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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 24.07.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2990
BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02 (https://dejure.org/2002,2990)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.2002 - 3Z BR 87/02 (https://dejure.org/2002,2990)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 3Z BR 87/02 (https://dejure.org/2002,2990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 5; ; BGB § 1899 Abs. 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelfall einer Eignung als Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 5 § 1899 Abs. 1
    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für Betreuerbestellung des Übernehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - XVII 190/01
  • LG Memmingen - 4 T 192/02
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1589
  • BtPrax 2002, 261
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    Einen weiteren Betreuer kann das Landgericht dann bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten durch mehrere Betreuer besser besorgt werden können (§ 1899 Abs. 1 BGB) oder der andere Betreuer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert ist (§ 1899 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1997, 288/290).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    c) Der Senat kann, da keine weitere Tatsachenermittlung erforderlich ist, nach Aktenlage selbst entscheiden (vgl. BayObLGZ 1993, 88/93).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung; …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen.
  • BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 1 Z 116/80

    Gesetzlicher Zinssatz; Bindung; Gericht; Umstände; Einzelfall; Abwägung; …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen.
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (…BayObLG aaO;… OLG Hamm aaO;… MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (…MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832;… MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der …

    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.;… MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29;… vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05

    Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl

    Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165).
  • OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08

    Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen …

    Diese Wertung samt der hierauf beruhenden Entscheidung kann der Senat nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahingehend, ob das Landgericht von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04

    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Die Auswahlentscheidung des Tatrichters bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, die pflichtgemäßem Ermessen obliegt, kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, d.h. dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    cc) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04

    Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle der Tochter …

    c) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03

    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage - …

    - Die Aussetzung liegt im Ermessen des Tatgerichts, das vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüft werden kann, nämlich darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 6/04

    Berücksichtigung zeitlich zurückliegender Vorschläge des Betroffenen …

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03

    Anfechtbarkeit der endgültigen Betreuerbestellung - Abgrenzung von …

  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03

    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter …

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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4673
BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02 (https://dejure.org/2002,4673)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3Z BR 143/02 (https://dejure.org/2002,4673)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3Z BR 143/02 (https://dejure.org/2002,4673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 69e; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; BGB § 1828; ; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2

  • Bt-Recht

    Weitere Beschwerde gegen Vorbescheid des Rechtspflegers

  • rechtsportal.de

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei Bestätigung eines Vorbescheides durch Beschwerdegericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsrecht; Genehmigung per Vorbescheid; Wirksamkeit gegenüber Drittem; Weitere Beschwerde; Überholung; Erledigung der Hauptsache

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 1 XVII 529/92
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1131/02
  • BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 2
  • DNotZ 2003, 137
  • FGPrax 2002, 225
  • FamRZ 2003, 58 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 622
  • BtPrax 2002, 261
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere …

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Das auf seine Aufhebung gerichtete Verfahren ist damit gegenstandslos geworden (vgl. BayObLGZ 1982, BayObLG BtPrax 1994, 61;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 52; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9.Aufl. Einl. FGG Rn.119).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Jedoch ergibt sich die Befugnis des Rechtspflegers zum Erlass eines solchen Bescheides aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.1.2000 (BVerfGE 101, 397 ff.).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch …

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Damit ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam geworden (§ 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB; BayObLG FamRZ 1998, 1325/1326); eine Abänderung der ergangenen Verfügung ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s.o.) nicht mehr möglich (§ 69e Satz 1, §§ 55, 62 FGG), da die Genehmigungsentscheidung ordnungsgemäß durch Vorbescheid angekündigt und der Vorbescheid durch die im Beschwerdeverfahren ergangene richterliche Entscheidung gebilligt war.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch …

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343).
  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Ob in Anlehnung an diese Grundsätze auch bei einem Vorbescheid für eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung die Fortführung des Beschwerdeverfahrens erwogen werden könnte mit dem Ziel, die erteilte Genehmigung wieder zu beseitigen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Zwar wird für das Erbscheinsverfahren eine Fortführung des Verfahrens mit dem Ziel einer "Einziehung" des Erbscheins für zulässig erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Der Vorbescheid ist seinem Wesen nach zwar keine instanzabschließende Endentscheidung, sondern nur eine Zwischenverfügung, durch deren Erlass vor der abschließenden Klärung der Rechtslage Nachteile, die durch eine möglicherweise unrichtige Endentscheidung entstehen könnten, hintangehalten werden sollen (vgl. BayObLGZ 1981, 69/70).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    Gegen ihn ist deshalb stets das Rechtsmittel gegeben, das auch gegen die Endentscheidung gegeben wäre, da die Klärung der Rechtsfragen im für die Endentscheidung maßgebenden Rechtszug gerade den Erlass des Vorbescheids rechtfertigt (vgl. BayObLGZ 2002, 208 ff.; BayObLG NJW-RR 2003, 2 und 4).
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