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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,28
BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 (https://dejure.org/1996,28)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 (https://dejure.org/1996,28)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 (https://dejure.org/1996,28)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • DFR

    Wissenschaftliches Personal

  • openjur.de

    Wissenschaftliches Personal

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Befristete Arbeitsverträge - wissenschaftliche Mitarbeiter anHochschulen - Verfassungskonformität von Gesetzen überTarifvertragsmaterie - Grundrechtsschutz von Tarifparteien - Grundrechtsschutz bestehender Tarifverträge

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wiss. Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Eingriff in die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch den Schutz der Freiheit von Wissenschaft und Forschung gerechtfertigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge im Bereich von Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Tarifvertragsrecht; Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge im Bereich von Hochschulen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 268
  • NJW 1997, 513
  • NVwZ 1997, 378 (Ls.)
  • NZA 1996, 1157
  • DVBl 1996, 1126
  • BB 1996, 1835
  • DB 1996, 2082
 
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Wird zitiert von ... (199)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Den Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG genießen ferner Betätigungen der Koalitionen, soweit sie den dort genannten Zwecken dienen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 212 ).

    Hierin sollen sie nach dem Willen des Grundgesetzes frei sein (vgl. BVerfGE 84, 212 ).

    Soweit das Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander berührt wird, die beide den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG genießen, bedarf die Koalitionsfreiheit der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 84, 212 ).

    Eine gesetzliche Regelung in dem Bereich, der auch Tarifverträgen offensteht, kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber sich dabei auf Grundrechte Dritter oder andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte stützen kann (vgl. BVerfGE 84, 212 ) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.

  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Zwar haben inzwischen der Europäische Gerichtshof und, daran anschließend, das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß diese Regelung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt (EuGH, NZA 1994, S. 115;… BAG, NZA 1995, S. 1169 ).

    Die Bundesregierung hat die Regelung aber in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das zu dem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NZA 1994, S. 115) geführt hat, mit der Sicherstellung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts begründet.

    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, ist entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (NZA 1994, S. 115) und des Bundesarbeitsgerichts (…NZA 1995, S. 1169; ebenso BAG, Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -) nicht von der Hand zu weisen.

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Zwar haben inzwischen der Europäische Gerichtshof und, daran anschließend, das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß diese Regelung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt (…EuGH, NZA 1994, S. 115; BAG, NZA 1995, S. 1169 ).

    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, ist entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (…NZA 1994, S. 115) und des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1995, S. 1169; ebenso BAG, Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -) nicht von der Hand zu weisen.

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Art. 5 Abs. 3 GG enthält eine objektive Wertentscheidung, die den Staat dazu verpflichtet, die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nachfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern (BVerfGE 35, 79 ).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Insofern bedarf die Vorschrift einer verfassungskonformen Auslegung (…vgl. KR-Lipke, § 57 b HRG Rn. 13 ff.; s. auch BAG, Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 342/95 -).
  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige …

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Rn. 112 Die Erforderlichkeit der Regelung wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß eine Befristung von Arbeitsverhältnissen, die der beruflichen Weiterbildung dienen, von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte im wesentlichen als zulässig angesehen worden war (vgl. etwa BAG, AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG, AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter - …

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Das Bundesarbeitsgericht hatte die Drittmittelfinanzierung einer Stelle für sich allein nicht als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (BAG, AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, ist entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (…NZA 1994, S. 115) und des Bundesarbeitsgerichts (…NZA 1995, S. 1169; ebenso BAG, Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -) nicht von der Hand zu weisen.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Den Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG genießen ferner Betätigungen der Koalitionen, soweit sie den dort genannten Zwecken dienen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 212 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
    Der Staat enthält sich in diesem Betätigungsfeld grundsätzlich einer Einflußnahme (vgl. BVerfGE 38, 281 ) und überläßt die erforderlichen Regelungen der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen, die sie autonom durch Vereinbarung treffen (vgl. BVerfGE 44, 322 ).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Der Schutz der Koalitionsfreiheit ist dabei nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung nicht etwa von vornherein auf den Bereich des Unerlässlichen beschränkt (so noch BVerfGE 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 50, 290 ), sondern erstreckt sich über den Kernbereich des Art. 9 Abs. 3 GG hinaus auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352 ; 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Geschützt ist insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ).

    Rn. 144 bb) Gesetzliche Regelungen, die in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG fallen, und die Funktionsfähigkeit des Systems der Tarifautonomie herstellen und sichern sollen, verfolgen einen legitimen Zweck (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 94, 268 ; 116, 202 ).

    Insbesondere wenn das Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander berührt wird, die beide den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG genießen, bedarf die Koalitionsfreiheit der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 94, 268 ; stRspr).

    Rn. 146 Grundsätzlich enthält sich der Staat einer Einflussnahme und überlässt die autonome Vereinbarung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen; dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und andere materielle Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ; 116, 202 ).

    Nicht nur ist der Gesetzgeber zu Regelungen wie auch sonst nur in besonders gelagerten Fällen verpflichtet (namentlich BVerfGE 94, 268 ).

    Für eine Sorge um das System muss es "reale Gründe" geben (vgl. BVerfGE 94, 268 - abw. Meinung Kühling).

  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Rn. 5 2. Der Abschluss von Tarifverträgen ist wesentlicher Zweck der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ; 116, 202 ; 146, 71 ; 148, 296 ).

    Dies schließt insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ; 146, 71 ) sowie den Bestand und die Anwendung abgeschlossener Tarifverträge ein (vgl. BVerfGE 146, 71 ).

    Denn die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie umfasst die rechtsverbindliche Wirkung der Tarifverträge für alle Tarifgebundenen (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 92, 26 ; 94, 268 ; 146, 71 ;… Dieterich, RdA 2002, S. 1 ;… vgl. auch Winkler, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2021, Art. 9 Rn. 148;… Kemper, in: Huber/Voßkuhle, GG, Bd. 1, 8. Aufl. 2024, Art. 9 Rn. 145, 164 f.;… Linsenmaier, in: ErfK, 24. Aufl. 2024, Art. 9 GG Rn. 60 f.;… a.A. Burkiczak, Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts, 2006, S. 192 ff.;… Höfling/Burkiczak, in: Sachs, GG, 10. Aufl. 2024, Art. 9 Rn. 103 m.w.N.).

    Der Staat enthält sich einer Einflussnahme und überlässt die autonome Vereinbarung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen; dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und andere materielle Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ; 116, 202 ).

    Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ; 116, 202 ; 146, 71 ; 148, 296 ).

    Geschützt ist insbesondere der autonome Abschluss von Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ).

    Bei diesen Tarifbestimmungen sind grundlegende Elemente des Leistungsaustausches betroffen, die von der Richtigkeitsvermutung von Tarifverträgen in besonderer Weise erfasst werden (vgl. BVerfGE 94, 268 ).

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