Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § ... 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 3; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 184 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen eines Zahlungsanspruch aus § 631 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Vertrag betreffend die Erbringung von Abbruch- und Entsorgungsleistungen an einem Bauvorhaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachforschungs- oder Erkundigungspflicht des Auftragnehmers hinsichtlich des Umfangs der Architektenvollmacht; Tätigwerden des Archtikten für den Bauherrn; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Auslegung einer Auftragserteilung zu einem Bauvorhaben; Duldungsvollmacht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architektenrecht - Auftragserteilung durch Architekten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Umfang der Architektenvollmacht - Verständnis aus Sicht der Baubeteiligten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.2001 - 12 O 70/00
- OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1099
- BauR 2002, 1606 (Ls.)
- BauR 2002, 476
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99
Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Er muss sich über den Umfang vielmehr nur dann vergewissern, wenn sich ihm begründete Zweifel aufdrängen oder aufdrängen mussten (BGH NJW 2000, S. 1407 f;… BGH DB 1985, S. 432 f;… OLG Düsseldorf, BauR 1985, S. 339 ff;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1068;… vgl. auch BGH NJW-RR 1987, S. 307). - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Er muss sich über den Umfang vielmehr nur dann vergewissern, wenn sich ihm begründete Zweifel aufdrängen oder aufdrängen mussten (…BGH NJW 2000, S. 1407 f;… BGH DB 1985, S. 432 f;… OLG Düsseldorf, BauR 1985, S. 339 ff;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1068; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, S. 307). - OLG Düsseldorf, 08.05.1984 - 23 U 190/83
Zusatzauftrag durch Architekt ohne Vollmacht; Einrede der vorbehaltlosen Annahme …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Er muss sich über den Umfang vielmehr nur dann vergewissern, wenn sich ihm begründete Zweifel aufdrängen oder aufdrängen mussten (…BGH NJW 2000, S. 1407 f;… BGH DB 1985, S. 432 f; OLG Düsseldorf, BauR 1985, S. 339 ff;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1068;… vgl. auch BGH NJW-RR 1987, S. 307).
- BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86
Ungewißheit über Person des Vertretenen
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Dabei ist von Bedeutung, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte für einen objektiven Betrachter in der Lage des Erklärungsempfängers darstellt; zu berücksichtigen sind die gesamten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört, und die typischen Verhaltensweisen (BGH BauR 1988, S. 215 ff;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Auflage 1999, Rn. 1066). - OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 246/94
Bauvertragsrecht; Abschluß des Werkvertrages; Auftragserteilung durch Architekten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Die Auftragserteilung durch einen Architekten, der grundsätzlich - anders als ein Bauträger - berufsspezifisch für seinen Auftraggeber tätig wird, spricht hierbei für ein Handeln im Namen des Bauherrn (vgl. OLG Köln, BauR 1996, S. 254 ff;… Werner/Pastor a.a.O.). - OLG Hamburg, 29.09.1995 - 6 U 105/95
Auftragserteilung zu Lasten des Bauherren durch Architekt: Duldungsvollmacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2001 - 12 U 65/01
Eine Duldungsvollmacht in diesem Sinne kann z. B. darin liegen, dass der Auftraggeber die Kopie eines durch seinen Architekten erteilten Auftrages widerspruchslos entgegennimmt oder Teil- bzw. Abschlagsrechnungen eines solchen Auftrages bezahlt (OLG Hamburg BauR 1996, S. 256 f, Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 13. Aufl. 2000, B, § 2 Rn. 40;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1084).
- OLG Naumburg, 30.09.2011 - 12 U 12/11
VOB-Vertrag: Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer
Bei der Erteilung eines Auftrages durch einen Architekten ist aus Sicht des Auftragnehmers nämlich im Grundsatz davon auszugehen, daß der Architekt, der grundsätzlich - anders als ein Bauträger - berufsspezifisch für seinen Auftraggeber tätig wird, im Namen des Bauherrn handelt (vgl. OLG Brandenburg BauR 2002, 476).Für eine zurechenbare Veranlassung des Rechtscheinstatbestandes der Duldungsvollmacht kann schließlich auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass das beklagte Land als Auftraggeber drei auf seinen Namen ausgestellte Abschlagszahlungen bezahlt und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich auch in Ansehung dieser Leistung als Vertragspartner des Auftragnehmers versteht (vgl. OLG Köln IBR 2006, 609; OLG Köln, Urteil vom 04. Februar 1994, 19 U 138/93; OLG Hamburg BauR 1996, 256; OLG Brandenburg BauR 2002, 476;… Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Vor § 2 VOB/B Rdn. 39;… Werner in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdn. 2550).
Unter diesen Umständen war eine weitere Nachfrage der Klägerin wegen einer Vollmacht des Architekten K. aber nicht veranlasst, zumal das beklagte Land durch die spätere Zahlung der Abschlagsrechnungen eine Billigung des Verhaltens des Zeugen K. erneut zum Ausdruck brachte (vgl. OLG Brandenburg BauR 2002, 476; OLG Hamburg BauR 1996, 256).
- OLG Brandenburg, 27.05.2026 - 4 U 123/25
Der "zentrale Ansprechpartner" ist (auch) der Vertreter des Auftraggebers!
Dabei ist von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Erklärenden nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte für einen objektiven Betrachter in der Lage des Erklärungsempfängers darstellt; zu berücksichtigen sind die gesamten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört, und die typischen Verhaltensweisen (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 22.11.2001, 12 U 65/01, Rn. 2, juris). - OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 112/04
Genehmigung eines Bauvertrages durch schlüssiges Verhalten?
Dabei ist anerkannt, dass eine Genehmigung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann (BGH NJW 2002, 2325, 2327; OLG Celle; BauR 2000, 289;… Kniffka/Koeble, Kompendium d. Baurechts, 2. A. 2004, 12. Teil, Rn. 82; Palandt/Heinrichs, 63. § 178, 179 Rn. 6, auch - allerdings unter Annahme einer Duldungsvollmacht - OLG Hamburg, BauR 1996, 256, fehlender Widerspruch gegen einen erteilten Auftrag und OLG Brandenburg, BauR 2002, 476, widerspruchslose Entgegennahme von Auftragskopien).
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