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Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2015 - C-256/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12930
EuGH, 11.06.2015 - C-256/14 (https://dejure.org/2015,12930)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - C-256/14 (https://dejure.org/2015,12930)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - C-256/14 (https://dejure.org/2015,12930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lisboagás GDL

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 73, 78 Abs. 1 Buchst. a und 79 Abs. 1 Buchst. c - Besteuerungsgrundlage - Einbeziehung des Betrags der von einer Gesellschaft mit Gasversorgungsnetzkonzession entrichteten kommunalen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lisboagás GDL

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 73, 78 Abs. 1 Buchst. a und 79 Abs. 1 Buchst. c - Besteuerungsgrundlage - Einbeziehung des Betrags der von einer Gesellschaft mit Gasversorgungsnetzkonzession entrichteten kommunalen ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 73; MwStSystRL Art. 78 Abs. 1 Buchst. a
    Gemeindliche Abgabe für Inanspruchnahme des Untergrunds als Teil der BMG im Fall d. Weiterberechnung durch Netzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Lisboagás GDL

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    Taxas de Ocupacao do Subsolo, Umwälzung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD)

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2130
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Rn. 25 Da jedoch eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zum Unionsrecht spricht, kann der Gerichtshof das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, sowie Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 32).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Rn. 25 Da jedoch eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zum Unionsrecht spricht, kann der Gerichtshof das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, sowie Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 32).
  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Rn. 36 Entgegen dem Vortrag von Lisboagás widerspricht die Einbeziehung des Betrags der TOS in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer auf die von ihr gegenüber der Gasvertriebsgesellschaft erbrachten Leistung nicht dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der nicht zulässt, dass gleichartige und miteinander in Wettbewerb stehende Lieferungen von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil BGŻ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.06.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Der Gerichtshof hat bereits ausgeführt, dass eine Abgabe, damit sie in die Bemessungsgrundlage eingehen kann, obwohl sie keinen Mehrwert darstellt und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Lieferung oder Erbringung stehen muss und dass die Frage, ob der Entstehungstatbestand dieser Abgabe mit dem der Mehrwertsteuer zusammenfällt, ein maßgeblicher Aspekt für die Annahme eines solchen Zusammenhangs ist (vgl. in diesem Sinne Urteile De Danske Bilimportører, C-98/05, EU:C:2006:363, Rn. 17, Kommission/Polen, C-228/09, EU:C:2010:295, Rn. 30, Kommission/Österreich, C-433/09, EU:C:2010:817, Rn. 34, sowie TVI, C-618/11, C-637/11 und C-659/11, EU:C:2013:789, Rn. 37 und 39).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-433/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Der Gerichtshof hat bereits ausgeführt, dass eine Abgabe, damit sie in die Bemessungsgrundlage eingehen kann, obwohl sie keinen Mehrwert darstellt und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Lieferung oder Erbringung stehen muss und dass die Frage, ob der Entstehungstatbestand dieser Abgabe mit dem der Mehrwertsteuer zusammenfällt, ein maßgeblicher Aspekt für die Annahme eines solchen Zusammenhangs ist (vgl. in diesem Sinne Urteile De Danske Bilimportører, C-98/05, EU:C:2006:363, Rn. 17, Kommission/Polen, C-228/09, EU:C:2010:295, Rn. 30, Kommission/Österreich, C-433/09, EU:C:2010:817, Rn. 34, sowie TVI, C-618/11, C-637/11 und C-659/11, EU:C:2013:789, Rn. 37 und 39).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-228/09

    Europäische Kommission gegen Republik Polen.

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Der Gerichtshof hat bereits ausgeführt, dass eine Abgabe, damit sie in die Bemessungsgrundlage eingehen kann, obwohl sie keinen Mehrwert darstellt und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Lieferung oder Erbringung stehen muss und dass die Frage, ob der Entstehungstatbestand dieser Abgabe mit dem der Mehrwertsteuer zusammenfällt, ein maßgeblicher Aspekt für die Annahme eines solchen Zusammenhangs ist (vgl. in diesem Sinne Urteile De Danske Bilimportører, C-98/05, EU:C:2006:363, Rn. 17, Kommission/Polen, C-228/09, EU:C:2010:295, Rn. 30, Kommission/Österreich, C-433/09, EU:C:2010:817, Rn. 34, sowie TVI, C-618/11, C-637/11 und C-659/11, EU:C:2013:789, Rn. 37 und 39).
  • EuGH, 05.12.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 11 Teil …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-256/14
    Der Gerichtshof hat bereits ausgeführt, dass eine Abgabe, damit sie in die Bemessungsgrundlage eingehen kann, obwohl sie keinen Mehrwert darstellt und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Lieferung oder Erbringung stehen muss und dass die Frage, ob der Entstehungstatbestand dieser Abgabe mit dem der Mehrwertsteuer zusammenfällt, ein maßgeblicher Aspekt für die Annahme eines solchen Zusammenhangs ist (vgl. in diesem Sinne Urteile De Danske Bilimportører, C-98/05, EU:C:2006:363, Rn. 17, Kommission/Polen, C-228/09, EU:C:2010:295, Rn. 30, Kommission/Österreich, C-433/09, EU:C:2010:817, Rn. 34, sowie TVI, C-618/11, C-637/11 und C-659/11, EU:C:2013:789, Rn. 37 und 39).
  • FG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - 1 K 1195/13

    Umsatzsteuerlich einheitliche Leistung bei Verlängerung der gesetzlichen …

    Um sämtliche Unternehmer zur Vermeidung von durch die Umsatzsteuer veranlassten Wettbewerbsverzerrungen in dieser Frage gleich zu behandeln (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 11. Juni 2015 C-256/14, Lisboagas GDL, UR 2015, 510, Tz. 36), müsste ein allgemeingültiger Aufteilungsmaßstab frei von ertragsteuerlichen Bezugnahmen gefunden werden, der auch von nicht bilanzierenden Unternehmern leicht befolgt werden könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-64/16

    Associação Sindical dos Juízes Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …

    {FN:20} Vgl. entsprechend Urteile vom 12. Februar 2015, Surgicare (…C-662/13, EU:C:2015:89, Rn. 16 bis 23), sowie vom 11. Juni 2015, Lisboagás GDL (C-256/14, EU:C:2015:387, Rn. 24 bis 27).
  • EuGH, 12.09.2024 - C-248/23

    Novo Nordisk (TVA - Contributions payées en vertu d'une obligation légale) - …

    Rn. 35 Insoweit hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben, damit sie in die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer eingehen können, obwohl sie keinen Mehrwert darstellen und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Lieferung oder Erbringung stehen müssen und dass die Frage, ob der Entstehungstatbestand der Steuer, des Zolls, der Abschöpfung oder der Abgabe jeweils mit dem der Mehrwertsteuer zusammenfällt, ein maßgeblicher Aspekt für die Annahme eines solchen Zusammenhangs ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2010, Kommission/Polen, C-228/09, EU:C:2010:295, Rn. 30, und vom 11. Juni 2015, Lisboagás GDL, C-256/14, EU:C:2015:387, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-657/22

    Bitulpetrolium Serv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

    Die Frage, ob der Entstehungstatbestand dieser Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben mit dem der Mehrwertsteuer zusammenfällt, ist ein maßgeblicher Aspekt für die Annahme eines solchen Zusammenhangs (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Kommission/Österreich, C-433/09, EU:C:2010:817, Rn. 34, sowie vom 11. Juni 2015, Lisboagás GDL, C-256/14, EU:C:2015:387, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hessen, 27.03.2025 - 1 K 858/21

    Zahlung einer Konzessionsabgabe durch die Pächterin an die Stadt auf Grund der …

    Dieses Ergebnis ergibt sich auch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-256/14 -, juris "Lisboagas GDL").
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Seitdem hat der Gerichtshof zwei andere Vorabentscheidungsersuchen dieses Schiedsgerichts aus dem Bereich des Steuerwesens in der Sache beantwortet: vgl. Urteile vom 11. Juni 2015, Lisboagás GDL (C-256/14, EU:C:2015:387), und vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos (C-516/14, EU:C:2016:690).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von …

    Rn. 60 d) Dieses Ergebnis ergibt sich auch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGHs (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2015 "Lisboagas GDL" C-256/14, MwStR 2015, 589).
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