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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1115
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Geldentschädigung bei Diffamierungen und Drohungen auf einem privaten Anrufbeantworter - Erstreckung des Schutzes der Menschenwürde auf die Privatsphäre - Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Entschädigung wegen beleidigender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarin auf dem Anrufbeantworter übel beschimpft - Bundesverfassungsgericht zu den Kriterien für Schmerzensgeld wegen Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 49
  • NJW 2004, 2371
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (35)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Auf diesen Schutzauftrag geht der Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2187 ; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).

    Rn. 15 Ob eine hinreichende schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405 ;… BGH, VersR 1989, S. 628 ; BGHZ 128, 1 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ).

    Verfehlen sie dies, so liegt darin nicht nur eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen die subjektiven Grundrechte des Betroffenen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Rn. 26 5. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 1 Ss 270/14

    Adhäsionsausspruch: Schmerzensgeld für einen Polizisten bei Beleidigung …

    Rn. 4 Aufgrund der Anordnung des § 253 BGB kann ein Schmerzensgeldanspruch im Fall einer Beleidigung nur ausnahmsweise unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1, 2, Abs. 1 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung - …

    Bei Anwendung dieser Tatbestandsmerkmale haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfG vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 - NJW 2004, 2371 Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …

    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
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