Rechtsprechung
| BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70, 1 BvR 7/74 |
Schulgebet
Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 4, Art. 7 Abs. 1 GG
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Schulgebet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Zulassung eines Schulgebets
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulgebet, Schulandacht - Toleranzgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zeit.de (Pressebericht, 01.02.1980)
Darf in der Schule gebetet werden?
- degruyter.com
, S. 6 (Kurzinformation)
Schulgebet
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1972 - V A 921/69
- BVerwG, 30.11.1973 - VII C 59.72
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70, 1 BvR 7/74
Papierfundstellen
- BVerfGE 52, 223
- NJW 1980, 575
- DVBl 1980, 548
- DÖV 1980, 333
- DÖV 1980, 393
Wird zitiert von ... (147) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Hierzu gehört auch das Recht zur Erziehung der Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht (BVerfGE 41, 29 [44]).Auch Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GG schließen das Recht der Eltern ein, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu vermitteln (BVerfGE 41, 29 [47 f.]).
Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (BVerfGE 41, 29 [44]; 47, 46 [72]).
Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich in den Beschlüssen vom 17. Dezember 1975 zur Gemeinschaftsschule badischer Überlieferung (BVerfGE 41, 29 [44 ff.]) und zur bayerischen Gemeinschaftsschule (BVerfGE 41, 65 [77 ff.]) auseinandergesetzt.
Damit fällt das Schulgebet auch nicht unter die Vermittlung christlicher Kulturwerte und Bildungswerte, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des allgemeinen Unterrichts an christlichen Gemeinschaftsschulen für zulässig erachtet hat (BVerfGE 41, 29 [52]).
c) Wenn der Staat im genannten Sinne das Schulgebet außerhalb der Religionsstunde als religiöse Übung und als "schulische Veranstaltung" zuläßt, so fördert er allerdings die Anschauung des Christentums und damit ein religiöses Element in der Schule, das über die religiösen Bezüge hinausgeht, die sich aus der Anerkennung des prägenden Kulturfaktors und Bildungsfaktors des Christentums (BVerfGE 41, 29 [52]) ergeben.
4 GG gewährt nicht nur die Freiheit zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen (BVerfGE 32, 98 [106]; 33, 23 [28]; 41, 29 [49]); Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sichern in diesem Sinne einen Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung.
Der Staat gibt hier der positiven Bekenntnisfreiheit Raum in einem Bereich, den er ganz in seine Vorsorge genommen hat und in welchem religiöse und weltanschauliche Vorstellungen von jeher relevant waren (BVerfGE 41, 29 [49]).
Ein positives Bestimmungsrecht auf Einführung des Schulgebets haben die Eltern ebensowenig, wie ihnen ein solches Recht auf die Einrichtung von Schulen bestimmter religiöser oder weltanschaulicher Prägung zusteht; sie haben auch keinen Anspruch darauf, daß ihre Kinder in der gewünschten weltanschaulichen Form erzogen werden (BVerfGE 41, 29 [46, 48]).
Er kann in solchen Gemeinschaftsschulen, die er in zulässigem Umfang (BVerfGE 41, 29 [52]) mit religiösen Elementen versieht, ein Schulgebet zuzulassen; er kann sich aber auch - unabhängig davon, ob er die Schule ansonsten mit religiösen Bezügen ausgestaltet - dazu entschließen, allgemein auf Schulgebete zu verzichten.
In Art. 15 Abs. 1 des Vertrags des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen vom 18. Februar 1960, dem der Landtag durch Gesetz vom 10. Juni 1960 (GVBl. S. 54) zugestimmt hat, werden die öffentlichen Schulen als Gemein schaftsschulen auf christlicher Grundlage bezeichnet; diese Einschätzung wurde auch durch die Drei-Fraktionen-Erklärung vom 30. März 1966 im Hessischen Landtag (…Hessischer Landtag, 5. Wp, StenBer, Bd 4, S. 2297) bestätigt (vgl. auch BVerfGE 41, 29 [55]).
Insbesondere findet die Bekenntnisfreiheit dort ihre Grenzen, wo die Ausübung dieses Grundrechts durch einen Grundrechtsträger auf die kollidierenden Grundrechte andersdenkender Personen trifft (BVerfGE 28, 243 [260 f.]; 32, 98 [108]; 41, 29 [50]).
Überall dort, wo Spannungsverhältnisse zwischen negativer und positiver Bekenntnisfreiheit auftreten, besonders im Schulwesen, so solche Spannungsverhältnisse angesichts der gemeinsamen Erziehung von Kindern der verschiedensten Weltanschauungsrichtungen und Glaubensrichtungen letztlich unvermeidlich sind (vgl. BVerfGE 41, 29 [50]), muß unter Berücksichtigung des Toleranzgebots ein Ausgleich gesucht werden.
In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß das Grundrecht der positiven und der negativen Bekenntnisfreiheit unter dem Gebot der Toleranz steht (vgl. dazu BVerfGE 32, 98 [109 f.]; 41, 29 [51]; 47, 46 [77]).
- StGH Hessen, 27.10.1965 - P.St. 388
Schulgebet in öffentlicher Volksschule
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Zur Begründung führte er aus: Der Hessische Staatsgerichtshof habe im Urteil vom 27. Oktober 1965 (ESVGH 16, 1) festgestellt, daß die Grundrechte eines Schülers aus Art. 48 Abs. 2 und Art. 9 der Verfassung des Landes Hessen verletzt würden, wenn gegen seinen Widerspruch in der Klasse eine Schulgebet gesprochen werde.Der Hessische Staatsgerichtshof hatte in der genannten Entscheidung ein überkonfessionelles gemeinsames Schulgebet in den öffentlichen hessischen Schulen für unzulässig erklärt, wenn auch nur einer der beteiligten Schüler oder dessen Erziehungsberechtigter dem Gebet widerspricht.
Im übrigen fühle sich die Hessische Landesregierung an die - gegen ihren Antrag ergangene - Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 1965 gebunden und halte ihrerseits an den Grundsätzen fest, die sie nach Prüfung des Urteils des Staatsgerichtshofs erarbeitet habe.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, die hessischen Schulen hätten - entgegen der Ansicht des Hessischen Staatsgerichtshofs - den Charakter christlicher Gemeinschaftsschulen; im Vertrag der Evangelischen Landeskirchen mit dem Lande Hessen vom 18. Februar 1960 (GVBl. 1960 S. 54) sei die tatsächliche und rechtliche Lage mit den Worten "Die öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage" zutreffend wiedergegeben.
Die vom Hessischen Staatsgerichtshof vertretene Auffassung, ein Schulgebet sei bei Widerspruch eines Schülers unzulässig, weil es dessen Grundrecht der negativen Bekenntnisfreiheit verletze, werde der Bedeutung des Art. 4 Abs. 1 GG nicht gerecht.
Auf der Grundlage dieser rechtlichen Bestimmungen wird die hessische Schule überwiegend als eine christliche Gemeinschaftsschule angesehen (…vgl. Erwin Stein, NJW 1950, S. 658, sowie in: Handbuch des Staatskirchenrechts, a.a.O., S. 455 (481);… W Geiger, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, a.a.O., S. 483 (497);… Böckenförde, DÖV 1966, S. 30 (36);… Scheuner, DÖV 1966, S. 145 (153);… Schultze, in: Erwin Stein (Hrsg), 30 Jahre hessische Verfassung 1946-1976, 1976, S. 230 (231); anderer Ansicht: Hessischer Staatsgerichtshof in dem oben wiedergegebenen Urteil vom 27. Oktober 1965).
Diese Auffassung haben der Hessische Staatsgerichtshof im Urteil vom 27. Oktober 1965 und das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 28. April 1972 mit unterschiedlicher Begründung vertreten.
Der Hessische Staatsgerichtshof meint, ein Schulgebet müsse bei Widerspruch eines Schülers deshalb untersagt werden, weil der Schüler nicht in die Lage gebracht werden dürfe, seine religiöse oder weltanschaulich motivierte Ablehnung des Schulgebets durch Nichtteilnahme nach außen kundzugeben.
Damit hängt eng die Rechtsauffassung des Hessischen Staatsgerichtshofs zusammen, die negative Bekenntnisfreiheit gelte unbedingt und ausnahmslos, sei weder eingeschränkt noch einschränkbar, da sie nicht in fremde Rechtskreise eingreife; hingegen sei die positive Bekenntnisfreiheit den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG unterworfen.
Vielmehr stützt sich die Untersagung, wie dem Widerspruchsbescheid zu entnehmen ist, ausschließlich auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 1965 (ESVGH 16, 1), wonach ein Schulgebet bei Widerspruch eines Schülers oder dessen Erziehungsberechtigten schlechthin unzulässig sein soll.
- BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
4 GG gewährt nicht nur die Freiheit zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen (BVerfGE 32, 98 [106]; 33, 23 [28]; 41, 29 [49]); Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sichern in diesem Sinne einen Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung.Art. 4 Abs. 1 GG gewährt ein Spezialgrundrecht, das nicht den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 23, 50 [55 f.]; 32, 98 [107]); andererseits ist dann, wenn eine hoheitliche Maßnahme mit Art. 4 GG vereinbar ist, auch kein Raum mehr für eine Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 32 [37]; 17, 302 [306]; 28, 243 [264]).
Grenzen können den Freiheiten des Art. 4 GG nach dem Grundsatz der Einheit der Verfassung jedoch durch andere Bestimmungen des Grundgesetzes gezogen werden (BVerfGE 32, 98 [107 f.]; 33, 23 [29]; 44, 37 [50]).
Insbesondere findet die Bekenntnisfreiheit dort ihre Grenzen, wo die Ausübung dieses Grundrechts durch einen Grundrechtsträger auf die kollidierenden Grundrechte andersdenkender Personen trifft (BVerfGE 28, 243 [260 f.]; 32, 98 [108]; 41, 29 [50]).
Denn als Teil des grundrechtlichen Wertsystems ist die Bekenntnisfreiheit auf die in Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das ganze grundrechtliche Wertsystem beherrscht (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 32, 98 [108]), und damit dem Gebot der Toleranz zugeordnet.
In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß das Grundrecht der positiven und der negativen Bekenntnisfreiheit unter dem Gebot der Toleranz steht (vgl. dazu BVerfGE 32, 98 [109 f.]; 41, 29 [51]; 47, 46 [77]).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährt den Eltern das Recht und die Pflicht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei und - vorbehaltlich des Art. 7 GG - mit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern zu gestalten (vgl. BVerfGE 24, 119 [138, 143 f.]; 47, 46 [69 f.]).Der Staat kann daher in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen (BVerfGE 34, 165 [182]; 47, 46 [71 f.]).
Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (BVerfGE 41, 29 [44]; 47, 46 [72]).
In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß das Grundrecht der positiven und der negativen Bekenntnisfreiheit unter dem Gebot der Toleranz steht (vgl. dazu BVerfGE 32, 98 [109 f.]; 41, 29 [51]; 47, 46 [77]).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Würde man in einem solchen Falle das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz der Beschwerdeführer in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180] - hessische Förderstufe; 41, 88 [105] - nordrhein-westfälische Gemeinschaftsschule).Andererseits erteilt Art. 7 Abs. 1 GG dem Staat einen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag hinsichtlich der Schulerziehung (BVerfGE 34, 165 [181 f.]).
Der Staat kann daher in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen (BVerfGE 34, 165 [182]; 47, 46 [71 f.]).
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Würde man in einem solchen Falle das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz der Beschwerdeführer in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180] - hessische Förderstufe; 41, 88 [105] - nordrhein-westfälische Gemeinschaftsschule).Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Grundlage dieser Überlegungen die in Baden-Württemberg und in Bayern eingeführte christliche Gemeinschaftsschule für verfassungsgemäß angesehen; auch die nordrhein-westfälische Gemeinschaftsschule wurde verfassungsrechtlich nicht beanstandet (BVerfGE 41, 88).
a) In Nordrhein-Westfalen (vgl. dazu BVerfGE 41, 88) sind seit der im Jahre 1968 erfolgten Neuordnung des Volksschulwesens nach Art. 12 Abs. 3 der Landesverfassung (in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 5. März 1968 - GVBl. S. 36 - im folgenden: LV NW) Grundschulen Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Art. 4 Abs. 1 GG gewährt ein Spezialgrundrecht, das nicht den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 23, 50 [55 f.]; 32, 98 [107]); andererseits ist dann, wenn eine hoheitliche Maßnahme mit Art. 4 GG vereinbar ist, auch kein Raum mehr für eine Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 32 [37]; 17, 302 [306]; 28, 243 [264]).Denn als Teil des grundrechtlichen Wertsystems ist die Bekenntnisfreiheit auf die in Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das ganze grundrechtliche Wertsystem beherrscht (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 32, 98 [108]), und damit dem Gebot der Toleranz zugeordnet.
- BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71
Eidesverweigerung aus Glaubensgründen
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
4 GG gewährt nicht nur die Freiheit zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen (BVerfGE 32, 98 [106]; 33, 23 [28]; 41, 29 [49]); Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sichern in diesem Sinne einen Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung.Grenzen können den Freiheiten des Art. 4 GG nach dem Grundsatz der Einheit der Verfassung jedoch durch andere Bestimmungen des Grundgesetzes gezogen werden (BVerfGE 32, 98 [107 f.]; 33, 23 [29]; 44, 37 [50]).
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Art. 4 Abs. 1 GG gewährt ein Spezialgrundrecht, das nicht den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 23, 50 [55 f.]; 32, 98 [107]); andererseits ist dann, wenn eine hoheitliche Maßnahme mit Art. 4 GG vereinbar ist, auch kein Raum mehr für eine Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 32 [37]; 17, 302 [306]; 28, 243 [264]).Insbesondere findet die Bekenntnisfreiheit dort ihre Grenzen, wo die Ausübung dieses Grundrechts durch einen Grundrechtsträger auf die kollidierenden Grundrechte andersdenkender Personen trifft (BVerfGE 28, 243 [260 f.]; 32, 98 [108]; 41, 29 [50]).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährt den Eltern das Recht und die Pflicht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei und - vorbehaltlich des Art. 7 GG - mit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern zu gestalten (vgl. BVerfGE 24, 119 [138, 143 f.]; 47, 46 [69 f.]). - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
- BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71
Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69
Gemeinsame Schule
- BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
Nachtbackverbot I
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65
Hessisches Schulgebet
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
Auswirkungen des Übertritts in eine andere Glaubensgemeinschaft auf den Bestand …
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15
Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Konflikt zwischen grundrechtlich geschützten Positionen verschiedener Grundrechtsträger nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21). - BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16
Filesharing über einen Familienanschluss
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Konflikt zwischen grundrechtlich geschützten Positionen verschiedener Grundrechtsträger nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21). - BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …
Zu solchen verfassungsimmanenten Schranken zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ).Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht und umfasst zusammen mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht; daher ist es zuvörderst Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
Rn. 111 Dies gilt auch für den vom Staat in Vorsorge genommenen Bereich der Schule, für den seiner Natur nach religiöse und weltanschauliche Vorstellungen von jeher relevant waren (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Danach sind etwa christliche Bezüge bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht ausgeschlossen; die Schule muss aber auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war davon auszugehen, dass das Grundgesetz den Ländern im Schulwesen umfassende Gestaltungsfreiheit belässt; auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen hat Art. 7 GG danach die weitgehende Selbstständigkeit der Länder und im Rahmen von deren Schulhoheit die grundsätzlich freie Ausgestaltung der Pflichtschule im Auge (so zuletzt BVerfGE 108, 282 ; siehe auch BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Dabei kann er religiöse Bezüge in der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule in weitgehendem Maße zulassen (vgl. BVerfGE 52, 223 - Schulgebet); er kann sie aber auch - abgesehen von der Garantie des Religionsunterrichts (Art. 7 Abs. 3 GG) - weitgehend aus der Schule heraushalten.
Deren Verhalten, aber auch die Befolgung bestimmter religiöser Bekleidungsregeln trifft auf Personen, die aufgrund ihrer Jugend in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikvermögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher auch einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind (so der Senat in BVerfGE 93, 1 - Kruzifix; vgl. auch BVerfGE 52, 223 ).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Das geschieht überdies gegenüber Personen, die aufgrund ihrer Jugend in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikvermögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind (vgl. BVerfGE 52, 223 ).Rn. 51 Dieser Konflikt zwischen verschiedenen Trägern eines vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts sowie zwischen diesem Grundrecht und anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern ist nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, daß nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 52, 223 ).
Das Grundgesetz hat das anerkannt, indem es in Art. 7 Abs. 5 GG staatliche Weltanschauungs- oder Bekenntnisschulen gestattet, Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach vorsieht (Art. 7 Abs. 3 GG) und darüber hinaus Raum für aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung läßt (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).Rn. 44 Dies gilt nach dem bisherigen Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religion, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinen Niederschlag gefunden hat, insbesondere auch für den vom Staat in Vorsorge genommenen Bereich der Pflichtschule, für den seiner Natur nach religiöse und weltanschauliche Vorstellungen von jeher relevant waren (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Danach sind christliche Bezüge bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht schlechthin verboten; die Schule muss aber auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Für die Spannungen, die bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern unterschiedlicher Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen unvermeidlich sind, muss unter Berücksichtigung des Toleranzgebots als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) nach einem Ausgleich gesucht werden (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ; vgl. näher unten dd>).
Rn. 45 bb) Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht und umfasst zusammen mit Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht; daher ist es zuvörderst Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
Wie dieser im Einzelnen zu erfüllen ist und insbesondere in welchem Umfang religiöse Bezüge in der Schule ihren Platz haben sollen, unterliegt innerhalb der vom Grundgesetz, vor allem in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, abgesteckten Grenzen der Gestaltungsfreiheit der Länder (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; vgl. näher unten dd>).
Rn. 47 dd) Das Grundgesetz lässt den Ländern im Schulwesen umfassende Gestaltungsfreiheit; auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen hat Art. 7 GG die weit gehende Selbständigkeit der Länder und im Rahmen von deren Schulhoheit die grundsätzlich freie Ausgestaltung der Pflichtschule im Auge (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Dies ändert aber nichts daran, dass die Beschwerdeführerin, die für ihre Entscheidung, in der Öffentlichkeit stets ein Kopftuch zu tragen, in plausibler Weise religiös motivierte Gründe angegeben hat, sich für dieses Verhalten auf den Schutz des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG berufen kann, der in enger Beziehung zum obersten Verfassungswert der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) steht (vgl. BVerfGE 52, 223 ).
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Zu solchen verfassungsimmanenten Schranken zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 -, Rn. 61). - BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Der Konflikt zwischen grundrechtlich geschützten Positionen verschiedener Grundrechtsträger ist dabei nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21; BGH…, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16, GRUR 2017, 1233 Rn. 22 = WRP 2017, 1482 - Loud). - BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte
Der Konflikt zwischen grundrechtlich geschützten Positionen verschiedener Grundrechtsträger ist dabei nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21; BGH…, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16, GRUR 2017, 1233 Rn. 22 = WRP 2017, 1482 - Loud). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Mit dem Elternrecht ist von vornherein als dessen wesensbestimmender Bestandteil die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes verbunden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 52, 223 ; 61, 358 ). - BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Ausgestaltung von "Kopftuchverboten" …
Zu solchen verfassungsimmanenten Schranken zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht und umfasst zusammen mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht; daher ist es zuvörderst Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
Rn. 68 Dies gilt auch für vom Staat in Vorsorge genommene Bereiche, für die ihrer Natur nach religiöse und weltanschauliche Vorstellungen von jeher relevant waren (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
Danach sind etwa christliche Bezüge bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht ausgeschlossen; die Schule muss aber auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ).
- BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos
- BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04
Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von …
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91
Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
- BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf …
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus
- BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum
- VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule
- BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana; …
- VGH Bayern, 03.06.1991 - 7 CE 91.1014
- OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
Niqab-Verbot: Beschwerde der Stadt zurückgewiesen
- OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07
Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit; …
- BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 3237/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme einer muslimischen Schülerin am koedukativen …
- BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97
Ethikunterricht zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00
Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03
Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte der Überprüfung von …
- BGH, 16.06.2016 - I ZB 109/15
Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Wohnraum: …
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12
Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11
Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten …
- VG Berlin, 25.06.2025 - 3 K 668.24
"Progress-Pride"-Flagge darf im Grundschulhort hängen
- OVG Bremen, 19.11.2013 - 1 A 275/10
Zu den Voraussetzungen für die Befreiung von einer Klassenfahrt - Befreiung; …
- VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01
Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung
- VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
- BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Universitäre Krankenversorgung
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 3 B 29.09
Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts
- BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
Altersruhegeld
- VGH Hessen, 30.06.2003 - 10 TG 553/03
Religionsfreiheit - Tischgebet im Kindergarten - Freiwilligkeit - …
- VG Berlin, 29.09.2009 - 3 A 984.07
Islamisches Gebet in der Schule
- BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin
- VG Karlsruhe, 27.03.2019 - 2 K 1979/19
Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; allgemeines …
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563
Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines …
- VGH Bayern, 08.07.2025 - 7 BV 21.336
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichtentfernung des Kruzifixes aus dem …
- VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage; …
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der …
- OLG Jena, 13.01.2006 - 1 Ss 296/05
Störung der Religionsausübung
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01
Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme
- VG Gießen, 31.01.2003 - 4 G 4715/02
Kein Zwang zur Teilnahme an religiösen Handlungen - Tischgebet in Kindergarten
- BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89
Schulpflicht und Elternrechte
- VG Karlsruhe, 12.05.2021 - 2 K 5046/19
Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; beschränkende Verfügung …
- BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 89.86
Schulwesen - Lesebuch - Staatliche Neutralität - Verwendungsverbot - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 2 B 99/15
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Paintballanlage auf einem …
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
Einstweilige Anordnung, wenn die Eltern schulpflichtiger Kinder diese aus …
- EGMR, 17.02.2011 - 12884/03
Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte: Kein Verstoß gegen …
- BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …
- BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11
Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für …
- VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14
Durchsetzung der Schulpflicht
- OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 101/20
Schadensersatzansprüche wegen der Veröffentlichung von Auszügen aus einem Buch …
- BayObLG, 14.10.1999 - 3 ObOWi 96/99
Verstoß gegen Schulpflicht
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch …
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur …
- BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem …
- OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung; …
- VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Mitgliedschaft des Landtages im "Bündnis für Toleranz"
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 239/01
Keine Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch einer nicht genehmigten Schule im …
- VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00
Auswahl; Beamter; Bekenntnis; Bekenntnispflicht; Bekleidung; Eignung; …
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 30.92
Sportunterricht - Schülerin islamischen Glaubens - Bekleidungsvorschriften des …
- VG Berlin, 10.03.2008 - 3 A 983.07
Schule muss vorläufig muslimischem Schüler Gebet in der Schule ermöglichen
- BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
Neutralität und Toleranz beim staatlichen Erziehungsauftrag
- OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93
Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften; …
- VG Frankfurt/Main, 04.09.1990 - IV/2 E 2234/86
- LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
Feindliche Übernahme
- VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09
Kirchenlohnsteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 19 A 1706/90
Schulpflicht; Befreiung; Besonderer Ausnahmefall; Verfassungskonforme Auslegung; …
- OLG Hamm, 05.09.2005 - 6 WF 297/05
- BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95
Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land …
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 9 S 1126/95
Schulfach Ethik für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen
- VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10
Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule
- BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1181/88
Neutralität und Toleranz beim staatlichen Erziehungsauftrag
- VG Regensburg, 01.03.1991 - RO 1 E 91.167
Anspruch auf Unterricht in einem Klassenraum ohne religiöse Symbole; Entfernung …
- LG Köln, 22.10.2021 - 14 O 354/21
Urheberrecht - Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens - Berichterstattung …
- VG Augsburg, 17.04.2008 - Au 3 S 08.344
Schulpflicht; Hauptschule; religiöse Gründe; Sexualerziehung
- OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01
Philadelphia-Schule; Privatunterricht; Religionsfreiheit; Sexualkunde; …
- OVG Niedersachsen, 26.04.1991 - 13 M 7618/91
Befreiung vom Schulsport aus religiösen Gründen; Bildungsauftrag; …
- OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ss 311/04
Verletzung der Schuldpflicht aus religiösen Motiven; Ahndbarkeit
- VGH Bayern, 08.04.1992 - 7 B 92.70
- OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 B 222/23
Betreuungsplatz; Kindergarten; Kirchlicher Träder der freien Jugenhilfe; kiTA; …
- VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00898
Rundfunkbeitragspflicht
- VG Saarlouis, 24.08.2010 - 1 K 575/09
Befreiung von der Schulpflicht
- BVerwG, 15.11.1991 - 6 B 16.91
Schulpflichtgesetz NRW - Allgemeine Schulpflicht - Bundesverfassungsrechtliche …
- OVG Thüringen, 28.11.2023 - 4 ZKO 320/23
Zuweisung eines "Schulverweigerers" an eine Schule zwecks Durchsetzung seiner …
- VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Fehlende Gleichwertigkeit einer privaten Schule mit Online-Unterricht gegenüber …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1993 - 19 B 1933/93
- VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1663
... e.V. (...)
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 9 S 2361/02
Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen - gerichtliche Überprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1991 - 19 A 2198/91
Befreiung; Sportunterricht; Religionsfreiheit; Türkei; Gymnasium; Koedukativ
- OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 Ws 191/19
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch eines Gefangenen auf Überlassung einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Zurückstellung vom Einschulungstermin für die Grundschule
- BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
Schulwesen - Neutralitätsgebot - Beeinflussung
- VGH Bayern, 09.09.1985 - 3 CS 85 A.1575
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im …
- VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05
Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus …
- VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 1/95
Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag verletzt nicht die …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12
Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2008 - 4 L 526/08
Antrag einer ausländischen Familie auf Befreiung vom koedukativen …
- BVerwG, 17.10.1985 - 7 B 157.85
Eltern - Unterlassungsanspruch - Mehrtägige Schülerfreizeit
- VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05
Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen …
- VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08
Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule
- BVerfG, 20.07.1992 - 1 BvR 1000/91
Verfassungsmäßigkeit des § 15 Abs. 1 FAG
- OVG Hamburg, 26.11.1984 - Bs I 171/84
- VG Aachen, 12.01.2011 - 9 L 518/10
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für moslemische Schülerin
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06
Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag; …
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2025 - L 7 SO 1162/25
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG 1996 - …
- OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93
Einstellung eines Verfahrens infolge der Erledigung in der Hauptsache; …
- VGH Bayern, 21.04.1994 - 14 B 91.2422
- VGH Bayern, 16.03.1992 - 7 CS 92.512
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
Annahme der Gruppenverfolgung von Angehörigen einer religiösen Minderheit bei …
- BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
Verfassungsrechtliche Prüfung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs wegen Abbruchs …
- VG Berlin, 26.04.2019 - 3 L 273.19
Keine Beurlaubung vom Schulunterricht zwecks Teilnahme an Feierlichkeiten …
- VG Schleswig, 28.07.1999 - 9 A 332/97
Anspruch auf Genehmigung von Heimschulunterricht für Kinder; Begründung einer …
- BVerwG, 14.03.1988 - 2 B 86.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1987 - 9 S 2805/85
Schulunterricht zum Thema "Friedenssicherung und Bundeswehr"
- VG Göttingen, 10.06.2009 - 4 A 113/07
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gestattung von Privatunterricht für ein …
- VG Würzburg, 11.06.2008 - W 2 K 07.1511
Home-Schooling
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 65-IV-01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2010 - 19 B 1592/09
- ArbG Dortmund, 16.01.2003 - 6 Ca 5736/02
Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses; Kopftuchtragen einer …
- VGH Hessen, 12.05.1987 - 6 TG 507/87
Tierversuche im Praktikum Physiologie; Kein Verstoß gegen Grundrechte durch …
- VG Berlin, 01.07.2009 - 3 L 256.09
Schulpflicht; Befreiung; Zurückstellung; kein besonderer Ausnahmefall; …
- VG Berlin, 17.01.2005 - 3 A 1210.04
Muslimische Schulkinder dürfen nicht auf die "König Fahad Akademie"
- BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 88.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Halle, 05.09.2008 - 3 B 143/08
Verwaltungsgericht Halle hält derzeitige Regelung der Schullaufbahnempfehlung für …
- VG Berlin, 06.01.2005 - 3 A 909.04
Muslimische Schulkinder dürfen nicht auf die "König Fahad Akademie"
- VG Bremen, 14.12.2005 - 7 V 2517/05
Teilnahme am Singkreis
- VG Berlin, 15.05.1991 - 1 A 196.89
Genehmigung zum Abbrennen offener Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet; …
- VG Berlin, 25.08.2009 - 3 L 341.09
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Befreiung von der Schulbesuchspflicht
- VG Hamburg, 07.01.2005 - 13 K 5861/03
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Vertretenmüssen, Abschiebungshindernis, …
- VG Hamburg, 14.09.2001 - 3 VG 3059/00
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