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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3308
BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05 (https://dejure.org/2005,3308)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05 (https://dejure.org/2005,3308)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 (https://dejure.org/2005,3308)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) vom 16. Juni 2005 ; Privatisierung von Universitätskliniken; Zusammenlegung von zwei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde, Hessisches Universitätsklinikgesetz, Subsidiaritätsgrundsatz

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 124
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Erreicht werden soll, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ).

    Rn. 19 Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ).

    Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der Fachgerichte gleichfalls entbehrlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit entsprechend auszugestalten und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Denn diese Norm wirkt als bloße Ermächtigungsgrundlage nicht ohne weiteren, vermittelnden Akt in den Rechtskreis der Beschwerdeführer ein (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 53, 366 ; 72, 39 ).

    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    So hat das Bundesarbeitsgericht in neuerer Zeit offen gelassen, ob bei einem gesetzlich angeordneten Übergang eines Arbeitsverhältnisses § 613 a BGB anzuwenden sei (vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 -, ZTR 2005, S. 157 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Der Grundsatz der Subsidiarität trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit entsprechend auszugestalten und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98

    Begriff des Unternehmens

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Auch in der sonstigen Rechtsprechung und in der Literatur gibt es Stimmen zu Gunsten eines weiteren Verständnisses des § 613 a BGB, unter anderem im Hinblick auf das Europäische Gemeinschaftsrecht (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31. August 2001 - 10 Sa 2899/98 -, NZA-RR 2002, S. 630 ;… Zwanziger, in: Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 6. Aufl. 2004, § 613 a BGB Rn. 38;… von Roetteken, NZA 2001, S. 414 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der Fachgerichte gleichfalls entbehrlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 79, 1 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Rn. 16 1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 5 UK-Gesetz richtet, ist sie unzulässig, weil es jedenfalls an der erforderlichen unmittelbaren Betroffenheit der Beschwerdeführer durch diese Norm fehlt (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 58, 81 ; 90, 128 ; 100, 313 ; stRspr).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Rn. 21 aa) Im Anwendungsbereich des § 613 a BGB, der den Übergang der Arbeitsverhältnisse der von einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang betroffenen Arbeitnehmer auf den neuen Betriebs(teil)inhaber regelt, sieht das Bundesarbeitsgericht das Widerspruchsrecht als Ausprägung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes an (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 -, NZA 2005, S. 43 ).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Denn diese Norm wirkt als bloße Ermächtigungsgrundlage nicht ohne weiteren, vermittelnden Akt in den Rechtskreis der Beschwerdeführer ein (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 53, 366 ; 72, 39 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 752/98

    Besitzstandswahrung im Rahmen der gesetzlichen Neuorganisation des Postwesens

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im …

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer …

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beitragspflicht zur …

    Rn. 15 Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten gewesen wären, das umfangreiche Zahlenmaterial bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorzutragen, damit dem Bundesverfassungsgericht ein in tatsächlicher Hinsicht umfassend aufbereiteter Fall vorliegt (vgl. BVerfGE 72, 84 ; 77, 381 ; 79, 1 ; 86, 15 ; 114, 258 ; 120, 274 ; 123, 148 ; BVerfGK 7, 124 ; 7, 357 ), bietet das Vorbringen in den Verfassungsbeschwerden jedenfalls keine hinreichende Grundlage, um festzustellen, ob entscheidungserhebliche mittel- und langfristig gravierende Niveauunterschiede vorliegen, aufgrund derer es an einer insgesamt fairen und verhältnismäßig gleichen Verteilung der Kostenbelastung zwischen den verschiedenen Institutsgruppen fehlen könnte (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …

    Den Antrag wies das Bundesverfassungsgericht am 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - zurück.
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 3153/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die besondere Beitragspflicht …

    Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden (stRspr, vgl. BVerfGE 72, 39 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 -, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

    Dabei ist nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 74, 69 ;… BVerfG, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit entsprechend auszugestalten und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ; BVerfGK 7, 124 ).

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