Rechtsprechung
| EuGH, 20.01.1993 - C-106/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 3889/89 vom 11. Dezember 1989; ; Verordnung (EWG) Nr. 3338/90 vom 20. Dez... ember 1990; ; Verordnung Nr. 3889/89 zur Eröffnung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch des KN-Code 0202 sowie für Waren des KN-Code 0206 29 91 Art. 1
- EU-Kommission
Emerald Meats / Kommission
Verordnungen Nrn. 3889/89 und 3838/90 des Rates; Verordnungen Nrn. 4024/89 und 3885/90 der Kommission
1. Gemeinsamer Zolltarif; Gemeinschaftszollkontingente; Gefrorenes Rindfleisch; Verwaltung der Kontingente; Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
- EU-Kommission
Emerald Meats / Kommission
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Kommission zur Verwaltung und Gewährleistung von Zollkontingenten in Einklang mit den einheitlichen Grundsätzen der Gemeinschaftsregelung und gemeinsamen Vorschriften ; Aufteilung der Zollkontingente unter ehemalige Importeure gefrorenen Rindfleischs ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Gemeinsamer Zolltarif - Gemeinschaftszollkontingente - Gefrorenes Rindfleisch - Verwaltung der Kontingente - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftszollkontingente für gefrorenes Rindfleisch - Verwaltung durch die Kommission.
Verfahrensgang
- EuGH, 14.08.1990 - C-106/90
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
- EuGH, 20.01.1993 - C-106/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 20.01.1993 - C-317/90
Auszug aus EuGH, 20.01.1993 - C-106/90
- VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-106/90, C-317/90 UND C-129/91.22 Am 22. Oktober 1990 hat die Klägerin mit der Behauptung, die 16, 56 Tonnen, auf die sie nach der Zuteilungsverordnung 1990 Anspruch habe, seien in die durch die Neuzuteilungsverordnung zugeteilte Gesamtmenge von 35 Tonnen einbezogen worden, ihre Klage in der Rechtssache C-317/90 erhoben, mit der sie die Verurteilung der Gemeinschaft zur Leistung von Schadensersatz und die Nichtigerklärung der Neuzuteilungsverordnung beantragt.
Der Gerichtshof stellt fest, daß die Kommission bei der Klägerin möglicherweise die Überzeugung hervorgerufen hat, ihre Ansprüche seien begründet, indem sie ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages gegen Irland eingeleitet und die Neuzuteilungsverordnung im Anschluß an das Verfahren der einstweiligen Anordnung in der Rechtssache C-317/90 R geändert hat, um die von der Klägerin in bezug auf das Kontingent für Marktneulinge erhobenen Ansprüche zu wahren.
- EuGH, 20.01.1993 - C-129/91
Auszug aus EuGH, 20.01.1993 - C-106/90
- VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-106/90, C-317/90 UND C-129/91.Infolgedessen hat sie am 9. Mai 1991 ihre Klage in der Rechtssache C-129/91 erhoben, mit der sie beantragt, die Gemeinschaft zur Leistung von Schadensersatz zu verurteilen und zum einen die von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3885/90 erlassenen Entscheidung über den Umfang, in dem in bezug auf das Gemeinschaftszollkontingent 1991 für gefrorenes Rindfleisch gestellten Einfuhrlizenzanträgen stattzugeben war, zum anderen die Zuteilungsverordnung für 1991 insoweit für nichtig zu erklären, als diese die genannte Entscheidung umsetzte.
29 Die auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnungen ergangenen Entscheidungen, mit denen die Kommission bestimmte, in welchem Umfang den Anträgen auf Erteilung von Einfuhrlizenzen stattgegeben werden konnte, sind in den Zuteilungsverordnungen 1990 und 1991 enthalten, so daß die Nichtigkeitsanträge in den Rechtssachen C-106/90 und C-129/91 in Wirklichkeit ausschließlich diese beiden Verordnungen betreffen.
- EuGH, 08.04.1992 - C-55/90
Cato / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.01.1993 - C-106/90
55 Was die Schadensersatzanträge betrifft, so ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes aus Artikel 215 Absatz 2 des Vertrages, daß zur Begründung der ausservertraglichen Haftung der Gemeinschaft und für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eine Reihe von Bedingungen erfuellt sein müssen: Das dem betreffenden Organ vorgeworfene Verhalten muß rechtswidrig sein, es muß ein Schaden entstanden sein und zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden muß ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-55/90, Cato/Kommission, Slg. 1992, I-2533, Randnr. 18).
- EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
Niederlande / Kommission
38 Dagegen spricht auch nicht das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehört, daß die Kommission in der Lage sein muß, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren, da die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entweder durch das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des Vertrages oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor den nationalen Gerichten gewährleistet werden kann, denen das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertrag zur Verfügung steht.39 Der Gerichtshof hat nämlich in diesem Urteil festgestellt, daß die Organe der Gemeinschaft ein dezentralisiertes Verwaltungssystem geschaffen hatten, das auf der Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission beruht (vgl. das Urteil Emerald Meats/Kommission, Randnrn.
- EuG, 11.12.1996 - T-70/94
Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europa Ltd & Co. gegen Kommission der …
Unter Bezugnahme auf die Entschließung 93/C 166/01 des Rates vom 8. Juni 1993 über die redaktionelle Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (…ABl. C 166, S. 1) und die Schlussanträge von Generalanwalt Gulmann zum Urteil des Gerichtshofes vom 20. Januar 1993 in den Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, I-260) fügen sie hinzu, die Kommission müsse auch den Grundsatz der Klarheit der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beachten. - Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1996 - C-285/94
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
(19) - Der Gerichtshof fügte (Randnrn. 38 bis 40) hinzu, daß die Anerkennung der Befugnis der Kommission zur Überprüfung und Berichtigung der Daten der Mitgliedstaaten nicht durch das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40) in Frage gestellt werde, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehöre, daß die Kommission in der Lage sein müsse, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren.
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Rechtsprechung
| EuGH, 14.08.1990 - C-106/90 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 215; ; EWGV Art. 186; ; VO Nr. 3889/89/EWG Art. 2; ; VO Nr. 4024/89/EWG Art. 1
- EU-Kommission
Emerald Meats / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2
Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der beantragten Anordnung - Angemessenheit der beantragten Anordnung - EU-Kommission
Emerald Meats / Kommission
- Wolters Kluwer
Einfuhrbestimmungen für gefrorenes Rindfleisch; Einfuhrregelung für den aktiven und passiven Veredelungsverkehr von Rindfleisch
- rechtsportal.de
Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der beantragten Anordnung - Angemessenheit der beantragten Anordnung; [EWG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung, Artikel 83 § ...
Verfahrensgang
- EuGH, 14.08.1990 - C-106/90 R
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
- EuGH, 20.01.1993 - C-106/90
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 08.03.1991 - C-66/91
Emerald Meats / Kommission
Die Klägerin hat beim Gerichtshof Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 337/90 und auf Schadensersatz wegen ausservertraglicher Haftung erhoben (Rechtssache C-106/90, z. Zt. beim Gerichtshof anhängig).Ein Antrag auf einstweilige Anordnung, mit dem die Klägerin die Aussetzung des Vollzugs der Verordnung Nr. 337/90 beantragt hatte, ist durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. August 1990 in der Rechtssache C-106/90 R (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1990, I-3377) zurückgewiesen worden.
- EuG, 02.10.1997 - T-213/97
Eurocoton u.a. / Rat - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antidumping - …
Außerdem würde eine solche Maßnahme den Rat rechtswidrig verpflichten (vgl. z. B. Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 14. August 1990 in der Rechtssache C-106/90 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1990, I-3377, Randnr. 25), außerhalb der Grenzen seiner Befugnisse zu handeln.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Gemeinschaftszollkontingente für gefrorenes Rindfleisch - Verwaltung durch die Kommission
Verfahrensgang
- EuGH, 14.08.1990 - C-106/90
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
- EuGH, 20.01.1993 - C-106/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- EuGH, 20.01.1993 - C-317/90
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
Dies ist der Streitgegenstand in der Rechtssache C-317/90.Dies tritt besonders deutlich in der Rechtssache C-317/90 zutage, in der die Kommission beantragt, die Klage als unzulässig abzuweisen, da die Aufrechterhaltung der Anträge als mißbräuchlich anzusehen sei.
Der Gerichtshof muß feststellen, daß in der Rechtssache C-317/90 keinerlei Voraussetzungen für eine Haftung vorliegen.
Der Gesellschaft wurden weiterhin 662 926 BFR zur Deckung der Kosten zugesprochen, die ihr im Rahmen des vor dem Gerichtshof gleichzeitig mit der Erhebung der Klage in der Rechtssache C-317/90 gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung entstanden waren; siehe oben, Nr. 14.
(25) ° Wie bereits dargelegt, beantragt die Kommission, die Nichtigkeitsklage der Gesellschaft in der Rechtssache C-317/90 wegen ihres mißbräuchlichen Charakters abzuweisen.
- EuGH, 20.01.1993 - C-129/91
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
Dies ist der Streitgegenstand in der Rechtssache C-129/91.Nach Ansicht der Kommission muß der Gerichtshof es ablehnen, sich über denjenigen Teil der in den Rechtssachen C-106/90 und C-129/91 gestellten Anträge auf Nichtigerklärung auszusprechen, der die Entscheidungen betrifft, die die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnungen erlassen hat und mit denen festgelegt wurde, in welchem Umfang den eingereichten Anträgen stattgegeben werden konnte.
(12) ° Siehe Seite 7 der Erwiderung in der Rechtssache C-129/91.
- EuGH, 30.05.1989 - 20/88
Roquette frères / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 20/88(27) wie folgt entschieden:.(27) ° Roquette/Kommission, Slg. 1989, 1553, Randnr. 15.
- EuGH, 27.09.1988 - 51/87
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
Grund hierfür war das Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 51/87(1), in dem festgestellt wurde, daß die Aufteilung von Zollkontingenten nach nationalen Quoten von vornherein in Widerspruch zu den Vorschriften des EWG-Vertrags über den Gemeinsamen Zolltarif und die gemeinsame Handelspolitik standen, da ein derartiges System geeignet ist, Verzerrungen und Verkehrsverlagerungen hervorzurufen.(1) ° Kommission/Rat, Slg. 1988, 5459.
- EuGH, 14.02.1989 - 247/87
Star Fruit / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
Soweit sich die Schadensersatzklage auf die Haftung der Kommission wegen der Unterlassung in bezug auf Artikel 30 EWG-Vertrag stützt, ist festzustellen, daß, da die Kommission nicht zur Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag verpflichtet ist (Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87 [Slg. 1989, 291]), als schadensverursachendes Verhalten nur das des französischen Staates aufgeführt werden kann (Randnr. 13). - EuGH, 06.03.1979 - 92/78
Simmenthal / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
(24) ° Siehe die Urteile vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 243/78 (Simmenthal II/Kommission, Slg. 1980, 593, Randnrn. 9 und 11) sowie vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79 (Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, Randnrn. 8 und 9). - EuGH, 27.09.1988 - 106/87
Asteris / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
"Der Gerichtshof ist aufgrund von Artikel 178 in Verbindung mit Artikel 215 EWG-Vertrag ausschließlich dafür zuständig, über Klagen auf Ersatz eines Schadens zu entscheiden, für den die Gemeinschaft verantwortlich ist, die gemäß Artikel 215 Absatz 2 den durch ihre Organe und Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, zu ersetzen hat (Urteil vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 106/87 bis 120/87, Asteris, Slg. 1988, 5515).". - EuGH, 14.07.1967 - 5/66
Kampffmeyer u.a. / Kommission EWG
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
(32) ° In diesem Sinne hatte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 1967 in den verbundenen Rechtssachen 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66 (Kampffmeyer u. a./Kommission, Slg. 1967, 317) entschieden. - EuGH, 23.05.1990 - C-72/90
Asia Motor France / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
(22) ° Siehe z. B. das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89 (Sonito, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 6) sowie den Beschluß des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90 (Asia Motor France, Slg. 1990, I-2181). - EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
Sonito u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
(22) ° Siehe z. B. das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89 (Sonito, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 6) sowie den Beschluß des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90 (Asia Motor France, Slg. 1990, I-2181). - EuGH, 27.03.1980 - 133/79
Sucrimex / Kommission
- EuGH, 05.03.1980 - 76/79
Könecke / Kommission
- EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
Vreugdenhil / Kommission
- EuGH, 10.06.1982 - 217/81
Interagra / Kommission
- EuGH, 26.04.1988 - 207/86
Apesco / Kommission EWG
- EuGH, 08.04.1992 - C-55/90
Cato / Kommission
- EuGH, 12.12.1979 - 12/79
Hans-Otto Wagner / Kommission
- EuGH, 05.03.1980 - 243/78
Simmenthal / Kommission
- EuGH, 18.10.1984 - 109/83
Eurico / Kommission
- EuGH, 26.02.1986 - 175/84
Krohn / Kommission
- EuGH, 12.04.1984 - 281/82
Unifrex / Rat und Kommission
- EuGH, 06.11.1990 - 354/87
Weddel / Kommission
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