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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6042
BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97 (https://dejure.org/1997,6042)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1Z BR 136/97 (https://dejure.org/1997,6042)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1Z BR 136/97 (https://dejure.org/1997,6042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 Abs. 1, § 1767
    Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption; Altersunterschied bei einer Adoption; Anforderungen an das Bestehen eines "Eltern-Kind-Verhältnisses"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 505
  • BayObLGR 1998, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).

    b) Durch die Erwachsenenadoption soll zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Verhältnis begründet werden, das der natürlichen Eltern-Kind-Beziehung nachgebildet ist (BayObLG FamRZ 1996, 183 /184 und 1997, 638).

  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).

    Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ).

  • OLG Köln, 01.03.1982 - 16 Wx 9/82

    Zur Adoption einer volljährigen Person; Eltern-Kind-Verhältnis bei einem geringen …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Soweit der Senat ausnahmsweise einen geringeren Abstand hat genügen lassen (vgl. BayObLG Report 1993, 44; s. auch OLG Köln FamRZ 1982, 642/643), waren besondere Umstände des Einzelfalls maßgebend, die hier nicht vorliegen.
  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Eine solche Beziehung setzt in der Regel einen Altersabstand voraus, der eine natürliche Generationenfolge nicht ausschließen würde (vgl. BayObLG DAVorm 1980, 503/507, KG FamRZ 1982, 641/642;… Staudinger/Frank Rn. 16, Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1767).
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ).
  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 6 WF 45/80
    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren der weiteren Beschwerde beruht auf § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2 i.V.m. § 98 Abs. 2 , § 30 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 KostO (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 247).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    A) Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden …

    Aus dem Grundsatz, dass das durch eine Adoption geschaffene "künstliche" Kindschaftsverhältnis dem natürlichen Kindschaftsverhältnis möglichst nachgebildet sein soll, lässt sich zunächst herleiten, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis regelmäßig einen Altersabstand zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden erfordert, der einer natürlichen Generationenfolge zwischen Eltern und leiblichen Kindern entspricht (vgl. BT-Drucks. 7/3061 S. 52), und zwar sowohl hinsichtlich eines mindestens erforderlichen Altersunterschieds (vgl. KG FamRZ 2014, 225, 227; BayObLGR 1998, 34, 35 [Adoption abgelehnt bei Altersunterschied von 14 Jahren bzw. 12 Jahren]) als auch bezüglich eines höchstens zulässigen Altersabstands (vgl. OLG Bremen FamRZ 2017, 722, 723;… OLG Bamberg Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 UF 234/11 - juris Rn. 16 [Adoption abgelehnt bei Altersunterschied von 61 Jahren bzw. 60 Jahren]).
  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer …

    Rn. 10 In der Rechtsprechung besteht denn auch Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1Z BR 136/97 -, NJWE-FER 1998, 78 [bei juris Rz. 11]: ein zu geringer, nicht der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied von 11 Jahren stellt ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme dar, dass die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 1990 - 11 W 119/90 -, FamRZ 1991, 226 [227]: ein Altersunterschied von nur 4½ Jahren steht einer positiven Annahmeentscheidung entgegen; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 1982 - 16 Wx 122/81 -, FamRZ 1982, 844: ein Altersabstand von 7 Jahren lässt nicht erwarten, dass ein Vater-Sohn-Verhältnis entstehen wird; KG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 W 3258/81 -, FamRZ 1982, 641 [642]: ein Altersunterschied von nur 14 Jahren entspricht nicht einem natürlichen Altersunterschied zwischen Eltern und Kindern und hindert deshalb die Annahme, dass die Entstehung eines echten, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten Familienband zu erwarten sei).
  • AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18

    Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des …

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - Aktenzeichen 1 Z BR 136/97).
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