Rechtsprechung
| BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1741 Abs. 1, § 1767
Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Volljährigenadoption; Altersunterschied bei einer Adoption; Anforderungen an das Bestehen eines "Eltern-Kind-Verhältnisses"
Verfahrensgang
- AG München - 714 XVI 12444/95
- LG München I, 14.03.1997 - 16 T 849/97
- BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 505
- BayObLGR 1998, 34
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94
Erwachsenenadoption eines Ausländers
Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).b) Durch die Erwachsenenadoption soll zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Verhältnis begründet werden, das der natürlichen Eltern-Kind-Beziehung nachgebildet ist (BayObLG FamRZ 1996, 183 /184 und 1997, 638).
- BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen …
Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ).
- OLG Köln, 01.03.1982 - 16 Wx 9/82
Zur Adoption einer volljährigen Person; Eltern-Kind-Verhältnis bei einem geringen …
Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
Soweit der Senat ausnahmsweise einen geringeren Abstand hat genügen lassen (vgl. BayObLG Report 1993, 44; s. auch OLG Köln FamRZ 1982, 642/643), waren besondere Umstände des Einzelfalls maßgebend, die hier nicht vorliegen.
- KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81
Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche
Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
Eine solche Beziehung setzt in der Regel einen Altersabstand voraus, der eine natürliche Generationenfolge nicht ausschließen würde (vgl. BayObLG DAVorm 1980, 503/507, KG FamRZ 1982, 641/642;… Staudinger/Frank Rn. 16, Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1767). - BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96
Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das …
Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ). - OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 6 WF 45/80
- BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18
A) Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden …
Aus dem Grundsatz, dass das durch eine Adoption geschaffene "künstliche" Kindschaftsverhältnis dem natürlichen Kindschaftsverhältnis möglichst nachgebildet sein soll, lässt sich zunächst herleiten, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis regelmäßig einen Altersabstand zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden erfordert, der einer natürlichen Generationenfolge zwischen Eltern und leiblichen Kindern entspricht (vgl. BT-Drucks. 7/3061 S. 52), und zwar sowohl hinsichtlich eines mindestens erforderlichen Altersunterschieds (vgl. KG FamRZ 2014, 225, 227; BayObLGR 1998, 34, 35 [Adoption abgelehnt bei Altersunterschied von 14 Jahren bzw. 12 Jahren]) als auch bezüglich eines höchstens zulässigen Altersabstands (vgl. OLG Bremen FamRZ 2017, 722, 723;… OLG Bamberg Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 UF 234/11 - juris Rn. 16 [Adoption abgelehnt bei Altersunterschied von 61 Jahren bzw. 60 Jahren]). - KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13
Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer …
Rn. 10 In der Rechtsprechung besteht denn auch Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1Z BR 136/97 -, NJWE-FER 1998, 78 [bei juris Rz. 11]: ein zu geringer, nicht der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied von 11 Jahren stellt ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme dar, dass die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 1990 - 11 W 119/90 -, FamRZ 1991, 226 [227]: ein Altersunterschied von nur 4½ Jahren steht einer positiven Annahmeentscheidung entgegen; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 1982 - 16 Wx 122/81 -, FamRZ 1982, 844: ein Altersabstand von 7 Jahren lässt nicht erwarten, dass ein Vater-Sohn-Verhältnis entstehen wird; KG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 W 3258/81 -, FamRZ 1982, 641 [642]: ein Altersunterschied von nur 14 Jahren entspricht nicht einem natürlichen Altersunterschied zwischen Eltern und Kindern und hindert deshalb die Annahme, dass die Entstehung eines echten, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten Familienband zu erwarten sei). - AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des …
In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - Aktenzeichen 1 Z BR 136/97).
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