Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.2022 - C-129/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29308
EuGH, 27.10.2022 - C-129/21 (https://dejure.org/2022,29308)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2022 - C-129/21 (https://dejure.org/2022,29308)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - C-129/21 (https://dejure.org/2022,29308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Proximus (Annuaires électroniques publics)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 12 - Öffentliche Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunftsdienste - Einwilligung des Teilnehmers - ...

  • Betriebs-Berater

    Personenbezogene Daten des Teilnehmers eines Telefondienstanbie-ters in öffentlich zugänglichen Teilnehmerverzeichnissen und Telefonauskunftsdiensten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Proximus/Gegevensbeschermingsautoriteit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Suchmaschinenanbieter über einen Löschungsantrag der betroffenen Person zu informieren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anbieter öffentlicher Verzeichnisse müssen bei Löschungsantrag durch gelistete Person Betreiber von Suchmaschinen über Löschungsbegehren informieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen ...

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Löschung aus öffentlichen Telefonverzeichnissen und bei Auskunftsdiensten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenverarbeitender muss angemessene Maßnahmen treffen um Dritte über Löschungsbegehren zu informieren

  • delegedata.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Art. 5 Abs. 2 & Art. 24 DSGVO erlegen Verantwortlichen auch (neue) Compliance-Pflichten auf

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 85
  • EuZW 2022, 1128
  • K&R 2022, 826
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-543/09

    Deutsche Telekom

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-129/21
    In dieser Hinsicht sei in der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere im Urteil vom 5. Mai 2011, Deutsche Telekom (C-543/09, EU:C:2011:279, Rn. 61), festgestellt worden, dass die fragliche Willensäußerung, wie sich aus einer kontextbezogenen und systematischen Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2002/58 ergebe, einer "Einwilligung" entspreche, die sich auf den Zweck der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und nicht auf einen bestimmten Anbieter eines Verzeichnisses beziehe.

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, ermöglicht eine solche vorherige Unterrichtung dem betroffenen Teilnehmer die Einwilligung in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen; diese Einwilligung ist für eine solche Veröffentlichung erforderlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2011, Deutsche Telekom, C-543/09, EU:C:2011:279, Rn. 54 und 58).

    Demnach hat der Teilnehmer, wenn er in die Veröffentlichung seiner Daten in einem Teilnehmerverzeichnis mit einem bestimmten Zweck eingewilligt hat, im Allgemeinen kein Interesse daran, sich der Veröffentlichung derselben Daten in einem anderen, ähnlichen Teilnehmerverzeichnis zu widersetzen (Urteil vom 5. Mai 2011, Deutsche Telekom, C-543/09, EU:C:2011:279, Rn. 61 und 62).

    Die gemäß Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2002/58 erteilte Einwilligung eines ordnungsgemäß unterrichteten Teilnehmers in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis bezieht sich nämlich auf den Zweck dieser Veröffentlichung und erstreckt sich somit auf jede weitere Verarbeitung dieser Daten durch dritte Unternehmen, die auf dem Markt für öffentlich zugängliche Telefonauskunftsdienste und Teilnehmerverzeichnisse tätig sind, sofern diese Verarbeitung denselben Zweck verfolgt (Urteil vom 5. Mai 2011, Deutsche Telekom, C-543/09, EU:C:2011:279, Rn. 65).

  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-129/21
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Tätigkeit einer Suchmaschine, die darin besteht, von Dritten ins Internet gestellte oder dort veröffentlichte Informationen zu finden, automatisch zu indexieren, vorübergehend zu speichern und schließlich den Internetnutzern in einer bestimmten Rangfolge zur Verfügung zu stellen, sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten, als "Verarbeitung" personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO einzustufen ist und dass der Betreiber dieser Suchmaschine als für diese Verarbeitung "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und damit auch im Sinne von Art. 17 Abs. 2 dieser Verordnung anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2019, GC u. a. [Auslistung sensibler Daten], C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.01.2022 - C-55/20

    Minister Sprawiedliwosci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art.

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-129/21
    Solche Argumente, die die inhaltliche Prüfung der vorgelegten Frage betreffen, können schon ihrem Wesen nach nicht dazu führen, dass die Frage als unzulässig anzusehen wäre (Urteil vom 13. Januar 2022, Minister Sprawiedliwo?›ci, C-55/20, EU:C:2022:6, Rn. 83).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-129/21
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-329/21

    DIGI Communications

    Solche Argumente, die die inhaltliche Prüfung der vorgelegten Fragen betreffen, können nicht dazu führen, dass sie als unzulässig anzusehen wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2022, Proximus [Öffentliche elektronische Teilnehmerverzeichnisse], C-129/21, EU:C:2022:833, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2023 - C-31/21

    Eurocostruzioni

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Oktober 2022, Proximus (Öffentliche elektronische Teilnehmerverzeichnisse), C-129/21, EU:C:2022:833, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21   

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https://dejure.org/2022,9294
Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21 (https://dejure.org/2022,9294)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - C-129/21 (https://dejure.org/2022,9294)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - C-129/21 (https://dejure.org/2022,9294)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Proximus (Annuaires électroniques publics)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 12 - Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunftsdienste - Einwilligung der betroffenen Person - Verordnung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21
    7 Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 28), vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera (C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 34), und vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40).

    8 Urteil vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera (C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 35).

  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21
    Dieses Ergebnis wird durch das Urteil vom 24. September 2019, GC u. a. (Auslistung sensibler Daten) (C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 34 und 35), bekräftigt.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21
    7 Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 28), vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera (C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 34), und vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-543/09

    Deutsche Telekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21
    10 Urteil vom 5. Mai 2011, Deutsche Telekom (C-543/09, EU:C:2011:279, Rn. 61 bis 67).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-129/21
    7 Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 28), vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera (C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 34), und vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40).
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