Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 Abs. 3 ; GWB § 33 Abs. 3 S. 3
Rückforderung überzahlter Netznutzungsentgelte für die Lieferung elektrischer Energie an Letztverbraucher - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hoech-partner.de (Kurzinformation)
Billigkeitsprüfung bei Netz(nutzungs)entgelten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückforderung überzahlter Netznutzungsentgelte für die Lieferung elektrischer Energie an Letztverbraucher
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 05.12.2012 - 36 O 205/11
- LG Magdeburg, 05.12.2012 - 36 O 260/10
- LG Magdeburg, 31.01.2013 - 36 O 205/11
- LG Magdeburg, 31.01.2013 - 36 O 260/10
- LG Dortmund, 13.06.2013 - 16 O 197/11
- LG Düsseldorf, 01.07.2013 - 37 O 62/11
- LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 37 O 62/11
- LG Düsseldorf, 19.08.2013 - 37 O 62/11
- LG Dortmund, 17.10.2013 - 16 O 197/11
- OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - VI-2 U (Kart) 2/13
- OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 2 U (Kart) 1/13
- OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 2 U (Kart) 2/13
- OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
- OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 6/13
- LG Magdeburg, 12.06.2015 - 36 O 205/11
- LG Magdeburg, 12.06.2015 - 36 O 260/10
- OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 U 5/13
- OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 U 6/13
- BGH, 06.10.2015 - EnZR 50/14
- BGH, 06.10.2015 - EnZR 72/14
- BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14
- BGH, 08.03.2016 - EnZR 72/14
- BGH, 11.05.2016 - EnZR 50/14
- BGH, 11.05.2016 - EnZR 72/14
- BGH, 12.07.2016 - EnZR 19/15
- BGH, 12.07.2016 - EnZR 20/15
- BGH, 14.09.2016 - EnZR 19/15
- BGH, 14.09.2016 - EnZR 20/15
- BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16
- BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 2491/16
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 19052
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10
Stromnetznutzungsentgelt V
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13
Das geforderte Netzentgelt dient der Deckung der Kosten des Netzbetriebs und der Erzielung eines im vertretbaren Rahmen bleibenden Gewinns (siehe zum Ganzen: Urteils des Bundesgerichtshof (Kartellsenat) vom 15.05.2012, ENZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, juris, Rn. 23 u. 33ff).Rn. 43 Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch aus § 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB i.V.m. §§ 19 Abs. 4 Nr. 2, Nr. 4, 20 Abs., 1 GWB, denn dieser ist gemäß § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen (siehe auch: Urteils des Bundesgerichtshof (Kartellsenat) vom 15.05.2012, ENZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, juris, Rn. 20).
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13
Rn. 47 Zweifelhaft erscheint auch, ob ein Netzbetreiber einen zum Schadenersatz verpflichtenden Schaden erlitten hat, wenn es sich beim Netznutzungsentgelt nur um eine durchlaufende Kostenposition handelt, die er, wie üblich, vollständig an die Letztverbraucher "durchreicht" (zur Frage der Vorteilsausgleichung siehe auch: BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, ORWI, juris). - BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13
Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, wie vorliegend von der Klägerin erstrebt, sondern nur beim Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (BGH, Urteil vom 26.07.2007, XI ZR 277/05, juris, Rn. 20 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 2 U (Kart) 5/06
Gerichtliche Kontrolle der Befugnis des Netzbetreibers zur Bestimmung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13
Rn. 41 ee) Einer pauschalen Kürzung des genehmigten Entgelts, zusätzlich zu der von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Kürzung, die der Senat (Urteil vom 21.11.2012, VI-2 U (Kart) 5/06, juris) wegen der nur rasterhaften Prüfung und der Bildung von Prüfungsschwerpunkten in der ersten Entgeltgenehmigungsrunde sowie des zeitlichen Abstands zwischen dem streitgegenständlichen Abrechungszeitraum (2002) und der Entgeltgenehmigung (2006, beruhend auf den Geschäftsdaten des Jahres 2004) in Höhe von zusätzlichen 6 % von dem genehmigten Netznutzungsentgelt vorgenommen hatte, so dass sich eine Kürzung von insgesamt 25 % ergab (…siehe Rn. 20 m.w.N.), bedarf es vorliegend schon aus dem unter 1. bb) aufgeführten Grund nicht. - LG Düsseldorf, 01.07.2013 - 37 O 62/11
Festsetzung eines billigen Stromnetznutzungsentgelts und Zahlung der Differenz …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 01.07.2013, Aktenzeichen 37 O 62/11 (Kart), wird zurückgewiesen.
- OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15
Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der …
Gegen diese Erschütterungseinschätzung stehe auch nicht die ohnehin in der Revisionsinstanz befindliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 13.08.2014 - IV-2 U [Kart] 2/13), da jener Entscheidung ein Bescheid der zweiten und damit einer mit weit detailgenaueren Prüfung verbundenen Genehmigungsrunde der Bundesnetzagentur zu Grunde gelegen habe, welche eine größere Indizwirkung entfalte und damit spiegelbildlich eine gesteigerte Anforderung an die Erschütterung dieser Wirkung gebiete.§ 142 ZPO befreie aber nicht von der Darlegungs- und Substantiierungslast; deshalb dürfe das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, sondern nur beim Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (OLG Düsseldorf U. v. 13.08.2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 = BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 24], das Rechtsmittel dagegen wird beim BGH geführt unter EnZR 50/14;… OLG Naumburg a.a.O. [Rdn. 45]).
Die Indizwirkung erstreckt sich auf alle der Entgeltberechnung zu Grunde liegenden Teile der Entgeltgenehmigung (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 15];… KG a.a.O. [Rdn. 14]).
Erst wenn es dem Netznutzer gelingt, dies darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, muss der Netzbetreiber die ungeschwärzte Entgeltgenehmigung und seine vollständige Kostenkalkulation vorlegen und letztere erläutern (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 16]).
Er müsse daher darüber hinausgehende Umstände des konkreten Einzelfalls vortragen, um die Indizwirkung der Entgeltgenehmigung insgesamt zu erschüttern, beispielsweise müsse er einen Verstoß der Bundesnetzagentur gegen die Vorschriften des EnWG und/oder der StromNEV oder auch unrichtige Angaben des Netzbetreibers im Genehmigungsverfahren, deren Fehlerhaftigkeit seinerzeit nicht aufgedeckt worden ist, substantiiert und nachvollziehbar darlegen und gegebenenfalls beweisen (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn 17];… ebenso OLG Düsseldorf U. v. 01.10.2014 - VI-2 U (Kart) 1/13 [Rdn. 17] = BeckRS 2015, 00608;… KG a.a.O. [Rdn. 23];… OLG Naumburg a.a.O. [Rdn. 33]).
Rn. 30 Treffe - wie allgemein bei der Rückforderung behaupteter Überzahlung - den Netznutzer die Darlegungs- und Beweislast dafür (…BGH a.a.O. [Tz. 14] - Stromnetznutzungsentgelt VI KG a.a.O. [Rdn. 15]), wenn der Nutzer nicht nur Abschlags- oder Vorauszahlungen in Erwartung einer noch festzustellenden Schuld erbracht oder die Entgelte nur unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung gezahlt hat (BGH a.a.O. [Tz. 15] - Stromnetznutzungsentgelt VI OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 15], das Rechtsmittel wird beim BGH geführt unter EnZR 50/14), so könne aus dem Umstand, dass die festgesetzten Entgelte von den genehmigten abwichen, nicht umgekehrt ein Indiz für deren Unbilligkeit darstellen (…BGH a.a.O. [Tz. 22] - Stromnetznutzungsentgelt VI).
Der Begriff der Billigkeit eröffne dem Netzbetreiber einen Kalkulationsspielraum - es gebe nicht nur ein billiges Netzentgelt, sondern eine Bandbreite innerhalb derer ein Netznutzungsentgelt als billig angesehen werden könne - und die Annahme der Unbilligkeit setze eine erhebliche Abweichung von den Netznutzungsentgelten vergleichbarer Stromverteilernetzbetreiber voraus (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 20]).
Daher sei auch die Indizwirkung einer zweiten Entgeltgenehmigung stärker als die Indizwirkung einer ersten zu gewichten, so dass an die Erschütterung der Indizwirkung einer zweiten Entgeltgenehmigung gesteigerte Anforderungen gegenüber einer ersten Entgeltgenehmigung zu stellen seien (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 20]).
Das geforderte Netzentgelt dient der Deckung der Kosten des Netzbetriebs und der Erzielung eines im vertretbaren Rahmen bleibenden Gewinns (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 15];… OLG München a.a.O.).
Rn. 32 Nur abstrakte tatsächliche und rechtliche Ausführungen genügten der Darlegungslast nicht, wenn eine Auseinandersetzung mit der konkret erteilten Entgeltgenehmigung ansonsten fehle (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 22]).
Auch habe eine Darlegung der tatsächlichen Auswirkungen des behaupteten abweichenden Bewertungsansatzes auf die Preisbestimmung zu geschehen (…KG a.a.O. [Rdn. 20]; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 23]).
Rn. 33 So hatte der BGH die tatrichterliche Bewertung von Klägervorbringen, die von der Beklagten verlangten Netzentgelte seien allein deshalb überhöht, weil die Höhe des Eigenkapitals der Beklagten von 40 % über dem Durchschnitt liege, revisionsrechtlich nicht beanstandet, weil es vor allem an der konkreten Darlegung der Klägerin fehle, inwieweit die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde die angesetzte Eigenkapitalquote nicht auf ihre sachliche Richtigkeit überprüft habe (BGH a.a.O. [Tz. 38] - Stromnetznutzungsentgelt V ebenso OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 23]; BeckRS 2015, 00608 [Rdn. 25]; OLG Naumburg a.a.O. [Rdn. 32 und 40]).
Im Übrigen sei insoweit zu fordern, dass konkret vorgetragen werden müsse, wie sich eine für angemessen oder angemessener gehaltene kalkulatorische Eigenkapitalquote letztlich auf die Höhe des von der Beklagten zu berechnenden Netznutzungsentgeltes ausgewirkt hätte (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 23]).
Nichts anderes gelte für eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, welche entsprechend der maßgeblichen Rechtsverordnung (§ 7 Abs. 6 StromNEV) von 6, 5 % für Altanlagen und von 7, 91 % für Neuanlagen ausgehe (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 23];… KG a.a.O. [Rdn. 22];… OLG Naumburg a.a.O. [Rdn. 32]).
Ferner hätte es hinsichtlich des Sach- und Anlagevermögens, auch wenn nicht alle Positionen durch die Bundesnetzagentur einer umfassenden Prüfung unterzogen worden seien, eines klägerischen Vorbringens von Anhaltspunkten bedurft, dass die Anlagen über die angesetzte Nutzungsdauer hinaus genutzt worden seien; bloße Spekulationen insoweit reichten nicht aus (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 24];… OLG Naumburg a.a.O. [Rdn. 35, 37 und 49]).
Dass die Bundesnetzagentur die Angaben nicht in vollem Umfang auf ihre sachliche Richtigkeit hin überprüft habe, bedeute im Umkehrschluss nicht, dass die Angaben der Beklagten tatsächlich unzutreffend und auch letztlich entgelterhöhend gewesen seien (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 24];… vgl. auch OLG Naumburg a.a.O. [Rdn. 33 und 34]).
Rn. 34 Die sich in Bezug auf die zweite Entgeltgenehmigungsrunde ergebenden Kürzungen rechtfertigten für sich ebenso wenig deren Übertragung auf die Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Rdn. 24];… KG a.a.O. [Rdn. 17]).
Dabei hält der Senat nicht dafür, der feinsinnigen Unterscheidung des Landgerichts zu folgen, im Hinblick auf OLG Düsseldorf U. v. 13.08.2014 - IV-2 U (Kart) 2/13 (BeckRS 2014, 19052) diese (starke) Indizwirkung nur deshalb und dort anzuerkennen, weil/wo das rückgeforderte Entgelt sich auf die sog. zweite Genehmigungsrunde stützte und damit einer höheren Prüfungsidentität durch die Bundesnetzagentur unterzogen gewesen sei.
Dem entsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkreten Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (ebenso OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Tz. 24]; 2015, 00608 [Tz. 25]; KG NJOZ 2015, 1158 [Tz. 28]; allg. OLG Naumburg BeckRS 2015, 10347 [Tz. 45]; von Selle in BeckOK-ZPO, § 142 [Stand: 01.09.2015], 15 und 15.1;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. [2015], § 142, 7).
- LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13
Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als …
Rn. 134 Ob die Klägerinnen auch im Rahmen der Preismissbrauchskontrolle die Indizwirkung der Entgeltgenehmigungen vom 01.09.2006 und vom 29.02.2008 zu erschüttern hätten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2014, VI - 2 U (Kart) 2/13 - juris, Rdn. 38-40; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.11.2008 - VI-2 U (Kart) 12/07 - juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.03.2010 - VI - 2 U (Kart) 5/06 - juris), kann dahingestellt bleiben.Die Indizwirkung erstreckt sich auf alle der Entgeltberechnung zugrundeliegenden Teile der Entgeltgenehmigung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13, 2 U (Kart) 2/13 -, juris Rn. 19).
Danach obliegt es dem Netznutzer lediglich, die Indizwirkung der Entgeltgenehmigung durch geeigneten Vortrag zu erschüttern (vgl. BGH Beschluss vom 08.03.2016 EnZR 50/14 - juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 13.08.2014, VI - 2 U (Kart) 2/13 - juris).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - 2 U 2/17
- KG, 30.03.2015 - 2 U 124/11
Gasnetznutzung: Darlegungs- und Beweislast des Energielieferanten für mangelnde …
Die Indizwirkung erstreckt sich auf alle der Entgeltberechnung zugrundeliegenden Teile der Entgeltgenehmigung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13, 2 U (Kart) 2/13 -, juris Rn. 19).Die Klägerin hat beispielsweise weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Anlagen der Beklagten nicht betriebsnotwendig oder überdimensioniert gewesen sind, noch hat sie vorgetragen, dass die Angaben der Beklagten mit der internen Anlagenbuchhaltung nicht übereinstimmten oder die Anlagen über die angesetzte Nutzungsdauer hinaus genutzt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2014, a. a. O., Rn. 34), so dass dahinstehen kann, ob unternehmerische Entscheidungen eines Netzbetreibers, die zwar Gegenstand der behördlichen Regulierung sind, überhaupt im Rahmen der Billigkeitsprüfung relevant sind.
- LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"
Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, wie vorliegend von der Klägerin erstrebt, sondern nur beim Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 -, Rn. 35, juris). - LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 1360/18
Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"
Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, wie vorliegend von der Klägerin erstrebt, sondern nur beim Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 -, Rn. 35, juris).
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