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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9047
VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 (https://dejure.org/2011,9047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 (https://dejure.org/2011,9047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 (https://dejure.org/2011,9047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke;Schutz von Eigentümern, Betreibern und Beschäftigten eines Pflegeheims, insbesondere vor Beeinträchtigungen während der Bauzeit;Maßgebliche Eingreifwerte für Baulärm an einem Pflegeheim

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 29 Abs. 8 PBefG, Art 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG, §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BlmSchG, Nr. 3.1.1. AVV-Baulärm
    Planfeststellung für einen U-Bahnabschnitt | Berücksichtigung der Belange eines Seniorenzentrums (Alten- und Pflegeheim) bei der Planfeststellung für eine U-Bahn-Linie; Rechtliche Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 29 Abs. 8 PBefG, Art 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG, §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BlmSchG, Nr. 3.1.1. AVV-Baulärm
    Planfeststellung für einen U-Bahnabschnitt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Abwägungsmangel hinsichtlich der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen kann zu einem Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen; Eine ohne Berücksichtigung einer "nur vorübergehenden Baulärmbetroffenheit Einzelner" durchgeführte ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Missachtung AVV Baulärm = erheblicher Abwägungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustellenlärm: Missachtung der AVV Baulärm ist erheblicher Abwägungsmangel! (IBR 2011, 488)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1699
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 109).

    Rn. 25 Nach summarischer Prüfung leidet der Planfeststellungsbeschluss an Abwägungsfehlern, soweit es um die Lärmbetroffenheit der Antragstellerinnen zu 1 als Eigentümerin und zu 3 als Betreiberin des Seniorenzentrums geht, welche zu Gewinneinbrüchen bzw. Mietminderungen führen dürfte (vgl. auch BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 109), und zwar insbesondere während der schon nach fünf Wochen beginnenden ersten "Hochlärmphase" der Verbauarbeiten.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann zwar im Hinblick auf die Möglichkeit der Planergänzung durch Schutzauflagen ein Abwägungsmangel hinsichtlich der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen nur dann zu einem Anspruch auf (teilweise) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen, wenn er für die Planung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 120; BVerwG vom 23.11.2005 BVerwGE 124, 334 m.w.N.).

    Die fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze, bei deren Überschreitung Ansprüche auf Schutzvorkehrungen oder Entschädigung im Sinn von Art. 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ausgelöst werden, ist nach ständiger Rechtsprechung bei einem Fehlen normativ festgelegter Grenzwerte im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse durch tatrichterliche Würdigung unter Heranziehung von Sachverstand zu bestimmen, wobei bereichsspezifische Regelwerke im Sinn von Orientierungswerten herangezogen werden können (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 102).

    Ob nachteilige Wirkungen im Sinn von Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG vorliegen, beurteilt sich bei Baulärm nach § 22 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der für die Beurteilung von Baulärm gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG maßgeblichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV-Baulärm - vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103).

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ).

    Raum für derartige Erwägungen besteht aber desto weniger, je mehr es sich um eine überwiegend stationäre Großbaustelle mit sehr langer Bauzeit und intensiven Arbeitstätigkeiten handelt (vgl. BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

    Zum einen handelt es sich hier trotz des vorübergehenden Charakters von Baulärm um eine lang andauernde, weitgehend stationäre Großbaustelle mit entsprechend nachhaltigen Umwelteinwirkungen; zudem trägt die AVV-Baulärm bereits nach ihrem eigenen Regelungssystem dem vorübergehenden Charakter von Baulärm dadurch Rechnung, dass sie nach Nr. 4.1 auf gegenüber den allgemeinen Immissionsrichtwerten um 5 dB (A) erhöhte Eingreifwerte abstellt und zudem nach Nr. 5.2.2 bei im öffentlichen Interesse dringend erforderlichen Bauarbeiten Raum für Überlegungen der Sozialbindung und der Sozialadäquanz lässt (vgl. auch BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 NVwZ 2005, 949/950; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn.

    An der Planrechtfertigung fehlt es im Hinblick auf die für das Vorhaben nötigen Geldmittel nicht schon dann, wenn die Finanzierung schwierig ist, sondern erst wenn sie ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BVerwG vom 20.5.1999 DVBl 1999, 1514; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Auch die von den Parteien vorliegend zum Teil zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur (VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 und vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227; Vallendar in Beck'scher AEG-Kommentar, 2006, RdNr. 161 zu § 18 m.w.N.; Dietrich, NVwZ 2009, 144) gehen davon aus, dass die AVV-Baulärm immer noch ein praxisgerechtes Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm bietet.

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Auch die von den Parteien vorliegend zum Teil zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur (VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 und vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227; Vallendar in Beck'scher AEG-Kommentar, 2006, RdNr. 161 zu § 18 m.w.N.; Dietrich, NVwZ 2009, 144) gehen davon aus, dass die AVV-Baulärm immer noch ein praxisgerechtes Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm bietet.

    Raum für derartige Erwägungen besteht aber desto weniger, je mehr es sich um eine überwiegend stationäre Großbaustelle mit sehr langer Bauzeit und intensiven Arbeitstätigkeiten handelt (vgl. BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Dabei ist zwar zu beachten, dass es Planbetroffenen als Ausdruck der Sozialbindung zumutbar sein kann, mehr an Baulärm hinzunehmen, wenn ein Vorhaben dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist und insofern dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfG vom 23.2.2010 NVwZ 2010, 512/515; vgl. auch Nr. 5.2.2 der AVV-Baulärm).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Die Rechtsprechung hat bisher keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte gemäß § 1 Abs. 2 und den Anhängen 1 und 2 erhoben (vgl. z.B. BVerfG vom 27.1.2007 NVwZ 2007, 805).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    An der Planrechtfertigung fehlt es im Hinblick auf die für das Vorhaben nötigen Geldmittel nicht schon dann, wenn die Finanzierung schwierig ist, sondern erst wenn sie ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BVerwG vom 20.5.1999 DVBl 1999, 1514; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Diese objektbezogene Betrachtungsweise entspricht vor allem der besonderen Schutzbedürftigkeit von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kindertagesstätten, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 16. März 2006 (BVerwGE 125, 116 RdNrn. 324 f. und NVwZ 2006, 1055 RdNrn. 352 ff.) hervorgehoben hat.
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Der Hauptzweck der Auslegung und des Erörterungsverfahrens liegt nach der von den Antragstellerinnen selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 8.6.1995 BVerwGE 98, 339) darin, den potentiell Betroffenen - im Sinn einer "Anstoßwirkung" - deutlich zu machen, dass sie zur Wahrung ihrer Interessen Einwendungen erheben müssen; welche (auszulegenden) Gutachten hierfür erforderlich sind, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Rn. 24 Auch wenn durch den gesetzlich angeordneten Wegfall des Suspensiveffekts gemäß § 28 Abs. 6 Satz 2 PBefG dem Vollzugsinteresse ein besonderes Gewicht verliehen wird, erübrigt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 14.4.2005 BVerwGE 123, 241) nicht die Abwägung der widerstreitenden Interessen.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Diese objektbezogene Betrachtungsweise entspricht vor allem der besonderen Schutzbedürftigkeit von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kindertagesstätten, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 16. März 2006 (BVerwGE 125, 116 RdNrn. 324 f. und NVwZ 2006, 1055 RdNrn. 352 ff.) hervorgehoben hat.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; …

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04

    Planfeststellungsbeschluss; Änderung von Straßenbahntrassen; Genehmigung und …

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 2 M 348/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Parkhauses

  • VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine Bahnstromleitung; wehrfähige …

  • VGH Bayern, 16.04.2014 - 22 A 10.40044

    Der U-Bahn-Bau in Nürnberg

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064

    U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen

    1 Satz 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - wird mit Wirkung für die Zukunft geändert.

    Rn. 1 1. Die Beigeladene begehrt mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, mit dem zugunsten der Antragstellerinnen zu 1 und 3 die aufschiebende Wirkung von deren Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 19. Juli 2010 für eine von der Beigeladenen geplante U-Bahnlinie angeordnet wurde.

    Den zugleich gestellten Anträgen der Antragstellerinnen zu 1 und 3 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen gab der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - statt; die auf dasselbe Ziel gerichteten Anträge der Antragstellerinnen zu 2 und 4 blieben erfolglos.

    Soweit sich die Antragstellerinnen hierfür auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (…Rn. 25) berufen wollen, findet sich dort eine Bestätigung ihrer Rechtsansicht nicht.

    Rn. 28 3. An der Planrechtfertigung des Vorhabens bestehen nach summarischer Prüfung nach wie vor keine Zweifel; insofern kann auf die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (…Rn. 43 ff.) Bezug genommen werden.

    Rn. 30 4. Abwägungsmängel im Hinblick auf die Bauphase, die zum Einen erheblich im Sinn des § 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG sind und zum Andern nicht durch Planergänzung behoben werden könnten (§ 29 Abs. 8 Satz 2 PBefG) und daher den Fortbestand der vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - angeordneten aufschiebenden Wirkung der Klage (der Antragstellerinnen zu 1 und 3) gebieten würden, bestehen nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr.

    Rn. 66 Der Verwaltungsgerichtshof hat insoweit im Beschluss vom 4. Mai 2011 -22 AS 10.40045 - (…Rn. 44) ausgeführt, dass diese Einschätzung nach summarischer Prüfung keinen Bedenken begegne.

    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (…Rn. 45) darauf hingewiesen, dass mit der Verordnung über elektromagnetische Felder -26. BImSchV - vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) die vorliegend zu stellenden Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805) konkretisiert werden, und dass die Antragstellerinnen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ihre Befürchtung vorgetragen hätten, die nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte könnten nicht eingehalten werden.

    Wie bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (…Rn. 47) dargelegt wurde, könnte derartigen Mängeln wohl durch eine Planergänzung Rechnung getragen werden, ohne dass sie das Vorhaben insgesamt in Frage stellen würden.

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit …

    Rn. 42 Im Gegensatz zur gebietsbezogenen Betrachtung bei Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. a bis f TA Lärm erfolgt für die Lärmbewertung bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten i.S. von Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm eine objektbezogene Betrachtung (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 ff.;… B.v. 11.4.2012 - 14 CS 12.294 - juris Rn. 30;… B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 29;… VG Ansbach, B.v. 16.1.2012 - AN 3 S 11.01991 - juris Rn. 41 f.).

    Insofern dürfte der Ansicht, wonach ein Krankenhaus oder eine Pflegeanstalt eine gewisse, an ein "Gebiet" heranreichende Größe bzw. eine für das Gebiet dominierende Größe haben müsse, um den Schutz gem. Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g der TA Lärm beanspruchen zu können (…so aber für die Vorgängerregelung Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. f TA Lärm a.F. vgl. NdsOVG, B.v. 31.5.2007 - 1 KN 265/05 - BauR 2007, 1840 = juris Rn. 63), der Semantik und der Zielrichtung der Regelung widersprechen (BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28, 30; Maus, Immissionsschutz 2010, 30 ff.).

    Rn. 43 Andererseits können dem Begriff der "Anstalt" Anforderungen an die Größe der Einrichtung entnommen werden (BayVGH, B.v. 4.5.2011 a.a.O. juris Rn. 30).

    Krankenhäuser und Pflegeanstalten beherbergen regelmäßig auf derselben Fläche eine größere Zahl von Menschen als z.B. in großen Mehrfamilienhäusern (BayVGH, B.v. 4.5.2011 a.a.O. juris Rn. 28 u.a. unter Bezugnahme auf die vorher zitierten Entscheidung des BVerwG).

    Der in dem Schutz einer Ansammlung pflegebedürftiger bzw. kranker Menschen liegende Sinn und Zweck der Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g (3. Alt.) der TA Lärm verlangt demnach im Ergebnis, nur solche Einrichtungen als "Pflegeanstalten" zu begreifen, die bestimmungsgemäß vorwiegend pflegebedürftige bzw. kranke Menschen und außerdem diese i n g e w i s s e r Z a h l aufnehmen und betreuen (BayVGH, B.v. 4.5.2011 a.a.O. juris Rn. 30; Maus, Immissionsschutz 2010, 30/32).

  • VGH Bayern, 11.04.2012 - 14 CS 12.294

    Rücksichtnahmegebot; Schutzwürdigkeit; "Pflegeanstalt"

    Bei diesen sei nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 (Az. 22 AS 10.40045) eine objektbezogene Betrachtung vorzunehmen, weshalb es nicht ausschlaggebend auf die Lage des Heimes in einem allgemeinen Wohngebiet ankomme.

    Mit der in diesem Zusammenhang erwähnten "objektbezogenen" Betrachtung (BayVGH vom 4.5.2011 Az. 22 AS 10.40045) lässt sich eine solche Aufspaltung einer einheitlich in Erscheinung tretenden und als solche genehmigten baulichen Anlage nicht begründen.

    Die zitierte Eilentscheidung hat entscheidend auf den Gesamteindruck der als schutzwürdig zu beurteilenden Anlage abgestellt (BayVGH vom 4.5.2011 a.a.O. RdNrn.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2024 - 8 A 205/21

    Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Klage auf Intensivierung …

    Rn. 70 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 28, 30.

    Rn. 85 Vgl. hierzu Bay. VGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 30, und vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 -, juris Rn. 43; Maus, Immissionsschutz 2010, S. 30.

  • BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25

    Lärmschutz zugunsten von Einrichtung für Pflegebedürftige

    Der historische Normgeber hat sich vielmehr für eine objektbezogene Betrachtung von Krankenhäusern und Pflegeanstalten entschieden (so auch VGH München, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 …und vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; in diesem Sinne nunmehr wohl auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).
  • VG Minden, 09.12.2020 - 11 K 80/19

    Keine Intensivierung der Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg"

    Rn. 82 Vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 09.06.2020 - 15 CS 20.901 -, juris Rn. 42 ff. und vom 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 30; Maus, Zu dem Begriff der "Pflegeanstalt" im Sinne von Nr. 6.1.

    Rn. 102 vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.03.2015 - 7 D 52/13.NE -, juris Rn. 90 und Beschluss vom 18.08.2014 - 7 C 438/14 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2020 - OVG 10 A 8.15 -, juris Rn. 71; BayVGH, Beschlüsse vom 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 28 ff., vom 11.04.2012 - 14 CS 12.294 -, juris Rn. 30, vom 03.06.2016 - 15 BV 15.2441 -, juris Rn. 29 und vom 09.06.2020 - 15 CS 20.901 -, juris Rn. 42 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2007 - 2 N 348/06 -, juris Rn. 11,.

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 15 BV 15.2441

    Schalltechnisches Gutachten für Nutzungsänderung in ambulant betreute …

    Anhand der wenigen Angaben in den zur Bauakte gelangten Bauvorlagen lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob es sich bei dem Vorhaben baurechtlich um Wohnen oder um eine krankenhausähnliche Unterbringung und damit um eine Anlage für gesundheitliche Zwecke handelt ("Pflegeanstalt", vgl. BayVGH, B. v. 4.5.2011 - 22 AS 10.40045 - BauR 2011, 1699 = juris Rn. 28 bis 31: insoweit gilt eine objektbezogene Betrachtungsweise, auf die Größe der Anlage kommt es nicht an;… BayVGH, B. v. 11.4.2012 - 13 CS 12.294 - juris Rn. 31 zur Abgrenzung einer "Pflegeanstalt" gegenüber einem Altenheim).
  • BVerwG, 18.02.2026 - 4 BN 15.25

    Lärmimmissionen in Gemengelagen: Rücksichtnahmegebot maßgeblich!

    Das folgt aus dem Wortlaut der Regelung, ihrem Schutzzweck, dem besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Patienten Rechnung zu tragen, und ihrer Entstehungsgeschichte, nach der sich der Vorschlag einer gebietsbezogenen Regelung nicht durchgesetzt hat (vgl. näher BR-Drs. 254/1/98 S. 19 f.; OVG Münster, Urteil vom 29. November 2024 - 8 A 205/21 - BauR 2025, 782 ; VGH München, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 …und vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42;… Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand August 2025, TA Lärm Nr. 6 Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …

    "Pflegeanstalten" im Sinne von Nr. 6.1 Satz 1 Buchstabe f TA Lärm 1998 sind Einrichtungen, die der stationären Pflege dienen, in denen z.B. schwer- und schwerstkranke Patienten oder Heimbewohner mit "Weglauftendenz" untergebracht sind (Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des …

    Dass solches nur aus dem Grunderwerbsplan und nicht aus dem Grunderwerbsverzeichnis hervorging, dürfte unschädlich gewesen sein, da sich seine Grundstückbetroffenheit unzweifelhaft aus dem planfestgestellten Grunderwerbsplan ergab (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis BayVGH, Beschl. v. 13.08.2013 - 22 AS 10.40045 -, - 22 AS 12.40064 -) und der Umstand, dass die vorübergehende Inanspruchnahme auch eines geringen Teils seines Grundstück im Grunderwerbsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt war, ein als solches ohne weiteres erkennbares Versehen darstellte.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2025 - 1 KN 37/23

    Anschmiegen; artenschutzrechtliche Ausnahme; artenschutzrechtliche Prüfung; …

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353

    Vorerst keine Sperrzeitverkürzung für Diskothek in Bamberg

  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 3 S 11.01991

    Altenheim, Pflegeanstalt; Nutzungsänderung; erhöhter Lärmschutz; objektbezogene …

  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 22 CS 11.902

    Gaststättenrechtliche Betriebszeitbeschränkung; Unzumutbare …

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13003
OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11 (https://dejure.org/2011,13003)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 (https://dejure.org/2011,13003)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 1 B 30/11 (https://dejure.org/2011,13003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 33, § 34, § 35, § 58, § 80; VwVfG § 28
    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

  • IWW
  • ibr-online

    Nutzungsuntersagung wegen Brandschutzmängeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben bei einem nicht bestimmungsgemäßen Rettungsweg in einem als Gaststätte genutzen Gebäude; Erforderlichkeit eines ordnungsgemäßen Rettungswegs in einem als Gaststätte genutzen Gebäude zur Sicherung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1699
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01

    Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11
    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Bordell

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11
    Anderes mag zwar wegen des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgenden Verbotes widersprüchlichen Verhaltens unter der Voraussetzung gelten, dass die Behörde die illegale Nutzung nicht nur geduldet, sondern darüber hinaus ein Verhalten gezeigt hat, nach dem der Betroffene darauf vertrauen konnte, eine Nutzungsuntersagungsverfügung werde nicht mehr ergehen (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 2. März 2007 - 2 S 53.06 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11
    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 1 B 223/10

    Beibringung von Bauvorlagen, Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11
    Sie erlaubt im Einzelfall nicht nur ein Einschreiten gegen begangene oder drohende Rechtsverstöße, sondern auch Maßnahmen, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (SächsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2010 - 1 B 223/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht …

    Rn. 33 a) Die erkennende Kammer versteht § 65 Satz 2 LBO - entgegen der ständigen Rechtsprechung der Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. nur Beschluss vom 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urteil vom 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537; Urteil vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; zustimmend Dürr, VBlBW 1989, 361 ) - dahingehend, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 65 Satz 2 LBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach §§ 49 ff. LBO erforderlichen Baugenehmigung besteht (so zur textgleichen Vorschrift des § 80 Satz 2 SächsBauO: Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu Art. 76 Satz 2 BayBO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 15 CS 04.58 -, BayVBl. 2005, 117; zu § 61 BauO NRW: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 06.07.2009 - 10 B 617/09 -, BauR 2009, 1719, vom 12.07.2007- 7 E 664/07 -, BRS 71 Nr. 187, und vom 20.09.2010 - 7 B 985/10 -, BauR 2011, 240; zu § 73 Abs. 3 BbgBauO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu § 79 Satz 2 Berliner Bauordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 2 S 76.11 -, juris RdNr. 6; zu § 81 LBO RPf.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1996 - 8 A 11880/85.OVG -, juris RdNr. 19; Beschluss vom 14.04.2011 - 8 B 10278/11 -, NVwZ-RR 2011, 635; zu § 89 NdsBauO: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.1984 - 6 B 77/84 -, BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 -, juris RdNr. 10; zu § 72 HessBauO: Hessischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 TG 2161/06 -, juris RdNr. 7; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.10.1996 - 1 L 356/95 -, juris RdNr. 25; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 Bs 144/05 -, juris RdNr. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 04.08.1989 - 1 B 65/89 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2004 - 3 M 224/03 -, juris RdNr. 8; Beschluss vom 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, juris RdNr. 5; OVG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1993 - 1 B 113/92 -, ThürVBl.
  • VG Berlin, 17.06.2020 - 19 K 572.17

    Beseitigungsanordnung: Verstoß gegen das Verunstaltungsverbot

    Eine aktive Duldung erfordert ein über den Einschreitensverzicht hinausgehendes (positives) Tun der Bauaufsichtsbehörde (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - OVG 1 B 30/11 -, juris Rn. 13), das hier fehlt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 -, S. 12, n. v.; vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, Rn. 15, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, Rn. 3, juris; BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8, juris; BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, Rn. 12, juris;… Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Januar 2020, § 87 Rn. 2;… a. A. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13

    Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Gefahrerforschung bei einem …

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von einer unzutreffenden Ermächtigungsgrundlage ausgegangen, sondern hat diese im Ergebnis zu Recht in § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO gesehen (…so bereits Senatsbeschl. v. 14. September 2012 - 1 B 194/12 -, BA Rn. 10) und in seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Senats Bezug genommen, wonach es sich bei dieser Vorschrift um eine sehr weitgehende Eingriffsermächtigung handelt, die auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (Senatsbeschl. v. 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, juris [Leitsatz 1] und Rn. 8;… Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2010 - 1 B 223/10 -, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24

    Nutzungsuntersagungsverfügung; ungenehmigte Ferienwohnung im allgemeinen …

    Eine durchgängig rechtswidrige Nutzung kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (OVG Bautzen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung

    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (OVG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 - vgl. OVG Bautzen, Beschl. vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris Rn. 15; OVG Münster…, Beschl. vom 27.08.2002 - 10 B 1233/02 -, juris Rn. 3; BVerfG…, Beschl. vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, juris Rn. 8; BVerwG…, Urt. vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. 12).
  • VG Leipzig, 25.06.2014 - 4 K 342/12

    Anordnung und Einschreiten der Behörde bzgl. Errichtung eines Notdachs auf einem …

    Danach können die Bauaufsichtsbehörden zur Wahrnehmung der in § 58 Abs. 2 Satz 1 SächsBO zugewiesenen Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2.5.2011, BauR 2011, 1699 ).

    Können Eingriffe - wie hier - nicht auf andere Vorschriften gestützt werden, kommt er als Auffangnorm zur Anwendung (SächsOVG, Beschl. v. 2.5.2011, BauR 2011, 1699 ;… Michel, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand Februar 2014, § 58 Rn. 3).

  • VG Schleswig, 11.10.2024 - 8 B 19/24

    Baurechtliche Untersagung der Nutzung als Ferienwohnung

    Eine durchgängig rechtswidrige Nutzung kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (OVG Bautzen, Beschl. v. 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 33/25

    Nutzungsuntersagung für ein Möbelhaus

    Ist aber - wie hier - die betroffene Nutzung vom baurechtlichen Bestandsschutz nicht umfasst, kann ein Ermessensfehler nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass eine konkrete Gefahr für Leib und Leben nicht vorliege (SächsOVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 02.07.2024 - 8 B 14/24

    Nutzungsuntersagungsverfügung für eine ungenehmigte Ferienwohnung im reinen …

    Eine durchgängig rechtswidrige Nutzung kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (OVG Bautzen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20

    Baurecht: Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes …

  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 672.17

    Nutzungsuntersagung für ungenehmigte bauliche Anlagen

  • VG Berlin, 06.08.2018 - 19 L 32.18

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nebst Zwangsmittelandrohung

  • VG Schleswig, 31.01.2025 - 8 B 29/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte …

  • VG Schleswig, 13.06.2024 - 8 A 41/21

    Nutzungsuntersagungsverfügung: ungenehmigte Ferienwohnung im allgemeinen …

  • VG Schleswig, 05.06.2023 - 2 B 14/23

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung - Antrag auf Wiederherstellung der …

  • VG Schleswig, 30.05.2024 - 8 A 31/21

    Nutzungsuntersagungsverfügung: ungenehmigte Ferienwohnung im allgemeinen …

  • VG Schleswig, 07.10.2025 - 2 B 10/25

    Keine Intensivpflege bei genehmigter Wohnnutzung!

  • VG Berlin, 12.05.2014 - 19 L 35.14

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nach mehrjähriger Zurückstellung des …

  • VG Schleswig, 06.11.2024 - 2 B 29/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersagung der Nutzung

  • VG Schleswig, 30.04.2024 - 8 A 194/21

    Nutzungsuntersagungsverfügung formell illegal genutzter Stellplatz

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11517
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2011 - 1 C 11199/10.OVG (https://dejure.org/2011,11517)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 1 C 11199/10.OVG (https://dejure.org/2011,11517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 3 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 9 Abs 4 Nr 24 BauGB, § 1 Abs 4 S 1 BauNVO, § 1 Abs 4 S 2 BauNVO
    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines Emissionskontingents

  • esovgrp.de

    BauGB § 3,BauGB § 3 Abs 2,BauGB § 9,BauGB § 9 Abs 4,BauGB § 9 Abs 4 Nr 24,BauGB § 10,BauGB § 10 Abs 3,BauNVO § 1,BauNVO § 1 Abs 4,BauNVO § 1 Abs 4 S 1,BauNVO § 1 Abs 4 S 2
    Bauordnungsrecht, Baurecht, Bebauungsplan, Bekanntmachung, DIN, DIN-Norm, DIN-Vorschrift, Einsicht, Einsichtnahme, Emission, Emissionskontingent, Gebiet, Gebietsgliederung, Gewerbegebiet, Gliederung, Hinweis, interne Gliederung, Kontingent, Lärm, Lärmkontingent, ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweis auf die DIN-Vorschriften mit der zumutbaren Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplanes bei textlichen Festsetzungen; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplanes bei ...

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 608
  • BauR 2011, 1699
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Eine solche interne Gliederung des Gebiets ist aber grundsätzlich für die Anwendung von Lärmkontingenten erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 - veröffentlicht in juris).

    Abgesehen davon, dass schon aufgrund der Lage und des erheblichen Abstands zwischen den beiden Gewerbegebietsstandorten erhebliche Bedenken bestehen, ob bei dieser Konstellation überhaupt eine Gliederung nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO in Frage kommt, spricht gegen die Annahme einer Gliederung nach dieser Vorschrift auch der Umstand, dass die hier in Rede stehende Emissionskontingentierung nicht dazu dient, die Gewerbegebiete im Verhältnis zueinander zu gliedern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 2. Mai 2011, a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Auf diese Weise kann eine Gemeinde, die über mehrere Gewerbegebiete verfügt, diese untereinander gliedern, indem sie für die Gebiete jeweils unterschiedliche Emissionskontingente vorsieht oder in einem Gebiet eine Kontingentierung vorschreibt und in einem weiteren darauf verzichtet (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1999 - 4 N 6.88 - , NVwZ 1991, 881).

    Dies gilt zunächst hinsichtlich des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1990 (NVwZ 1991, 881).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Zwar gebietet das Rechtsstaatsprinzip, dass die verkündete Rechtsnorm - wozu auch der als Satzung beschlossene Bebauungsplan gehört - der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht wird, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (s. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21/10 - veröffentlicht in juris).

    Verweist eine planerische Festsetzung auf eine DIN-Vorschrift, so muss der Plangeber auch sicherstellen, dass die Planbetroffenen sich ebenso vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich Kenntnis verschaffen können (s BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Rn. 24 Als taugliche Ermächtigungsgrundlage kommt zunächst nicht die Vorschrift des § 9 Abs. 4 Nr. 24 BauGB in Betracht, da es sich bei der Festsetzung von Lärmkontingenten nicht um Anlagen und Vorkehrungen im Sinne dieser Vorschrift handelt (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10.OVG - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 2. März 1994, NVwZ 1994, 1009).

    Abgesehen davon, dass schon aufgrund der Lage und des erheblichen Abstands zwischen den beiden Gewerbegebietsstandorten erhebliche Bedenken bestehen, ob bei dieser Konstellation überhaupt eine Gliederung nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO in Frage kommt, spricht gegen die Annahme einer Gliederung nach dieser Vorschrift auch der Umstand, dass die hier in Rede stehende Emissionskontingentierung nicht dazu dient, die Gewerbegebiete im Verhältnis zueinander zu gliedern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Mai 2011, a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Ebenso wenig kann angesichts der aus den Planunterlagen zu entnehmenden Überlegungen der Antragsgegnerin und der eingeholten schallschutztechnischen Stellungnahme des Sachverständigen P… davon ausgegangen werden, dass der Satzungsgeber einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (zu den Voraussetzungen einer gesamten Nichtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 NB 3.87 -, BVerwGE 82, 225 und Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Insbesondere fehlt es nicht an einer Antragsbefugnis des Antragstellers, da er sich als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks (Gemarkung Selters, Flur …, Parzelle …) gegen eine bauplanerische Festsetzung (Emissionskontingent) wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Die Bekanntmachung muss daher in einer Weise geschehen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (s. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984, - 4 C 24.80 -, BVerwGE 69, 344).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Ebenso wenig kann angesichts der aus den Planunterlagen zu entnehmenden Überlegungen der Antragsgegnerin und der eingeholten schallschutztechnischen Stellungnahme des Sachverständigen P… davon ausgegangen werden, dass der Satzungsgeber einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (zu den Voraussetzungen einer gesamten Nichtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 NB 3.87 -, BVerwGE 82, 225 und Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Ihre Aufgabe ist es nicht, über den Inhalt der angelaufenen Planung selbst so detailliert Auskunft zu geben, dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen am Ort der Auslegung entbehrlich wird (s. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008, ZfBR 2008, 806).
  • BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87

    Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtvorlagebeschwerde; Besetzung der Richterbank beim …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
    Ebenso wenig kann angesichts der aus den Planunterlagen zu entnehmenden Überlegungen der Antragsgegnerin und der eingeholten schallschutztechnischen Stellungnahme des Sachverständigen P… davon ausgegangen werden, dass der Satzungsgeber einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (zu den Voraussetzungen einer gesamten Nichtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 NB 3.87 -, BVerwGE 82, 225 und Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 7 D 52/10

    Bestandsschutz am Fortbestand des bisherigen Planungsrechts und Abstandsrechts; …

  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 CN 7.16

    Bebauungsplan; Emissionskontingent; Emissionsverhalten; Ergänzungsgebiet; …

    Vielmehr hängt die Wirksamkeit einer gebietsübergreifenden Gliederung zusätzlich davon ab, dass ihr auch ein darauf gerichteter planerischer Wille der Gemeinde zugrunde liegt (so auch OVG Koblenz, Urteile vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10 - NVwZ-RR 2011, 858 und vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 - BRS 78 Nr. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im …

    Rn. 125 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 2 D 132/09.NE -, S. 26 des amtlichen Umdrucks; OVG Rh.-Pf., Urteile vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris Rn. 25, und vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10 -, UPR 2011, 319 = juris Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377 = BRS 74 Nr. 66 = juris Rn. Rn. 20 (allgemein zum Erfordernis der gebietsinternen Gliederung); Bay. VGH, Urteil vom 11. April 2011 - 9 N 10.1373 -, juris Rn. 72 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - 2 D 132/09

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf die Festsetzung von …

    Rn. 91 Vgl. insoweit BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 4 BN 8.08 -, BRS 73 Nr. 12 = juris Rn. 7, und vom 27. Januar 1998 - 4 NB 3.97 -, BRS 60 Nr. 26 = juris Rn. 9; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2011 - 2 D 106/09.NE -, S. 27 des amtlichen Umdrucks, vom 14. April 2011 - 8 A 320/09 -, juris Rn. 92 ff., und vom 13. März 2008 - 7 D 34/07.NE -, BRS 73 Nr. 39 = juris Rn. 169; OVG Rh.-Pf., Urteile vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris Rn. 25, und vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10 -, UPR 2011, 319 = juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. April 2010 - OVG 10 A 2.07 -, BauR 2010, 1535 = juris Rn. 70; Bay. VGH, Urteile vom 11. April 2011 - 9 N 10.1373 -, juris Rn. 70, und vom 16. Oktober 2009 - 2 N 06.3341 -, juris Rn. 40; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, BRS 69 Nr. 39 = juris Rn. 46.

    Rn. 93 Vgl. OVG Rh.-Pf., Urteile vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris Rn. 25, und vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10 -, UPR 2011, 319 = juris Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377 = BRS 74 Nr. 66 = juris Rn. Rn. 20 (allgemein zum Erfordernis der gebietsinternen Gliederung); Bay. VGH, Urteil vom 11. April 2011 - 9 N 10.1373 -, juris Rn. 72 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 10 D 84/13

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …

    Rn. 99 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris, Rn. 17 und vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 13. September 2012 - 2 D 38/11.NE -, juris, Rn. 120 jeweils zu Lärmemissionskontingenten.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets: …

    Die Zulässigkeit der Festsetzung von Emissionskontingenten (vormalige Bezeichnung: Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel) nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO als besondere Festsetzung der Art der Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ist grundsätzlich anerkannt (BVerwG, Beschl. v. 27.1.1998 - 4 NB 3.97 - NVwZ 1998, 1067; Beschl. v. 2.10.2013 - 4 BN 10.13 - BauR 2014, 509;… BayVGH, Urt. v. 03.08.2010 - 15 N 09.1106 - juris;… zur Tauglichkeit der DIN 45691 Geräuschkontingentierung als Grundlage zur Festsetzung von Emissionskontingenten und als Kriterium zur Bewältigung von Lärmkonflikten im Planungsverfahren vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.6.2014 - 7 D 98/12.NE - BauR 2014, 1912; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.6.2011 - 1 C 11199/10 - juris;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 10.08.2010 - 1 KN 218/07 - BRS 76 Nr. 26;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.9.2011 - 3 S 1570/10 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2023 - 3 K 149/15

    Bebauungsplan Hafen Ladebow; Festsetzung eines Sondergebiets Tanklager

    Denn eine solche Nähe wird von § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht gefordert (…so auch Ziegler, in Brügelmann, BauGB, Stand 04/2016, § 1 BauNVO Rn. 213; zweifelnd OVG Koblenz, Urteil vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16

    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der …

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz geht in seiner Rechtsprechung - anders als die Antragsgegnerin meint - ebenfalls von den zitierten Grundsätzen aus (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris Rn. 20); die von der Antragsgegnerin für ihre - gegenteilige - Ansicht herangezogenen Ausführungen dieses Gerichts befassen sich allein mit der hier unerheblichen (in der zitierten Entscheidung verneinten) Frage, ob auch bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB auf die in einer Festsetzung erwähnte DIN und die Stelle hingewiesen werden müsse, an der sie eingesehen werden könne (…s. a.a.O., Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 117/08

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

    Rn. 105 Vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, BauR 2005, 1743, und OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. Juni 2011 - 1 C 11199/10 -, juris.
  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu …

    Zwar genügt in den Fällen, in denen erst eine in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2010, 1567; s. auch OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2011, 381 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2012 - 10 D 145/09.NE -, juris) nur dann rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung von Rechtsnormen, wenn die Gemeinde sicherstellt, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12

    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

    Die Fassung des Bebauungsplanes "G..." vom 14. Oktober 2010 wurde aufgrund einer vom Antragsteller erhobenen Normenkontrollklage durch Urteil des erkennenden Senates vom 8. Juni 2011 (Az.: 1 C 11199/10.OVG) für unwirksam erklärt, weil sich die Festsetzung eines Emissionskontingents für das ausgewiesene eingeschränkte Gewerbegebiet auf keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage stützen konnte.
  • VG Köln, 16.10.2013 - 23 K 5575/12
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6334
OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11 (https://dejure.org/2011,6334)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2011 - 1 ME 62/11 (https://dejure.org/2011,6334)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 1 ME 62/11 (https://dejure.org/2011,6334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abwehranspruch gegen straßenabgewandten Carport

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 1 BauGB; § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO; § 46 Abs. 1 S. 2 NBauO; § 47 NBauO
    Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am weitesten straßenabgewandten Ecke des Baugrundstücks rechtfertigen; Rechtmäßigkeit der Positionierung eines Carports in der am weitesten straßenabgewandten Ecke des Baugrundstücks im Falle einer ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Abwehranspruch gegen straßenabgewandten Carport

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwehranspruch gegen straßenabgewandten Carport

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am weitesten straßenabgewandten Ecke des Baugrundstücks rechtfertigen; Rechtmäßigkeit der Positionierung eines Carports in der am weitesten straßenabgewandten Ecke des Baugrundstücks im Falle einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1699
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03

    Baugestaltungsvorschrift; Bebauungsplan; Binnenbereich; Blockinnenraum; Carport; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11
    Insoweit unterscheide sich die Sachlage von derjenigen, welche der Senat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 - NdsVBl. 2003, 325) für ein größeres Straßenkarree im Bereich der Landeshauptstadt J. beurteilt habe.

    Sie sind unter anderem in den Senatsbeschlüssen vom 12. Juli 2005 (- 1 ME 115/05 -, V.n.b.) sowie vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 -, NdsVBl. 2003, 325, veröffentlicht auch in Juris sowie OVG-Datenbank) niedergelegt.

    Wenn der Bebauungsplan Nr. ... daher die straßenseitige Baugrenze sowohl an der Ostseite der F. -Straße als auch an der Westseite der Straße Am H. unmittelbar an die straßenseitigen Fassaden der dort schon stehenden Gebäude anlegte, zugleich aber in dem Bereich östlich der F. -Straße den überbaubaren Bereich bis fast an die Ostgrenze dieser recht tiefen Handtuchgrundstücke führte, dann kann das nur den Sinn gehabt haben, die Antragsgegnerin habe schon im Jahre 1972 (und nicht erst wie im Fall 1 ME 170/03 aufgrund nachträglichen Sinneswandels durch die Landeshauptstadt J. geschehen nachträglich) beabsichtigt, eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.1997 - 6 M 3892/97

    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Vorläufiger Rechtsschutz; Statthafte …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11
    So hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. August 1997 (- 6 M 3892/97 -, NdsRpfl. 1998, 13 = NdsVBl. 1998, 47) einem Nachbarrechtsbehelf gegen eine "Anlage" stattgegeben, welche hakenförmig hinter die straßenseitig als Riegel aufgestellte Wohnbebauung greifen und an deren Rand je zwei Einstellplätze pro Wohneinheit aufgereiht werden sollten.

    Anders als im vom 6. Senat dieses Gerichts am 19. August 1997 (- 6 M 3892/97 -, NdsRpfl. 1998, 13 = NdsVBl. 1998, 47) entschiedenen Fall lässt sich den sonstigen Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit entnehmen, die Antragsgegnerin als planerlassende Gemeinde habe zumindest Einstellplätze nicht so tief wie nunmehr genehmigt in den Binnenbereich vordringen lassen wollen.

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11
    Was danach bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. seinem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich zum einen nach der Vorbelastung des geplanten Aufstellungsortes durch vergleichbare Anlagen, daneben und vor allem aber nach den Festsetzungen eines für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 = NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Dritt-Rechtsschutzes erst dann Erfolg haben, wenn nach derzeit absehbarem Stand der Dinge Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte dieses Antragstellers (wegen der Einzelheiten vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2007 - 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394 = BRS 71 Nr. 165).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze des § 46 Abs. 1 S. 2 Niedersächsische Bauordnung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11
    Die hierzu maßgeblichen Grundsätze (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO/§ 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO) habe der Senat in seinem Beschluss vom 27. März 2007 (- 1 ME 102/07 -, BRS 71 Nr. 137 = NdsVBl. 2007, 199) zusammengefasst.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf …

    Stellplätze und Garagen dürfen - gemessen an § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO - im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees angeordnet werden, wenn dort eine entsprechende Vorbelastung besteht (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13).

    Rn. 16 Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2017 - 1 ME 111/17

    Stellplätze

    Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen sich nach der Senatsrechtsprechung die Anordnung von Stellplätzen auf einem Baugrundstück richten muss, (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ;… Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 = BauR 2014, 1910 = juris Rn. 16) hat das Verwaltungsgericht zutreffend zusammengefasst.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von …

    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. Juni 2011 (- 1 ME 62/11 -, JURIS-Rn. 13; sonstige Vnb.) wie folgt zusammen gefasst:.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13

    Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung; …

    Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ;… Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris-Rn. 16): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.
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