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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,41
BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93 (https://dejure.org/1998,41)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93 (https://dejure.org/1998,41)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1998 - 2 BvR 1220/93 (https://dejure.org/1998,41)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Der in den 80-er Jahren gewährte Kinderleistungsausgleich entsprach teilweise nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 268
  • NJW 1999, 565
  • FamRZ 1999, 295
  • BB 1999, 8
  • DB 1999, 190
  • BStBl II 1999, 193
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderleistungsausgleich (BVerfGE 82, 60; 82, 198) veranlaßte, ihnen aber im Ergebnis nicht genügende Neuregelung des Kinderfreibetrages in § 54 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1991 (BGBl I S. 1322 ff.;… vgl. Begründung zum Gesetzentwurf des Steueränderungsgesetzes 1991, BTDrucks 12/219, S. 20, 23 ff., 34).

    Das Bundesverfassungsgericht habe für das Jahr 1982 in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60) festgestellt, daß das Existenzminimum eines Kindes mindestens 390 DM pro Monat betrage.

    In jedem Fall steht es ihm frei, die verfassungsrechtlich gebotene Änderung durch eine Anhebung des einkommensteuerlichen Kinderfreibetrages, durch eine Anhebung des Kindergeldes oder durch eine anderweitige Ausgleichsregelung vorzunehmen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 82, 198 ).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderleistungsausgleich (BVerfGE 82, 60; 82, 198) veranlaßte, ihnen aber im Ergebnis nicht genügende Neuregelung des Kinderfreibetrages in § 54 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1991 (BGBl I S. 1322 ff.;… vgl. Begründung zum Gesetzentwurf des Steueränderungsgesetzes 1991, BTDrucks 12/219, S. 20, 23 ff., 34).

    In jedem Fall steht es ihm frei, die verfassungsrechtlich gebotene Änderung durch eine Anhebung des einkommensteuerlichen Kinderfreibetrages, durch eine Anhebung des Kindergeldes oder durch eine anderweitige Ausgleichsregelung vorzunehmen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 82, 198 ).

  • FG Düsseldorf, 07.07.1992 - 9 K 251/87

    Kinderfreibetrag 1985; Existenzminimum - Verfassungsmäßigkeit des …

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
    gegen a) den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 7. Mai 1993 - VI B 131/92 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Juli 1992 - 9 K 251/87 E - mittelbar gegen § 54 Abs. 1 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1991.

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Juli 1992 - 9 K 251/87 E - und der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 7. Mai 1993 - VI B 131/92 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes insoweit, als ihnen nur ein Kinderfreibetrag in Höhe von zusammen 2.432 Deutsche Mark zugestanden worden ist.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
    Rn. 8 Für die verfassungsrechtliche Beurteilung des § 54 Abs. 1 EStG gelten die im Beschluß vom 10. November 1998 im Verfahren 2 BvL 42/93 dargelegten Maßstäbe entsprechend.
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
    Rn. 14 Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungspflicht zum Billigkeitserlaß festgestellt, wenn die Anwendung eines nicht zu beanstandenden Gesetzes in Einzelfällen zu einem "ungewollten Überhang" führen würde (vgl. z.B. BVerfGE 48, 102 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Rn. 157 Zu berücksichtigen sei auch, dass das Bundesverfassungsgericht in Beschlüssen vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 216; 99, 246; 99, 268 und 99, 273) die Verpflichtung festgestellt habe, in diesen vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen und teilweise in den beim Bundesfinanzhof dazu anhängigen Verfahren dem Begehren der Steuerpflichtigen zu entsprechen.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Steuerfreies Existenzminimum

    Rn. 107 1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hat sich bisher nur mit dem sogenannten sächlichen Existenzminimum befasst, also im Wesentlichen mit den Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts (vgl. BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153; 99, 246; 99, 268; 99, 273).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 zur steuerlichen Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums (BVerfGE 99, 246; 99, 268; 99, 273) erfolgte mit dem Gesetz zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2552) und dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung vom 16. August 2001 (BGBl I S. 2074) eine Neuregelung der steuerlichen Freistellung des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs für ein Kind bei gleichzeitiger Anhebung des Kindergeldes, das neben seiner steuerlichen Ausgleichsfunktion weiterhin als Sozialleistung der Familienförderung dient (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 2 EStG).
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