Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 240 StGB; § 241 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 257c StPO
"Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an einen Freispruch (Gesamtwürdigung; hinreichende Darstellung; Deutung von Äußerungen); Transparenz bei der Verständigung (Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Transparenzgebot bei einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anwesenheit und Schmierestehen am Tatort und als ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 160b S 2 StPO, § 257c StPO
Strafverfahren: Transparenzgebot bei einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anwesenheit und Schmierestehen am Tatort und als ... - Wolters Kluwer
Möglichkeit des Vorliegens einer strafbaren Beihilfe bei Unkenntnis des Haupttäters von der Anwesenheit des Teilnehmenden und der nicht realisierten Bereitschaft zur Hilfe
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Keine Geheimgespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft - Karten müssen auf den Tisch
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zu den Anforderungen an eine Beihilfe beim Schmierestehen.
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 04.11.2010 - 6 KLs 201 Js 23619/09
- BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 347
- BeckRS 2012, 3294
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (14)
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Auch wenn im Rahmen einer (versuchten) Erpressung mehrere Einzelakte auf den Willen des Opfers einwirken sollen und somit nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird, liegt Tateinheit im Blick auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt nur bei engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang dieser Einzelakte vor (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369). - BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
(1) Von Beihilfe, die objektiv die Tat fördert, braucht der Haupttäter nichts zu wissen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 4 StR 350/54, BGHSt 6, 248, 249 f.). - BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Zuerkennung von Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft ist mit der Aufhebung des Urteils gegenstandslos (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05 mwN).
- BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95
Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Die bloße, objektiv die Tat nicht fördernde Anwesenheit am Tatort kann "psychische" Beihilfe sein (BGH, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, NStZ 1995, 490, 491;… zusammenfassend zur Rechtsprechung Kudlich in v. Heintschel-Heinegg, StGB, § 27 Rn. 9.4 mwN), aber nur, wenn sie dem Haupttäter bekannt ist. - BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Dies wäre ein überspannter und daher rechtlich unzutreffender Maßstab (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 20. September 2011 1 StR 120/11 mwN). - BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Dies würde im Übrigen in besonderem Maße gelten, wenn solche Gespräche bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur mit der Verteidigung eines Angeklagten geführt würden, dessen anschließende Aussagen dann die übrigen Angeklagten belasten (vgl. BGHSt 52, 78, 83; 48, 161, 168). - BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Dies würde im Übrigen in besonderem Maße gelten, wenn solche Gespräche bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur mit der Verteidigung eines Angeklagten geführt würden, dessen anschließende Aussagen dann die übrigen Angeklagten belasten (vgl. BGHSt 52, 78, 83; 48, 161, 168). - BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Entscheidend sind die nicht zuletzt nach Maßgabe der vom Täter für möglich gehaltenen Opfersicht zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls, wobei das Revisionsgericht im Wesentlichen nur den vom Tatrichter angelegten Maßstab überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 489/97, NStZ-RR 1998, 135;… Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, BGHR StGB § 255 Drohung 9 jew. mwN). - BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96
PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr; …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Entscheidend sind die nicht zuletzt nach Maßgabe der vom Täter für möglich gehaltenen Opfersicht zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls, wobei das Revisionsgericht im Wesentlichen nur den vom Tatrichter angelegten Maßstab überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 489/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, BGHR StGB § 255 Drohung 9 jew. mwN). - BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92
Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer …
Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
Sollten dagegen auch Frau und Tochter zur Zahlung aufgefordert werden, wäre (versuchte) Erpressung mehrfach erfüllt, selbst wenn sich die Forderungen, jedenfalls wirtschaftlich, nur gegen ein Vermögen richtete, da § 253 StGB auch das höchstpersönliche Rechtsgut Willensfreiheit schützt (BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92 mwN). - BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04
Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von …
- BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
- BGH, 24.07.2008 - 3 StR 261/08
Freispruch (Beweiswürdigung; Urteilsgründe)
- BGH, 04.09.1997 - 1 StR 489/97
Zeitliche Grenzen der Gegenwärtigkeit einer Gefahr
- BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …
b) Der Täter droht mit einem Übel, wenn er (sei es zutreffend oder nicht) behauptet, er habe auf dessen Eintritt Einfluss (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11;… zusammenfassend Fischer aaO Rn. 31 mwN).Die Abgrenzung von Warnung und Drohung ist ebenso aus der Sicht des Empfängers zu bestimmen wie die Frage, ob das, was angekündigt ist, ein empfindliches Übel ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11;… Vogel aaO Rn. 7).
Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Strafkammer eine gebotene Erörterung gegenläufiger Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) unterlassen hätte.
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Das Verlangen nach umfassender Transparenz des Verständigungsgeschehens kennzeichnet die gesetzliche Regelung insgesamt (ebenso BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 -, NStZ 2012, S. 347 , …und Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 -, StV 2012, S. 649 ). - BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende …
a) Gegen die Annahme, der Angeklagte habe lediglich wegen der Hoffnung gestanden, dann wieder frei zu kommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11), spricht schon die Feststellung in der Erklärung des Vorsitzenden zu den "(Gesprächen) unter Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ... Kammer", dass die "Frage einer erneuten Außervollzugsetzung des Haftbefehls ... nicht zur Diskussion (stand).".Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte damit etwa nicht vorgefallenes Geschehen behauptet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) oder etwa gestanden hätte, um den wahren Täter zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12) sind weder konkret behauptet noch ersichtlich.
- OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden …
Die Abgrenzung von Warnung und Drohung ist ebenso aus er Sicht des Empfängers zu bestimmen wie die Frage, ob das, was angekündigt ist, ein empfindliches Übel darstellt (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 - juris). - BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen …
(2) Dies ändert nichts an der Notwendigkeit, auch in solchen Fällen in die Würdigung einer entscheidungserheblichen (Zeugen-)Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen derselben Tat durchgeführten Verfahren einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14 mwN). - LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige …
An diese Dokumentationspflicht sind besondere Sorgfaltspflichten zu stellen, falls eine Verständigung nach § 257c StPO angestrebt wird (BGH NStZ 2012, 347). - OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung; …
Erst im Anschluss daran folgt die entscheidende Beweiswürdigung (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; BGH, Urteil vom 29.11.2011 -1 StR 287/11, BeckRS 2012, 03294), in der der Tatrichter darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (…ständige Rechtsprechung des BGH, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; BGH NStZ-RR 2010, 182;… BGH NStZ-RR 2011, 275, Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.;… zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl., Rdnr. 619 ff.). - BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines …
Eine Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 24 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2012, 347);… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 240 Rn. 31;… MünchKomm-StGB/Sinn, 3. Aufl., § 240 Rn. 69, jeweils mwN). - KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21
Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten
Rn. 18 (2) Der Täter droht mit einem Übel, wenn er (sei es zutreffend oder nicht) behauptet, er habe auf dessen Eintritt Einfluss (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 -, juris;… zusammenfassend Fischer a.a.O. § 240 Rn. 31 m.w.N.). - BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer …
Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).Im Hinblick auf die dienstliche Äußerung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gegen B. und E. (vgl. oben A. I.) bemerkt der Senat: Gespräche über eine mögliche Abkürzung der Hauptverhandlung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in die das Gericht nicht einbezogen ist, kommen, so auch die Erfahrung des Senats, in der forensischen Praxis vor (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 10).
- BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung …
- BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13
Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und …
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des …
- BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen …
- OLG München, 27.12.2019 - 3 Ws 1320/19
Anforderungen an den dringenden Tatverdacht
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13
Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen …
- BGH, 26.04.2018 - 4 StR 364/17
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
- BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen …
- BGH, 25.05.2022 - 5 StR 344/21
Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe beim freisprechenden Urteil
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