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Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2023 - C-211/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15035
EuGH, 29.06.2023 - C-211/22 (https://dejure.org/2023,15035)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2023 - C-211/22 (https://dejure.org/2023,15035)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - C-211/22 (https://dejure.org/2023,15035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Super Bock Bebidas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Vertikale Vereinbarungen - Mindestpreise für den Weiterverkauf, die ein Lieferant seinen Vertriebshändlern vorschreibt - Begriff "bezweckte Wettbewerbsbeschränkung" - Begriff "Vereinbarung" - Nachweis ...

  • Betriebs-Berater

    Festsetzung von Mindestpreisen für Weiterverkauf und "bezweckte Wettbewerbsbeschränkung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Vertikale Vereinbarungen - Mindestpreise für den Weiterverkauf, die ein Lieferant seinen Vertriebshändlern vorschreibt - Begriff "bezweckte Wettbewerbsbeschränkung" - Begriff "Vereinbarung" - Nachweis ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Super Bock Bebidas u.a./Autoridade da Concorrência

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 912
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 18.11.2021 - C-306/20

    Visma Enterprise - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Folglich ist es nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des vorlegenden Gerichts, abschließend zu beurteilen, ob die fragliche Vereinbarung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens und seines wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt (Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Der Gerichtshof kann jedoch bei seiner Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren auf der Grundlage der ihm vorliegenden Akten bestimmte Punkte klarstellen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben, damit es den Rechtsstreit entscheiden kann (Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs seit dem Urteil vom 30. Juni 1966, LTM (56/65, EU:C:1966:38), weist der durch die Konjunktion "oder" gekennzeichnete alternative Charakter dieser Voraussetzung darauf hin, dass zunächst der eigentliche Zweck der Vereinbarung in Betracht zu ziehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    So kann dieser Begriff nur auf bestimmte Arten von Koordinierung zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, damit davon ausgegangen werden kann, dass die Prüfung ihrer Auswirkungen nicht notwendig ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar sind vertikale Vereinbarungen ihrer Natur nach oft weniger schädlich für den Wettbewerb als horizontale Vereinbarungen, sie können aber unter bestimmten Umständen auch ein besonders großes wettbewerbsbeschränkendes Potenzial haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Allianz Hungária Biztosító u. a., C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 43, und vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 61).

    Rn. 34 Das wesentliche rechtliche Kriterium bei der Ermittlung, ob eine - horizontale oder vertikale - Vereinbarung eine "bezweckte" Wettbewerbsbeschränkung enthält, liegt daher in der Feststellung, dass eine solche Vereinbarung in sich selbst eine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen lässt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 57, und vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Nach dieser einleitenden Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV schon dann vorliegt, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln zu den Grundsätzen für die Beweiswürdigung und das Beweismaß im Rahmen eines einzelstaatlichen Verfahrens zur Anwendung von Art. 101 AEUV nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In den meisten Fällen muss das Vorliegen einer aufeinander abgestimmten Verhaltensweise oder einer Vereinbarung nämlich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Rn. 48 Eine Vereinbarung kann somit nicht darauf beruhen, dass eine ausschließlich einseitige Politik einer der Parteien eines Vertriebsvertrags zum Ausdruck kommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, EU:C:2004:2, Rn. 101 und 102).

    Rn. 50 Diese Übereinstimmung des Willens der Parteien kann sich sowohl aus den Klauseln des in Rede stehenden Vertriebsvertrags ergeben, wenn dieser eine ausdrückliche Aufforderung enthält, Mindestpreise für den Weiterverkauf einzuhalten oder den Lieferanten zumindest autorisiert, solche Preise festzusetzen, als auch aus dem Verhalten der Parteien und insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Vertriebshändler zu der Aufforderung, sich an Mindestpreise für den Weiterverkauf zu halten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, EU:C:2004:2, Rn. 100 und 102, …sowie vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 39, 40 und 46).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Rn. 49 Ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten stellt allerdings eine Vereinbarung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, soweit er bzw. es Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, so dass die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 37).

    Rn. 50 Diese Übereinstimmung des Willens der Parteien kann sich sowohl aus den Klauseln des in Rede stehenden Vertriebsvertrags ergeben, wenn dieser eine ausdrückliche Aufforderung enthält, Mindestpreise für den Weiterverkauf einzuhalten oder den Lieferanten zumindest autorisiert, solche Preise festzusetzen, als auch aus dem Verhalten der Parteien und insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Vertriebshändler zu der Aufforderung, sich an Mindestpreise für den Weiterverkauf zu halten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, EU:C:2004:2, Rn. 100 und 102, sowie vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 39, 40 und 46).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Außerdem darf dieser Einfluss nicht nur geringfügig sein (Urteile vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Prüfung, ob eine Absprache den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist es in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang zu untersuchen (Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-172/14

    ING Pensii - Vorlage zur Vorabentscheidung - Absprachen - Modalitäten zur …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Außerdem darf dieser Einfluss nicht nur geringfügig sein (…Urteile vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottungen auf nationaler Ebene zu verfestigen, und damit die vom AEU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 1975, Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique u. a./Kommission, 73/74, EU:C:1975:160, Rn. 25 und 26, sowie vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.03.2013 - C-32/11

    Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Zwar sind vertikale Vereinbarungen ihrer Natur nach oft weniger schädlich für den Wettbewerb als horizontale Vereinbarungen, sie können aber unter bestimmten Umständen auch ein besonders großes wettbewerbsbeschränkendes Potenzial haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Allianz Hungária Biztosító u. a., C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 43, …und vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 61).

    Im Rahmen der Beurteilung dieses Zusammenhangs sind auch die Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und die Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte zu berücksichtigen (Urteil vom 14. März 2013, Allianz Hungária Biztosító u. a., C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.11.2015 - C-345/14

    Maxima Latvija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs seit dem Urteil vom 30. Juni 1966, LTM (56/65, EU:C:1966:38), weist der durch die Konjunktion "oder" gekennzeichnete alternative Charakter dieser Voraussetzung darauf hin, dass zunächst der eigentliche Zweck der Vereinbarung in Betracht zu ziehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    So kann dieser Begriff nur auf bestimmte Arten von Koordinierung zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, damit davon ausgegangen werden kann, dass die Prüfung ihrer Auswirkungen nicht notwendig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.01.2020 - C-307/18

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Soweit derartige Wirkungen erwiesen, relevant, allein auf die betreffende Vereinbarung zurückzuführen und hinreichend erheblich sind, können sie nämlich begründete Zweifel daran aufkommen lassen, dass diese Vereinbarung den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 103, 105 und 107).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
    Rn. 34 Das wesentliche rechtliche Kriterium bei der Ermittlung, ob eine - horizontale oder vertikale - Vereinbarung eine "bezweckte" Wettbewerbsbeschränkung enthält, liegt daher in der Feststellung, dass eine solche Vereinbarung in sich selbst eine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 57, …und vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 03.12.1987 - 136/86

    BNIC / Aubert

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

  • EuGH, 23.01.2018 - C-179/16

    Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …

  • EuGH, 19.01.2023 - C-680/20

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Ausschließlichkeitsklauseln in …

  • EuGH, 21.07.2011 - C-104/10

    Kelly - Richtlinien 76/207/EWG, 97/80/EG und 2002/73/EG - Zugang zur …

  • EuGH, 20.01.2016 - C-373/14

    Toshiba Corporation / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. …

  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
  • RG, 20.02.1899 - 2/99

    1. Steht die in einer Schlägerei von einem schuldhaft Mitbeteiligten begangene …

  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Diese Erfordernisse gelten ganz besonders in Bereichen, die wie der Bereich des Wettbewerbs durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 83, und vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 23 und 24).

    Rn. 158 Zweitens kann in einem konkreten Fall bei einer Vereinbarung, einem Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder einer abgestimmten Verhaltensweise schon nach dem Wortlaut von Art. 101 Abs. 1 AEUV nur dann davon ausgegangen werden, dass sie unter das darin aufgestellte Verbot fallen, wenn nachgewiesen wird, dass das Verhalten entweder eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder eine solche Wirkung hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, LTM, 56/65, EU:C:1966:38, S. 303, und vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 31).

  • EuGH, 19.09.2024 - C-264/23

    Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können …

    Rn. 47 Der Gerichtshof hat, als er konkret mit Ersuchen befasst war, mit denen das Verhalten eines Unternehmens am Maßstab der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere Art. 101 AEUV, eingeordnet werden sollte, entschieden, dass es zwar Sache des vorlegenden Gerichts ist, abschließend zu beurteilen, ob die fragliche Vereinbarung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens und seines wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt, dass er jedoch auf der Grundlage der ihm vorliegenden Akten bestimmte Punkte klarstellen kann, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben, damit es den Rechtsstreit entscheiden kann (…vgl. u. a. Urteile vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 28 und 29).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    Wettbewerb

    Rn. 98 Damit in einem konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass eine Vereinbarung, ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder eine abgestimmte Verhaltensweise unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, muss schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nachgewiesen werden, dass das Verhalten eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder eine solche Wirkung hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, LTM, 56/65, EU:C:1966:38, S. 359, und vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 31).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-680/21

    Freizügigkeit

    Diese Erfordernisse gelten ganz besonders in Bereichen, die wie der Bereich des Wettbewerbs durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 83, und vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 23 und 24).

    Rn. 85 Damit in einem konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass eine Vereinbarung, ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder eine abgestimmte Verhaltensweise unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, muss schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nachgewiesen werden, dass das Verhalten eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder eine solche Wirkung hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, LTM, 56/65, EU:C:1966:38, S. 303, und vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 31).

  • BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24

    Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung …

    Rn. 35 (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt eine solche Vereinbarung schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (…EuGH, Urteile vom 18. November 2021 - C-306/20, WuW 2022, 24 Rn. 94 - Visma Enterprise; vom 29. Juni 2023 - C-211/22, WuW 2023, 411 Rn. 47 - Super Bock).
  • BGH, 14.07.2026 - KRB 22/26

    Aluminiumschmieden

    Rn. 21 b) Eine Vereinbarung im Sinne der Art. 81 EGV und Art. 101 Abs. 1 AEUV liegt vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (…vgl. EuGH, Urteile vom 18. November 2021 - C-306/20, WuW 2022, 24 Rn. 94 - Visma Enterprise; vom 29. Juni 2023 - C-211/22, WuW 2023, 411 Rn. 47 - Super Bock; vgl. auch BGH…, Urteil vom 28. Juli 2026 - KRZ 11/24, zur Veröffentlichung bestimmt Rn. 35 - Rundholz BW).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2026 - 6 U 5/24

    Kreuzfahrtunternehmen darf Provisionsweitergabe nicht verbieten

    Eine solche Vereinbarung unterfällt dem Verbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV bereits deshalb, weil sie geeignet ist, negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu entfalten (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2023 - Rs. C-333/21, Rn. 162 - European Superleague Company; EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - Rs. C-211/22, Rn. 32 - Super Bock Bebidas; BGH, Urteil vom 17.10.2017 - KZR 59/16, Rn. 20 - Almased; BGH, Urteil vom 12.06.2018 - KZR 4/16, Rn. 32 - Busverkehr im Altmarkkreis, jeweils zitiert nach juris m.w.N.).

    Er kann nur auf bestimmte Arten von Koordinierung zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, damit davon ausgegangen werden kann, dass die Prüfung ihrer Auswirkungen nicht notwendig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - Rs. C-211/22, Rn. 32 - Super Bock Bebidas).

    Dabei ist der Umstand, dass (z.B. wegen der Festsetzung von Mindestpreisen für den Weiterverkauf) eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. a der Vertikal-GVO vorliegt, als Gesichtspunkt des rechtlichen Zusammenhangs zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - Rs. C-211/22, Rn. 33 bis 38 - Super Bock Bebidas; vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2018 - KZR 4/16, Rn. 33 - Busverkehr im Altmarkkreis).

    Rn. 176 Im Streitfall handelt es sich bei dem in Rede stehenden Verbot der Provisionsweitergabe um eine solche Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. a der Vertikal-GVO, die eine Annehme einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung nahelegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2018 - KZR 4/16, Rn. 33 - Busverkehr im Altmarkkreis; EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - Rs. C-211/22, Rn. 38 - Super Bock Bebidas).

    Das Vorliegen einer Kernbeschränkung entbindet das Gericht indes nicht, daneben die zuvor dargestellten Beurteilungsgrundsätze zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - Rs. C-211/22, Rn. 39 - Super Bock Bebidas).

    Indes müssen sie hierfür erwiesen, relevant, allein auf die Vereinbarung zurückzuführen und hinreichend erheblich sein (vgl. EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - Rs. C-211/22, Rn. 40 f. - Super Bock Bebidas).

  • EuGH, 26.10.2023 - C-331/21

    EDP - Energias de Portugal u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 AEUV …

    Auch wenn es dem Gericht freisteht, die Parteien des bei ihm anhängigen Rechtsstreits aufzufordern, Formulierungen vorzuschlagen, die bei der Abfassung der Vorabentscheidungsfragen übernommen werden können, ist die Entscheidung sowohl über Form als auch über Inhalt dieser Fragen doch letztlich Sache des Gerichts allein (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Erfordernisse gelten ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Steht der wettbewerbswidrige Zweck einer Vereinbarung fest, brauchen daher ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht geprüft zu werden (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So kann dieser Begriff nur auf bestimmte Arten von Koordinierung zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, damit davon ausgegangen werden kann, dass die Prüfung ihrer Auswirkungen nicht notwendig ist (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2025 - C-581/23

    Beevers Kaas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Verbot - …

    Eine Vereinbarung kann somit nicht darauf beruhen, dass eine ausschließlich einseitige Politik einer der Parteien eines Vertriebsvertrags zum Ausdruck kommt (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten stellt allerdings eine "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, soweit er bzw. es Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, so dass die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 49).

    Rn. 43 So kann sich diese Übereinstimmung des Willens der Parteien im Fall einer Beschränkung des aktiven Verkaufs in das einem Abnehmer ausschließlich zugewiesene Gebiet sowohl aus den Klauseln der Vertriebsverträge zwischen dem Anbieter und den Abnehmern, die keine territoriale Ausschließlichkeit genießen, ergeben, wenn diese Verträge ein ausdrückliches Verbot eines solchen Verkaufs enthalten, als auch aus einem expliziten oder impliziten Verhalten der Parteien, das den Schluss zulässt, dass diese Abnehmer einer Aufforderung des Anbieters, von einem solchen Verkauf abzusehen, zugestimmt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Was den Nachweis des Vorliegens einer "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV anbelangt, so ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es mangels einschlägiger Unionsregeln zu den Grundsätzen für die Beweiswürdigung und das Beweismaß im Rahmen eines einzelstaatlichen Verfahrens zur Anwendung von Art. 101 AEUV nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In den meisten Fällen muss das Vorliegen einer Vereinbarung nämlich aus einer Reihe von Koinzidenzen und weiterer tatsächlicher Umstände abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Daraus folgt, dass das Vorliegen einer "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV, die eine Beschränkung des aktiven Verkaufs in ein ausschließlich zugewiesenes Gebiet bezweckt, nicht nur durch unmittelbare Beweise nachgewiesen werden kann, sondern auch auf der Grundlage objektiver und übereinstimmender Indizien, sofern daraus mit hinreichender Gewissheit geschlossen werden kann, dass der Anbieter seine Abnehmer aufgefordert hat, nicht aktiv in dieses Gebiet zu verkaufen, und dass diese der Aufforderung in der Praxis zugestimmt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-438/22

    Em akaunt BG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 …

    Folglich ist es nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des vorlegenden Gerichts, abschließend zu beurteilen, ob die fragliche Vereinbarung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens und seines wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt (…Urteile vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 28).

    Rn. 27 Der Gerichtshof kann jedoch bei seiner Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren auf der Grundlage der ihm vorliegenden Akten bestimmte Punkte klarstellen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben, damit es den Rechtsstreit entscheiden kann (…Urteile vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 29).

    Steht der wettbewerbswidrige Zweck einer Vereinbarung fest, brauchen daher ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht geprüft zu werden (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2024 - U (Kart) 2/23

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  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23

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  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-133/24

    CD Tondela u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23

    Wettbewerbsrecht und Vertriebsvereinbarungen: Ein Alleinvertriebshändler muss vor …

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