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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.2010 - C-222/08   

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https://dejure.org/2010,21134
EuGH, 06.10.2010 - C-222/08 (https://dejure.org/2010,21134)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2010 - C-222/08 (https://dejure.org/2010,21134)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - C-222/08 (https://dejure.org/2010,21134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - Art. 12 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Soziale Komponente des Universaldienstes - Art. 13 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - Art. 12 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Soziale Komponente des Universaldienstes - Art. 13 - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - Art. 12 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Soziale Komponente des Universaldienstes - Art. 13 - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - Art. 12 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Soziale Komponente des Universaldienstes - Art. 13 - ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Unzureichende Prüfung der Nettokosten für die Bereitstellung der sozialen Komponente des Universaldienstes; Bestimmung unzumutbarer Belastungen anderer Diensterbringer als Folgefehler; Europäische Kommission gegen Königreich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Unzureichende Prüfung der Nettokosten für die Bereitstellung der sozialen Komponente des Universaldienstes; Bestimmung unzumutbarer Belastungen anderer Diensterbringer als Folgefehler; Europäische Kommission gegen Königreich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - Art. 12 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Soziale Komponente des Universaldienstes - Art. 13 - ...

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzgeber als Regulierungsbehörde "nicht grundsätzlich unmöglich" - setzt aber u.a. Rechtsbehelf und Fachwissen voraus

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Mai 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Keine ordnungsgemäße Umsetzung der Art. 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und des Anhangs IV Teil A der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-220/07

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.10.2010 - C-222/08
    Rn. 27 Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass das belgische System keinen Anreiz dafür gebe, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsätze der Rentabilität, der Effizienz, der Objektivität, der Nichtdiskriminierung und der minimalen Wettbewerbsverzerrung zu beachten, wofür sie sich insoweit auf das Urteil vom 19. Juni 2008, Kommission/Frankreich (C-220/07, Randnr. 31), bezieht.

    Nach Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie besteht eines ihrer Ziele darin, in der gesamten Europäischen Gemeinschaft die Verfügbarkeit hochwertiger, öffentlich zugänglicher Dienste durch wirksamen Wettbewerb und Angebotsvielfalt zu gewährleisten (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 28).

    Rn. 41 Nach Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie legen die Mitgliedstaaten den effizientesten und am besten geeigneten Ansatz fest, mit dem der Universaldienst sichergestellt werden kann, wobei die Grundsätze der Objektivität, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit einzuhalten sind; sie tragen dafür Sorge, Marktverfälschungen zu minimieren, und berücksichtigen dabei die Wahrung des öffentlichen Interesses (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 29).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-431/19

    Inpost Paczkomaty/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 106 …

    Rn. 87 Die Rechtsmittelführerinnen sind zunächst der Ansicht, dass die nationale Regelung entgegen den Urteilen vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583), und vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584), vorsehe, dass in Fällen, in denen die Nettokosten zu Verlusten führten, der Betrag dieser Verluste automatisch eine unverhältnismäßige Belastung für PP darstelle.

    Die Rechtsmittelführerinnen sind insbesondere der Ansicht, dass die Prüfung der Voraussetzung in Bezug auf die "unverhältnismäßige finanzielle Belastung" der entsprechen müsse, die der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583, Rn. 49 und 50), und vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (…C-389/08, EU:C:2010:584, Rn. 42 und 43), die sich auf das vergleichbare Gebiet des Universaldienstes im Bereich der elektronischen Kommunikation bezögen, gefordert habe.

    Rn. 115 Selbst wenn die Rechtsprechung gemäß den Urteilen vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583), und vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584), im Rahmen der Auslegung der Postrichtlinie heranzuziehen sein sollte, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Feststellung in Rn. 156 des angefochtenen Urteils, dass der Ausgleichsanspruch nur dann bestehe, wenn die Erbringung von Universaldiensten zu Buchverlusten für das mit diesen Diensten betraute Unternehmen führe, den Schluss zulässt, dass das vom Gerichtshof in der angeführten Rechtsprechung verwendete Kriterium, dass die betreffende Belastung sich für das betroffene Unternehmen "angesichts seiner Belastungsfähigkeit … als unzumutbar im Sinne von übermäßig" darstellt, erfüllt ist.

    Rn. 118 Zu ergänzen ist insoweit, dass der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (…ABl. 2005, C 297, S. 4), der zu der in den Rechtssachen, in denen die von den Rechtsmittelführerinnen angeführten Urteile vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583), und vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584), ergangen sind, maßgeblichen Zeit anwendbar war, keine solche "Net-avoided-cost-Methode" vorsah, was bestätigt, dass diese Rechtsprechung für die Prüfung der Begründetheit der Würdigung des Gerichts im Rahmen der vorliegenden Rechtsmittel jedenfalls nicht ausschlaggebend ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-222/13

    TDC - Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens - Begriff "einzelstaatliches …

    {FN:37} - Urteil Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583, Rn. 49 bis 52).

    {FN:49} - Urteil Kommission/Belgien (EU:C:2010:583, Rn. 49).

    {FN:53} - Urteil Kommission/Belgien (EU:C:2010:583, Rn. 49).

  • EuGH, 19.09.2024 - C-273/23

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni u. a. (Critère de substituabilité) - …

    Jedenfalls habe der Gerichtshof diese Frage bereits in den Urteilen vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583), und vom 10. November 2022, Eircom (C-494/21, EU:C:2022:867), beantwortet.

    Rn. 55 Was die von Vodafone Italia angeführten Urteile vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583), und vom 10. November 2022, Eircom (C-494/21, EU:C:2022:867), betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass, selbst wenn die Entscheidung der Ausgangsrechtsstreitigkeiten aus diesen Urteilen abgeleitet werden könnte, dieser Umstand nicht zur Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens führen könnte, sondern allenfalls das vorlegende Gericht von der ihm nach Art. 267 Abs. 3 AEUV obliegenden Verpflichtung zur Anrufung des Gerichtshofs entbinden könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2023, Confédération paysanne u. a. [In-vitro-Zufallsmutagenese], C-688/21, EU:C:2023:75, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-1/14

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Universaldienstrichtlinie - Art. 9 …

    {FN:2} - C-222/08, EU:C:2010:583.

    {FN:8} - Vgl. hierzu Urteil Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583, Rn. 46).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-508/14

    T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic - Vorlage zur …

    So habe die tschechische Telekommunikationsbehörde zu Unrecht nach nationalem Recht jeden Verlust berücksichtigt, obwohl nach der Richtlinie 2002/22 lediglich ein Verlust, der eine "unzumutbare Belastung" darstelle, zu berücksichtigen gewesen sei, wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583, Rn. 35, 37, 42 und 43) klargestellt habe.
  • EuGH, 11.06.2015 - C-1/14

    Die Universaldienstrichtlinie verpflichtet nicht zu Sozialtarifen für …

    Rn. 16 Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass der belgische Gesetzgeber insbesondere auf die Urteile Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583) sowie Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584) hin das Gesetz vom 10. Juli 2012 erlassen hat, um den Mechanismus für die Finanzierung der Bereitstellung des Universaldiensts, insbesondere hinsichtlich der im Gesetz vom 25. April 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) (…Belgisch Staatsblad, 8. Mai 2007, S. 25103), wodurch das Gesetz vom 13. Juni 2005 geändert und ausgelegt wurde, enthaltenen sozialen Telefontarife, zu ändern.
  • EuG, 19.03.2019 - T-282/16

    Inpost Paczkomaty/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Ausgleich für …

    Rn. 155 Auch hat sich der Gerichtshof in den von den Klägerinnen zur Stützung ihres Arguments angeführten Urteilen vom 6. Oktober 2010, Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583), und vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584), auf die Klarstellung beschränkt, dass nicht alle Nettokosten automatisch eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellen, die zu einer Ausgleichsleistung führen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08   

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https://dejure.org/2010,24738
Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08 (https://dejure.org/2010,24738)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.06.2010 - C-222/08 (https://dejure.org/2010,24738)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - C-222/08 (https://dejure.org/2010,24738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzungsklage - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/22/EG - Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen - Sozialtarife - Begriff "unzumutbare Belastung" - Berechnung der Nettokosten

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzungsklage - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/22/EG - Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen - Sozialtarife - Begriff "unzumutbare Belastung" - Berechnung der Nettokosten

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzungsklage - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/22/EG - Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen - Sozialtarife - Begriff ‚unzumutbare Belastung‘ - Berechnung der Nettokosten“

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzungsklage - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/22/EG - Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen - Sozialtarife - Begriff 'unzumutbare Belastung" - Berechnung der Nettokosten

Kurzfassungen/Presse

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    Der Gesetzgeber ist keine Regulierungsbehörde: Belgische Universaldienst-Fälle

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    Der Gesetzgeber ist keine Regulierungsbehörde: Belgische Universaldienst-Fälle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.12.2001 - C-146/00

    Kommission / Frankreich - "Telekommunikation - Finanzierung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08
    Rn. 48 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Kommission/Frankreich{FN-VERWEIS:24}, das allerdings die Vorgängerrichtlinie betraf, festgestellt, dass zur Bestimmung dieser Beträge lediglich "die unmittelbare Folge der Erbringung von Universaldienstleistungen" berücksichtigt werden darf und dass "[d]ie Richtlinie 97/33 … es daher [verbietet], Komponenten der Nettokosten des Universaldienstes pauschal oder ungenau festzusetzen, ohne eine spezifische Berechnung vorzunehmen".

    {FN:24} - Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Kommission/Frankreich (C-146/00, Slg. 2001, I-9767, Randnr. 60).

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08
    {FN:2} - Vgl. u. a. Urteile vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-2931), vom 17. Juli 2008, Arcor u. a. (C-152/07 bis C-154/07, Slg. 2008, I-5959), und vom 13. Juli 2006, Mobistar (C-438/04, Slg. 2006, I-6675).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-152/07

    Arcor u.a. - Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08
    {FN:2} - Vgl. u. a. Urteile vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-2931), vom 17. Juli 2008, Arcor u. a. (C-152/07 bis C-154/07, Slg. 2008, I-5959), und vom 13. Juli 2006, Mobistar (C-438/04, Slg. 2006, I-6675).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-438/04

    DIE NATIONALEN REGULIERUNGSBEHÖRDEN KÖNNEN IM VORAUS HÖCHSTBETRÄGE FÜR DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08
    {FN:2} - Vgl. u. a. Urteile vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-2931), vom 17. Juli 2008, Arcor u. a. (C-152/07 bis C-154/07, Slg. 2008, I-5959), und vom 13. Juli 2006, Mobistar (C-438/04, Slg. 2006, I-6675).
  • EuGH, 20.01.2010 - C-389/09

    Agueda María Saenz Morales gegen Consejería para la Igualdad y Bienestar Social.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2010 - C-222/08
    Ich habe in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-389/09 darauf hingewiesen, wie wichtig diese der Prüfung und der Berechnung vorausgehende Phase im Hinblick auf die von den nationalen Regierungsbehörden gewährleistete Rechtssicherheit und technische Neutralität ist.
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