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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2014 - OLGAusl 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29131
OLG Dresden, 10.07.2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,29131)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,29131)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,29131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    IRG § 10 Abs. 1 S. 1, IRG § 3 Abs. 1, IRG § 3 Abs. 2, GG Art. 25, EMRK Art. 3
    Auslieferung, Argentinien, auslieferungsfähig, Zusicherung, Haftbedingungen, unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Auslieferungshaft, vertragsloser Auslieferungsverkehr, Gegenseitigkeit, Frist, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere) aus der Argentinischen Republik; Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung; Untersuchung der Haftbedingungen in der Argentinischen Republik unter Berücksichtigung einer mit einer Verbalnote ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 26
  • StV 2015, 363
  • BeckRS 2014, 21174
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bereits zu diesem Zeitpunkt beantragte Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung hatte der Senat zurückgestellt, weil die Frage, ob der argentinische Strafvollzug wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widerspricht, aufgrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung durch den Senat bereits im Auslieferungsverfahren zu beantworten ist (BVerfG StV 2004, 440) und eine Äußerung der Argentinischen Republik noch nicht vorlag.
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215;… Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215;… Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung)).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 1 AK 102/11

    Auslieferung eines nicht deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83

    Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • EGMR, 16.10.2006 - 43346/05

    J. S. M.gegen Deutschland

  • RG, 13.10.1893 - 2513/93

    1. Hat der in § 21 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. …

  • OLG Oldenburg, 27.05.2020 - 1 Ausl 29/18

    Unzulässige Auslieferung an die Ukraine; Gerichtliche Prüfpflicht zur Einhaltung …

    Das ist dann der Fall, wenn es konkrete Anhaltspunkte (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.06.2003, 2 BvR 685/03, bei juris) dafür gibt, dass der Verfolgte durch die Auslieferung der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 15.10.2007, 2 BvR 1680/07; OLG Dresden, Beschluss v. 10.07.2014, Ausl 53/14; jeweils bei juris).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im …

    A. 915-06 (183/06), BeckRS 2011, 5645; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14, BeckRS 2014, 21174 Rn. 38; MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 2 StrEG Rn. 8; BeckOK-StPO/Cornelius, 38. Edition, § 1 StrEG Rn. 19; BeckOK-OWiG/Grommes, 28. Edition, § 2 StrEG Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20

    Auslieferung eines Tschetschenienkämpfers an Russland unzulässig

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, siehe: BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20

    Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum …

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 53 AuslA 66/17

    Gerichtliche Bewilligung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an …

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 -, juris).
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