Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16, 9 A 7.16 (9 A 1.14) |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 152a Abs 2 S 1 VwGO, § 58 Abs 1 VwGO
Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge - rechtsprechung-im-internet.de
§ 152a Abs 2 S 1 VwGO, § 58 Abs 1 VwGO
Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge - Wolters Kluwer
Verwerfung der Anhörungsrüge mangels Erhebung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 58 Abs. 1 ; VwGO § 152a Abs. 2 S. 1
Verwerfung der Anhörungsrüge mangels Erhebung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 A 1.14
- BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16, 9 A 7.16 (9 A 1.14)
- BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 942/16
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 44245
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11
Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 -, vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - und vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - jeweils juris). - BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 -, vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - und vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - jeweils juris). - BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 9 A 7.13 - NVwZ 2013, 1549 Rn. 4).
- BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.). - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Klagevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris und vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4). - BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07
Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Klagevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris und vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4). - BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05
Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Klagevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris und vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4). - BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06
Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 -, vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - und vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - jeweils juris). - BVerwG, 15.11.2005 - 6 B 69.05
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grund der Nichteinhaltung der …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Da die Anhörungsrüge ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, hängt der Fristenlauf nicht davon ab, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO erteilt wird (BVerwG, Beschluss vom 15. November 2005 - 6 B 69.05 - juris Rn. 3; vgl. auch die amtliche Begründung zu § 152a VwGO, BT-Drs. 15/3706 S. 22; Rudisile;… in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2015, § 152a Rn. 22). - BVerwG, 01.04.2008 - 9 A 12.08
Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16
Das ist nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 1. April 2008 - 9 A 12.08 - juris).
- VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der …
Die Gehörsrüge nach § 33 a StPO ist nicht befristet (…vgl. Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 33 a Rn. 19;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 33 a Rn. 7) und zudem ein außerordentlicher Rechtsbehelf (vgl. zu § 356 a StPO: BGH vom 9.8.2016 NStZ-RR 2016, 318/319; zu § 152 a VwGO: BVerwG vom 22.3.2016 - 9 A 7/16 - juris Rn. 3;… zu § 321 a ZPO: Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 232 Rn. 2). - VGH Bayern, 15.10.2020 - 20 NE 20.2270
Erfolgloser Eilantrag gegen Einreise-Quarantäneverordnung; Gehörsrüge
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, der Auffassung eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 9 A 7.16 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 15 - juris Rn. 4).Rn. 11 3. Wenngleich es sich bei der Anhörungsrüge um einen formellen Rechtsbehelf handelt, der im Fall von Gehörsverstößen greift und nicht dazu dient, das Gericht zu einer ergänzenden Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 9 A 7.16 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 15 - juris Rn. 4), weist der Senat zum inhaltlichen Vorbringen des Antragstellers auf Folgendes hin:.
- VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht indessen nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Beteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 9 A 7.16 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 15 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882
Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines …
Rn. 6 Wenngleich es sich bei der Anhörungsrüge um einen formellen Rechtsbehelf handelt, der im Fall von Gehörsverstößen greift und nicht dazu dient, das Gericht zu einer ergänzenden Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 9 A 7.16 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 15 - juris Rn. 4), weist der Senat zum Vorbringen der Antragsteller auf Folgendes hin:.Wie ausgeführt, verpflichtet das Gebot des rechtlichen Gehörs das Gericht aber nicht, der Auffassung eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 9 A 7.16 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 15 - juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 O 56/26
Erfolglose Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über eine Beschwerde gegen eine
Rn. 5 Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl…, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris). - VGH Bayern, 17.08.2022 - 8 CS 22.1578
Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs
Dem Vorbringen des Antragstellers, das Gericht habe sich mit dem Schreiben vom 19. Mai 2022 nicht auseinandergesetzt, sondern vielmehr eine persönliche Ansicht des Vorsitzenden der Kammer in Schriftform wiederholt, ist zu entgegnen, dass das Gericht gem. Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet ist, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen bzw. jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (…vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11;… BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; B.v. 22.3.2016 - 9 A 7.16 - BeckRS 2016, 44245 Rn. 4;… B.v. 8.6.2021 - 9 B 26.20 - juris Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23
Anhörungsrüge; Beginn der 2-Wochen-Frist; Zurechnung der Kenntnis des …
Denn der Kläger muss sich die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2016 - 9 A 7.16 -, juris Rn. 2; BGH…, Urteil vom 31.10.1989 - VI ZR 84/89 -, juris Rn. 11; OVG SH…, Beschluss vom 16.11.2017 - 4 MB 79/17 -, juris Rn. 4;… Althammer, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 85 Rn. 3). - VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
ABDIENZEIT; RÜCKFORDERUNG; SOLDAT AUF ZEIT
Ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs liegt erst dann vor, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7/16 u.a. -, juris, Rdnr. 4 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2022 - 3 M 106/22
Anhörungsrüge
Rn. 3 Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl…, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - 5 RN 4.14
Verhältnis von Anhörungsrüge zur Gegenvorstellung; Gehörsrüge gegen unrichtige …
Rn. 7 Soweit der Beklagte beanstandet, der angefochtene Senatsbeschluss sei durch die Nichtberücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2013 - BVerwG 9 C 1.12 -, juris, in dem die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB teilweise aufgegeben und fortentwickelt worden sei, "an mehreren Stellen fehlerhaft", rügt er eine (angeblich) falsche materiellrechtliche Würdigung durch den Senat, deren Überprüfung nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge ist (vgl. jüngst Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. März 2016 - BVerwG 9 A 7.16 [BVerwG 9 A 1.14] -, juris Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23
Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2024 - 3 M 15/24
Anhörungsrüge; Betrieb einer Spielhalle; Mindestabstand; Berücksichtigung …
- BVerwG, 12.12.2024 - 9 A 14.24
- VG Gelsenkirchen, 10.04.2026 - 6a K 1856/26
Anhörungsrüge, Befangenheit, Ablehnung, Zwischenentscheidung
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