Rechtsprechung
| EuGH, 06.12.2007 - C-280/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Vertragsverletzungsklage - Nichtbefolgung einer Entscheidung der Kommission über eine staatliche Beihilfe - Verteidigungsmittel (Art. 10 EG und 88 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 19-20, 25)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 11. Juli 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 2, 3 und 4 der Entscheidung 2004/800/EG der Kommission vom 30. März 2004, mit der die von Italien durchgeführte Beihilferegelung mit Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung bei in Schwierigkeiten ...
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 11.12.2012 - C-610/10
Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur …
Rn. 71 Sind rechtswidrig geflossene Beihilfen von einem Unternehmen zurückzufordern, das zahlungsunfähig ist oder über dessen Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet wurde, dessen Ziel darin besteht, die Aktiva zu realisieren und die Passiva zu begleichen, hat nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass sich dieses Unternehmen in Schwierigkeiten befindet oder zahlungsunfähig ist, keinen Einfluss auf die Rückforderungspflicht (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-280/05, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.11.2011 - C-496/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …
Rn. 72 Was die Fälle betrifft, in denen die fraglichen Beihilfen von Unternehmen zurückzufordern sind, die zahlungsunfähig sind oder über deren Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet wurde, dessen Ziel darin besteht, die Aktiva in Geld umzuwandeln und die Verbindlichkeiten zu begleichen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet oder zahlungsunfähig ist, keinen Einfluss auf die Rückforderungspflicht hat (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-280/05, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.05.2026 - C-545/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Mit dem Binnenmarkt …
Daraus folgt, dass der Mitgliedstaat je nach Fallgestaltung verpflichtet ist, die Abwicklung der betreffenden Gesellschaft herbeizuführen, seine Forderung bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft anzumelden oder jede andere Maßnahme zu ergreifen, die die Rückzahlung dieser Beihilfe ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-280/05, EU:C:2007:753, Rn. 28).
- EuGH, 17.01.2018 - C-363/16
Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Der Mitgliedstaat ist also verpflichtet, je nach Fall die Abwicklung der Gesellschaft herbeizuführen, seine Forderung bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft anzumelden oder jede andere Maßnahme zu ergreifen, die die Rückzahlung der Beihilfe ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-280/05, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:753, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24
Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …
{FN:46} Vgl. Urteile vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien (C-280/05, EU:C:2007:753, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 17. Januar 2018, Kommission/Griechenland (…C-363/16, EU:C:2018:12, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. März 2020, Kommission/Italien (Rechtswidrig an den Hotelsektor in Sardinien gewährte Beihilfen) (…C-576/18, EU:C:2020:202, Rn. 99). - EuGH, 22.12.2010 - C-304/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
In einem solchen Fall müssen der Mitgliedstaat und die Kommission gemäß dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Unionsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Art. 10 EG zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter vollständiger Beachtung der Bestimmungen des Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. u. a. Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17, vom 1. April 2004, Kommission/Italien, C-99/02, Slg. 2004, I-3353, Randnr. 17, vom 1. Juni 2006, Kommission/Italien, C-207/05, Randnr. 47, und vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-280/05, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16
Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
{FN:42} Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien (C-280/05, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:753, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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