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Rechtsprechung
   EuGH, 12.01.2006 - C-132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37710
EuGH, 12.01.2006 - C-132/04 (https://dejure.org/2006,37710)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - C-132/04 (https://dejure.org/2006,37710)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - C-132/04 (https://dejure.org/2006,37710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Richtlinie 89/391 des Rates, Artikel 2 ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Sozialvorschriften

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 11. März 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte Umsetzung der Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie 4 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer ...

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …

    34 und 35, sowie vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-316/13

    Fenoll - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte …

    Rn. 20 Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 34 und 35, sowie Kommission/Spanien, C-132/04, EU:C:2006:18, Rn. 22).
  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanţa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Rn. 55 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 verwendete Kriterium zur Ausnahme bestimmter Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie und mittelbar auch vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 nicht auf der Zugehörigkeit der Arbeitnehmer zu einem der in dieser Bestimmung allgemein beschriebenen Tätigkeitsbereichen beruht, sondern ausschließlich auf der spezifischen Natur bestimmter von den Arbeitnehmern in den von dieser Vorschrift umfassten Sektoren wahrgenommener besonderer Aufgaben, die wegen der unbedingten Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz des Gemeinwesens zu gewährleisten, eine Ausnahme von den Vorschriften dieser Richtlinie rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18, Rn. 24).

    Rn. 67 Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, steht das Erfordernis der Kontinuität der Dienste in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und öffentliche Ordnung dem nicht entgegen, dass die Tätigkeiten dieser Dienste, wenn sie unter normalen Bedingungen stattfinden, auch hinsichtlich der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer organisiert werden können, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 vorgesehene Ausnahme auf diese Dienste nur in Umständen außergewöhnlicher Schwere und eines außergewöhnlichen Umfangs anwendbar ist (…vgl. u. a. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 55 und 57, und vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18, Rn. 26).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Der Gerichtshof legt genau die Fälle fest, in denen die Richtlinie über bestimmte …

    Rn. 66 Zum einen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 den vollständigen Ausschluss des nicht zivilen Personals der öffentlichen Verwaltungen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie nicht rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18, Rn. 30 bis 40).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-519/09

    May - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - …

    34 und 35, sowie vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit …

    {FN:87} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-211/19

    The Working Time Directive applies to officers of the Hungarian Rapid …

    Rn. 40 Somit steht, erstens, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Erfordernis der Kontinuität der Dienste in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und öffentliche Ordnung dem nicht entgegen, dass die Tätigkeiten dieser Dienste, wenn sie unter normalen Bedingungen stattfinden, auch hinsichtlich der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer organisiert werden können, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 vorgesehene Ausnahme auf diese Dienste nur in Umständen außergewöhnlicher Schwere und eines außergewöhnlichen Umfangs anwendbar ist (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 55 und 57, vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18, Rn. 26, …sowie vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanţa u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …

    {FN:33} Beschluss vom 14. Juli 2005, Personalrat der Feuerwehr Hamburg (…C-52/04, EU:C:2005:467, Rn. 51), sowie Urteile vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18, Rn. 24), und vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanţa u. a. (…C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - …

    {FN:26} Siehe Urteil vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-132/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:18, Rn. 24).
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