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Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.2011 - C-93/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18211
EuGH, 28.06.2011 - C-93/11 P (https://dejure.org/2011,18211)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2011 - C-93/11 P (https://dejure.org/2011,18211)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - C-93/11 P (https://dejure.org/2011,18211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Inhalt der Internetseite der Präsidentschaft des Rates - Versäumnis des Rates zu gewährleisten, dass der gesamte Inhalt der Seite in deutscher Sprache vorgehalten wird - Untätigkeitsklage - Stellungnahme - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein Deutsche Sprache / Rat

    Rechtsmittel - Inhalt der Internetseite der Präsidentschaft des Rates - Versäumnis des Rates zu gewährleisten, dass der gesamte Inhalt der Seite in deutscher Sprache vorgehalten wird - Untätigkeitsklage - Stellungnahme - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - ...

  • EU-Kommission

    Verein Deutsche Sprache / Rat

    Rechtsmittel - Inhalt der Internetseite der Präsidentschaft des Rates - Versäumnis des Rates zu gewährleisten, dass der gesamte Inhalt der Seite in deutscher Sprache vorgehalten wird - Untätigkeitsklage - Stellungnahme - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Rn. 25 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können (vgl. u. a. Urteil vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Rn. 29 Obwohl die Voraussetzung, dass verbindliche Rechtswirkungen erzeugt werden müssen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, im Licht des durch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf auszulegen ist, kann eine solche Auslegung nicht zum Wegfall dieser Voraussetzung führen, ohne dass die den Unionsgerichten durch den AEU-Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 81; Beschluss vom 22. Januar 2010, Makhteshim-Agan Holding u. a./Kommission, C 69/09 P, Randnr. 49, und entsprechend zur Einhaltung der Verfahrensfristen Beschluss vom 16. Oktober 2010, 1nternationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Kommission, C-73/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Rn. 30 Ferner wird den Rechtsunterworfenen der Zugang zu den Gerichten auch dann nicht versagt, wenn sie keine Nichtigkeitsklage gegen die betreffenden Maßnahmen erheben können, da noch die Möglichkeit einer Klage aus außervertraglicher Haftung nach den Art. 268 AEUV und 340 Abs. 2 AEUV besteht, wenn das fragliche Verhalten dazu angetan ist, die Haftung der Union auszulösen (Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 82).

    Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs nicht davon abhängt, dass er für den Kläger positiv ausgeht (vgl. in diesem Sinn Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 84, und entsprechend zu Art. 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Stratégies et Communications und Demoulin/Belgien vom 15. Juli 2002, Nr. 37370/97, § 50).

  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Rn. 25 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können (vgl. u. a. Urteil vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-73/10

    Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert / Kommission - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Rn. 29 Obwohl die Voraussetzung, dass verbindliche Rechtswirkungen erzeugt werden müssen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, im Licht des durch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf auszulegen ist, kann eine solche Auslegung nicht zum Wegfall dieser Voraussetzung führen, ohne dass die den Unionsgerichten durch den AEU-Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 81; Beschluss vom 22. Januar 2010, Makhteshim-Agan Holding u. a./Kommission, C 69/09 P, Randnr. 49, und entsprechend zur Einhaltung der Verfahrensfristen Beschluss vom 16. Oktober 2010, 1nternationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Kommission, C-73/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.1993 - C-25/92

    Miethke / Parlament

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Rn. 28 Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass nicht jedes Schreiben eines Unionsorgans, mit dem ein Antrag seines Adressaten beantwortet wird, eine Handlung im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV ist, gegen die die Nichtigkeitsklage eröffnet ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament, C-25/92, Slg. 1993, I-473, Randnr. 10).
  • EuGH, 22.01.2010 - C-69/09

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Rn. 29 Obwohl die Voraussetzung, dass verbindliche Rechtswirkungen erzeugt werden müssen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, im Licht des durch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf auszulegen ist, kann eine solche Auslegung nicht zum Wegfall dieser Voraussetzung führen, ohne dass die den Unionsgerichten durch den AEU-Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 81; Beschluss vom 22. Januar 2010, Makhteshim-Agan Holding u. a./Kommission, C 69/09 P, Randnr. 49, und entsprechend zur Einhaltung der Verfahrensfristen Beschluss vom 16. Oktober 2010, 1nternationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Kommission, C-73/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 25.06.2009 - C-580/08

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Diese kann sich darauf beschränken, in Worten, die nicht unbedingt die von den Parteien verwendeten sind, die für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblichen Tatsachen, also die Tatsachen, die notwendigerweise vom Gericht für die Zwecke seiner Entscheidung geprüft werden müssen, anzuführen (Beschluss vom 25. Juni 2009, Srinivasan/Bürgerbeauftragter, C-580/08 P, Randnrn. 20 und 22).
  • EuG, 17.12.2010 - T-245/10

    Verein Deutsche Sprache / Rat - Untätigkeitsklage - Stellungnahme - …

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Verein Deutsche Sprache/Rat (T-245/10, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieses seine Klage auf Feststellung, dass der Rat gegen Unionsrecht verstoßen hat, indem er u. a. nicht gewährleistet hat, dass der jeweilige Internetauftritt der Ratspräsidentschaft in deutscher Sprache bereitgestellt wird, abgewiesen hat.
  • EGMR, 15.07.2002 - 37370/97

    STRATÉGIES ET COMMUNICATIONS ET DUMOULIN c. BELGIQUE

    Auszug aus EuGH, 28.06.2011 - C-93/11
    Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs nicht davon abhängt, dass er für den Kläger positiv ausgeht (vgl. in diesem Sinn Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 84, und entsprechend zu Art. 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Stratégies et Communications und Demoulin/Belgien vom 15. Juli 2002, Nr. 37370/97, § 50).
  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Der Streitwert der Klage auf Beseitigung einer Parabolantenne bemisst sich im Übrigen grundsätzlich nach dem "Wertverlust", den der Vermieter durch eine von der Satellitenempfangsantenne verursachte Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 02.07.2007, Az.: 136/02; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006, Az.: VIII ZB 32/05, u. a. in: MietPrax-AK § 3 ZPO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006, Az.: VIII ZB 31/05, u. a. in: WuM 2006, Seiten 396 f. = NJW 2006, Seite 2639; LG Potsdam, Beschluss vom 16.05.2014, Az.: 4 T 14/14; LG Cottbus, WuM 2014, Seiten 197 ff.; LG Berlin, Grundeigentum 2001, Seite 1468; LG München, WuM 1993, Seiten 745 f., LG Bonn, WuM 1993, Seite 468; LG Berlin, Das Grundeigentum 1993, Seite 805; AG Leipzig, WuM 2012, Seiten 369 ff.; AG Lörrach, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: 4 C 1292/11, u. a. in: juris; AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.2011, Az.: 33 C 4805/10, u. a. in: juris; AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2011, Az.: 33 C 614/11, u. a. in: juris; AG Köln, WuM 2009, Seiten 732 f.; AG Frankfurt/Main, Info M 2008,Seite 368; AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 26.07.2002, Az: 11 C 577/01; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 17.11.2004, Az.: 32 C 152/04; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 11.07.2011, Az.: 37 C 91/11; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 25.11.2011, Az.: 37 C 93/11).

    Insoweit ist der Antrag zu Ziffer 1.) aus der Klageschrift auf Beseitigung der Satellitenanlage aber hier höchstens mit 300, 00 Euro und der Antrag zu Ziffer 2.) der Klageschrift auf zukünftige Unterlassung mit allenfalls 200, 00 Euro - mithin auf insgesamt 500, 00 Euro - festzusetzen (LG Potsdam, Beschluss vom 16.05.2014, Az.: 4 T 14/14; LG Cottbus, WuM 2014, Seiten 197 ff.; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 07.01.2014, Az.: 31 C 177/13; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 17.11.2004, Az.: 32 C 152/04; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 11.07.2011, Az.: 37 C 91/11; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 25.11.2011, Az.: 37 C 93/11).

  • EuG, 10.12.2013 - T-492/12

    von Storch u.a. / EZB - Nichtigkeitsklage - Beschlüsse der EZB - Technische …

    Denn obwohl die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit im Licht des durch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf auszulegen ist, kann eine solche Auslegung nicht zum Wegfall dieser Voraussetzung führen, ohne dass die den Unionsgerichten durch den AEU-Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (vgl. entsprechend Beschlüsse des Gerichtshofs vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat, C-93/11 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Mai 2012, Sepracor Pharmaceuticals/Kommission, C-477/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-609/11

    Centrotherm Systemtechnik / centrotherm Clean Solutions - Rechtsmittel - …

    Folglich müssen sich etwaige auf dieser Bestimmung beruhende Begehren des Streithelfers grundsätzlich aus den Anträgen in seiner Klagebeantwortung ergeben (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Klageschrift, Beschluss vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat, C-93/11 P, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-625/11

    PPG und SNF / ECHA - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Verfrühte …

    {FN:44} - Vgl. im selben Sinne Beschluss vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat (C-93/11 P, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-31/22

    Atlas Copco Airpower und Atlas Copco/ Magnetrol International und Kommission - …

    {FN:4} Beschluss vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat (C-93/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:429, Rn. 20 und 21).
  • EuG, 18.09.2024 - T-528/22

    Belaruskali/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Rn. 153 Ferner ist die Klage nach der Rechtsprechung in dem Bestreben, ihr praktische Wirksamkeit zu verleihen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat, C-93/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:429, Rn. 20 und 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-626/11

    PPG und SNF / ECHA - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Verfrühte …

    {FN:44} - Vgl. im selben Sinne Beschluss vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat (C-93/11 P, Randnr. 26).
  • EuG, 13.11.2024 - T-271/21

    Ortis/ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung Beschränkungen …

    Nach der Rechtsprechung ist die Klage nämlich in dem Bestreben, ihr praktische Wirksamkeit beizulegen, im Wege einer Gesamtwürdigung derselben auszulegen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Juni 2011, Verein Deutsche Sprache/Rat, C-93/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:429, Rn. 20 und 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-564/13

    Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 272 AEUV - Schiedsklausel - …

    {FN:9} - Vgl. hierzu Beschluss Verein Deutsche Sprache/Rat (C-93/11 P, EU:C:2011:429, Rn. 18).
  • EuG, 08.05.2024 - T-411/23

    YS/ Rat und Kommission

    Rn. 22 En ce qui concerne l'objet du présent litige, eu égard à la formulation ambiguë des conclusions dirigées contre la Commission, il y a lieu de rappeler que, par souci de donner un effet utile au recours, et nonobstant la formulation choisie par la partie requérante, le Tribunal est habilité à remédier à l'absence de précision de la requête en interprétant l'objet du litige, dès lors que le fondement du recours ressort de l'ensemble de l'argumentation de ladite partie (voir, en ce sens, ordonnance du 28 juin 2011, Verein Deutsche Sprache/Conseil, C-93/11 P, non publiée, EU:C:2011:429, points 18 à 21).
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