Rechtsprechung
| EuGH, 05.07.2007 - C-181/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste - Erhebung einer Gebühr für administrative Abfertigung am Boden und Überwachung
- Judicialis
Richtlinie 96/67/EG Art. 6; ; Richtlinie 96/67/EG Art. 16 Abs. 3
- Europäischer Gerichtshof
Deutsche Lufthansa
Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste - Erhebung einer Gebühr für administrative Abfertigung am Boden und Überwachung
- EU-Kommission
Deutsche Lufthansa
Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste - Erhebung einer Gebühr für administrative Abfertigung am Boden und Überwachung
- EU-Kommission
Deutsche Lufthansa
Verkehr
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen nach der Auslegung der Art. 6 und 16 Abs. 3 der Richtlinie 96/67/EG über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Erhebung von Gebühren für administrative Abfertigung am Boden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehr: Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste - Erhebung einer Gebühr für administrative Abfertigung am Boden und Überwachung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Deutsche Lufthansa
Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste - Erhebung einer Gebühr für administrative Abfertigung am Boden und Überwachung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal Porto, eingereicht am 7. April 2006 - Deutsche Lufthansa AG / ANA - Aeroportos de Portugal S. A.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Artikels 16 Absatz 3 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABl. L 272, S. 36) - Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
- EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Papierfundstellen
- EuZW 2007, 574
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 28.06.2000 - C-116/00
Laguillaumie
Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Vorlageentscheidungen die genauen Gründe angeben, aus denen das vorlegende Gericht die Auslegung des Gemeinschaftsrechts für zweifelhaft und es für erforderlich hält, dem Gerichtshof Vorlagefragen zu unterbreiten (Beschluss vom 28. Juni 2000, Laguillaumie, C-116/00, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).Genaue Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Kontext sind aber ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs erforderlich, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Beschluss Laguillaumie, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.10.2000 - C-9/99
Échirolles Distribution - Nationale Buchpreisregelung
Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Rn. 31 Hierzu genügt die Feststellung, dass die Art. 3 EG und 4 EG die Gebiete und die Ziele bestimmen, auf die sich die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft erstreckt, und den Mitgliedstaaten oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen keine Pflichten auferlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2000, Échirolles Distribution, C-9/99, Slg. 2000, I-8207, Randnr. 22). - EuGH, 16.10.2003 - C-363/01
Flughafen Hannover-Langenhagen - Luftverkehr - Zugang zum Markt der …
Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Dagegen hat der Gerichtshof diesem Organ die Befugnis abgesprochen, zusätzlich zu dem Entgelt für die Nutzung der Flughafeneinrichtungen ein Entgelt für den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2003, Flughafen Hannover-Langenhagen, C-363/01, Slg. 2003, I-11893, Randnrn. - EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …
Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Vorlageentscheidungen die genauen Gründe angeben, aus denen das vorlegende Gericht die Auslegung des Gemeinschaftsrechts für zweifelhaft und es für erforderlich hält, dem Gerichtshof Vorlagefragen zu unterbreiten (Beschluss vom 28. Juni 2000, Laguillaumie, C-116/00, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 07.04.1995 - C-167/94
Strafverfahren gegen Grau Gomis u.a.
Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
So hat der Gerichtshof entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss vom 7. April 1995, Grau Gomis u. a., C-167/94, Slg. 1995, I-1023, Randnr. 9).
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft …
Der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. Juli 2007 (C-181/06, Slg. I-5922 Rn. 27) sei zu entnehmen, dass das Kriterium der Transparenz nur dann als erfüllt angesehen werden könne, wenn die nationalen Vorschriften eine klare Bestimmung der vom Flughafenbetreiber erbrachten Dienste und eine präzise Definition der Berechnungsart der Gebühren enthielten.Rn. 27 (2) Die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Gerichtshofs vom 5. Juli 2007 (C-181/06, Slg. 2007, I-5922) steht dem nicht entgegen.
Es legt aber nicht näher dar, inwiefern die in den Nutzungsverträgen getroffenen Vereinbarungen nicht eine klare Bestimmung der erbrachten Dienste und eine präzise Definition der Berechnungsart des Entgelts (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - C-181/06, aaO Rn. 27) enthalten.
- LG Berlin, 01.12.2009 - 16 O 71/09 gilt, dass "sollte die vom vorlegenden Gericht vorgenommene Prüfung ergeben, dass die genannte Gebühr ein Entgelt für den Zugang zu den Flughafeneinrichtungen darstellt, (...) es Sache dieses Gerichts (ist), zu prüfen, ob diese Gebühr den Kriterien der Sachgerechtheit, Objektivität, Transparenz und Nichtdiskriminierung genügt, wie sie in Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 96/67 definiert sind" (EuGH, Entscheidung v. 5.7.2007, C-181/06).
Schließlich ist das erhobene Entgelt aus einem weiteren Grund nicht als sachgerecht .und transparent anzusehen: Der Europäische Gerichtshof hat sich in der EntSCheidung v. 5.7.2007, C-181/06 (s.o.), der auch eine prozentuale Abgabe zugrunde lag, nicht dazu geäußert, ob bei einer prozentualen Abgabe.
Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die dem Flugplatzunternehmer aus der Zurverfügungstellung der Einrichtungen entstehenden Kosten der Ausgangspunkt einer sachgerechten Entgelterhebung sein müssen (so auch EuGH, Entscheidung v. 14.7.2005, Az. C-386/03: "Die durch die Nichtübernahme von Arbeitnehmern verursachten Aufwendungen stehen in keinerlei Zusammenhang mit den Kosten, zu denen die Vorhaltung der Flughafeneinrichtungen durch den Unternehmer führt, und können daher nicht als von den in dieser Vorschrift aufgefOhrten Kriterien umfasslangesehen werden"; so auch SChlussantrag des Generalanwalts i. S. C-181/06 Rdzf.
- KG, 26.07.2010 - 23 U 4/09
Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen: Wirksamkeit einer Vereinbarung über …
Rn. 53 Dementsprechend hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren, betreffend die Umsetzung von Art. 16 III der Richtlinie 96/67/EG in portugiesisches Recht, ausgesprochen, dass das Kriterium der Transparenz nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn die nationalen Vorschriften eine klare Bestimmung der vom Flughafenbetreiber erbrachten Dienste und eine präzise Definition der Berechnungsart der Gebühren enthalten (vgl. EuGH, Urt. vom 5.10.2007 - C-181/06 Rz. 27).Rn. 56 Im Urteil des EuGH vom 5.10.2007 - C-181/06 wird ausdrücklich eine klare Bestimmung der vom Flughafenbetreiber erbrachten Dienste und eine präzise Definition der Berechnungsart der Gebühren durch nationale Vorschriften verlangt (…Rz. 27).
- LG Köln, 06.07.2010 - 37 O 122/09
Rückerstattungsanspruch von Leistungen wegen eines zwischen einem Wartungsdienste …
Es darf also zwar eine Gegenleistung für die Nutzung der vom Flughafen zur Verfügung gestellten Einrichtungen erhoben werden, nicht aber ein Entgelt allein für den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste (EuGH, Urteil vom 05.07.2007, Az. C-181/06, unter Rn 19).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Deutsche Lufthansa
Luftverkehr - Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft - Richtlinie 96/67 EG - Art. 6 - Art. 16 Abs. 3 - Erhebung eines Entgelts für den Zugang zu einem Markt der Unterstützung und Aufsicht betreffend Bodenabfertigungsdienste
- EU-Kommission
Deutsche Lufthansa
Luftverkehr - Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft - Richtlinie 96/67 EG - Art. 6 - Art. 16 Abs. 3 - Erhebung eines Entgelts für den Zugang zu einem Markt der Unterstützung und Aufsicht betreffend Bodenabfertigungsdienste
- EU-Kommission
Deutsche Lufthansa
Verkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
- EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 16.10.2003 - C-363/01
Flughafen Hannover-Langenhagen - Luftverkehr - Zugang zum Markt der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
Es unterscheide sich von einem Marktzugangsentgelt (als Gegenleistung für die Eröffnung einer Erwerbschance), das der Gerichtshof im Urteil Flughafen Hannover-Langenhagen{FN-VERWEIS:9} untersagt habe.Insoweit hat der Gerichtshof bereits im Urteil Flughafen Hannover-Langenhagen festgestellt, dass das Leitungsorgan eines Flughafens ein Entgelt für das Zurverfügungstellen der Flughafeneinrichtungen verlangen dürfe, dessen Höhe, die nach den in Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie genannten Kriterien festzusetzen sei, seinem Gewinninteresse Rechnung trage.
Das Entgelt werde vielmehr erhoben, um einen Gewinn erwirtschaften zu können, und die Situation im Fall des Ausgangsverfahrens sei aus diesem Grund dieselbe wie im Urteil Flughafen Hannover-Langenhagen, wo ein derartiges Entgelt untersagt worden sei{FN-VERWEIS:12}.
Ließe man zu, dass in dieses Entgelt die Aufwendungen einbezogen werden, die nicht mit den Kosten im Zusammenhang stehen, die dem Leitungsorgan durch den Zugang zu seinen Einrichtungen entstehen (zu denen z. B. die Aufwendungen für die Instandhaltung der Einrichtungen gehören, wie von der portugiesischen Regierung im vorliegenden Fall vorgetragen worden ist), so könnte das Entgelt zu einem verdeckten Marktzugangsentgelt werden, das mit Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil Flughafen Hannover-Langenhagen{FN-VERWEIS:17} nicht vereinbar wäre.
Es ist daher nicht ersichtlich, wie das fragliche Entgelt nach sachgerechten Kriterien festgelegt worden sein soll, wenn es, erstens, nicht kostenbezogen ist - d. h., ihm nicht Kosten zugrunde liegen, die dem Leitungsorgan entstehen -, und wenn es, zweitens, anhand eines Vomhundertsatzes (3,5 %) des Umsatzes des Dienstleisters festgesetzt wird, was mit einer Steuer verglichen werden kann und dem Sachverhalt im Urteil Flughafen Hannover-Langenhagen{FN-VERWEIS:18} recht ähnlich ist, in dem das Entgelt auf der Chance beruhte, aus dem Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste Gewinn zu erzielen, und vom Gerichtshof untersagt wurde.
{FN:7} - Urteil vom 16. Oktober 2003, Flughafen Hannover-Langenhagen (C-363/01, Slg. 2003, I-11893).
{FN:13} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Flughafen Hannover-Langenhagen (angeführt in Fn. 7, Randnrn. 42 und 43).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman u. a. (C-415/93, Slg. 995, I-4921, Randnr. 61), vom 9. März 2000, Wein & Co (C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52), und vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme (C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
Garcia Avello - "Unionsbürgerschaft - Übertragung des Familiennamens - Kinder von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:14} - Vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61), und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 31).
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman u. a. (C-415/93, Slg. 995, I-4921, Randnr. 61), vom 9. März 2000, Wein & Co (C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52), und vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme (C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 03.10.2000 - C-9/99
Échirolles Distribution - Nationale Buchpreisregelung
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:19} - Vgl. insoweit Urteile vom 21. September 1999, Wijsenbeek (C-378/97, Slg. 1999, I-6207), und vom 3. Oktober 2000, Échirolles Distribution (C-9/99, Slg. 2000, I-8207). - EuGH, 17.07.1997 - C-354/95
'Farmers'' Union u.a.'
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:14} - Vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61), und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 31). - EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman u. a. (C-415/93, Slg. 995, I-4921, Randnr. 61), vom 9. März 2000, Wein & Co (C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52), und vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme (C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
Wijsenbeek - Freizügigkeit - Recht der Bürger der Europäischen Union, sich frei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:19} - Vgl. insoweit Urteile vom 21. September 1999, Wijsenbeek (C-378/97, Slg. 1999, I-6207), und vom 3. Oktober 2000, Échirolles Distribution (C-9/99, Slg. 2000, I-8207). - EuGH, 14.07.2005 - C-386/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Flughäfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
{FN:15} - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-386/03, Urteil vom 14. Juli 2005, Slg. 2005, I-6947, Nr. 72), und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Flughafen Hannover-Langenhagen (angeführt oben in Fn. 7, Nr. 24).
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