Rechtsprechung
| BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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StPO § 226; ; StPO § 338 Nr. 1; ; GVG § 192 Abs. 2; ; GVG § 192 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 338 Nr. 1, Hs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von Präklusionsvorschriften; Vereinbarkeit der Auslegung der §§ 338 Nr. 1, Hs. 2, 222b Abs. 1 StPO durch den Bundesgerichtshof (BGH) mit den Vorschriften des ...
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StPO § 338 Nr. 1 2. Hs. § 222b Abs. 1
Anwendung der Präklusionsvorschriften auf die verspätete Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 15.05.2000 - 24 KLs 3/99
- BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 87
- NJW 2003, 3545
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (16)
- BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2001 - 4 StR 550/00 -, b) das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 15. Mai 2000 - 24 KLs 3/99 -, c) mittelbar: §§ 222 b, 338 Nr. 1 Halbsatz 2 StPO .Rn. 6 Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision durch Urteil vom 12. Juli 2001 (NJW 2001, S. 3062 ff.).
Rn. 17 Die rechtliche Einordnung der Teilabwesenheit eines Richters oder Schöffen als Besetzungsmangel im Sinne der §§ 338 Nr. 1 Halbsatz 2 Buchstabe b, 222 b Abs. 1 StPO entsprach - wie der Beschwerdeführer selbst ausführt - schon damals der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHSt 2, 14 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1996 - 1 StR 23/96 -, NStZ-RR 1996, S. 337 sowie die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs, NJW 2001, S. 3062; das dort zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - JURIS spricht die Anwendbarkeit des § 338 Nr. 1 StPO auf den Fall des teilabwesenden Ergänzungsschöffen ausdrücklich aus).
Dasselbe gilt für die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass die Mitteilung einer Besetzungsänderung jedenfalls bis zur Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse noch rechtzeitig im Sinne des § 222 a Abs. 1 Satz 1 StPO sei (vgl. die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs, NJW 2001, S. 3062).
Eine solche streng formale Anknüpfung wird bei der Bestimmung des für die Besetzungsmitteilung nach § 222 a Abs. 1 Satz 1 StPO maßgeblichen Zeitpunkts schon deshalb nicht für sinnvoll gehalten (vgl. die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs, NJW 2001, S. 3062), weil die Besetzungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten zu erfolgen hat, deren Anwesenheit aber erst nach dem in § 243 Abs. 1 Satz 1 StPO genannten Zeitpunkt (Aufruf der Sache) vom Vorsitzenden festgestellt wird (vgl. § 243 Abs. 1 Satz 2 StPO).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Einschränkung von Rechtsverfolgungs- oder -verteidigungsmöglichkeiten durch Präklusionsvorschriften mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar, wenn diese dem Verfahrensbeteiligten hinreichend Gelegenheit zur Äußerung belassen und nachteilige Rechtsfolgen nur an eine von dem Betroffenen zu vertretende Verspätung knüpfen (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 59, 330 ; 60, 1 ; 69, 126 ; 75, 183 ; 81, 264 ).Wegen ihrer einschneidenden Folgen für den säumigen Verfahrensbeteiligten haben Präklusionsvorschriften aber einen strengen Ausnahmecharakter, der aus Gründen der Rechtsklarheit ihre entsprechende Anwendung grundsätzlich verbietet (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 60, 1 ; 69, 126 ).
Zwar müssen sich Vorschriften über die Voraussetzungen und Erfordernisse von Rechtsmitteln, insbesondere Präklusionsvorschriften, durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 60, 1 ; 69, 126 und 381 ; 74, 228 ; 87, 48 , 88, 118 ).
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Einschränkung von Rechtsverfolgungs- oder -verteidigungsmöglichkeiten durch Präklusionsvorschriften mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar, wenn diese dem Verfahrensbeteiligten hinreichend Gelegenheit zur Äußerung belassen und nachteilige Rechtsfolgen nur an eine von dem Betroffenen zu vertretende Verspätung knüpfen (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 59, 330 ; 60, 1 ; 69, 126 ; 75, 183 ; 81, 264 ).Wegen ihrer einschneidenden Folgen für den säumigen Verfahrensbeteiligten haben Präklusionsvorschriften aber einen strengen Ausnahmecharakter, der aus Gründen der Rechtsklarheit ihre entsprechende Anwendung grundsätzlich verbietet (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 60, 1 ; 69, 126 ).
Zwar müssen sich Vorschriften über die Voraussetzungen und Erfordernisse von Rechtsmitteln, insbesondere Präklusionsvorschriften, durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 60, 1 ; 69, 126 und 381 ; 74, 228 ; 87, 48 , 88, 118 ).
- BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvR 249/84
Verfassungsmäßigkeit der Rügepräklusion bei erkennbarer Vorschriftswidrigkeit der …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Rn. 9 4. Die Bundesregierung, der Präsident des Bundesgerichtshofs und der Generalbundesanwalt, die im Verfassungsbeschwerde-Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, halten die Präklusionsregelung der §§ 338 Nr. 1 Halbsatz 2, 222 b Abs. 1 StPO in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1984 (2 BvR 249/84, NStZ 1984, S. 370 f.) für verfassungsgemäß.Rn. 10 1. Die Präklusionsregelung der §§ 338 Nr. 1 Halbsatz 2, 222 b Abs. 1 StPO ist - wie der Vorprüfungsausschuss des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 14. März 1984 (2 BvR 249/84, NStZ 1984, S. 370 f.) ausgeführt hat - mit dem Grundgesetz vereinbar.
Denn die Zurechnung eines solchen Anwaltsverschuldens ist - wie bereits der Vorprüfungsausschuss des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 14. März 1984 (a.a.O.) ausgeführt hat - von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Einschränkung von Rechtsverfolgungs- oder -verteidigungsmöglichkeiten durch Präklusionsvorschriften mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar, wenn diese dem Verfahrensbeteiligten hinreichend Gelegenheit zur Äußerung belassen und nachteilige Rechtsfolgen nur an eine von dem Betroffenen zu vertretende Verspätung knüpfen (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 59, 330 ; 60, 1 ; 69, 126 ; 75, 183 ; 81, 264 ).Wegen ihrer einschneidenden Folgen für den säumigen Verfahrensbeteiligten haben Präklusionsvorschriften aber einen strengen Ausnahmecharakter, der aus Gründen der Rechtsklarheit ihre entsprechende Anwendung grundsätzlich verbietet (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 60, 1 ; 69, 126 ).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Zwar müssen sich Vorschriften über die Voraussetzungen und Erfordernisse von Rechtsmitteln, insbesondere Präklusionsvorschriften, durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 60, 1 ; 69, 126 und 381 ; 74, 228 ; 87, 48 , 88, 118 ). - BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Dass der Gesetzgeber den Begriff "Beginn der Hauptverhandlung" in § 222 a Abs. 1 StPO ohne klarstellenden Zusatz in einem von § 243 Abs. 1 Satz 1 StPO abweichenden Sinn verwendet hat, führt aber, nachdem sich zum Mitteilungszeitpunkt des § 222 a Abs. 1 StPO in Rechtsprechung und Literatur eine gefestigte Meinung gebildet hat, im Anwendungsbereich der eine anwaltliche Beratung und Verteidigung zwingend voraussetzenden Besetzungsrügepräklusionsvorschriften (zur maßgeblichen Bedeutung des Anwaltszwangs vgl. BVerfGE 93, 99 ) für den Rügeführer nicht zu einer rechtsstaatlich unerträglichen Unsicherheit, die der Bundesgerichtshof durch eine restriktive verfassungskonforme Auslegung hätte beseitigen müssen. - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Zwar müssen sich Vorschriften über die Voraussetzungen und Erfordernisse von Rechtsmitteln, insbesondere Präklusionsvorschriften, durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 60, 1 ; 69, 126 und 381 ; 74, 228 ; 87, 48 , 88, 118 ). - BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Zwar müssen sich Vorschriften über die Voraussetzungen und Erfordernisse von Rechtsmitteln, insbesondere Präklusionsvorschriften, durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 60, 1 ; 69, 126 und 381 ; 74, 228 ; 87, 48 , 88, 118 ). - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Zwar müssen sich Vorschriften über die Voraussetzungen und Erfordernisse von Rechtsmitteln, insbesondere Präklusionsvorschriften, durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 60, 1 ; 69, 126 und 381 ; 74, 228 ; 87, 48 , 88, 118 ). - BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
- BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum …
- BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89
Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer …
- BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71
Versagung rechtlichen Gehörs
- BGH, 22.02.1996 - 1 StR 23/96
Revision - Übersetzung der Urteilsgründe - Entfernung aus Gerichtssaal - Richter …
- BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R
Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor …
Rn. 40 Dagegen spricht schon, dass - anders als bei Präklusionsnormen von Verfassungs wegen vorausgesetzt - die Fristvorgabe des § 41a Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht hinreichend eindeutig ist (vgl nur BVerfG <Kammer> vom 19.3.2003 - 2 BvR 1540/01 - NJW 2003, 3545, 3546 mwN: Präklusionsvorschriften müssen sich durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen). - BSG, 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger …
Der Gesetzgeber kann sowohl im öffentlichen Interesse, insbesondere um einer Überlastung der Leistungsverwaltung vorzubeugen, als auch im Interesse der Allgemeinheit der Rechtsschutzsuchenden durch Präklusionsvorschriften Vorkehrungen dagegen treffen, dass Verwaltungsverfahren und gerichtliche Verfahren unangemessen verzögert werden (vgl BVerfG vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 [124]). Es ist Sache des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung des Verfahrens die einander widerstreitenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen (BVerfG vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 [124]). Aufgrund der einschneidenden Folgen für den Säumigen haben Präklusionsvorschriften jedoch strengen Ausnahmecharakter und müssen sich durch ein besonderes Maß an Rechtsklarheit auszeichnen (vgl - jeweils zu prozessualen Präklusionen - BVerfG vom 9.2.1982 - 1 BvR 1379/80 - BVerfGE 60, 1 [6]; BVerfG vom 30.1.1985 - 1 BvR 99/84 - BVerfGE 69, 126 [136]; BVerfG vom 19.3.2003 - 2 BvR 1540/01 - BVerfGK 1, 87 [90]). - BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R
Anspruch Selbstständiger auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des …
Rn. 25 Dagegen spricht schon, dass - anders als bei Präklusionsnormen von Verfassungs wegen vorausgesetzt - die Fristvorgabe des § 41a Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht hinreichend eindeutig ist (vgl nur BVerfG <Kammer> vom 19.3.2003 - 2 BvR 1540/01 - NJW 2003, 3545, 3546 mwN: Präklusionsvorschriften müssen sich durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2024 - 11 A 16.20
Klage der DUH: OVG verurteilt die Bundesregierung zur Änderung des Nationalen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Präklusionsvorschriften wegen ihrer einschneidenden Folgen für den säumigen Verfahrensbeteiligten einen "strengen Ausnahmecharakter", der "aus Gründen der Rechtsklarheit ihre entsprechende Anwendbarkeit grundsätzlich verbietet" (BVerfG, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 BvR 1540/01, juris Ls 2b sowie Rn 13). - BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 7/18 R
M.S. ./. Jobcenter Landkreis Görlitz - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rn. 25 Dagegen spricht schon, dass - anders als bei Präklusionsnormen von Verfassungs wegen vorausgesetzt - die Fristvorgabe des § 41a Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht hinreichend eindeutig ist (vgl nur BVerfG <Kammer> vom 19.3.2003 - 2 BvR 1540/01 - NJW 2003, 3545, 3546 mwN: Präklusionsvorschriften müssen sich durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen). - OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Eine - sehr begrenzte - Flexibilisierung des Zeitpunkts der Besetzungsmitteilung ergibt sich allein daraus, dass nach herrschender Meinung auch ein 3 Zeitpunkt noch nach der Feststellung der Anwesenheit nach § 243 Abs. 1 S. 1 StPO, aber vor der Vernehmung des Angeklagten zur Person nach § 243 Abs. 2 StPO noch als Beginn der Hauptverhandlung im Sinne des § 222a StPO angesehen werden kann (siehe BVerfG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01, juris Rn. 24, BVerfGK 1, 87; BGH…, Urteil vom 12.07.2001 - 4 StR 550/00, juris Rn. 12, NJW 2001, 3062;… so auch die Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 04.10.1977, BT-Drucks. 8/976, S. 46).Soweit vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Rügepflicht nach § 222b StPO a.F. auch auf den Fall der verspäteten Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen erst nach dem ersten Hauptverhandlungstag, aber vor Vernehmung des Angeklagten, erstreckt wurde (siehe BGH…, Urteil vom 12.07.2001 - 4 StR 550/00, juris Rn. 12, NJW 2001, 3062; dies unter verfassungsrechtlichen Maßstäben anerkennend BVerfG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01, juris Rn. 15 ff., BVerfGK 1, 87), ist insoweit ebenfalls die Neubestimmung des spätesten Rügezeitpunkts durch die Neufassung des § 222b Abs. 1 StPO n.F. zu beachten.
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge
- LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 189/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger …
Zudem ist, wie das BSG dargelegt hat, anders als bei den anderen Präklusionsnormen - wie von Verfassungs wegen auch vorausgesetzt - die Fristvorgabe des § 41a Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht hinreichend eindeutig (…BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 19.3.2003 - 2 BvR 1540/01: Präklusionsvorschriften müssen sich durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen). - LSG Hamburg, 22.06.2021 - L 4 AS 215/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger …
Zudem ist, wie das BSG dargelegt hat, anders als bei den anderen Präklusionsnormen - wie von Verfassungs wegen auch vorausgesetzt - die Fristvorgabe des § 41a Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht hinreichend eindeutig (BSG, Urteil vom 12.9.2018 - B 14 AS 7/18 R unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 19.3.2003 - 2 BvR 1540/01: Präklusionsvorschriften müssen sich durch ein besonderes Maß an Klarheit auszeichnen). - BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03
Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …
Mit den durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 eingeführten Rügepräklusionsvorschriften der §§ 338 Nr. 1, 222 b Abs. 1 StPO wollte der Gesetzgeber erreichen, daß Besetzungsfehler bereits in einem frühen Verfahrensstadium erkannt und geheilt werden, um zu vermeiden, daß ein möglicherweise mit großem justiziellem Aufwand zustande gekommenes Strafurteil allein wegen eines Besetzungsfehlers im Revisionsverfahren aufgehoben und in der Folge die gesamte Hauptverhandlung - mit erheblichen Mehrbelastungen sowohl für die Strafjustiz als auch für den Angeklagten - wiederholt werden muß (…vgl. die Begr. zum Entwurf des StVÄG 1979, BT-Drucks. 8/976, S. 25 ff.; BVerfG, Beschluß vom 19. März 2003 - 2 BvR 1540/01 -, BA S. 8/9). - BGH, 07.04.2021 - 1 StR 10/20
Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren …
- OLG Köln, 16.02.2024 - 2 Ws 58/24
Erfolgen einer Besetzungsmitteilung tatsächlich bis spätestens zu Beginn der …
- LSG Hamburg, 27.01.2022 - L 4 AS 99/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger …
- BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2365/08
Verletzung eines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Zurlastlegen des …
- SG Stralsund, 24.01.2025 - S 2 P 26/23
- SG Gelsenkirchen, 25.07.2019 - S 53 AS 1133/18
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