Rechtsprechung
| BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56 |
Vaterschaft
Art. 6 Abs. 5 GG ist bindender Auftrag an den Gesetzgeber und Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Vaterschaft
- openjur.de
Vaterschaft
- opinioiuris.de
Vaterschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 5; ZPO § 644
Verfassungsmäßigkeit des § 644 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 04.07.1956 - 4 O 81/56
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Papierfundstellen
- BVerfGE 8, 210
- NJW 1958, 2059
- MDR 1959, 20
- FamRZ 1958, 451
- Rpfleger 1958, 182
Wird zitiert von ... (105) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.04.1952 - IV ZR 99/51
Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Die andere -- jetzt überwiegende -- Gruppe folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der, wenn das Verfahren nicht auf die vermögensrechtlichen Auswirkungen der Vaterschaft beschränkt ist, die Durchführung der Feststellungsklage um die uneheliche Vaterschaft im Statusverfahren trotz des Wortlautes von § 644 ZPO für zulässig und geboten hält (vgl. vor allem die grundlegenden Entscheidungen BGHZ 5, 385 ff. und BGH LM § 640 ZPO Nr. 14).§ 30 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes unterstellt auch, daß ein Verfahren zur Verfügung steht, in welchem die Abstammung des unehelichen Kindes allgemein verbindlich festgestellt werden kann (worauf ebenfalls der Bundesgerichtshof bereits hingewiesen hat, BGHZ 5, 385 [398]).
- BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
1. Die Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) ist nicht vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128]).Rn. 12 1. § 644 ZPO ist nicht vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]) und unterliegt daher der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG.
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Das genügt, um die Zulässigkeit der Vorlage zu bejahen (BVerfGE 2, 181 [191 f.]).Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr diese Auslegung selbständig vornehmen, da die richtige Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit der Bestimmung mit dem Grundgesetz nur möglich ist, wenn man dabei von der zutreffenden Interpretation ausgeht (BVerfGE 2, 181 [193]; 7, 45 [50]).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Rn. 26 Es handelt sich also bei der Auslegung des § 644 ZPO durch den Bundesgerichtshof nicht um eine Interpretation contra legem, durch die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn gegeben würde, mit der das Gericht also in verfassungsrechtlich unhaltbarer Weise in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingriffe (BVerfGE 8, 28 [33/34]). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Beim Vorliegen eines solchen formellen Gesetzgebungsaktes kann die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 [64 bis 66]) erörterte Frage, ob der Gesetzgeber eine Norm in seinen Willen aufgenommen hat, gar nicht auftauchen. - BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Das Bundesverfassungsgericht hat beim Ausbleiben des Anpassungsgesetzes zu Art. 3 Abs. 2 GG (Gleichberechtigung von Mann und Frau) nach Ablauf der dem Gesetzgeber in Art. 117 GG gesetzten Frist den unmittelbaren Vollzug des Art. 3 Abs. 2 durch die Gerichte gebilligt, dieser Norm also von jenem Zeitpunkt an derogatorische Kraft gegenüber entgegenstehendem Recht und die Bedeutung einer Generalklausel für das gesamte Recht beigemessen (BVerfGE 3, 225 ff.). - BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Ist die Verheißung einer bestimmten Gesetzgebung zum Verfassungsrechtssatz erhoben, so ist er vielmehr gebunden, die Verheißung zu erfüllen, und er verletzt die Verfassung, wenn er es unterläßt, den Verfassungsauftrag in angemessener Frist auszuführen (BVerfGE 6, 257 [265/266]). - BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
Straffreiheitsgesetz
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Rn. 11 Die Vorlage, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (BVerfGE 2, 213 [217 f.]), ist zulässig. - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG
Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr diese Auslegung selbständig vornehmen, da die richtige Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit der Bestimmung mit dem Grundgesetz nur möglich ist, wenn man dabei von der zutreffenden Interpretation ausgeht (BVerfGE 2, 181 [193]; 7, 45 [50]).
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Sind bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ; 129, 78 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt. - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Wortlaut und Systematik streiten nicht so eindeutig in die nach dem Grundgesetz abzulehnende Richtung, daß der Wille des Gesetzgebers durch diese verfassungskonforme Auslegung in sein Gegenteil verkehrt und die Grenzen der Auslegung damit überschritten würden (vgl. BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 28 [34]; 8, 210 [221]). - BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Sind bei der gerichtlichen Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt.
- BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
Sind bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ; 129, 78 ; 142, 74 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt. - BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen (Art …
Sind bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ; 129, 78 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt (vgl. BVerfGE 142, 74 ). - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Rn. 21 2. Diese Vorschrift ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f]; 31, 43 [45]). - BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits geklärt, daß diese Grundrechtsvorschrift einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber enthält, dessen Erfüllung nicht in seinem freien Belieben steht (BVerfGE 8, 210 [216]; vgl. auch BVerfGE 17, 148 [155]).Er verletzt die Verfassung, wenn er es unterläßt, den Verfassungsauftrag in angemessener Frist auszuführen (BVerfGE 8, 210 [216]), oder wenn er Gesetze erläßt, die dem Verfassungsgebot nicht entsprechen (vgl. BVerfGE 17, 148 [155]; 22, 163 [172]).
Weiter hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Art. 6 Abs. 5 GG Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, die Gerichte und Verwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze bei der Ausübung ihres Ermessens bindet; diese Wertauffassung ist daher schon vor der Erfüllung des Gesetzgebungsauftrags bei der Interpretation der einfachen Gesetze zugrunde zu legen (BVerfGE 8, 210 [217]).
Rn. 20 Mit diesem Inhalt gewährt Art. 6 Abs. 5 GG schon vor der vollen Verwirklichung des Verfassungsauftrags ein Grundrecht, das als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes anzusehen ist (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 17, 280 [283, 286]).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluß vom 23. Oktober 1958 erwogen, ob "das Ausbleiben des Anpassungsgesetzes ... einen solchen Funktionswechsel der Norm vom Gesetzgebungsauftrag zur aktuellen Rechtsnorm mit derogatorischer Kraft und der Bedeutung einer Generalklausel für das gesamte Unehelichenrecht zur Folge haben kann", dies jedoch als für den damals zu entscheidenden Fall nicht erheblich dahingestellt gelassen (BVerfGE 8, 210 [216 f.]; vgl. auch BVerfGE 10, 129 [134]).
Läßt der Gesetzgeber unter Verletzung der Verfassung diese Frist ungenutzt verstreichen (vgl. BVerfGE 8, 210 [216]), so gewinnt nunmehr der Grundsatz des Art. 1 Abs. 3 GG volle rechtliche Bedeutung und gebietet die anderweite Verwirklichung des Verfassungswillens, soweit sie ohne den Gesetzgeber möglich ist.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 5 GG insoweit eine echte Rechtsnorm, die bereits vor einer Aktualisierung als Auslegungsmaßstab für das überkommene Recht und als Prüfungsmaßstab für nachkonstitutionelles Recht unmittelbare Beachtung fordert (vgl. BVerfGE 8, 210 [217 ff.]; 17, 148 [153 ff.]; 17, 280 [283 ff.]; 22, 163 [172 ff.]).
Diesen Zustand will der Verfassunggeber beseitigen und zugleich im Rahmen des Möglichen mit den Mitteln des Rechts zum Abbau der gesellschaftlichen Diskriminierung beitragen: Für die unehelichen Kinder sollen "die gleichen Bedingungen" geschaffen werden wie eheliche Kinder sie vorfinden, d. h. "im Familienrecht" soll "die rechtliche Situation des unehelichen Kindes, soweit sie für seine leibliche und seelische Entwicklung und seine Stellung in der Gesellschaft von Belang ist, der Situation des ehelichen Kindes möglichst gleichwertig gestaltet werden" (BVerfGE 8, 210 [215]).
Den Organen der Legislative war auch spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1958 (BVerfGE 8, 210) bekannt, daß sie die Erfüllung des Verfassungsauftrags nicht auf unbegrenzte Zeit hinausschieben konnten.
Rn. 50 Der Erfolg der Verfassungsbeschwerde hängt daher allein davon ab, ob die angefochtene Gerichtsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung des § 1712 BGB in Verbindung mit den Rentenvorschriften des Sozialversicherungsrechts die Einwirkung des Art. 6 Abs. 5 GG auf die Auslegung des einfachen Rechts hinreichend beachtet hat (vgl. BVerfGE 8, 210 [217]; 7, 198 [207]; 18, 85 [92 f.]).
Demgemäß ist, soweit das geltende Recht zwei verschiedene Auslegungen zuläßt, diejenige zu wählen, die der Verwirklichung des Zieles der Verfassung am nächsten kommt (BVerfGE 8, 210 [221]).
Die Familie i.S. des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt auch das uneheliche Kind; so unterliegen etwa die Beziehungen des unehelichen Kindes zu seiner Mutter und zu deren Verwandten zweifellos dem Schutze dieser Vorschrift (vgl. BVerfGE 8, 210 [215]; 24, 119 [135]).
- BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
"Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des …
Rn. 61 Sind bei der gerichtlichen Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt. - BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17
Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen …
Die in der Verfassungsnorm ausgeprägte Wertauffassung ist bei der den Gerichten anvertrauten Interessenabwägung und vor allem bei der Interpretation der einfachen Gesetze zugrunde zu legen (…BVerfG NJW 2009, 1065 Rn. 16 m.w.N.; BVerfGE 8, 210, 217 [juris Rn. 20]). - BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher …
Rn. 23 (3) Der in erster Linie an den Gesetzgeber gerichtete Auftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG ist auch von der Verwaltung und der Rechtsprechung bei der Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 26, 44 ; 26, 265 ; 96, 56 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 -, Rn. 4;… vom 8. Januar 2009, - 1 BvR 755/08 -, Rn. 16).Die praktische Bedeutung der Bindung der Gerichte an Art. 6 Abs. 5 GG besteht darin, dass die in der Verfassungsnorm ausgeprägte Wertauffassung bei der den Gerichten anvertrauten Interessenabwägung und vor allem bei der Interpretation der einfachen Gesetze zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 8, 210 ; BVerfGK 2, 136 ).
Demgemäß ist, soweit das geltende Recht zwei verschiedene Auslegungen zulässt, diejenige zu wählen, die der Verwirklichung des Zieles der Verfassung am nächsten kommt (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 25, 167 ).
Sind aber zwei verschiedene Deutungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die einer Wertentscheidung der Verfassung besser entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ).
- BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
- BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Publikation der Entmündigung
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch …
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
- BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch …
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
- BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
- BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
- BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05
Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
- BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08
Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder
- SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch …
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
Höfeordnung
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01
Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des …
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Unterhaltsleistungen Geschiedener
- OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 60/24
Auskunftsanspruch mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten Kindes …
- BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65
Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; …
- BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71
Wehrdienstopfer
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
Erbrecht vor dem 1.1.1949 geborener nichtehelicher Kinder
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 413/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 6 AS 1732/13
- BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93
Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts
- BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70
Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 12 AS 1702/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 49.67
Rechtsmittel
- BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71
Kranzgeld
- BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 130/03
Verhältnismäßigkeit der Verurteilung eines pensionierten Richters wegen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 206/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
- BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62
Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
Prozeßagenten
- BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61
Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien
- BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 S. 1 BGB
- BFH, 04.11.1999 - IV R 40/99
Keine Tarifbegrenzung für Freiberufler
- BVerwG, 28.02.2008 - 6 BN 5.07
Beschränkung der Hinterbliebenrente des Versorgungswerks einer …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 201.67
Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst - Gewährung einer Wehrdienstausnahme für …
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 198.67
Befreiung und die Zurückstellung vom Wehrdienst - Anwendungsbereich des § 11 Abs. …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10169/21
Rückwirkung der Unvereinbarkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichts
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 40.99
Dienstbezüge, Absenkung der - aus Anlass der Einführung der Pflegeversicherung, …
- BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73
Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; …
- BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67
Gemeinsame Amtsgerichte
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Kindergeld des Stiefvaters
- LAG Hessen, 17.10.2005 - 10 Sa 725/05
Arbeitnehmerentsendung
- OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 54.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 204.67
Antrag auf Befreiung und Zurückstellung vom Wehrdienst - Antrag auf Befreiung von …
- LAG Hessen, 23.10.2006 - 16 Sa 527/06
Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich
- BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung …
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 194.67
Voraussetzungen einer Befreiung vom Wehrdienst - Gewährung einer …
- BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
Hessisches Pressegesetz
- BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 193.67
Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst - Anforderungen einer Befreiung vom …
- BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81
Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78
Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen …
- BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf …
- VG Gelsenkirchen, 25.05.2022 - 1 K 2881/21
Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub; Verfall von Erholungsurlaub; …
- VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von …
- FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 120/02
Keine Anwendung der ab 28.12.2000 gültigen Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 …
- BVerwG, 20.10.1966 - VI C 62.64
Vermögensrechtliche Ansprüche der Berufssoldaten - Aufrechterhaltung des …
- StGH Bremen, 23.10.1965 - St 2/64
Zur Auslegung des Art. 32 Abs. 1 BremLV und zur Verfassungsmäßigkeit des § 17 …
- BFH, 03.12.1964 - II 12/61 S
Gesellschaftssteuerpflichtigkeit des Erwerbs von Kommanditanteilen an einer GmbH …
- BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
Begriff "selbständige Handlungen" in § 11 StFG
- VG Berlin, 02.03.1989 - 3 A 1210.87
Klassenelternsprecher; Wahl; Vaters eines nichtehelichen Kindes
- StGH Baden-Württemberg, 02.08.1969 - GR 3/69
Einschulung frühbegabter Kinder - Stichtagsvorschrift 12-31 in SchulVOG BW § 43 …
- BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 125/60
Sonderbedarf des nichtehelichen Kindes
- BVerwG, 12.10.1962 - VII C 8.62
Rechtsmittel
- SG Speyer, 26.05.1998 - S 13 P 63/97
Anspruches eines einen ambulanten Pflegedienst betreibenden Klägers auf Aufnahme …
- BSG, 14.07.1977 - 4 RJ 107/76
Kinderzuschuss - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt - Ehelichkeitsanfechtung
- FG Münster, 17.01.1989 - X 8251/86
Verfassungskonformität von Art. 17 § 2 Steuerreformgesetz 1990 ; Anforderungen …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1980 - VIII 2349/79
Städtebauförderung - Sanierung - Mietvertrag - Genehmigungspflicht
- BVerwG, 18.12.1968 - C 62.64
Franz von Papen
- OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95
Vaterschaftsfeststellungsprozeß; Blutentnahme bei Mutter auch bei beabsichtigter …
- BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
Unzulässigkeit der Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht
- OVG Sachsen, 11.03.2004 - 4 BS 362/03
Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 434/99
Straßenausbau, Beitragspflicht, Entstehen, Unternehmerrechnung, letzte, Aufwand, …
- BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs - Antragsgründe - Sachliche …
- BGH, 26.06.1968 - 2 StR 277/68
Zeugnisverweigerungsrecht des unehelichen Kinds im Verfahren gegen seinen Vater
- BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59
Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts
- BVerwG, 05.09.1966 - V C 157.65
Rechtsmittel
- BVerfG - 2 BvL 33/56 (anhängig)
- AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines …
- OLG Celle, 07.04.1982 - 21 UF 57/81
Beschränkung des Rechtsmittels auf getroffene Sorgerechtsregelungen; …
- BGH, 23.10.1962 - 1 StR 391/62
- BFH, 19.12.1969 - VI R 220/69
Aufwendungen für die Aussteuer einer nichtehelichen Tochter als außergewöhnliche …
- BSG, 16.02.1968 - 7 RKg 6/68
Unterhalt des Kindes - Unterhaltende Person - Unterhaltsleistung - Betreuung …
- KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
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