Rechtsprechung
| BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93d Abs. 2; ; StGB § 184 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 33a; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 110; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- JurPC
StPO § 110
Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei - Wolters Kluwer
Anfertigung einer Wechselfestplatte des Kanzleicomputers eines Rechtsanwaltes durch die Strafverfolgungsbehörden; Regelung eines streitigen Zustandes durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes ; Gefährdung des Vertrauensverhältnisses zwischen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wohnungsdurchsuchung - Beschlagnahme und einstweilige Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Zurückstellung der Auswertung von in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften sichergestellter EDV-Daten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.01.0200 - 502 Qs 109/02
- AG Berlin-Tiergarten, 26.08.2002 - 353 Gs 4471/02
- LG Berlin, 06.11.2002 - 502 Qs 109/02
- LG Berlin, 06.12.2002 - 502 Qs 109/02
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02
- LG Berlin, 21.01.2003 - 502 Qs 109/02
- AG Berlin-Tiergarten, 06.02.2003 - 353 Gs 605/03
- KG, 03.03.2003 - 5 Ws 82/02
- KG, 03.03.2003 - 5 Ws 82/03
- LG Berlin, 07.04.2003 - 502 Qs 109/02
- LG Berlin, 17.04.2003 - 502 Qs 109/02
- KG, 23.04.2003 - 5 Ws 82/02
- KG, 02.06.2003 - 5 Ws 257/03
- KG, 16.07.2003 - 1 AR 158/03
- KG, 16.07.2003 - 5 Ws 257/03
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
- AG Berlin-Tiergarten, 09.10.2003 - 353 Gs 5172/03
- LG Berlin, 13.11.2003 - 502 Qs 95/03
- BVerfG, 15.12.2003 - 2 BvR 497/03
- LG Berlin, 18.12.2003 - 502 Qs 95/03
- BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 497/03
- LG Berlin, 23.09.2004 - 502 Qs 95/03
- BVerfG, 22.12.2004 - 2 BvR 497/03
- BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 245
- NJW 2003, 3761
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Die Kammer ist hierfür zuständig, weil die Fragen, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung maßgebend sind, bereits entschieden wurden (vgl. BVerfGE 105, 365 ff.). - BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02
Erschöpfung des Rechtswegs bei strafrechtlichen Ermittlungen
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Rn. 3 2. Die gegen den Durchsuchungsbeschluss und die darauf bezogene Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Berlin erhobene Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 - nicht zur Entscheidung angenommen. - BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne II
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
Auch andere Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, könnten im Falle einer Auswertung - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten bei der Beschwerdeführerin in Unsicherheit wähnen und deshalb ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ). - BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
Eine Auswertung könnte - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - auch bei anderen Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, dazu führen, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten in der Kanzlei, in der die Beschwerdeführer tätig sind, in Unsicherheit wähnen und ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ). - VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06
Konkurrentenklage
Die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern dienen dem ebenfalls durch die Verfassung verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VerfGH 24/06 - unter II. 2. a) der Gründe; BVerfG 3. Kammer des 2. Senats, 17. Juli 2003 - 2 BvR 497/03 - NVwZ 2005, 1304 ff. unter C. III. 1. und 2. der Gründe). - OLG Köln, 27.07.2004 - Ausl 92/04
Dritter
Anders als in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, auf das sich die Beteiligte beruft (NJW 2003, 3761), kommt hier ein Beweisverwertungsverbot nicht in Betracht.
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