Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.08.2016 - I-28 W 4/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung gerichteten einstweiligen Verfügung
- rechtsportal.de
ZPO § 929 Abs. 2 ; ZPO § 936
Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung gerichteten einstweiligen Verfügung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung gerichteten einstweiligen Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 13.06.2016 - 11 O 16/16
- OLG Köln, 05.08.2016 - I-28 W 4/16
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1229
- BeckRS 2016, 17412
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …
- OLG Rostock, 24.05.2006 - 6 U 242/05
Anforderungen an die Vollziehung einer Gebotsverfügung
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Hier mögen gewisse Gründe dafür sprechen, dass allein die Parteizustellung nicht ausreichend ist für eine "Vollziehung" und so überdies die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens geboten sein kann, um den Vollstreckungswillen klar zu dokumentieren (so für Auskunft OLG Hamburg v. 06.06.1996 - 3 U 9/96, GRUR 1997, 147; für Gegendarstellung OLG Koblenz v. 02.05.2008 - 4 U 452/08, AfP 2009, 59 = BeckRS 2009, 09359; für Zutrittsverschaffung OLG Rostock v. 24.5.2006 - 6 U 242/05, NJOZ 2006, 2733; für Wiederherstellung der Gaszufuhr o.ä. - OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 20 WF 65/05
Vollstreckungsgegenklage: Einwand nachträglicher Erfüllung
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Dies müsste der Schuldner - da das Vollstreckungsverfahren ja als solches abgeschlossen ist - dann aber bei etwaigen Divergenzen unter den Parteien selbst im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) proaktiv geltend machen (OLG Zweibrücken v. 18.09.1997 - 5 WF 41/97, FamRZ 1998, 384; OLG Karlsruhe v. 19.07.2005 - 20 WF 65/05, MDR 2006, 472).
- OLG München, 31.05.2002 - 21 W 1548/02
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Veröffentlichung einer …
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Zwingend ist dies freilich nicht, man könnte auch hier allein die Parteizustellung genügen lassen (für Gegendarstellung etwa OLG München v. 06.10.2006 - 18 W 2365/05, AfP 2007, 53 = BeckRS 2007, 09698; OLG München v. 31.05.2002 - 21 W 1548/02, MDR 2003, 53; für Auskunft OLG Frankfurt v. 20.11.1997 - 6 U 139/97, OLGR 1998, 97). - OLG Hamburg, 06.06.1996 - 3 U 9/96
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Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Hier mögen gewisse Gründe dafür sprechen, dass allein die Parteizustellung nicht ausreichend ist für eine "Vollziehung" und so überdies die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens geboten sein kann, um den Vollstreckungswillen klar zu dokumentieren (so für Auskunft OLG Hamburg v. 06.06.1996 - 3 U 9/96, GRUR 1997, 147; für Gegendarstellung OLG Koblenz v. 02.05.2008 - 4 U 452/08, AfP 2009, 59 = BeckRS 2009, 09359; für Zutrittsverschaffung OLG Rostock v. 24.5.2006 - 6 U 242/05, NJOZ 2006, 2733; für Wiederherstellung der Gaszufuhr o.ä. - OLG Zweibrücken, 18.09.1997 - 5 WF 41/97
Erteilung der Vermögensauskunft; Vornahme einer unvertretbaren Handlung; …
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Dies müsste der Schuldner - da das Vollstreckungsverfahren ja als solches abgeschlossen ist - dann aber bei etwaigen Divergenzen unter den Parteien selbst im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) proaktiv geltend machen (OLG Zweibrücken v. 18.09.1997 - 5 WF 41/97, FamRZ 1998, 384; OLG Karlsruhe v. 19.07.2005 - 20 WF 65/05, MDR 2006, 472). - OLG Frankfurt, 20.11.1997 - 6 U 139/97
Vollziehung einer Beschlussverfügung auf Erteilung einer Auskunft; Umfang der …
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Zwingend ist dies freilich nicht, man könnte auch hier allein die Parteizustellung genügen lassen (für Gegendarstellung etwa OLG München v. 06.10.2006 - 18 W 2365/05, AfP 2007, 53 = BeckRS 2007, 09698; OLG München v. 31.05.2002 - 21 W 1548/02, MDR 2003, 53; für Auskunft OLG Frankfurt v. 20.11.1997 - 6 U 139/97, OLGR 1998, 97). - OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
OLG Hamm v. 07.01.1993 - 14 W 194/92, NJW-RR 1993, 959 sowie OLG Brandenburg v. 19.02.2009 - 5 U 157/08, OLGReport 2009, 754 und allgemein etwa auch MüKo-ZPO/Drescher, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 938 Rn. 49; Musielak/Huber, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 936 Rn. 5 und Teplitzky, FS Kreft, 2004, 163 ff. jeweils m.w.N.). - OLG Koblenz, 02.05.2008 - 4 U 452/08
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Hier mögen gewisse Gründe dafür sprechen, dass allein die Parteizustellung nicht ausreichend ist für eine "Vollziehung" und so überdies die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens geboten sein kann, um den Vollstreckungswillen klar zu dokumentieren (so für Auskunft OLG Hamburg v. 06.06.1996 - 3 U 9/96, GRUR 1997, 147; für Gegendarstellung OLG Koblenz v. 02.05.2008 - 4 U 452/08, AfP 2009, 59 = BeckRS 2009, 09359; für Zutrittsverschaffung OLG Rostock v. 24.5.2006 - 6 U 242/05, NJOZ 2006, 2733; für Wiederherstellung der Gaszufuhr o.ä. - LAG Niedersachsen, 30.12.2010 - 12 Ta 548/10
Wahrung der Vollziehungsfrist einer Beschäftigungsverfügung durch Einreichung des …
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16
Auch nach Maßgabe der vorgenannten strengeren Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur bedarf es bei solchen Dauerpflichten eines zusätzlichen Antrages nach § 888 ZPO zur "Vollziehung" einer einstweiligen Verfügung richtigerweise nur dann, wenn der Schuldner diesen Pflichten bisher gar nicht nachgekommen war und der Gläubiger die Leistungserbringung somit (erstmals) "anstoßen" will; wenn er also deutlich machen will, dass er den unhaltbaren Zustand so nicht mehr länger dulden wird (so für die Weiterbeschäftigung LAG Niedersachen v. 30.12.2010 - 12 Ta 548/10, BeckRS 2011, 68918;… siehe zudem auch Schuschke, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl. 2016, § 929 Rn 34 für Fälle des Aufgebens fortgesetzter Handlungen mittels einstweiliger Verfügung). - OLG Hamm, 07.01.1993 - 14 W 194/92
- OLG München, 06.10.2006 - 18 W 2365/06
- OLG Naumburg, 10.10.2025 - 7 U 23/25
Rechtsfolgen einer versäumten Vollziehungsfrist?
Dabei kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob für die Vollziehung einer Leistungs- und Regelungsverfügung, mit der - wie hier - der Verfügungsbeklagten aufgegeben worden ist, eine bestimmte Handlung vorzunehmen (Wiederaufnahme der Fernwärmeversorgung der Wohnanlage), zur Fristwahrung die Stellung eines konkreten Vollstreckungsantrages nach §§ 887, 888 ZPO erforderlich oder unter Umständen auch eine bloße Parteizustellung ausreichend ist (vgl. hierzu: OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16, BeckRS 2016, 17412;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., Rdn. 34 zu § 929 ZPO).Soweit dem Schuldner - wie hier der Verfügungsbeklagten - eine fortgesetzte Handlung aufgegeben worden ist, und er dem Handlungsgebot innerhalb der Vollziehungsfrist schon vor Inanspruchnahme staatlicher Vollstreckungshilfe durch den Gläubiger nachkommt, soll als Vollziehungshandlung innerhalb der Frist zwar grundsätzlich die Parteizustellung des Titels ausreichen, um nach Fristablauf, falls doch noch eine Fortsetzung der Handlung erzwungen werden muss, weiterhin aus dem bestandsfesten Titel vollstrecken zu können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16, BeckRS 2016, 17412;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., Rdn. 34 zu § 929 ZPO).
Bei einer titulierten Dauerverpflichtung, der die Schuldnerin vollumfänglich nachkommt, müssen danach - über die Parteizustellung hinaus - grundsätzlich keine weiteren Anforderungen an den Vollzug einer einstweiligen Verfügung erfüllt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16, BeckRS 2016, 17412, Rdn. 4, 5).
Auf die Zustellung im Parteibetrieb kann indessen nicht ebenfalls verzichtet werden, da der Schuldner - nach dem Vorgesagten - zumindest dadurch seinen Vollziehungswillen zweifelsfrei aktiv verdeutlicht, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (vgl. ebenso: OLG Braunschweig…, Beschluss vom 09.04.2013 - 2 U 50/12, Rdn. 7, zitiert nach juris; zur freiwilligen Leistung siehe auch: OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16, BeckRS 2016, 17412; OLG Köln, Urteil vom 06.04.2001 - 6 U 35/01, NJOZ 2001, 1465; OLG Köln, Urteil vom 13.10.2017 - 6 U 83/17, GRUR-RR 2018, 268;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., Rdn. 26, 34 zu § 929 ZPO;… Ezer/Mayer in BeckOK ZPO, 57. Edition, Stand 01.07.2025, Rdn. 69 zu § 929 ZPO).
Bei solchen titulierten Dauerpflichten bedarf es aufgrund der fortgesetzten Erfüllung durch den Schuldner zwar keines Antrages nach § 888 ZPO (siehe oben und im Einzelnen: OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16, BeckRS 2016, 17412, Rdn. 6), aber zumindest doch der Parteizustellung, durch die die Gläubigerseite deutlich zeigt, dass es ihr mit der Durchsetzung der einstweiligen Verfügung ernst ist und die Schuldnerseite andererseits unter dem Eindruck dessen die Forderung auch fortlaufend weiter erfüllt (…vgl. OLG Köln, a.a.O.).
- BGH, 06.11.2025 - I ZB 65/25
Vollziehung der Handlungsverfügung
So könne die Parteizustellung bei einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Schuldner eine Dauerhandlung auferlegt werde, für die Vollziehung genügen (OLG Köln, MDR 2016, 1229 [juris Rn. 5]). - OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 12 U 27/19
Vollstreckungsgegenklage gegen einen Zwangsgeldbeschluss
- LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18
Urheberrechtsschutz: Zwangsgeld bei unzureichender Erfüllung des …
Rn. 18 Auch die Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16) ist für das hiesige Verfahren unergiebig.
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