der Erledigung an (vgl. BVerfGE 106, 275 ).
- BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Das Hochschulstudium steht jedoch auch in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist (vgl. BVerfGE 33, 303 , unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 ; 85, 36 ; 134, 1 ).Eine allgemeine Vorgabe der Bewertung von Studienangeboten hinsichtlich der Maßnahmen zur Chancengleichheit sowohl von Männern und Frauen wie auch hinsichtlich anderer struktureller Benachteiligungen und des Nachteilsausgleichs für behinderte Studierende dient der Verwirklichung von Art. 3 Abs. 2 und 3 GG und der Chancengleichheit im Hochschulstudium (vgl. BVerfGE 134, 1 ).
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78
Bremer Modell
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …
- BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
Universitätsgesetz NRW
- VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Dienstbeschädigungsausgleich
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73
Gesetzliche Grundlage Strafvollzug
- BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
- BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Grundschulauflösung
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Beförderung Schwerbehinderter
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
- BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - 5 S 27.10
Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 88/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 15 E 1153/09
Aufhebung eines Akkreditierungsbescheids zu einem Studiengang wegen …
- OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
Antrag auf vorläufige Zulassung im Studiengang Management im Handel B. A. im …
- VG Arnsberg, 19.11.2008 - 12 L 576/08
Prüfung der Anspruchsvoraussetzung für die Reakkreditierung durch Hinzuziehung …
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ; vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.). - BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
Darüber hinaus kann eine zugleich mit der Anordnung einer befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung verbundene Unvereinbarkeitserklärung erfolgen, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde oder ein rechtliches Vakuum zu befürchten wäre, und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 141, 143 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 ).
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Rn. 84 Soweit der Verwaltungsgerichtshof annimmt, es sei zulässig, in § 27 Abs. 1 Satz 2 JAG eine Bezugnahme auch auf den zeitlich erst nach Erlass dieser Verweisungsnorm in das Gesetz eingefügten § 45 HBG zu sehen, entspricht die Begründung den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht an die Zulässigkeit derartiger dynamischer Verweisungen anlegt (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 141, 143 ;… siehe ferner statt vieler nur Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 20 Rn. 118 m.w.N.). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Wie weit der Gesetzgeber die für den jeweils geschützten Lebensbereich wesentlichen Leitlinien selbst bestimmen muss, lässt sich dabei nur mit Blick auf den Sachbereich und die Eigenart des Regelungsgegenstandes beurteilen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 59). - BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
Die Unvereinbarkeitserklärung ist deshalb gemäß § 78 Satz 2 in Verbindung mit § 82 Abs. 1 BVerfGG im Interesse der Rechtsklarheit auf die genannten Vorschriften in der Fassung vom 13. April 2022 zu erstrecken (vgl. BVerfGE 94, 241 ; 104, 126 ; 132, 179 ; 141, 143 ). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Dieser verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. zum sog. Wesentlichkeitsgrundsatz BVerfGE 34, 165 ; 40, 237 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 47, 46 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 98, 218 ; 105, 279 ; 108, 282 ; 116, 24 ; 128, 282 ; 134, 141 ; 141, 143 ). - BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Damit sind dynamische Verweisungen zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit ziehen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 75).Bei fehlender Identität der Gesetzgeber bedeutet eine dynamische Verweisung mehr als eine bloße gesetzestechnische Vereinfachung; sie führt zur versteckten Verlagerung von Gesetzgebungsbefugnissen und ist daher nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit setzen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 75).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Dynamische Verweisungen sind zulässig, wenn der Gesetzgeber den Inhalt seiner Vorschriften trotz Verweisung selbst festlegt und nicht der Entscheidung Dritter unterwirft (vgl. BVerfGE 78, 35 ; 141, 143 ). - BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Auch Verweisungen auf Regelungen eines anderen Normgebers sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 29, 198 ; 47, 285 ; 141, 143 ).Die Verweisung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers durch sogenannte statische Verweisung in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 141, 143 ; 153, 310 m.w.N. - Knorpelfleisch;… vgl. auch Dreier, in: ders., GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20 (Demokratie) Rn. 118).
Eine dynamische Verweisung auf die durch einen anderen Normgeber erlassenen Regelungen ist nur in dem Rahmen zulässig, den insbesondere die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie setzen (vgl. BVerfGE 141, 143 ; 143, 38 ; 153, 310 ; stRspr).
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
- VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22
Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18
Evaluationssatzung an Hochschule
- BVerfG, 26.11.2024 - 1 BvL 1/24
Krankenhausvorbehalt - Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen …
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- VG Berlin, 16.02.2022 - 14 L 24.22
Corona: genesen für 6 Monate
- BVerfG, 09.07.2018 - 1 BvL 2/18
Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und …
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
- VG Düsseldorf, 07.08.2020 - 15 K 141/18
Bildungseinrichtung Anerkennung staatlich Hochschule Wissenschaftsrat …
- BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R
Krankenversicherung - volljähriger Versicherter - Versorgung mit Brillengläsern …
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14
Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 5 A 3227/17
Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 1 A 1712/14
Anerkennung der sog. "MBST®-KernspinResonanzTherapie" (MBST = …
- BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gem der …
- BVerfG, 25.06.2025 - 1 BvR 368/22
Berliner Hochschulgesetz - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer staatlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20
Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der …
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors …
- OVG Bremen, 10.03.2020 - 1 LC 171/16
Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft - Anfechtung der Vaterschaft; …
- VG Freiburg, 25.01.2023 - 1 K 1495/20
Entscheidung über die Befristung der staatlichen Anerkennung einer Hochschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 5 A 1631/18
Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der …
- BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 …
- BFH, 27.05.2020 - II R 38/18
Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet
- VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
Widerruf der staatlichen Anerkennung einer privaten Hochschule
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 590/15
Nichtannahmebeschluss: Kapazitätsrecht einer Hochschule und vorläufige Zulassung …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 314/23
Informationsanspruch gegen eine Universität betreffend das Verfahren zur …
- BVerfG, 30.09.2025 - 1 BvR 1141/19
Thüringer Hochschulgesetz - Verfassungsbeschwerde gegen Thüringer Hochschulgesetz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2024 - 15 B 1005/24
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Keine Räumung des Camp for …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 17a Abs 3 S 1 JagdG NW (F: …
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2024 - 9 S 835/24
Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung in …
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17
Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 164/16
Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer Anspruch; …
- BVerfG, 07.11.2022 - 1 BvR 655/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 …
- LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 13/19
Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungskorrektur nach Ablauf der …
- OLG Hamm, 13.06.2016 - 15 VA 4/15
Widerruf der Genehmigung zur uneingeschränkten Teilnahme eines Notars am …
- BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 301 Abs 2 S 4 SGB V …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 265/16
Anspruch außerkapazitärer; Anspruch innerkapazitärer; anteilsmäßige Kürzung; …
- VG Düsseldorf, 28.07.2026 - 29 L 2150/26
GEAS-Anpassungsgesetz, Aufnahmekrise, Belgien, Einreise- und Aufenthaltsverbot
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 65/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel …
- OVG Sachsen, 18.05.2021 - 2 C 7/20
Evaluation; Qualitätssicherung; Lehrveranstaltung
- OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2016 - 13 A 1087/16
Klage auf Erteilung einer Approbation als Zahnarzt; Gleichwertigkeit einer …
- VG Bremen, 16.11.2016 - 6 V 2216/16
Numerus-clausus-Verfahren, Klinische Psychologie Master - NC-Verfahren; …
- VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19
5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und …
- VG Bremen, 09.12.2016 - 6 V 2664/16
Numerus-clausus-Verfahren, Soziale Arbeit BA - Curricularnormwert; …
- VG Bremen, 16.11.2016 - 6 V 2180/16
Numerus-clausus-Verfahren, Psychologie BA - NC-Verfahren; Psychologie
- VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status vollständig …
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22
Rechtmäßigkeit von § 1 Abs. 1 bis 3 der (2.) Niedersächsischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2023 - 36 A 1497/22
Rechtmäßigkeit des Führens einer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 12 N 41.14
Zulassungsbegehren; Beigeladene; Informationszugang; Einsicht in …
- StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2891
Normernkontrollantrag der SPD und der FDP gegen Landesrechtliche Bestimmungen …
- BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 1 VBVG - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - 4 B 237/20
Staatliche Anerkennung reglementierter Beruf Soziale Arbeit Sozialpädagogin …
- FG Köln, 07.08.2025 - 13 K 1624/22
Gemeinnützigkeit - Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic e.V.
- BVerfG, 11.07.2024 - 1 BvL 1/22
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 280, 281 FamFG, § 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - 13 B 93/21
Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses
- BVerfG, 06.06.2024 - 1 BvL 3/24
Unzulässige Richtervorlage zum Umfang der Kostenfreiheit gem § 2 GNotKG - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2024 - 80 D 4.22
Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Einlegung und Begründung der …
- VG Minden, 20.12.2023 - 10 Nc 7/23
- VG Karlsruhe, 08.05.2024 - 6 K 800/22
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit: begehrte Herausgabe von Informationen …
- VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
Beschränkung der gewerblichen Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up …
- VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der …
- VG Regensburg, 04.08.2025 - RO 5 K 24.30
Bewilligung/Zulassung der Beschäftigung von an einer privaten Hochschule …
- VG Münster, 11.01.2018 - 4 L 1846/17
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