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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.10.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1808
BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01 (https://dejure.org/2001,1808)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.2001 - 2Z BR 10/01 (https://dejure.org/2001,1808)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 2001 - 2Z BR 10/01 (https://dejure.org/2001,1808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 8 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 8 Abs. 1; BGB § 242
    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bei abweichender Bauausführung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; WEG § 8 Abs. 1
    Übernahme von Miteigentumsanteilen wg. nicht errichteter Teile einer Anlage (hier: nicht gebaute Tiefgarage)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 8 Abs. 1
    Aufhebung des Sondereigentums nach Abstandnahme vom Bau einer Tiefgarage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung von Teileigentum durch zukünftiges Sondereigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG § 8 Abs. 1; BGB § 242
    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bei abweichender Bauausführung

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Miteigentumsanteil; Sondereigentum; Tiefgarage

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 57/97
  • LG München II - 6 T 1432/98
  • BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 224
  • DNotZ 2002, 154
  • NZM 2002, 25
  • FGPrax 2002, 17
  • ZMR 2002, 291
  • Rpfleger 2002, 199
  • BayObLGZ 2001, 328
  • BayObLGZ 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01
    Es bestehen keine isolierten Miteigentumsanteile, also Miteigentumsanteile ohne zugehöriges Sondereigentum, die bereinigt werden müssten (vgl. BGH NJW 1995, 2851; BayObLG NZM 2000, 1234).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01
    Jedenfalls ist er in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH NJW 1996, 1060 f.).
  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01
    Wird das Gebäude, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht erstellt, bleibt das Wohnungseigentum auf Dauer in dem Zustand wirksam, in dem es sich bei der Grundbucheintragung befand, also der Substanz nach nur in dem eines Miteigentumsanteils am Grundstück (BGHZ 110, 36/39; Demharter NZM 2000, 1196 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00

    Begründung von Sondereigentum bei einem Widerspruch zwischen Teilungserklärung …

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01
    Es bestehen keine isolierten Miteigentumsanteile, also Miteigentumsanteile ohne zugehöriges Sondereigentum, die bereinigt werden müssten (vgl. BGH NJW 1995, 2851; BayObLG NZM 2000, 1234).
  • OLG München, 06.07.2010 - 34 Wx 43/10

    Wohnungseigentum: Überführung eines aufgehobenen Sondereigentums in …

    Der Berechtigte hat in diesem Fall ein Anwartschaftsrecht auf Erlangung von Sondereigentum auf der Grundlage des Aufteilungsplans (BayObLG NZM 2002, 25;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten § 3 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG - sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnisses Treu und Glauben einen Anspruch auf Änderung rechtlicher Verhältnisse begründen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3413; OLG Hamburg ZMR 1995, 170; BayObLG ZMR 1995, 41; ZMR 2001, 997; vom 7.11.2001 - 2Z BR 10/01; Z 1998, 111, 115).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24

    Antrag auf Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung für eine noch …

    Die Bereinigung dieses Zustandes, wonach das Wohnungseigentum, wirksam entstanden ist, jedoch das mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum - hier hinsichtlich der Wohnungsgrundbücher Blatt … bis … - an sich wegen des nicht realisierten Baus nicht entstehen kann, erfolgt durch Übertragung der Miteigentumsanteile der Antragstellerin zu 1 unter Aufhebung des dazu gehörenden Sondereigentums auf die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. November 2001 - 2Z BR 10/01 -, Rn. 17, juris).
  • KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen …

    Demgemäß liegen die Dinge hier auch anders als bei dem vom BayObLG (NJW-RR 2002, 224 = NZM 2002, 25 = ZMR 2002, 291) entschiedenen Fall, in dem eine ursprünglich geplante Tiefgarage nicht errichtet wird und nach fast 30 Jahren auch keine Pläne mehr zur Errichtung bestehen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5654
BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02 (https://dejure.org/2002,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 3Z BR 179/02 (https://dejure.org/2002,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 3Z BR 179/02 (https://dejure.org/2002,5654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4
    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers - Zeitpunkt der Entstehung - Ausschlussfrist für Geltendmachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehung des Vergütungsanspruchs eines berufsmäßigen Betreuers; Sinn und Zweck der Regelung bezüglich der Ausschlussfrist; Entstehung des Anspruchs dem Grunde nach

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XVII 316/99
  • LG Schweinfurt - 11F T 81/02
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 438
  • FamRZ 2003, 325
  • BayObLGZ 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02
    Die in der Senatsentscheidung vom 29.6.2000 (BayObLGZ 2000, 197) aufgestellten Grundsätze für den Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Betreuers könnten für die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht herangezogen werden.

    Für den Beginn der Verjährung des Anspruchs des Betreuers gegen die Staatskasse in einem nach den bis zum 31.12.1998 geltenden Vorschriften zu beurteilenden Fall hat der Senat im Beschluss vom 29.6.2000 (BayObLGZ 2000, 197 = FGPrax 2000, 201) betont, dass der Anspruch des Betreuers zwar dem Grunde nach bereits mit der geleisteten Tätigkeit entstehe.

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02
    OLG FamRZ 2002, 1288; OLG Saarbrücken BtPrax 2000, 125/126; OLG Koblenz Fam.RZ 2002, 1355; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 59; Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836 Rn. 29; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 15; Knittel BtG § 1836 Rn. 43; insoweit unklar Staudinger/Engler BGB, Bearbeitung 1999 § 1836 Rn.71).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02
    Entstanden ist der Anspruch mit der jeweils einzelnen vergütungspflichtigen Betreuertätigkeit (BT-Drucks.13/7158 S 26/27; BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; Schleswig-Holst.
  • OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99

    Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes gemäß Art. 82 Abs. 2 GG; …

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02
    OLG FamRZ 2002, 1288; OLG Saarbrücken BtPrax 2000, 125/126; OLG Koblenz Fam.RZ 2002, 1355; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 59; Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836 Rn. 29; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 15; Knittel BtG § 1836 Rn. 43; insoweit unklar Staudinger/Engler BGB, Bearbeitung 1999 § 1836 Rn.71).
  • OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07

    Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der …

    bb) Nachdem mit dem ab 1.1.1999 geltenden Vergütungsrecht gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 4, 2. HS BGB a. F. eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung anstelle der Verjährungsbestimmungen gesetzt wurde, hat die Rechtsprechung das Erfordernis der Fälligkeit des Anspruchs für den Fristbeginn fallengelassen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 325).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Ebenso trifft die Unterscheidung zwischen Verfristung und Verjährung des Anspruchs zu (vgl. hierzu BayObLGZ 2002, 328/329 und 2003, Nr. 19).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils, sobald die einzelne vergütungspflichtige Betreuertätigkeit erbracht ist (BT-Drucks. 13/7153 S. 27; BayObLGZ 2002, 328 = FamRZ 2003, 325; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288;… Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 Rn. 22;… MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 52;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2005 - 10 WF 43/04

    Zum Zeitpunkt des Erlöschens von Vergütungsansprüchen eines Verfahrenspflegers

    Der Vergütungsanspruch eines berufsmäßigen Betreuers entsteht jeweils im Zeitpunkt der erbrachten Tätigkeit (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 325f; 1996, 372, 373).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2011 - 6 WF 1/11

    Umgangspflegschaft: Beginn der Ausschlussfrist für die gerichtliche …

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass der Anspruch nicht erst mit der Beendigung der Pflegschaft entsteht, sondern mit der jeweils einzelnen vergütungspflichtigen Pflegertätigkeit (BGH, FamRZ 2008, 1611; Saarländisches Oberlandesgericht, FamRZ 2000, 559; BayObLG, FamRZ 2003, 325; Staudinger/Bienwald, BGB (2004), § 1836, Rzn. 100 ff, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.07.2010 - 17 W 699/10

    Nachlasspflegschaft - vergütungspflichtige Tätigkeiten

    Der Anspruch des Nachlasspflegers entsteht dem Grunde nach kraft Gesetzes unmittelbar mit der Ausübung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, die im Vertrauen auf die erfolgte Bestellung entfaltet wurde (§§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 VBVG), also quasi tageweise (BGH FamRZ 2009, 1611; BayObLG NJW-RR 2003, 438 zu Betreuer).
  • LG Münster, 22.06.2007 - 5 T 91/07

    Vergütungsanspruch entsteht mit erbrachter Tätigkeit

    Für die Vorgängervorschrift § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F. ging man davon aus, dass der Anspruch auf Vergütung jeweils im Zeitpunkt der erbrachten Tätigkeit entsteht, u.a. BayObLG im Beschluss vom 23.10.2002 in NJW-RR 2003, 438.
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