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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 488/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19270
BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 488/11 (https://dejure.org/2011,19270)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 1 BvR 488/11 (https://dejure.org/2011,19270)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 1 BvR 488/11 (https://dejure.org/2011,19270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - zudem mangelnde Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers bei Ordnungsgeldverfahren ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 GG, Art 103 GG, Art 2 GG, Art 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - zudem mangelnde Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers bei Ordnungsgeldverfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) verfolgten Zwecke

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten Zwecke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 49809
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 488/11
    Rn. 4 Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris, NJW 2009, S. 2588, NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris, NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08

    Ordnungsgeldverfahren in Altfällen (bis 2005) auch nach dem 31.12.2006 nicht …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 488/11
    Rn. 4 Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris, NJW 2009, S. 2588, NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris, NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10

    Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 488/11
    Rn. 4 Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris, NJW 2009, S. 2588, NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris, NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1636/09

    Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse von Gesellschaften mbH verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 488/11
    Rn. 4 Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris, NJW 2009, S. 2588, NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris, NZG 2009, S. 515).
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