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   BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86   

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BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86 (https://dejure.org/1986,4874)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86 (https://dejure.org/1986,4874)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - BReg. 3 Z 4/86 (https://dejure.org/1986,4874)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1986, 10
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86
    (a) "... Die Bestimmung des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG [WohnEigG] ist abdingbar (BayObLGZ 1982, 203/206 m. w. N. aus der Rechtspr:; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289 ..).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1976 - 11 W 93/75
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86
    Das Wertprinzip findet seine innere Rechtfertigung vor allem darin, daß der Eigentümer mit dem größeren Miteigentumsanteil (oder mit mehreren Miteigentumsanteilen und Raumeinheiten) gemäß § 16 Abs. 2 WEG auch einen größeren Anteil der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen hat (.. OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 145/148; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 415).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1983 - 3 W 177/83
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86
    (a) "... Die Bestimmung des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG [WohnEigG] ist abdingbar (BayObLGZ 1982, 203/206 m. w. N. aus der Rechtspr:; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289 ..).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    e) Schließlich hat die Antragsgegnerin zu 2 bei der Abstimmung über ihre "Abwahl" die anderen Wohnungseigentümer auch nicht dadurch majorisiert, daß sie ein ihr zustehendes Stimmenübergewicht zur Herbeiführung einer eigennützigen, sachlich nicht gerechtfertigten oder gesetzwidrigen Entscheidung einsetzte (vgl. BayObLGZ 1986, 10, 13).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Eine solche Regelung ist auch dann zulässig, wenn sie dazu führt, daß einer der Wohnungseigentümer allein über die Mehrheit der Stimmen verfügt (dazu beispielsweise: BayObLGZ 1986, 10, 13; OLG Karlsruhe, WuM 1988, 325, 326; OLG Zweibrücken, ZMR 1990, 30, 31; Merle, a.a.O., Rdnr. 29 zu § 25 WEG ; jeweils m.w.N.).

    Ihnen steht es, wenn sie der Auffassung sein sollten, daß eine bestimmte von dem Verwalter veranlaßte Maßnahme nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, frei, das in dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 WEG überprüfen zu lassen (zu all dem: KG, a.a.O.; ebenso allgemein für Beschlüsse, die der Mehrheitseigentümer mit der Mehrheit seiner Stimmen durchgesetzt hat, auch: BayObLGZ 1986, 10, 13).

  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Allerdings bildet die sich aus der Stimmrechtsregelung ergebende Majorisierung der Antragstellerin allein noch keinen ausreichenden Grund, den Beschluss für ungültig zu erklären (Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160; ähnlich BayObLGZ 1986, 10/14).

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit entweder ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der Minderheit liegt oder der mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefasste Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsmäßigen Gebrauchs oder der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstößt; solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 10/14 m. w. N.; ferner BayObLG ZMR 2000, 846; ZMR 2001, 719; auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2003 - 3 Wx 107/03

    Zur Wirksamkeit einer von § 25 Abs. 2 WEG abweichenden Stimmrechtsregelung -

    Zwar berechnet sich gemäß § 25 Abs. 2 WEG die Abstimmungsmehrheit nach den gültigen abgegebenen Stimmen der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer, zu zählen nach Köpfen, jedoch kann die Gemeinschaft vereinbaren, dass anstelle des Kopfprinzips etwas anderes gelten soll, nämlich eine Berechnung der Stimmenmehrheit nach der Mehrheit der Miteigentumsanteile (vgl. BayObLGZ 1986, 10, 12; OLG Hamm Rechtspfl. 1978, 182; Staudinger-Bub, WEG Rn. 20 ff. zu § 25; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., Rn. 28 zu § 25).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

    Ein solcher Grund für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses liegt nahe, wenn das Stimmrecht in einer Zweiergemeinschaft abweichend von § 25 Abs. 2 WEG der Größe der Miteigentumsanteile folgt und dadurch für einen der Miteigentümer von vornherein ein Stimmenübergewicht geschaffen wird (vgl. BayObLGZ 1986, 10 f. m.w.N.; 1997., 139 f.).
  • OLG Schleswig, 16.11.2005 - 2 W 267/04

    Wohnungseigentum: Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem

    Die rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses führen, wenn der begünstigte Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt (vgl. BayObLG WE 1990, 67, 68; BayObLGZ 1986, 10, 14; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 23 Rn. 25, § 25 Rn. 25).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

    Die Bestimmung ist durch Vereinbarung abdingbar (BayObLGZ 1986, 10; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 25 WEG Rn. 9).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Insbesondere kann sie dahin abgeändert werden, dass sich das Stimmrecht nach Größe oder Zahl der Miteigentumsanteile richtet, also das Wertprinzip gilt (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1986, 10/12; 1997, 139/141 f.; BayObLG ZMR 2000, 846 je m. w. N.; Palandt/Bassenge § 25 WEG Rn. 9).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Die Ausnutzung der Stimmenmehrheit durch einen Wohnungseigentümer zum eigenen Vorteil kann einen nach § 242 BGB unzulässigen Rechtsmißbrauch zu Lasten der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, der zur Ungültigerklärung eines mit den Stimmen des beherrschenden Eigentümers gefaßten Eigentümerbeschlusses führen kann (BayObLGZ 1986, 10/14 m.w.N.; BayObLG WE 1997, 115/116; Senatsbeschluß vom 25.3.1999, 2Z BR 169/98; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 25 Rn. 228 bis 231 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

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  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96

    Ordnungsmäßige Verwaltung bei der Bestellung eines Verwalters

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