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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25749
BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12 (https://dejure.org/2012,25749)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 4 StR 157/12 (https://dejure.org/2012,25749)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12 (https://dejure.org/2012,25749)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO
    Einstellung in der Hauptverhandlung bei mangelndem Strafantrag

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 3 StPO, § 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 1 S 3 JGG, § 249 Abs 2 StGB, § 253 StGB
    Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 50 (Ls.)
  • BeckRS 2012, 18906
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12
    Ein Freispruch kommt in diesem Fall nur dann in Betracht, wenn bereits feststeht, dass dem Angeklagten keine Straftat nachzuweisen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - KRB 3/65, BGHSt 20, 333, 335;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 260 Rn. 44 mwN).
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht - …

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12
    Zwar ist auch im Jugendstrafrecht bei der Bewertung des Tatunrechts regelmäßig in die Betrachtung einzubeziehen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 3 mwN), doch vermag der Senat auszuschließen, dass das Landgericht in diesem Fall auf eine andere Jugendstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung …

    Die Erwägungen, mit denen die Strafkammer sowohl im Sinne der gebotenen Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12;… Beschluss vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 mwN) einen minderschweren Fall abgelehnt als auch die Schwere der Schuld des Angeklagten im Sinne des § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG bejaht hat, sind gleichermaßen rechtsfehlerhaft.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - JK 1 KLs 16 Js 9163/20

    Betäubungsmittelstrafrecht: Maß der Überschreitung des Grenzwertes der nicht …

    Rn. 89 Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; BGH, Beschl. v. 21.08.2013, Az. 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (…vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, Az. 2 StR. 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die Weiterentwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (…vgl. BGH a.a.O.).

    Rn. 126 Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; BGH, Beschl. v. 21.08.2013, Az. 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (…vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, Az. 2 StR. 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die Weiterentwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (…vgl. BGH a.a.O.).

    Rn. 158 Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; BGH, Beschl. v. 21.08.2013, Az. 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (…vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, Az. 2 StR. 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die Weiterentwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (…vgl. BGH a.a.O.).

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von vertyptem Milderungsgrund und minder …

    Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50, ; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20

    Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur …

    b) Die Jugendkammer hat zwar sowohl im Rahmen ihrer Erörterungen zu § 17 Abs. 2 JGG als auch - durch Verweisung - im Rahmen der im Jugendstrafrecht ebenfalls bedeutsamen Prüfung eines minder schweren Falls gemäß § 250 Abs. 3 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155) dem Angeklagten zugutegehalten, dass er "bereits im Ermittlungsverfahren Aufklärungshilfe bezüglich der Tatbeteiligung des Angeklagten R. geleistet' habe.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des …

    Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 StR 189/13; BGH, Beschluss vom 21.08.2012 - 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (BGH, Urteil vom 19.02.2014 - 2 StR 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (…vgl. BGH a.a.O.).
  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
    Auch die Annahme eines minder schweren Falles bei (hypothetischer) Anwendung des Erwachsenenstrafrechts kann daher bspw. im Bereich der Strafzumessung bedeutsam sein (BGH, Beschluss vom 21.08.2012 - 4 StR 157/12).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier: …

    Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3, minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50 f.; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
  • BGH, 23.04.2025 - 4 StR 529/24

    Strafzumessung (Jugendstrafe: minder schwerer Fall, Erörterungsmangel, kein …

    Denn sie hat die Jugendstrafe (ausschließlich) wegen des Vorliegens schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 JGG) angeordnet und bei deren Bemessung maßgeblich auf den erheblichen Erziehungsbedarf beim Angeklagten abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, BeckRS 2012, 18906 Rn. 5, beck-online).
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