Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 12 Abs. 3a, Abs. 6 Satz 1, § 30 Abs. 2
Baugenehmigung; Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens; Durchführungsfrist; Durchführungsvertrag; Einvernehmen; Erlöschen einer Baugenehmigung; Erschließung; Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Frist zur Durchführung eines ...
- rechtsinformationen.bund.de
Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Baubeginn
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 3a S 1 BauGB, § 12 Abs 6 BauGB, § 30 Abs 2 BauGB, § 9 Abs 2 S 1 Nr 1 BauGB
Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Baubeginn - Wolters Kluwer
Fertigstellung des Vorhabens innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Verlängerung der Geltungsdauer einer ausgestellten Baugenehmigung; Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Autohauses
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 12 Abs. 3a, Abs. 6 Satz 1, § 15 Abs. 1, § 30 Abs. 2 BauGB, Art. 69 BayBO
Bauplanungsrecht: Rechtliche Wechselbeziehungen zwischen vorhabenbezogenem Bebauungsplan und Durchführungsvertrag | Erlöschen einer Baugenehmigung; Baubeginn; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan; ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 12 Abs. 3a, Abs. 6 Satz 1, § 15 Abs. 1, § 30 Abs. 2 BauGB, Art. 69 BayBO
Bauplanungsrecht: Rechtliche Wechselbeziehungen zwischen vorhabenbezogenem Bebauungsplan und Durchführungsvertrag | Erlöschen einer Baugenehmigung; Baubeginn; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan; ... - doev.de
Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 12 Abs. 3a und 6 Satz 1, § 30 Abs. 2; BayBO Art. 69.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fertigstellung des Vorhabens innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Verlängerung der Geltungsdauer einer ausgestellten Baugenehmigung; Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Autohauses
- datenbank.nwb.de
Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Baubeginn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Fertigstellungsfrist in vorhabenbezogenem Bebauungsplan!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Besprechungen u.ä. (2)
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 12 Abs. 3a, Abs. 6 Satz 1, § 15 Abs. 1, § 30 Abs. 2 BauGB, Art. 69 BayBO
Bauplanungsrecht: Rechtliche Wechselbeziehungen zwischen vorhabenbezogenem Bebauungsplan und Durchführungsvertrag | Erlöschen einer Baugenehmigung; Baubeginn; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Fertigstellungsfrist in vorhabenbezogenem Bebauungsplan! (IBR 2017, 400)
Verfahrensgang
- VG München, 28.04.2015 - M 1 K 14.3721
- VGH Bayern, 01.03.2016 - 1 BV 15.1535
- BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Papierfundstellen
- BVerwGE 157, 315
- NVwZ 2017, 1291
- DÖV 2017, 684
- BauR 2017, 1418
- BayVBl 2017, 710
- ZfBR 2017, 465
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Um zu verhindern, dass aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein "normaler" Bebauungsplan wird, für dessen Aufstellung teilweise andere Voraussetzungen gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 ), hat der Gesetzgeber auf der Rechtsfolgeseite des § 12 Abs. 3a Satz 1 BauGB die Ermächtigung beschränkt.Anlass für die nachträgliche Einführung des Absatzes 3a in § 12 BauGB durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) war die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 und Beschluss vom 10. August 2004 - 4 BN 29.04 - BauR 2004, 1908), die im Rahmen des § 12 BauGB zulässige Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten eng zu ziehen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt nämlich voraus, dass die Gemeinde mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag geschlossen hat, dessen Gegenstand ein Vorhaben- und Erschließungsplan ist (BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 ).
- BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14
Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Zwar ist es ständige Rechtsprechung des Senats zu § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB, dass das Gericht im Anfechtungsprozess, in dem sich die Gemeinde gegen ein missachtetes Einvernehmenserfordernis wehrt, die Genehmigung unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens aufzuheben hat (zuletzt BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 4 C 1.14 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 60 Rn. 17). - BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Ist das - wie hier - nicht der Fall, weil die Bestimmung des Inhalts des Landesrechts durch eine Verletzung von Bundesrecht beeinflusst worden ist, so hat das Revisionsgericht korrigierend einzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 ) und der landesrechtlichen Bestimmung einen Inhalt zu geben, der mit Bundesrecht im Einklang steht.
- BVerwG, 10.08.2004 - 4 BN 29.04
Anforderungen an den eine breite Nutzungspalette schaffenden vorhabenbezogenen …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Anlass für die nachträgliche Einführung des Absatzes 3a in § 12 BauGB durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) war die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 und Beschluss vom 10. August 2004 - 4 BN 29.04 - BauR 2004, 1908), die im Rahmen des § 12 BauGB zulässige Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten eng zu ziehen. - BVerwG, 12.07.2016 - 4 VR 13.16
Gerichtliche Aufhebung der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Der Ausgang des Revisionsverfahrens war offen, und für den Fall der Erfolglosigkeit der Revision musste die Beigeladene damit rechnen, dass das Landratsamt bauaufsichtlich gegen sie einschreitet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 4 VR 13.16 - BauR 2016, 1770 ) und einen Rückbau anordnet. - VGH Bayern, 26.03.2008 - 15 ZB 07.3194
Antrag auf Zulassung der Berufung; Planabweichende Errichtung eines Nebengebäudes …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Im Sinne des Art. 69 Abs. 1 Halbs. 1 BayBO ist mit der Ausführung des Bauvorhabens nur dann nicht begonnen worden, wenn das in Angriff genommene Vorhaben so stark von dem genehmigten abweicht, dass es als aliud anzusehen ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 26. März 2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003
Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem …
Existiert für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine gesonderte Planzeichnung für den Vorhaben- und Erschließungsplan, kann der Bebauungsplan nur wirksam sein, wenn sich aus der Planurkunde zum Bebauungsplan ergibt, dass diese auch für den Vorhaben- und Erschließungsplan gelten soll (im Anschluss an BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwG 157, 315 ff.).Das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ist nach der Regelungssystematik aus § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 BauGB Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (…BVerwG, U.v. 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 = juris Rn. 22; U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 27.9.2005 - 8 N 03.2750 - BayVBl 2006, 665 = juris Rn 28 f.;… U.v. 3.8.2010 - 15 N 10.358 - juris Rn. 22;… U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 75;… OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.11.2017 - OVG 2 A 17.15 - juris Rn. 63 f.;… OVG NRW, U.v. 11.9.2008 - 7 D 74/07.NE - juris Rn. 41 ff., 53 ff.;… HessVGH, U.v. 25.9.2014 - 4 C 1328/12.N - juris Rn. 89;… Schiller in Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 978).
Dies folgt schon aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB, wonach der vorhabenbezogene Bebauungsplan voraussetzt, dass die Gemeinde mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag geschlossen hat, dessen Gegenstand ein Vorhaben- und Erschließungsplan ist (BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O.).
Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird der - vom Gesetz als existent vorausgesetzte - Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O. juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31;… OVG NRW, U.v. 11.9.2008 a.a.O. juris Rn. 45).
Um einen Abgleich zwischen Vorhaben- und Erschließungsplan und vorhabenbezogenem Bebauungsplan zu ermöglichen, ist es daher grundsätzlich geboten, eine zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehörende Planzeichnung des Vorhabenträgers in das Aufstellungsverfahren und den Satzungsbeschluss einzubeziehen (BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Entscheidung vom 9. Februar 2017 den Meinungsstreit, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auch ohne (gesonderten) Vorhaben- und Erschließungsplan wirksam sein kann (…vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2016 - 1 BV 15.1535 - juris Rn. 20), grundsätzlich entschieden und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs als mit Bundesrecht vereinbar angesehen (BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O. juris Rn. 26 ff.; vgl. auch Külpmann, jurisPR-BVerwG 16/2018 Anm. 6).
Die Forderung, dass zwei Planurkunden, die sich in nichts voneinander unterscheiden, zum Gegenstand des Beteiligungsverfahrens und des Satzungsbeschlusses gemacht werden müssten, wäre dann reiner Formalismus (BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O. juris Rn. 28).
Rn. 17 Zu verlangen ist allerdings auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich a u s d e r P l a n u r k u n d e selbst ergeben muss, dass sie sowohl für den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gilt (BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O. juris Rn. 28 a.E.;… vgl. auch OVG NRW" U.v. 11.9.2008 - 7 D 74/07.NE - juris Rn. 57; Kuschnerus, BauR 2004, 946/950).
Hierüber hilft auch nicht § 12 Abs. 3a BauGB hinweg (zum gesetzgeberischen Zweck vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 18; Külpmann, jurisPR-BVerwG 16/2018 Anm. 6; BT-Drs. 16/2496 S. 10).
Soweit § 12 Abs. 3a BauGB prinzipiell zur Konkretisierung der Verkaufsfläche bzw. zur Konkretisierung einer allgemeinen Einzelhandelsnutzung (hier im Sinne eines Lebensmittel- und Getränkemarkts) grundsätzlich anwendbar sein sollte, fehlt es vorliegend aber mangels einer Festsetzung entsprechend § 9 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplan an dessen tatbestandlichen Voraussetzungen (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 17 m.w.N.;… VGH BW, U.v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 - BauR 2014, 2064 = juris Rn. 86 ff., 94 f.;… B.v. 27.1.2015 - 5 S 1493/14 - NVwZ-RR 2015, 367 = juris Rn. 23;… OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.11.2017 - OVG 2 A 17.15 - juris Rn. 66;… Mitschang in Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 12 Rn. 21a, 21b).
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 CN 2.23
Verlängerung für den 1. FC Köln: Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für die …
Ist das nicht der Fall, weil die Bestimmung des Inhalts des Landesrechts durch eine Verletzung von Bundesrecht beeinflusst worden ist, so hat das Revisionsgericht korrigierend einzugreifen und der landesrechtlichen Bestimmung einen Inhalt zu geben, der mit Bundesrecht im Einklang steht (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 Rn. 14 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2022 - 8 S 2529/21
Erfolgreiche Normenkontrollklage gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit …
Rn. 59 Wirksamkeitserfordernis eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), da ein solcher voraussetzt, dass die Gemeinde mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag geschlossen hat, dessen Gegenstand ein Vorhaben- und Erschließungsplan ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 4 C 4.16 -, BVerwGE 157, 315).Dieser wurde jedoch nicht, was erforderlich gewesen wäre, in den - hier zudem wenig konkreten - Satzungsbeschluss einbezogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.2017, a.a.O., Rn. 28).
Zwar wäre dies unschädlich, wenn beide Pläne denselben Inhalt haben sollten bzw. jener mehr oder weniger unverändert in den Lageplan für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.2017, a.a.O., Rn. 28) und dieser hinsichtlich der erforderlichen Konkretisierung der beabsichtigten Vorhaben den an einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu stellenden Anforderungen genügte.
Rn. 63 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt § 12 Abs. 3a Satz 1 BauGB es zwar, "statt" ein konkretes Vorhaben zu ermöglichen, auch ein Baugebiet festzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.2017, a.a.O.).
Rn. 64 Davon ausgehend kann sich die planende Gemeinde bei Anwendung des § 12 Abs. 3a BauGB - wie hier - eines der in der Baunutzungsverordnung angebotenen Baugebiete (hier: gegliedertes Mischgebiet) bedienen oder ein Baugebiet eigener Art schaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.2017, a.a.O.;… Spieß, in: Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 9. Aufl. 2017, § 12 BauGB Rn. 34).
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19
Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel
Das soll zu einer flexibleren Einsatzmöglichkeit des Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2017 - 4 C 4.16 -, BVerwGE 157, 315, juris Rn. 17 f.; BayVGH…, Beschluss vom 20.01.2021 - 15 CS 20.2892 -, juris Rn. 23). - VGH Bayern, 10.08.2022 - 9 N 20.1773
Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen eines nicht …
Rn. 24 Voraussetzung für das Zustandekommen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der Gegenstand eines Durchführungsvertrages ist (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 27 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - juris Rn. 68 m.w.N.;… NdsOVG, U.v. 24.6.2021 - 12 KN 112/20 - juris Rn. 63).Er wird nach § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zählt zu dessen regelndem Inhalt (…BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - Rn. 28).
Grundsätzlich können beide Bestandteile (ausnahmsweise) auf einer einheitlichen Planurkunde enthalten sein (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - juris Rn. 68, 76;… NdsOVG, U.v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - juris Rn. 37).
Dies setzt nämlich - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit - voraus, dass die Identität klargestellt wird (…Kukk in Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 12 Rn. 45; Kuschnerus, BauR 2004, 946/950; Oerder, BauR 2009, 744/750): Aus der Urkunde muss sich ergeben, dass sie sowohl für den Bebauungsplan als auch für den Vorhaben- und Erschließungsplan gilt (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - a.a.O., m.w.N.;… NdsOVG, U.v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - a.a.O.;… vgl. auch BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - a.a.O. Rn. 72 ff.), woran es hier bereits fehlt (dazu (1)).
Bei einer Identität von vorhabenbezogenem Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die nur eine besondere Möglichkeit der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellt (vgl. Kukk, a.a.O. Rn. 45 und zum Ausnahmecharakter BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - a.a.O.), wäre dagegen aus Sicht des Rechtsverkehrs eine ausdrückliche Kennzeichnung des Plans selbst als "Vorhaben- und Erschließungsplan" (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - a.a.O. Rn. 2, 28; Oerder, BauR 2009, 744/750) zu erwarten gewesen - ggf. mit dem nachfolgenden Zusatz "gemäß § 12 BauGB".
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; …
Voraussetzung für sein Zustandekommen ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vielmehr auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der Gegenstand eines Durchführungsvertrages ist (BVerwG, Urteil vom 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315). - VGH Bayern, 10.08.2022 - 9 N 20.1772
Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan - Ausfertigungsmangel
Rn. 24 Voraussetzung für das Zustandekommen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der Gegenstand eines Durchführungsvertrages ist (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 27 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - juris Rn. 68 m.w.N.;… NdsOVG, U.v. 24.6.2021 - 12 KN 112/20 - juris Rn. 63).Er wird nach § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zählt zu dessen regelndem Inhalt (…BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - Rn. 28).
Grundsätzlich können beide Bestandteile (ausnahmsweise) auf einer einheitlichen Planurkunde enthalten sein (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - juris Rn. 68, 76;… NdsOVG, U.v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - juris Rn. 37).
Dies setzt nämlich - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit - voraus, dass die Identität klargestellt wird (…Kukk in Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 12 Rn. 45; Kuschnerus, BauR 2004, 946/950; Oerder, BauR 2009, 744/750): Aus der Urkunde muss sich ergeben, dass sie sowohl für den Bebauungsplan als auch für den Vorhaben- und Erschließungsplan gilt (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - a.a.O., m.w.N.;… NdsOVG, U.v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - a.a.O.;… vgl. auch BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - a.a.O. Rn. 72 ff.), woran es hier bereits fehlt (dazu (1)).
Bei einer Identität von vorhabenbezogenem Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die nur eine besondere Möglichkeit der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellt (vgl. Kukk, a.a.O. Rn. 45 und zum Ausnahmecharakter BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - a.a.O.), wäre dagegen aus Sicht des Rechtsverkehrs eine ausdrückliche Kennzeichnung des Plans selbst als "Vorhaben- und Erschließungsplan" (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - a.a.O. Rn. 2, 28; Oerder, BauR 2009, 744/750) zu erwarten gewesen - ggf. mit dem nachfolgenden Zusatz "gemäß § 12 BauGB".
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die …
Rn. 34 Allerdings ist das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach der Regelungssystematik aus § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 BauGB Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 4 C 4.16 - juris Rn. 27;… Mitschang, in: Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB 14. Aufl., BauGB § 12 Rn. 7, m.w.N.).Zu verlangen ist allerdings auch dann, dass sich aus der Planurkunde selbst ergeben muss, dass sie sowohl für den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gilt (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28, m.w.N.).
Rn. 37 In Anwendung dieser Grundsätze kann hier vom Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ausgegangen werden, auch wenn es an einem als solchen bezeichneten Dokument fehlt und der Begriff "Vorhaben- und Erschließungsplan" oder die Abkürzung "VEP" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28) in keiner Planungsunterlage und insbesondere auch nicht in der Planurkunde genannt wird.
- OVG Niedersachsen, 11.12.2018 - 1 KN 185/16
Anpassungsgebot; Ausfertigung; Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener …
Er muss damit Gegenstand der Auslegung und auch vollinhaltlich Gegenstand des Satzungsbeschlusses sein (BVerwG, Urt. v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 -, BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 28;… Gatz, in: BerlKomm zum BauGB, § 12 Rn. 21).Zu verlangen ist dann allerdings, dass sich aus der Planurkunde ergibt, dass sie sowohl für den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gilt (BVerwG, Urt. v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 -, BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378
Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 31. Juli 2014, in dem das Vorhaben beschrieben wird - hier die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern sowie einer geschlossenen Reihenmehrfamilienhausbebauung mit unterirdischer Tiefgarage - ist gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB Bestandteil des angegriffenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans geworden (vgl. Nr. 111. 1.2.2 der textlichen Festsetzungen; vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - juris Rn. 28).Durch Festsetzung ist sicherzustellen, dass "im Rahmen der festgesetzten Nutzungen", d.h. aus dem Katalog der allgemein zulässigen Arten der baulichen Nutzungen, nur solche Vorhaben verwirklicht werden dürfen, die Gegenstand des Durchführungsvertrags sind (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4/16 - juris Rn. 17).
Solche Nutzungsänderungen können nach § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB durch eine Änderung des Durchführungsvertrags zulässig werden, soweit sie von der allgemeinen festgesetzten Nutzung umfasst werden, ohne dass es hierfür einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - juris Rn. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die …
- OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22
Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan - …
- OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Durchführungsvertrag - Durchführungspflicht; …
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 CN 3.23
Verlängerung für den 1. FC Köln: Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15
Normenkontrollantrag: Antragsbefugnis eines Nachbarn in Bezug auf die von einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17
Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten …
- VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
Ausfertigung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2025 - 1 C 10220/24
Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit des von einer Kindertagesstätte ausgehenden …
- VG Ansbach, 20.04.2021 - AN 3 S 21.00478
Wohnbebauung im Außenbereich und Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch …
- VGH Bayern, 07.02.2023 - 1 N 21.22
Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für großflächigen Lebensmittelmarkt
- BVerwG, 12.08.2025 - 4 BN 35.24
Gemeinde kann ein "Baugebiet eigener Art" schaffen!
- OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19
Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und …
- VG Berlin, 20.06.2019 - 13 L 128.19
- OVG Niedersachsen, 04.09.2024 - 1 MN 14/24
Vollzug eines Bebauungsplans mit dem Verlust von Wald und Ersatzaufforstung
- VGH Bayern, 12.07.2022 - 1 N 17.1167
Normenkontrollantrag gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- OVG Bremen, 09.07.2026 - 1 LA 427/24
Berufungszulassungsverfahren - Bauordnungsrecht - Nichteintritt einer Bedingung , …
- VGH Bayern, 09.01.2025 - 2 N 20.515
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet
- OVG Bremen, 10.09.2024 - 1 D 326/22
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan zur Errichtung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2022 - 2 S 44.21
Erlöschen der Baugenehmigung - Hemmung des Ablaufs; Geltendmachung eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2024 - 1 MR 4/24
Verzicht auf eine Ausfertigung des Vorhaben- und Erschließungsplans; Angaben zu …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2017 - 1 KN 8/12
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Möglichkeit einer Einsichtnahme in die …
- VGH Bayern, 13.11.2023 - 2 NE 23.1841
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - Gewerbebetrieb und benachbarte …
- VG Berlin, 25.09.2019 - 19 l 436.19
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 ZB 15.948 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de
Anspruch auf Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern nach dem Beschluss einer Veränderungssperre des im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgezeichneten Gebiets; Voraussetzungen für die Herleitung von ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern nach dem Beschluss einer Veränderungssperre des im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgezeichneten Gebiets; Voraussetzungen für die Herleitung von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 14.01076
- VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 ZB 15.948
Papierfundstellen
- BayVBl 2017, 710
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 31.01.1973 - 40 II 70
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 ZB 15.948
Rn. 7 Der Kläger kann sich hinsichtlich der erloschenen Baugenehmigung vom 13. August 2009 nicht auf Vertrauensschutz berufen, weil aus einer erloschenen Baugenehmigung keine Rechte mehr abgeleitet werden können und diese keine Bindungswirkung für ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren hat (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.1973 - 40 II 70 - BayVBl. 1974, 15 = BeckRS 2010, 52116;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2008, Art. 69 Rn. 68, 71).Die Ablehnung der Neuerteilung einer Baugenehmigung nach Fristablauf des Art. 69 Abs. 1 BayBO stellt auch keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BayVGH, U.v. 31.1.1973 - 40 II 70 - BayVBl. 1974, 15 = BeckRS 2010, 52116).
- BVerwG, 22.05.2007 - 4 B 14.07
Voraussetzungen für die Annahme einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter …
- VGH Bayern, 22.03.2016 - 1 ZB 13.1441
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Verlängerung einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 ZB 15.948
Ebenso wie im Falle einer Verlängerung nach Art. 69 Abs. 2 BayBO gilt somit für eine nachfolgende Baugenehmigung bei Erlöschen einer vorhergehenden Baugenehmigung nach Art. 69 Abs. 1 BayBO in materieller Hinsicht nichts anderes als für eine erstmalige Erteilung (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2016 - 1 ZB 13.1441 - juris Rn. 10 m.w.N.;… König in Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 69 Rn. 10). - VGH Bayern, 12.10.1989 - 26 B 86.02944
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 ZB 15.948
Der Ausschluss der Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeit bei einer erloschenen Baugenehmigung ist - unabhängig von einer ggf. gleichwohl möglichen Beseitigung deren Rechtsscheins - Ausfluss des allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatzes, wonach nur einer wirksamer Verwaltungsakt zurückgenommen oder widerrufen werden kann (…vgl. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 43 Rn. 198; BayVGH, U.v. 12.10.1989 - 26 B 86.02944 - BayVBl. 1990, 405 m.w.N.).
- VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169
Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses
Rn. 41 2. Ein übergesetzlicher - unmittelbar auf Art. 14 GG gestützter - aktiver, erweiterter Bestandsschutz, der die mangelnden Voraussetzungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit überwinden bzw. einen Anspruch auf die begehrte Baugenehmigung trotz planungsrechtlicher Unzulässigkeit nach § 35 Abs. 2 - 4 BauGB begründen könnte, ist nicht Bestandteil der Rechtsordnung (…vgl. BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - NVwZ-RR 1997, 521 = juris Rn. 2 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 = juris Rn. 24 ff.;… B.v. 22.5.2007 - 4 B 14.07 - ZfBR 2007, 582 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 16.3.2017 - 9 ZB 15.948 - BayVBl 2017, 710 = juris Rn. 7;… OVG NRW, B.v. 13.6.2016 - 7 A 1029/15 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
Verpflichtung zur Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den …
Eine Bindungswirkung der durch Fristablauf erloschenen Genehmigung scheidet ebenso wie ein Vertrauensschutz aus (Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG; vgl. zur Baugenehmigung: BayVGH, B.v. 16.03.2017 - 9 ZB 15.948 - BayVBl 2017, 710;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2017, Art. 69 Rn. 71 m.w.N.).
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