Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15 |
Volltextveröffentlichungen (23)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 1 StGB; § 54 Abs. 1 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
Gesamtstrafenbildung (Verschlechterungsverbot bei neuerlicher Gesamtstrafenbildung: Vorrang gegenüber dem Asperationsprinzip) - HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit: Bewertungseinheit)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Straftaten; Beachtung des Verschlechterungsverbots; Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafe durch das Revisionsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf aus mehreren Erwerbsgeschäften erworbener Betäubungsmittel - rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 StGB, § 55 Abs 1 StGB, § 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 StPO
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Straftaten; Beachtung des Verschlechterungsverbots; Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafe durch das Revisionsgericht - IWW
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Bewertungseinheit zwischen mehren Betäunungsmittel-Verkäufen als einheitliche Tat des Handeltreibens in nicht geringer Menge
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung einer Gesamtstrafe ; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Wolters Kluwer
Entfallen einer Einzelstrafe aufgrund einer Tateinheit zwischen mehreren Drogenkurierfahrten als Beihilfehandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung einer Gesamtstrafe; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de
StPO § 354 Abs. 1 ; StPO § 358 Abs. 2 ; StGB § 54
Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung einer Gesamtstrafe; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf aus mehreren Erwerbsgeschäften erworbener Betäubungsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BTM-Handel - und die Bewertungseinheit
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.06.2015 - 64 KLs 3/15
- BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 9859
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12
Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem …
Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15
Wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) darf die Summe der beiden zu bildenden Strafen die vom Landgericht rechtsfehlerhaft verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6). - BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15
Das Verbot der reformatio in peius geht insoweit dem sachlichen Recht vor (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205;… Rissing-van Saan, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. § 55 Rn. 44). - BGH, 06.12.1989 - 3 StR 310/89
Kenntnis von der wiederholten Straftatenbegehung unter Alkoholeinfluss zwingt zu …
Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15
Der Angeklagte ist durch die Verhängung nur einer Gesamtfreiheitsstrafe beschwert, weil bei Beachtung der Zäsurwirkung eine Gesamt- und eine Einzelfreiheitsstrafe hätten gebildet werden können, deren Höhen - anders als die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren - noch eine Strafaussetzung zur Bewährung ermöglicht hätten (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3).
- BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer früheren Vorverurteilung; …
Denn der Angeklagte hat durch die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung einen Rechtsvorteil erlangt, der ihm auf seine Revision hin nicht genommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 Rn. 4;… Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4). - BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23
Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung
Rn. 26 Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 03.11.1955 - 3 StR 369/55 -, BGHSt 8, 203, 205;… BGH, Beschlüsse vom 05.07.2017 - 4 StR 102/17 -, juris Rn. 5; vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15, juris Rn. 4).In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15 -, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 17 (Gründe), juris Rn. 4 = BeckRS 2016, 9859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH…, Beschluss vom 08.12.1995 - 2 StR 584/95 -, juris Rn. 4).
- KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18
Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer …
Rn. 10 Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 - BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859; Beschluss vom 11. Mai 2017 - 4 StR 68/17 - BeckRS 2017, 113614; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 - BeckRS 2017, 118922; Sander NStZ 2016, 656).In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 - BeckRS 1995, 31090944).
- BGH, 12.03.2026 - 4 StR 574/25
Einbeziehen von Strafen aus rechtskräftigen Vorverurteilungen in die …
Der mit der Gesamtstrafenbildung verbundene Vorteil hätte ihr damit auf ihr Rechtsmittel ohnehin nicht genommen werden können (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23 Rn. 4; Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 Rn. 4;… Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4). - KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18
Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer …
Rn. 10 Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 - BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859; Beschluss vom 11. Mai 2017 - 4 StR 68/17 - BeckRS 2017, 113614; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 - BeckRS 2017, 118922; Sander NStZ 2016, 656).In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 - BeckRS 1995, 31090944).
- KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 -, BeckRS 2016, 9859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 -, BeckRS 1995, 31090944).
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