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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17540
BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11 (https://dejure.org/2012,17540)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2012 - XII ZB 592/11 (https://dejure.org/2012,17540)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 (https://dejure.org/2012,17540)
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Volltextveröffentlichungen (17)

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  • lexetius.com

    FamFG §§ 17 Abs. 2, 39, 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 160 Abs. 3 Nr. 7, 165, 311 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung; notwendige Verkündung eines urteilsersetzenden Beschlusses und Nachweis der erfolgten Verkündung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 FamFG, § 39 FamFG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 7 ZPO
    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung; notwendige Verkündung eines urteilsersetzenden Beschlusses und Nachweis der erfolgten Verkündung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung als Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung

  • Anwaltsblatt

    § 17 FamFG, § 39 FamFG, § 113 FamFG, § 160 ZPO, § 165 ZPO
    Offenkundig falsche Rechtsmittelbelehrung (hier bei "Scheinbeschluss")

  • Anwaltsblatt

    § 17 FamFG, § 39 FamFG, § 113 FamFG, § 160 ZPO, § 165 ZPO
    Offenkundig falsche Rechtsmittelbelehrung (hier bei "Scheinbeschluss")

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 17 FamFG, § 39 FamFG, § 113 FamFG, § 160 ZPO, § 165 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kausalität zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung als Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkündungen in Familiensachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Beteiligte anwaltlich vertreten und die Belehrung offenkundig falsch gewesen ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1025
  • MDR 2012, 928
  • FamRZ 2012, 1287
  • AnwBl 2012, 927
  • AnwBl Online 2012, 288
  • BeckRS 2012, 15089
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung; …

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425) 8 .

    Rn. 7 a) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist es zutreffend, dass die durch das Gericht zu erteilende Rechtsbehelfsbelehrung insbesondere über einen bestehenden Anwaltszwang informieren muss (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 14) und nach § 17 Abs. 2 FamFG ein Fehlen des Verschuldens vermutet wird, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder - wie hier - fehlerhaft ist.

    Auch wenn das Gericht des ersten Rechtszuges entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung überhaupt keine oder nur eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung erteilt, wird es bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten deshalb in der Regel am ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, weil ein anwaltlich vertretener Beteiligter für die zutreffende Information über seine Rechtsmittelmöglichkeiten keiner Unterstützung durch eine Rechtsbehelfsbelehrung bedarf (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11;… BGH Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11 -FamRZ 2012, 367 Rn. 11).

  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. September 1993 - LwZR 10/92 - NJW 1993, 3206, vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 - NJW-RR 2004, 408 und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 - MDR 2012, 362 Rn. 10).

    Das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann er deshalb nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwaltes geführt hat (BGH Beschluss vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 - MDR 2012, 362 Rn. 10; OLG Rostock FamRZ 2011, 986; OLG Hamm FamRZ 2011, 233;… vgl. auch BR-Drucks. 308/12, S. 21).

  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Da hiermit aber nur der Rechtsschein einer Entscheidung beseitigt werden soll, kann eine dahingehend klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines "echten" Rechtsmittelverfahrens - insbesondere nicht von der Beobachtung von Formvorschriften - abhängig gemacht werden (BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

    Rn. 19 c) Entsprechend ist nunmehr vom Senat zu verfahren (vgl. BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines …

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Gleichwohl muss von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1985 - IVb ZB 40/85 - VersR 1985, 1183, 1184; BGH Beschluss vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522).

    Auch in den Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es daher an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH Beschluss vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522).

  • OLG Frankfurt, 07.12.1994 - 17 U 288/93
    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Der Erlassvermerk der Geschäftsstelle über die Verkündung einer Entscheidung hat aber auch dann, wenn er unterschrieben ist, keine dem Protokoll vergleichbare Beweiskraft und kann deshalb die in Ehesachen und Familienstreitsachen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO erforderliche Feststellung der Verkündung in einem Protokoll nicht ersetzen (vgl. bereits BGH Beschluss vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88 - VersR 1989, 604; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 467 f.).

    Der hier vorliegende Fall einer unterbliebenen bzw. nicht feststellbaren Verlautbarung kann daher nicht wie der Fall einer (lediglich) verfahrensfehlerhaft falsch gewählten Form der Verlautbarung behandelt werden (vgl. BGH Beschluss vom 16. Oktober 1984 - VI ZB 25/83 - VersR 1984, 1192, 1193; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.).

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    In einer solchen Anordnung ist (lediglich) die Bestimmung eines Verkündungstermins zu sehen (vgl. BGHZ 158, 37, 39 f.; OLG München NJW 2011, 689, 690).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten …

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Davon ist dann auszugehen, wenn das Gericht bei einer an sich dem Verkündungserfordernis nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 310 Abs. 1 ZPO unterfallenden Endentscheidung deren schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung an Verkündungs Statt verfügt, weil auch dies eine gesetzlich vorgesehene, wenn auch in Ehesachen und Familienstreitsachen anderen Endentscheidungen vorbehaltene (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 310 Abs. 3 ZPO) Verlautbarungsform erfüllt (vgl. BGH Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03 -FamRZ 2004, 1187, 1188).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des …

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Auch wenn das Gericht des ersten Rechtszuges entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung überhaupt keine oder nur eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung erteilt, wird es bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten deshalb in der Regel am ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, weil ein anwaltlich vertretener Beteiligter für die zutreffende Information über seine Rechtsmittelmöglichkeiten keiner Unterstützung durch eine Rechtsbehelfsbelehrung bedarf (…Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11; BGH Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11 -FamRZ 2012, 367 Rn. 11).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz …

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Ein Scheinbeschluss kann mit denjenigen Rechtsmitteln angefochten werden, welche gegen eine rechtlich existente Entscheidung gleichen Inhalts statthaft wären (BGHZ 10, 346, 349; BGH Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 - NJW-RR 2005, 565, 566).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer …

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Es gehört zu den Pflichten eines mit der Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragten Rechtsanwaltes, seinen Mandanten über den Inhalt einer im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidung zu informieren und zutreffend über die formellen Voraussetzungen des gegebenen Rechtsmittels zu belehren; erst danach endet sein Auftrag (BGH Beschlüsse vom 27. März 2003 - IX ZR 399/99 - NJW 2003, 2022, 2023 und vom 29. Juni 2006 - IX ZR 176/04 - NJW 2006, 2779;… MünchKommBGB/Heermann 5. Aufl. § 675 Rn. 32).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans; …

  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit …

  • OLG München, 21.01.2011 - 10 U 3446/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll für ein "am Ende …

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 176/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterrichtung über den Inhalt einer gerichtlichen …

  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der …

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der …

  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 9 UF 222/00

    "Geburt" eines Urteils durch Verkündung

  • OLG Hamm, 08.07.2010 - 2 WF 130/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …

  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei …

  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher …

    Wird ein unter § 310 Abs. 1 ZPO fallendes Urteil den Parteien an Verkündungs statt förmlich zugestellt, liegt deshalb kein Verstoß gegen unverzichtbare Formerfordernisse vor, sondern ein auf die Wahl der Verlautbarungsart beschränkter Verfahrensfehler (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1025 Rn. 17).
  • BGH, 20.09.2023 - XII ZB 177/22

    Unterhaltsverfahren: Widerruf eines Anerkenntnisses; Bemessung von …

    Rn. 60 Schließlich weist der Senat darauf hin, dass urteilsersetzende Beschlüsse in Ehesachen und Familienstreitsachen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG iVm § 311 Abs. 2 ZPO durch das Verlesen der Beschlussformel oder durch die Bezugnahme auf die Beschlussformel zu verkünden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 15 mwN).
  • OLG Koblenz, 11.06.2014 - 13 UF 159/14

    Ausgleichsansprüche wegen Alleinnutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten: …

    Da das Familiengericht die Entscheidung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 12.12.2013 förmlich zugestellt hat - eine in anderen Fällen zulässige, die Verkündung ersetzende Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO -, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17).
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