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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,513
BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68 (https://dejure.org/1971,513)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1971 - 1 BvR 247/68 (https://dejure.org/1971,513)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 (https://dejure.org/1971,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs erlittene Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 249
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - entschieden, daß § 7 der 11. LeistungsDV-LA in der Fassung der Verordnung vom 17. November 1962 (BGBl. I S. 675), soweit dadurch Verfolgte, die an bestimmten Stichtagen ihren ständigen Aufenthalt in Österreich hatten, nachträglich von den Ausgleichsleistungen für Verfolgungsschäden in den Vertreibungsgebieten ausgeschlossen worden sind, weder gegen das Rechtsstaatsprinzip noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, noch gegen die Eigentumsgarantie der Verfassung verstößt.

    Da in dem nachträglichen ersatzlosen Leistungsausschluß früher anspruchsberechtigter Verfolgter eine erhebliche Härte liegt, gilt insoweit das gleiche wie im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - unter C ausgeführt.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob die vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegte Auslegung Verfassungsrecht verletzt, weil das Auslegungsergebnis mit den geltend gemachten Grundrechten nicht vereinbar ist (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.); 21, 209 (216)).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob die vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegte Auslegung Verfassungsrecht verletzt, weil das Auslegungsergebnis mit den geltend gemachten Grundrechten nicht vereinbar ist (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.); 21, 209 (216)).
  • BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68
    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Beschwerdeführerin gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin durch Urteil vom 11. Januar 1968 (BVerwGE 29, 34 ) zurück.
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der …

    Die Unwürdigkeitsklausel stellt nämlich gerade die Gleichheit zwischen allen NS-Opfern wieder her, indem im Ergebnis diejenigen von einer Wiedergutmachung des ihnen durch die Nationalsozialisten zugefügten Unrechts ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, die selbst, als ihnen Macht übertragen oder eingeräumt wurde, die elementaren Rechte anderer verletzt haben (vgl § 6 BEG und dazu BVerfGE 13, 46; § 3 Nr. 3a des Gesetzes zu Art. 131 GG und dazu BVerfGE 22, 387; § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG; § 3 Abs. 1, jetzt Abs. 2 Nr. 2 BVFG und dazu BVerfGE 11, 299; § 359 Abs. 3 Nrn 1 und 2 LAG, in anderem Zusammenhang zu § 359 Abs. 2 LAG, BVerfGE 32, 249).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf …

    Denn die Unwürdigkeitsklausel stellt gerade die Gleichheit zwischen allen NS-Opfern in Deutschland wieder her, indem im Ergebnis diejenigen von einer Wiedergutmachung des ihnen durch die Nationalsozialisten zugefügten Unrechts ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, die selbst, als ihnen die Macht hierfür übertragen oder eingeräumt wurde, die elementaren Rechte anderer verletzt haben (vgl § 6 BEG und dazu BVerfGE 13, 46 ; § 3 Nr. 3a des Gesetzes zu Art. 131 GG und dazu BVerfGE 22, 387 ; § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Häftlingshilfegesetzes; § 3 Abs. 1, jetzt Abs. 2 Nr. 2 des Bundesvertriebenengesetzes und dazu BVerfGE 11, 299 ; § 359 Abs. 3 Nrn 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes, in anderem Zusammenhang zu § 359 Abs. 2 LAG, BVerfGE 32, 249 ).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74

    Rechtsmittel

    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für dessen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregelung ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 90.74

    Ausgleich eines Umsiedlungsschadens - Ansprüche der Erben des Geschädigten nach …

    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für die dortigen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregel ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 42.86

    Feststellung eines Schadens an Betriebsvermögen - Schäden von Verfolgten …

    BAA 84, 85 = ZLA 85, 50>; vgl. ferner BVerfGE 32, 249), so daß auch die Voraussetzungen des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO für eine Prüfung durch das Revisionsgericht nicht vorliegen.
  • BVerwG, 25.06.1973 - III ER 244.73
    Dies bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, zumal auch der inhaltlich gleichliegende sogenannte "Österreichvorbehalt" in § 7 der 7. FeststellungsDV in der Fassung der Verordnung vom 17. November 1962 (BGBl. I 676), der ebenfalls seine Grundlage in dem deutsch-österreichischen Finanz- und Ausgleichsvertrag hat, als verfassungsgemäß angesehen worden ist (Urteil des beschließenden Senats vom 25. August 1966 - BVerwG III C 182.64 - [Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 77 = RLA 1967, 84 = ZLA 1967, 22] und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757.66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247.68 - [BVerfGE 32, 249]).
  • BVerwG, 17.02.1972 - III C 142.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verlust von Betriebsvermögen

    Die gegen das genannte Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - zurückgewiesen, weil weder die der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegende gesetzliche Regelung noch deren Auslegung- und Anwendung verfassungsrechtlich zu beanstanden sei.
  • BVerwG, 21.05.1982 - 5 B 92.81

    Rechtsmittel

    Eine gesetzliche Regelung, die von Rechtsträgern eines Bundeslandes erlassen worden ist, behält, mit Ausnahme des hier nicht gegebenen, in § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO vorgesehenen Falles, auch dann ihre Eigenschaft als nicht revisibles Recht, wenn sie im Bundesrecht verwendete Begriffe übernimmt (BVerfGE 32, 252 [BVerfG 16.11.1971 - 1 BvR 247/68] [254 f.]).
  • BVerwG, 08.08.1972 - III ER 205.72

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des deutsch-österreichischen Finanz- und Ausgleichsvertrages und des dazu ergangenen Ratifizierungsgesetzes wird auf das Urteil des beschließenden Senats vom 25. August 1966 - BVerwG III C 182.64 - (ZLA 1967, 22 = RLA 1967, 84 = Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 77) und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 -) verwiesen.
  • BVerfG - 1 BvR 611/67 (anhängig)
    V/285 1 BvR 247/68 der Frau Ge rtrude Gill 3.10.68 gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1968, mittelbar gegen Artikel 4 Abs. 1 Satz 4 des Ratifizierungsgesetzes zum Finanz- und Ausgleichsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich in Verbindung mit § 230 a LAG, wegen Verletzung der Artikel 3, 14, 20 und 25 GG.
  • BVerfG - 1 BvR 453/68 (anhängig)
  • BVerfG - 2 BvR 342/68 (anhängig)
  • BVerwG, 05.09.1974 - III B 55.73

    Stichtagsvoraussetzungen innerhalb des Lastenausgleichsrechts - …

  • BVerwG, 17.02.1972 - III C 22.67

    Feststellung von Verfolgungsschäden - Höhe einer Hausratentschädigung

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