Rechtsprechung
| EuGH, 16.02.2012 - C-25/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 - 'Subventionen', die für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen verwendet werden - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug
- Europäischer Gerichtshof
Varzim Sol
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 - "Subventionen", die für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen verwendet werden - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug
- EU-Kommission
Varzim Sol
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 - ‚Subventionen‘, die für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen verwendet werden - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug“
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
MwStSystRL Art. 173 Abs. 2 Buchst. c; MwStSystRL Art. 174; 6. EG-Richtlinie Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c
Keine Vorsteuerabzugskürzung wg. Subvention soweit vorsteuerschädliche Umsätze nicht ausgeführt werden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 - 'Subventionen', die für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen verwendet werden - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 17. Januar 2011 - Varzim Sol - Turismo, Jogo e Animação, SA/Fazenda Pública
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Supremo Tribunal Administrativo - Auslegung von Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames ...
Papierfundstellen
- DB 2012, 672
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 31.03.2011 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von …
Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Rn. 29 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, Slg. 2011, I-2497, Randnr. 17).Dazu muss das nationale Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich seine Fragen einfügen, definieren oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. Urteil Schröder, Randnr. 18).
Rn. 31 Das Vorabentscheidungsersuchen ist somit als zulässig anzusehen, wenn die vom vorlegenden Gericht gelieferten Informationen genügen, um den Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits sowie dessen für die Unionsrechtsordnung bedeutsamen Hauptstreitpunkte darzulegen und um sowohl den Mitgliedstaaten die Abgabe ihrer Erklärungen gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs und eine wirkungsvolle Beteiligung am Verfahren vor dem Gerichtshof als auch dem Gerichtshof eine sachdienliche Beantwortung der Fragen des vorlegenden Gerichts zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Schröder, Randnrn.
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Dagegen ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem Gericht ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht zu entscheiden (Urteile vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 36, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 37).Rn. 28 Zwar soll sich der Gerichtshof nach dem Wortlaut der Fragen, zu denen das vorlegende Gericht um Vorabentscheidung ersucht, zur Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht äußern, doch ist er durch nichts daran gehindert, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, indem er ihm Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts liefert, anhand deren das Gericht selbst über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Placanica u. a., Randnr. 37).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Rn. 29 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, Slg. 2011, I-2497, Randnr. 17).
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Dagegen ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem Gericht ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht zu entscheiden (Urteile vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 36, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 37). - EuGH, 06.10.2005 - C-204/03
DIE SPANISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DES VORSTEUERABZUGSRECHTS …
Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Rn. 19 Hilfsweise macht Varzim Sol geltend, dass die vom Tribunal administrativo e fiscal do Porto bestätigte Argumentation der Fazenda Pública zu einer gegen die Sechste Richtlinie in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in den Urteilen vom 6. Oktober 2005, Kommission/Spanien (C-204/03, Slg. 2005, I-8389) und Kommission/Frankreich (C-243/03, Slg. 2005, I-8411), verstoßenden Verzerrung in Bezug auf Mehrwertsteuerabzüge führe. - EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen …
Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Rn. 19 Hilfsweise macht Varzim Sol geltend, dass die vom Tribunal administrativo e fiscal do Porto bestätigte Argumentation der Fazenda Pública zu einer gegen die Sechste Richtlinie in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in den Urteilen vom 6. Oktober 2005, Kommission/Spanien (C-204/03, Slg. 2005, I-8389) und Kommission/Frankreich (C-243/03, Slg. 2005, I-8411), verstoßenden Verzerrung in Bezug auf Mehrwertsteuerabzüge führe.
- EuGH, 14.10.2020 - C-681/18
Mindestschutzgrenze für wiederholte Leiharbeitsverhältnisse
Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser aber durch nichts daran gehindert, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, indem er ihm Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts liefert, anhand deren das Gericht selbst über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht entscheiden kann (Urteil vom 16. Februar 2012, Varzim Sol, C-25/11, EU:C:2012:94, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 31). - OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15
Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen …
C 25/11 -, Rn. 32, juris; Urteil vom 01.09.2009 - 6 C 30/08 -, Rn. 17, juris; BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 3 C 2/90 -, BVerwGE 91, 109-114, Rn. 15). - EuGH, 06.09.2012 - C-496/11
Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art. …
Dazu ist erforderlich, dass das nationale Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich seine Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, Slg. 2011, I-2497, Randnr. 18, und vom 16. Februar 2012, Varzim Sol, C-25/11, Randnr. 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-639/18
Sparkasse Südholstein - Richtlinie 2002/65/EG - Verbraucherschutz - …
{FN:18} Urteil vom 16. Februar 2012, Varzim Sol (C-25/11, EU:C:2012:94, Rn. 29). - BFH, 26.11.2025 - V B 74/24
Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen
Subventionen können den vollen Vorsteuerabzug in diesem Bereich nicht beschränken (vgl. auch EuGH-Urteile Kommission/Spanien vom 06.10.2005 - C-204/03, EU:C:2005:588, Rz 25 ff.; Kommission/Frankreich vom 06.10.2005 - C-243/03, EU:C:2005:589, Rz 29, 32 ff.; Varzim Sol vom 16.02.2012 - C-25/11, EU:C:2012:94, Rz 42). - EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
Baradics u.a. - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Pauschalreisen - …
Rn. 31 Zwar soll sich der Gerichtshof nach dem Wortlaut der Fragen, hinsichtlich deren das vorlegende Gericht um Vorabentscheidung ersucht, zur Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht äußern, doch ist er durch nichts daran gehindert, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, indem er ihm Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts liefert, anhand deren es selbst über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht entscheiden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2007, Hollmann, C-443/06, Slg. 2007, I-8491, Rn. 21, und vom 16. Februar 2012, Varzim Sol, C-25/11, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in …
Vgl. u. a. Urteile Stadt Papenburg (…C-226/08, EU:C:2010:10, Rn. 23), Varzim Sol (C-25/11, EU:C:2012:94, Rn. 27) sowie Križanu. - BFH, 24.06.2015 - XI B 61/14
Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen …
Die Auslegung der nationalen Vorschriften (hier: des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a und d UStG) ist Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten (hier: des BFH) und nicht des EuGH (vgl. EuGH-Urteile Varzim Sol vom 16. Februar 2012 C-25/11, EU:C:2012:94, HFR 2012, 459, Rz 27; Almos vom 15. Mai 2014 C-337/13, EU:C:2014:328, HFR 2014, 641, Rz 27). - Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-521/11
Amazon.com International Sales u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
{FN:41} - Aus der umfangreichen Rechtsprechung hierzu vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Varzim Sol (C-25/11, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-681/18
KG (Missions successives dans le cadre du travail intérimaire) - Sozialpolitik - …
Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen auch aus dem letztgenannten Grund zurückweisen: vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Varzim Sol (C-25/11, EU:C:2012:94, Rn. 29). - Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-204/12
Essent Belgium - Freier Warenverkehr - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".