Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00 |
Warnsignal "RO1"
§ 823 Abs. 1 BGB, zur Verkehrssicherungspflicht der Bahn AG gegenüber Bauarbeitern in einem nicht gesperrten Streckenbereich
Volltextveröffentlichungen (11)
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BGB § 823 Dc
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 823 Dc
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkerssicherungspflicht - Verschulden - Bahnstrecke - Bauarbeiter - Bahnarbeiter - Bahngleis - Schadensersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht bei Gleisbauarbeiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bahnarbeiten: Welche Verkehrssicherungspflicht hat die Bahn AG? (IBR 2002, 135)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1263
- MDR 2002, 578
- NZV 2002, 314
- VersR 2002, 321
- VersR 2002, 330
- BauR 2002, 833 (Ls.)
- BauR 2002, 951
- ZfBR 2002, 353
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87
Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Allerdings gehört die Abwägung der Verantwortlichkeiten nach § 254 BGB in den dem Revisionsgericht nur begrenzt zugänglichen Bereich der tatrichterlichen Würdigung (Senatsurteil vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - VersR 1988, 1238, 1239).Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413; vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - aaO; vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 12. März 1996 - VI ZR 12/95 - VersR 1996, 715, 718).
- BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95
Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413;… vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - aaO; vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 12. März 1996 - VI ZR 12/95 - VersR 1996, 715, 718). - BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87
Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Anerkannt ist, daß bei der Bewertung der beiderseitigen Verursachungsanteile nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1988 - VI ZR 203/87 - VersR 1988, 842 und vom 24. Juni 1975 - VI ZR 159/74 - VersR 1975, 1121, 1122).
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82
Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Der Eröffnung eines so beschränkten Verkehrs entsprechend ist die Verkehrssicherungspflicht begrenzt (Senatsurteile vom 10. Juli 1956 - VI ZR 133/55 - VersR 1956, 554 und vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 292/82 - VersR 1985, 360 f. jeweils m.w.N.). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88
Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der …
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Nicht zuletzt deshalb gelten Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften für alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf ihre mehr oder weniger große Berufserfahrung; sie sollen vor typischen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes schützen und nicht Erfahrungsdefizite ausgleichen (Senatsurteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 15/88 - VersR 1989, 109, 110). - BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81
Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Sollte die weitere Beweiserhebung ergeben, daß eine etwaige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer der Streithelferinnen anzulasten ist, wird noch zu prüfen sein, inwieweit dafür auch die Beklagte verantwortlich ist (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1982 - VI ZR 129/81 - VersR 1983, 152 m.w.N.). - BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413;… vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - aaO; vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 12. März 1996 - VI ZR 12/95 - VersR 1996, 715, 718). - BGH, 12.01.1993 - VI ZR 75/92
Mitverschulden bei Bahnunfall
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413;… vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - aaO; vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 12. März 1996 - VI ZR 12/95 - VersR 1996, 715, 718). - BGH, 24.06.1975 - VI ZR 159/74
Unterlassen eines Hupzeichens während einer Vollbremsung; Erhöhung der …
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Anerkannt ist, daß bei der Bewertung der beiderseitigen Verursachungsanteile nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1988 - VI ZR 203/87 - VersR 1988, 842 und vom 24. Juni 1975 - VI ZR 159/74 - VersR 1975, 1121, 1122). - BGH, 10.07.1956 - VI ZR 133/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Der Eröffnung eines so beschränkten Verkehrs entsprechend ist die Verkehrssicherungspflicht begrenzt (Senatsurteile vom 10. Juli 1956 - VI ZR 133/55 - VersR 1956, 554 und vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 292/82 - VersR 1985, 360 f. jeweils m.w.N.). - BGH, 01.10.1968 - VI ZR 121/67
Abschluss eines Bauvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen …
- BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13
Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …
Sie sollen die Versicherten vor den typischen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes schützen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00, VersR 2001, 985, 986; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330, 331).Trotz des dadurch bewirkten Gefahrbewusstseins auf Seiten der Streithelferin lag es nahe, dass sich ein Arbeiter in die Nähe der Gefahrenstelle begibt und aufgrund kurzfristiger Unaufmerksamkeit durch ein unbedachtes Verhalten zu Schaden kommt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72, VersR 1974, 263, 264; vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812 f.; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330; OLG Hamm, VersR 1993, 491 f.;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E Rn. 383).
- BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04
Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof
Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht aber dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00 - VersR 2002, 330, 331 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur …
Dabei hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (vgl. BGH, NJW 2002, 1263;… Kaufmann in Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap. 26, Rdn. 45).
- OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen …
Nach diesen Normen hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ).Bleibt der Grund für einen schweren objektiven Sorgfaltsverstoß offen, kann das subjektive Element der groben Fahrlässigkeit nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 2002, 1263 ).
- OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11
Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen …
Nach §§ 4 HaftPflG , 254 BGB hat allerdings eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ;… Kaufmann in Geigel, aaO. Kap. 26 Rn. 45).Fällt zu Lasten des Bahnbetriebsunternehmers nur die allgemeine Betriebsgefahr, die sich aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht einer Eisenbahn ergibt, ins Gewicht, so tritt diese gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der ohne auf die Bahn zu achten verbotswidrig die Gleise betreten hat, regelmäßig vollständig zurück (OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 449, 450;… Filthaut, 6. Aufl. § 4 HaftPflG Rn. 44). - OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei …
Bei Abwägung des Verschuldens und der Betriebsgefahr sind jedoch nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, NJW 2002, 1263 Rn. 10 nach juris;… Geigel, aaO., § 26 Rn. 50). - OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 17 U 270/05
Körperverletzung eines leichtfertig handelnden Aufzugmonteurs: Gewichtung des …
Dem entsprechend wird in der Rechtsprechung auch bei vergleichbaren Fallgestaltungen ein Mitverschulden des Geschädigten Arbeitnehmers auch im Hinblick auf fahrlässiges Verhalten geprüft (vgl. BAG, NJW 71, 957; BGH NJW 02, 1263; OLG Hamm, VersR 86, 974; vgl. Kühne, VersR 73, 207 f.). - LG Stuttgart, 24.01.2024 - 21 O 380/17
Haftung von Bauherren-Haftpflichtversicherer für Wasserschaden wegen …
Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den Erwartungen desjenigen Personenkreises, der typischerweise mit den baustellenimmanenten Gefahren in Kontakt kommt (BGH 08.01.2002 - VI ZR 364/00, NJW 2002, 1263). - OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14
Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs
Ein Revisionsgericht kann die Würdigung des Mitverschuldens begrenzt darauf überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat sowie ob er der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (BGH NJW 2011, 1442/1445; NJW-RR 2009, 173/175; NJW 2003, 1929/1931; 2002, 1643/1646; 2002, 1263/1264). - OLG Hamburg, 20.02.2015 - 1 U 245/13
Arbeitsunfall: Haftung eines Unternehmers gegenüber dem Unfallversicherungsträger …
Sie sollen die Versicherten vor den typischen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes schützen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00, VersR 2001, 985, 986; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330, 331). - LG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 1 S 168/17
Anteilige Haftung der Betreiberin einer Schienenbahn nach tödlichem Unfall an …
- OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 1 U 31/20
1. Macht der Kläger sich widersprechenden Vortrag des Beklagten zur …
- OLG Düsseldorf, 24.09.2003 - 15 U 188/02
Anforderungen an die Darlegung eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen …
- OLG Schleswig, 11.02.2021 - 7 U 147/20
Haftung einer Eisenbahngesellschaft bei Bahnhofsunfall eines alkoholkranken …
- BGH, 21.12.2010 - VI ZR 193/09
Möglichkeit der Montage eines Paneels an der Außenfassade eines Bauvorhabens …
- VG Berlin, 28.04.2017 - 27 L 36.17
Ausstellung einer Presseakkreditierung 2017
- LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 84/18
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.02.2002 - 5 U 1640/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
BGB § 640 § 641 Abs. 1
Voraussetzungen der Abnahme einer Werkleistung; Hinweispflicht des Unternehmers bei dem Auftrageber nicht bekannten Eigenschaften des gewählten Materials - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn; Voraussetzungen für die Fälligkeit eines Werklohnanspruchs; Wirksamkeit vertraglicher Sondervereinbarungen über die Abnahme; Rechtliche Einordnung einer Ingebrauchnahme als Abnahme; Treuwidrigkeit der ...
- ibr-online
Abnahme durch Ausstellung einer Bescheinigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 28.09.1999 - 1 O 370/97
- OLG Koblenz, 14.02.2002 - 5 U 1640/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 807
- BB 2002, 596 (Ls.)
- BauR 2002, 833 (Ls.)
- BauR 2003, 96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1989 - VII ZR 82/88
Bestehen auf förmlicher Abnahme
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2002 - 5 U 1640/99
Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Grundlage dafür, den von der Beklagten erhobenen Einwand fehlender Abnahme als treuwidrig und damit gegenstandslos anzusehen, um auf diese Weise eine Abnahme zu fingieren (vgl. dazu BGH BauR 1977, 344, 345; BGH NJW 1990, 43 f.;… Jagenburg, aaO., vor § 12 VOB/B Rdnr. 131). - BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76
VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2002 - 5 U 1640/99
Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Grundlage dafür, den von der Beklagten erhobenen Einwand fehlender Abnahme als treuwidrig und damit gegenstandslos anzusehen, um auf diese Weise eine Abnahme zu fingieren (vgl. dazu BGH BauR 1977, 344, 345; BGH NJW 1990, 43 f.;… Jagenburg, aaO., vor § 12 VOB/B Rdnr. 131).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VOB/A § 9; ; VOB/A § ... 9 Nr. 2; ; VOB/B § 18 Nr. 2; ; VOB/B § 2 Nr. 3 Abs. 3; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Altern.; ; GWB § 20; ; GWB § 33; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 3; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 2; ; ZPO § 543; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de
- ibr-online
Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Werkvertrag; Vergütung von Werkleistungen; Leistungsbeschreibung; Kalkulationsgrundlage; Munitionsberäumung; Ungewöhnliches Wagnis
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 22.03.2001 - 6 O 3591/98
- OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 833 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14
Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …
Rn. 154 Dabei ist freilich darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber riskante Leistungen durchaus ausschreiben darf, die er lediglich ergebnisorientiert definiert und in der Menge bestenfalls hochgerechnet (geschätzt), aber nicht in allen Einzelheiten zuvor ermittelt hat (so auch OLG Naumburg, Urt. v. 22. Januar 2002 - 1 U (Kart) 2/01, BeckRS 2002, 30234008). - OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem …
Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).Die von der Beklagten gewählte Methode, zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses die ermittelten Ergebnisse einiger beräumter Testfelder "hochzurechnen", ist daher grundsätzlich nicht als fehlerhaft anzusehen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. vom 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und vom 22.03.2005, 1 U 65/04).
- OLG Koblenz, 19.05.2006 - 8 U 69/05
Öffentliche Ausschreibung: Auslegung der Leistungsbeschreibung
Ein ungewöhnliches Wagnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das Wagnis in wirtschaftlicher, also vergütungsmäßiger Hinsicht, abzusichern (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.01.2002, Az. 1 U 2/01, Leitsatz BauR 2002, 833;… Motzke/ Pietzker/Prieß - Hertwig, VOB/A, 2001, § 9 Rn. 27).
- OLG Naumburg, 30.10.2019 - 2 U 113/18
Kampfmittelräumung - Preisermittlungsgrundlagen bei öffentlicher Ausschreibung …
Rn. 70 dd) Die hier vorgenommene Auslegung der beiden Bauverträge bezüglich der Risikotragung des Auftragnehmers für Erschwernisse wegen erhöhter Störkörperbelastungen entspricht im Übrigen der Bewertung gleichartiger Verträge über Leistungen zur Kampfmittelräumung in der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Urteil v. 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04, sowie Urteil v. 15.12.2005, 1 U 5/05, BauR 2006, in juris Tz. 49 ff.) und deckt sich mit dem Kern der Einwendungen in den beiden von der Beklagten eingereichten privatsachverständigen Stellungnahmen des Herrn G. (BLSA) und des Herrn K. (I. ) jeweils vom 01.09.2018 sowie mit der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen (vgl. Protokoll der Anhörung am 23.05.2018, GA Bd. III Bl. 190). - VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung
Vorausgeschickt ist zudem anzumerken, dass ein Auftraggeber durchaus "riskante" Leistungen ausschreiben kann, die er lediglich funktional beschreibt und in der Menge hochgerechnet hat (so auch OLG Naumburg, Urteil vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01). - VK Bund, 21.06.2010 - VK 2-53/10
Kauf/Leasing eines Dienstwagens
Letztlich ist das somit für die Bieter verbleibende Wagnis allenfalls "gewöhnlich", und kann auf andere Weise, insbesondere auch durch eine entsprechend erhöhte Vergütung zur Risikoabsicherung abgedeckt und damit ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634, 3635;… Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. Oktober 2001, aaO. und vom 23. März 2005; Urteil des OLG Naumburg vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01, Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 19. April 2004, VK 3 - 44/04). - VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung
Vorausgeschickt ist zudem anzumerken, dass ein Auftraggeber durchaus "riskante" Leistungen ausschreiben kann, die er lediglich funktional beschreibt und in der Menge hochgerechnet hat (so auch OLG Naumburg, Urteil vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11
Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen
In einem solchen Fall ist das Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses zu verneinen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2006, Az.: 8 U 69/05; OLG Naumburg, Urteil vom 22.01.2002, Az.: 1 U (Kart) 2/01). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2006 - 3 VK 9/06
Nichtberücksichtigung eines Angebots wegen eines "Finanzierungsvorbehalts"; …
Außerdem liegt kein ungewöhnliches Wagnis vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das Wagnis in wirtschaftlicher Hinsicht abzusichern, d.h. dass er hierfür eine Vergütung berechnen kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Jan. 2002 -1 U (Kart) 2/01 -). - VK Bund, 06.05.2005 - VK 3-28/05
Mineralboden für die Niederlassungen
Daraus folgt, dass ein Wagnis dann nicht "ungewöhnlich" ist, wenn es auf andere Weise, insbesondere auch durch eine entsprechend erhöhte Vergütung abgedeckt und damit ausgeglichen wird (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634, 3635;… Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. Oktober 2001, aaO., m.w.N., vom 9. Juni 2004, aaO., und vom 23. März 2005; Urteil des OLG Naumburg vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01, BauR 2002, 833;… Beschluss des OLG Saarbrücken vom 13. November 2002, aaO.; Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 19. April 2004, VK 3 - 44/04, S. 13). - VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08
Erfordernis der Prüfung auf Verständlichkeit und Vollständigkeit nach Eingang von …
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