Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 9 Abs 3 GG, § 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Aufrufen zu Warnstreiks gegen Betriebe mit Sicherheits- und Bewachungsaufgaben in Kernkraftwerken - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Betriebs-Berater
Streiks bei der Bewachung kerntechnischer Anlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtschutz gegen Gewerkschaft auf Unterlassung von Streikaufrufen im Bereich der Bewachung von Kernkraftwerken (KKW); Rechtmäßigkeit einer Streikforderung bzgl. eines tariflich regelbaren Ziels unter dem Blickwinkel des Übermaßgebots; Herleitung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Untersagung von Warnstreiks im Bewachungsgewerbe
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wachpersonal an Kernkraftwerken darf streiken
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.05.2012 - 42 Ga 7484/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Papierfundstellen
- BB 2013, 832
- BeckRS 2012, 72275
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Dies steht seiner Bestimmtheit i. S. d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht entgegen, da er auf ausnahmslos alle Fälle gerichtet ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - juris, Rn 26 m. w. N.).Rn. 65 Ein Arbeitgeberverband hat gegen eine Gewerkschaft nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG einen eigenen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen seine Mitglieder (BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - NZA 2007, 987 ff., B. I. 1. der Gründe; BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86 - NZA 1988, 775 ff., unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
Rn. 73 Streikforderungen einer Gewerkschaft, deren Gegenstand an sich tariflich regelbar ist, unterliegen keiner gerichtlichen Übermaßkontrolle; eine solche würde gegen die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Koalitionsbetätigungsfreiheit der Gewerkschaften verstoßen und die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie in Frage stellen (BAG 24.07.2007 - 1 AZR 252/06 - a.a.O. Rn 95).
Selbst eine weit überzogene Quantifizierung der Streikforderung kann nicht allein zur Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes führen; eine solche Kontrolle wäre mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar (ErfK/Dieterich, Art. 9 GG Rn 117; BAG 24.07.2007 - 1 AZR 252/06 - a.a.O. Rn 100).
Rn. 77 2.2.2.1.3 Die in Abschnitt III enthaltenen "Regularien zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile der Beschäftigten bei Betriebsänderungen oder -stilllegungen" entsprechen denjenigen eines Tarifsozialplans, der ebenfalls nach seinem Regelungsgegenstand zu den tariflich regelbaren Zielen gehört; die Regelungskompetenzen des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 24.04.2007, a.a.O.) .
- BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Rn. 69 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734 ff. [740] m.w.N.) können Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele geführt werden.Die sich hieraus ergebende Beschränkung des Streikrechts ist auch europarechtlich unbedenklich (BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734 ff. [739] I. 2. a) der Gründe).
Haben die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt, ist davon auszugehen, dass sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrags die kampfweise Durchsetzung weiterer Regelungen unterbinden wollen, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen (BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734 ff. [739] I. 2. a) der Gründe, m.w.N.).
Rn. 83 Werden hiernach gesperrte Kampfziele neben im übrigen zulässigen verfolgt, ist der Arbeitskampf insgesamt rechtswidrig (vgl. Dieterich in ErK, Art. 9 GG Rn 125), jedenfalls dann, wenn es sich nicht nur um unwesentliche Nebenforderungen handelt (BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734 ff. [741] I. 4. der Gründe).
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Das Abwägungspostulat der Verhältnismäßigkeit erfordert stets eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich sowie bezogen auf das Kampfziel angemessen, also proportional bzw. verhältnismäßig im engeren Sinne, eingesetzt wird (BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055 ff. [1058] Rn 25, m.w.N.).Dabei ist zu beachten, dass es gerade das Wesen einer Arbeitskampfmaßnahme ist, durch Zufügung wirtschaftlicher Nachteile Druck zur Erreichung eines legitimen Ziels auszuüben, so dass ein Arbeitskampfmittel erst dann unverhältnismäßig ist, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (BAG, 19.06.2007, a.a.O.).
- ArbG Berlin, 16.05.2012 - 42 Ga 7484/12
Untersagung von Warnstreiks im Bewachungsgewerbe
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.05.2012 - 42 Ga 7484/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen..Rn. 17 das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.05.2012 - 42 Ga 7484/12 abzuändern und bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache.
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Rn. 64 2.2.1 Grundsätzlich ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf zulässig (allg. Ansicht, vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 - juris Rn 49; Sächsisches LAG, Urteil vom 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris;… Germelmann in Germelmann u.a. ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn 113 m.w.N.;… Kissel, Arbeitskampf, § 65, Rn. 31 ff., Bertzbach in Däubler, Arbeitskampfrecht, § 24). - BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Rn. 65 Ein Arbeitgeberverband hat gegen eine Gewerkschaft nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG einen eigenen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen seine Mitglieder (BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - NZA 2007, 987 ff., B. I. 1. der Gründe; BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86 - NZA 1988, 775 ff., unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung). - LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12
Rn. 64 2.2.1 Grundsätzlich ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf zulässig (allg. Ansicht, vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 - juris Rn 49; Sächsisches LAG, Urteil vom 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris;… Germelmann in Germelmann u.a. ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn 113 m.w.N.;… Kissel, Arbeitskampf, § 65, Rn. 31 ff., Bertzbach in Däubler, Arbeitskampfrecht, § 24).
- LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15
Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (…allg. Ansicht, vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 -Rn. 29, [...]; LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12 - zu 2.2.1 der Gründe, BeckRS 2012, 72275;… LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631 [LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09] ).. - LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (st. Rechtsprechung, vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 - Juris Rz 70; vom 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 - Juris Rz 64).Die zu unterlassende Verhaltensweise muss sich bereits durch die genaue Antragsformulierung ergeben und kann nicht erst Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens sein (…vgl. BAG, Urt. v. 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - Juris Rz 25, 26; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 - Juris Rz 62).
- LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14
1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass …
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (…allg. Ansicht, vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12 - zu 2.2.1 der Gründe, BeckRS 2012, 72275;… LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631).Sie verbietet es den Tarifvertragsparteien lediglich, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch in Frage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfrechts durchzusetzen versuchen (BAG Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - zu II 2 a der Gründe, EzA Nr. 94 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 30, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12 - zu 2.2.2.2 der Gründe, BeckRS 2012, 72275)..
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15
Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht …
Rn. 70 1) Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (allg. Ansicht, vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12, zu 2.2.1 der Gründe). - LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
Anspruch des verfügungsklagenden Arbeitgebers auf Unterlassung von …
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf möglich (Hess. LAG vom 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 ; 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 ; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 14. August 2012 -22 SaGa 1131/12; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. März 2009 -2 SaGa 1/09). - ArbG Berlin, 22.04.2013 - 59 Ga 5770/13
Warnstreik der Gewerkschaft GEW - Entgeltordnung für Lehrkräfte - Friedenspflicht
Eine solche würde gegen die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Koalitionsbetätigungsfreiheit der Gewerkschaften verstoßen und die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie infrage stellen (…BAG vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - NZA 2007, 987 ff. = juris Rn. 95 ff.; LAG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2012 aaO Rn. 73 nwN).Zum anderen konnte offen bleiben, ob eine derartige "Heilung" eines vorangegangenen und gegen die tarifliche Friedenspflicht verstoßenden Streikaufrufs im Rahmen eines gegen die angekündigte Arbeitskampfmaßnahme eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahrens überhaupt möglich ist (bejahend LAG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2012 - 22 SaGa1131/12 - BB 2013, 832 = juris Rn. 67 ). Im Ergebnis dürfte dies jedoch abzulehnen sein.
- LAG Hessen, 22.11.2016 - 16 SaGa 1459/16
Kein Verbot des Streiks der Piloten der Lufthansa am 23.11.2016
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf möglich (Hess. LAG vom 7. November 2014 -9 SaGa 1496/14; 9. August 2011 -9 SaGa 1147/11; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 14. August 2012 -22 SaGa 1131/12; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. März 2009 -2 SaGa 1/09). - LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24
Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …
Rn. 71 Alleine aus dieser Unterscheidung lässt sich eine grundsätzliche Unzulässigkeit eines Arbeitskampfes, gerichtet auf eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, nicht ableiten, LAG Nürnberg, Urteil vom 13.07.2023 - 3 SaGa 6/23 -, Rn. 44, LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 -, Rn. 79, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2019 - 4 Sa 40/18 -, Rn. 148. Dies gilt auch für das hier verfolgte Streikziel der gemeinsamen Initiative als denknotwendig schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Verband und der Beklagten. - ArbG Berlin, 27.09.2024 - 56 Ga 11777/24
Kita-Streik ab dem 30.09.2024 untersagt
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (…allg. Ansicht, vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12 - zu 2.2.1 der Gründe, BeckRS 2012, 72275;… LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631). - LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17
§§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf möglich (Hess. LAG vom 7. November 2014 -9 SaGa 1496/14; 9. August 2011 -9 SaGa 1147/11; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 14. August 2012 -22 SaGa 1131/12; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. März 2009 -2 SaGa 1/09). - LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 SaGa 7/20
Arbeitskampf, Notdienst, Notdienstvereinbarung, Umfang, Vorgaben, …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 SaGa 8/20
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Unterlassungsanspruch - Arbeitskampfmaßnahme …
- LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18
Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes
- ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
Zulässigkeit eines auf den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gerichteten …
- ArbG Magdeburg, 22.03.2026 - 2 Ga 10/26
Rechtmäßigkeit Warnstreik - Schülerbeförderung - ÖPNV - Ankündigungsfrist - …
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