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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2652
BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02 (https://dejure.org/2003,2652)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02 (https://dejure.org/2003,2652)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 (https://dejure.org/2003,2652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstaben a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstaben b; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zum Widerruf von Äußerungen gegenüber einer Landesärztekammer ; Verletzung der Grundrechte der Petitionsfreiheit, der Meinungsfreiheit sowie des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die Landesärztekammer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 343
  • NJW 2004, 354
  • NVwZ 2004, 721 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Wenden sich die Beschwerdeführer an die Landesärztekammer, um ihre Vorwürfe durch diese überprüfen zu lassen, dann sind die Grenzen zulässiger Tatsachenbehauptung erst dann überschritten, wenn die Äußerung bewusst unwahr ist oder ihre Unwahrheit ohne weiteres - also ohne Beweisaufnahme - auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 1475 ;… BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ;… OLG Düsseldorf, OLGR 1993, S. 108).

    Die Verurteilung zum Widerruf ist nicht mit einem Schuldvorwurf verbunden; auch fehlt ihr jeder Sanktionscharakter (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 1475 ).

    Das Grundrecht der Petitionsfreiheit des Art. 17 GG gibt hinsichtlich des Inhalts einer Meinungsäußerung keinen über die dargestellten Grundsätze hinausgehenden Schutz (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 1475 ).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Diese Rechtsprechung trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung, die für Äußerungen in solchen Zusammenhängen aus dem Rechtsstaatsprinzip und insbesondere dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 29; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ).

    Wenden sich die Beschwerdeführer an die Landesärztekammer, um ihre Vorwürfe durch diese überprüfen zu lassen, dann sind die Grenzen zulässiger Tatsachenbehauptung erst dann überschritten, wenn die Äußerung bewusst unwahr ist oder ihre Unwahrheit ohne weiteres - also ohne Beweisaufnahme - auf der Hand liegt (…vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 1475 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ;… OLG Düsseldorf, OLGR 1993, S. 108).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im …

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Diese Rechtsprechung trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung, die für Äußerungen in solchen Zusammenhängen aus dem Rechtsstaatsprinzip und insbesondere dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 29;… BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist auf einen solchen Widerruf in eingeschränkter Form zu erkennen, wenn - wie hier - eine ehrverletzende Äußerung zwar ursprünglich in Wahrnehmung berechtigter Interessen getätigt worden ist, nach Wegfall des berechtigten Interesses und nach Feststellung der Unwahrheit aber weiterhin ehrbeeinträchtigende Wirkungen zu befürchten sind (vgl. BGHZ 57, 325;… BGH, NJW 1966, S. 647;… vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 13.23 f.;… Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 6 LPG Rn. 287).
  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 221/63

    Einschränkungen des Ehrenschutzes bei Darstellung eines Ereignisses von …

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist auf einen solchen Widerruf in eingeschränkter Form zu erkennen, wenn - wie hier - eine ehrverletzende Äußerung zwar ursprünglich in Wahrnehmung berechtigter Interessen getätigt worden ist, nach Wegfall des berechtigten Interesses und nach Feststellung der Unwahrheit aber weiterhin ehrbeeinträchtigende Wirkungen zu befürchten sind (vgl. BGHZ 57, 325; BGH, NJW 1966, S. 647;… vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 13.23 f.;… Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 6 LPG Rn. 287).
  • RG, 06.04.1932 - IX 306/31

    1. Welchen Anforderungen muß das Grundurteil bei einer Schadensersatzklage …

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Ehrenschutz aus dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen gegenüber Äußerungen in einem hierfür vorgesehenen geordneten Verfahren vor Gerichten und Behörden begrenzt ist, sofern die Äußerungen in einem Zusammenhang mit dem verfolgten Anliegen des Äußernden stehen und nicht missbräuchlich erscheinen (vgl. RGZ 140, 392;… BGH, NJW 1962, S. 243).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Auch für angeblich unrichtige ehrverletzende Angaben gegenüber einer kassenärztlichen Vereinigung wird die Anwendung dieser Grundsätze bejaht (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1994, S. 416).
  • OLG Celle, 02.03.1983 - 13 U 191/82
    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Dabei erfahren Eingaben an öffentliche Stellen wegen des öffentlichen Interesses an der Aufdeckung etwaiger Missstände den gleichen Schutz wie Äußerungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (…vgl. OLG Düsseldorf, NVwZ 1983, S. 502 f.; OLG Celle, NVwZ 1985, S. 69 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1983 - 15 U 243/82
    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
    Dabei erfahren Eingaben an öffentliche Stellen wegen des öffentlichen Interesses an der Aufdeckung etwaiger Missstände den gleichen Schutz wie Äußerungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. OLG Düsseldorf, NVwZ 1983, S. 502 f.;… OLG Celle, NVwZ 1985, S. 69 f.).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …

    Von dem Schutz der Meinungsfreiheit nicht erfasst werden hingegen Tatsachenbehauptungen, die in dem Bewusstsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden oder deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (…Senatsurteile vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06, AfP 2009, 55 Rn. 15;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 34; vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97, BGHZ 139, 95, 101; BVerfGE 90, 241, 247; 99, 185, 197; BVerfGK 1, 343, 345;… BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62; NJW 2013, 217, 218).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …

    Auch die Erklärung, dass eine Behauptung nicht aufrechterhalten wird, teilweise als eingeschränkter Widerruf bezeichnet (…vgl. dazu Soehring in ders./Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 31 Rn. 14), stellt eine Konkretisierung des Berichtigungsanspruchs dar (vgl. BVerfG, NJW 2004, 354, 355).

    Ebenso wenig wie es einen rechtfertigenden Grund gibt, an Behauptungen festzuhalten, deren Unwahrheit sich herausgestellt hat, ist aber ein rechtfertigender Grund erkennbar, derartige Behauptungen unberichtigt zu lassen, wenn sie die Rechte Dritter fortwirkend beeinträchtigen (BVerfGE 97, 125, 149; BVerfG, NJW 2004, 354, 355) und diese die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

    Rn. 44 Das Berufungsgericht hat bei der Entscheidung über das schonendste Mittel diesem Gedanken bereits insoweit Rechnung getragen, als es die Erklärung für ausreichend erachtet hat, dass der Verdacht nicht aufrechterhalten werde (vgl. BVerfG, NJW 2004, 354, 355; BGH, Urteile vom 25. April 1958 - I ZR 97/57, NJW 1958, 1043 und vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, JZ 1960, 701, 703;… vgl. Soehring in ders./Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 31 Rn. 4a).

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Rechtsschutzbedürfnis für eine …

    Diese Rechtsprechung trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung, die für Äußerungen in solchen Zusammenhängen aus dem Rechtsstaatsprinzip und insbesondere dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, Rn. 18, juris, mwN).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …

    Dies gilt sowohl für die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grenzen negatorischer Ehrenschutzklagen gegen Äußerungen gegenüber staatlichen Stellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ) als auch für die bei der Entscheidung über die im Zuge der Versagung von Prozesskostenhilfe zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Solche Mitteilungen genießen den gleichen Schutz wie Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).

    Rn. 18 Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;… 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …

    Von der angegriffenen Entscheidung geht eine abschreckende Wirkung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 1498/92 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 -, BVerfGK 1, 343 ) aus.
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Verfassungsmäßigkeit strafgerichtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen wegen …

    Demgegenüber enthält Art. 17 GG keine Aussage dahingehend, dass der Inhalt einer Petition, der gegen Strafgesetze oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt und damit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist, allein deshalb rechtmäßig wird, weil er in eine Petition eingeht (vgl. BVerfGK 1, 343 ).
  • OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21

    Zivilrechtlicher Ehrenschutz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

    Das umfasst beispielsweise Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft oder der Polizei (…BGH, a.a.O., Rn. 26; BGH…, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, juris Rn. 8), Äußerungen gegenüber einer Landesärztekammer ( BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 17, 18) sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ( OLG Celle…, Urteil vom 19. April 2012 - 13 U 235/11, juris Rn. 13 f.), eine Petition im Sinne von Art. 17 GG ( BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 839/90, juris Rn. 28) sowie Äußerungen gegenüber ähnlichen Institutionen, sofern die Äußerung in einem Zusammenhang mit dem verfolgten Anliegen des Äußernden steht und nicht missbräuchlich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 17;… vgl. im Überblick: Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kapitel 10, Rn. 36 f.;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 - das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rn. 273).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen das vorgenannte Äußerungsprivileg bei "wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren" (… Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, juris Rn. 18) bzw. "bewusst unwahren oder auf der Hand liegend, also ohne weiteres - also ohne Beweisaufnahme - unwahren" ( Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 18) Tatsachenbehauptungen bzw. - im Falle von Meinungsäußerungen - bei Vorliegen von Schmähkritik (… Beschluss vom 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03, juris Rn. 8 f.) verneint.

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Tatsachenbehauptungen, deren Richtigkeit objektiv mit den Mitteln des Beweises einer Klärung zugeführt werden kann, stellen im strengen Sinne keine Äußerung einer Meinung dar (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1992 - 1 BvR 824/90, Rn. 12;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1992 - 1 BvR 1749/91, Rn. 9;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 1992 - 1 BvR 693/92, Rn. 21; auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23 , Rn. 58 , jew. zit. nach juris), sind jedoch insoweit ihrerseits von dem Schutzbereich des Grundrechts des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG erfasst, weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, Rn. 11;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. Dezember 2011 - 1 BvR 927/08, Rn. 16;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12, Rn. 21; auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23 , Rn. 58 , jew. zit. nach juris).
  • LG Leipzig, 14.03.2025 - 8 O 2194/24
    Diese Rechtsprechung trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung, die für Äußerungen in solchen Zusammenhängen aus dem Rechtsstaatsprinzip und insbesondere dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, Rn. 18, juris, m.w.N).
  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten …

    Werturteile sind demgegenüber durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens und Meinens geprägt und deshalb dem Beweis nicht zugänglich (BVerfG, NJW 2004, 354, 355).
  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen

  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 W 63/18

    Privilegierung von Äußerungen im Auftrag eines Haftpflichtversicherers

  • LG Köln, 13.06.2012 - 28 O 96/12

    Unterlassung der Äußerung "Da fragt man am besten E oder Z oder eine von den …

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09

    Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner …

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 565/14

    Unterlassung der Verbreitung von unwahren Äußerungen i.R.d. Eingriffs in den …

  • LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
  • LG Köln, 10.06.2014 - 28 O 563/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten …

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 19 W 45/10
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