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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,54
BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 (https://dejure.org/1964,54)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 (https://dejure.org/1964,54)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1964 - 2 BvR 411/61 (https://dejure.org/1964,54)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Praktischer Richterausschluß

  • opinioiuris.de

    Praktischer Richterausschluss / Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 62 § 78; GG Art. 97 Abs. 2 Satz 1
    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 252
  • NJW 1964, 1019
  • DVBl 1964, 393
  • DÖV 1965, 392
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Verfahren in Angelegenheiten des Kassenarztrechts fallen seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1960 (BVerfGE 11, 30) und vom 8. Februar 1961 (BVerfGE 12, 144) verhältnismäßig selten an; Angelegenheiten nach §§ 18, 21, 22 SGG erledigen sich regelmäßig durch einfache Formularbeschlüsse; die dritte Gruppe von Zuständigkeiten stellt ebenfalls für den Senat keine Belastung von Gewicht dar.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Denn jedenfalls ist die Rechtslage insoweit so zweifelhaft, daß dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, ein Anfechtungsverfahren durchzuführen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 9, 3 [7 f.]; 10, 302 [308]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Denn jedenfalls ist die Rechtslage insoweit so zweifelhaft, daß dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, ein Anfechtungsverfahren durchzuführen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 9, 3 [7 f.]; 10, 302 [308]).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Das Bundesverfassungsgericht kann, nachdem die Verfassungsbeschwerde unter den vorgenannten Gesichtspunkten zulässig ist, die Verletzung dieser Vorschriften des Grundgesetzes durch die Geschäftsverteilung von Amts wegen nachprüfen (vgl. BVerfGE 6, 376 [385]; 9, 83 [86 ff.]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Das Bundesverfassungsgericht kann, nachdem die Verfassungsbeschwerde unter den vorgenannten Gesichtspunkten zulässig ist, die Verletzung dieser Vorschriften des Grundgesetzes durch die Geschäftsverteilung von Amts wegen nachprüfen (vgl. BVerfGE 6, 376 [385]; 9, 83 [86 ff.]).
  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62

    Boykottaufruf zur Verhinderung der Verbreitung von Zeitschriften mit dem …

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Es steht ihm aber nicht zu, einen planmäßig bei einem Gericht ernannten Richter als für die Rechtsprechung dieses Gerichts untragbar, völlig ungeeignet oder unzumutbar zu qualifizieren und aus diesem Grund von der Rechtsprechung fernzuhalten (vgl. Schorn, DRiZ 1962, 187; Walter, ÖJZ 1964, 95).
  • BVerfG, 08.02.1961 - 1 BvL 10/60

    Verfassungswidrigkeit des Praxis der Zulassung von Zahnärzten zu RVO -Kassen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Verfahren in Angelegenheiten des Kassenarztrechts fallen seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1960 (BVerfGE 11, 30) und vom 8. Februar 1961 (BVerfGE 12, 144) verhältnismäßig selten an; Angelegenheiten nach §§ 18, 21, 22 SGG erledigen sich regelmäßig durch einfache Formularbeschlüsse; die dritte Gruppe von Zuständigkeiten stellt ebenfalls für den Senat keine Belastung von Gewicht dar.
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Vorkonstitutioneller Instanzenzug

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
    Denn jedenfalls ist die Rechtslage insoweit so zweifelhaft, daß dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, ein Anfechtungsverfahren durchzuführen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 9, 3 [7 f.]; 10, 302 [308]).
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