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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.03.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7707
BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12 (https://dejure.org/2012,7707)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 (https://dejure.org/2012,7707)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12 (https://dejure.org/2012,7707)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Bestandsbewahrung ist keine Negativplanung! (IBR 2013, 1101)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1067
  • ZfBR 2012, 477
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
    Davon ist u.a. auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20

    Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam

    Danach sind nur solche Bebauungspläne nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind; davon ist u.a. auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, ZfBR 2012, 477 und juris, Rn. 3, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der …

    Eine unzulässige Verhinderungsplanung ist nur dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138; BVerwG, Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067; BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 -, juris;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Auch aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin hier die vorhandene Situation mehr bewahren als verändern will, lässt sich nicht auf eine unzulässige Verhinderungsplanung schließen (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067); bei der Bestimmung ihrer städtebaulichen Ziele besitzt die Gemeinde ein weites planerisches Ermessen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Eine unzulässige Verhinderungsplanung ist nur dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 -, juris; Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11, 4 BN 3.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8304
BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11, 4 BN 3.12 (https://dejure.org/2012,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2012 - 4 BN 31.11, 4 BN 3.12 (https://dejure.org/2012,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11, 4 BN 3.12 (https://dejure.org/2012,8304)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1067
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Das Besondere der Regelung besteht darin, dass die in der Abwägung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange über das Integritätsinteresse hinaus, falls dieses nicht gewahrt werden kann, auf das Kompensationsinteresse erweitert werden (Beschluss vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Die Frage, ob eine Bebauung bereits vor der planerischen Entscheidung nach § 34 BauGB zulässig war, ist zwar eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Angesichts des klaren Wortlauts der Regelung kommt eine einschränkende Auslegung, nach der von einem Ausgleich nur abgesehen werden darf, wenn bei der Aufstellung oder dem Vollzug des alten Bebauungsplans die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfüllt worden sind, nicht in Betracht (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - Buchholz 406.401 § 12 BNatSchG Nr. 2 zu § 1a Abs. 3 Satz 4 a.F., nunmehr § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Rn. 4 Im Fall der Überplanung eines nicht ausgenutzten Bebauungsplans hat die Gemeinde in eigener Verantwortung sowohl die Eingriffe, die im Fall der Verwirklichung auf den von der ursprünglichen Planung erfassten Grundstücke eingetreten wären, als auch die Eingriffe, die aufgrund des neuen Bebauungsplans eintreten, zu ermitteln und nach ihrer ökologischen Wertigkeit zu bewerten (Beschlüsse vom 23. April 1997 - BVerwG 4 NB 13.97 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 4 und vom 7. November 2007 - BVerwG 4 BN 45.07 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 45.07

    Bebauungsplan; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichsdefizit; …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Rn. 4 Im Fall der Überplanung eines nicht ausgenutzten Bebauungsplans hat die Gemeinde in eigener Verantwortung sowohl die Eingriffe, die im Fall der Verwirklichung auf den von der ursprünglichen Planung erfassten Grundstücke eingetreten wären, als auch die Eingriffe, die aufgrund des neuen Bebauungsplans eintreten, zu ermitteln und nach ihrer ökologischen Wertigkeit zu bewerten (Beschlüsse vom 23. April 1997 - BVerwG 4 NB 13.97 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 4 und vom 7. November 2007 - BVerwG 4 BN 45.07 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Die Antragsgegnerin ist im Hinblick auf das nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu berücksichtigende Integritätsinteresse des Naturschutzes insoweit von rechtlich fehlerhaften Annahmen ausgegangen, als sie unter Berufung auf Satz 6 dieser Vorschrift und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11 - maßgeblich auf die "Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild gegenüber dem derzeitigen Planungsrecht" (Seite 34 der Planbegründung) abgestellt und insoweit eine "Eingriffsbilanzierung" (Seite 40 und 73 der Planbegründung) vorgenommen hat.

    Ausgehend vom Wortlaut des § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB unterscheidet das Bundesverwaltungsgericht vielmehr ausdrücklich zwischen dem Integritäts- und dem Kompensationsinteresse, wobei letzteres erst dann zum Zuge kommt, wenn das Integritätsinteresse des Naturschutzes nicht gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, 20. März 2012 - 4 BN 31.11 - Rn. 3, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19

    Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben" …

    Dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt worden sein (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 20.03.2012 - 4 BN 31.11 -, BauR 2012, 1067).
  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …

    Zwar wird in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass § 1a Abs. 3 Satz 6 Var. 2 BauGB grundsätzlich auch dann anwendbar ist, wenn sich die Bebaubarkeit der Fläche zuvor nach § 35 BauGB bestimmte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2012, 4 BN 31.11, BauR 2012, 106, juris Rn. 3;… dem folgend VGH München, Urt. v. 2.8.2016, 9 N 15.2011, juris Rn. 76).
  • VGH Hessen, 21.01.2025 - 4 C 655/21

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Verkehrszunahme außerhalb des Plangebiets

    Diese vom Gesetzgeber in Satz 6 bezweckte Klarstellung bewirkt eine Freistellung für bisher baulich - auf der Grundlage eines Bebauungsplans oder nach Maßgabe des § 34 oder § 35 BauGB - nutzbare Flächen und verpflichtet zum Ausgleich nur insoweit, als zusätzliche und damit neu geschaffene Baurechte entstehen; dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt worden sein (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11 -, juris Rdnr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2024 - 2 K 32/23

    Festsetzung eines urbanen Gebiets

    Diese vom Gesetzgeber in Satz 6 bezweckte Klarstellung bewirkt eine Freistellung für bisher baulich - auf der Grundlage eines Bebauungsplans oder nach Maßgabe des § 34 oder § 35 BauGB - nutzbare Flächen und verpflichtet zum Ausgleich nur insoweit, als zusätzliche und damit neu geschaffene Baurechte entstehen; dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt worden sein (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2026 - 8 S 937/24

    Änderung eines Bebauungsplans für ein durch Schienenverkehrslärm vorbelastetes …

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 20.01.2022 Bezug genommen werden, wonach sich solches bereits aus § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ergab (vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 20.03.2012 - 4 BN 31.11 -, BauR 2012, 1067).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den …

    Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Baurecht bereits ausgenutzt und ob es vor oder nach der Geltung der Eingriffsregelung entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2012 - 4 BN 31.11 -, juris Rn. 3 f. = BauR 2012, 1067 = BRS 79 Nr. 43;… Senat, Urt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, juris Rn. 115 ff. = ZfBR 2011, 690 = BRS 77 Nr. 263).
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011

    Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der …

    Dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt worden sein (vgl. BVerwG, B. v. 20.3.2012 - 4 BN 31/11 - juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 14.02.2024 - 3 C 1905/17

    Erweiterung des an das Plangebiet grenzenden gleichnamigen Wäschereibetriebes als …

    Das Besondere der Regelungen besteht darin, dass die in der Abwägung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange über das Integritätsinteresse hinaus, falls dieses nicht gewahrt werden kann, auf das Kompensationsinteresse erweitert werden (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11 -, juris Rdnr. 3).
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