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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.1992 - C-301/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9754
EuGH, 23.01.1992 - C-301/90 (https://dejure.org/1992,9754)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1992 - C-301/90 (https://dejure.org/1992,9754)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - C-301/90 (https://dejure.org/1992,9754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichtigung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten; Auf die Dienstbezüge der Beamten angewandter Berichtigungskoeffizient; Erhaltung einer gleichwertigen Kaufkraft

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.06.1988 - 7/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.01.1992 - C-301/90
    Im Rahmen der ersten Rüge führt die Kommission mehrere Urteile des Gerichtshofes an (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Car-pentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1982, 4465, in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 4497, vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245); aus diesen Urteilen sei darauf zu schließen, daß zwei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sein müßten, damit ein besonderer Koeffizient an einem anderen Dienstort der Gemeinschaft als der Hauptstadt eingeführt werde.

    Zur vierten Rüge, mit der ein Verstoß gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot geltend gemacht wird, vertritt die Kommission die Ansicht, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, und vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, a. a. O.) Artikel 64 des Statuts die Gleichbehandlung zugrunde liege, damit für alle Beamten unabhängig von ihrem Dienstort die Erhaltung einer gleichwertigen Kaufkraft gewährleistet sei.

  • EuGH, 15.12.1982 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.01.1992 - C-301/90
    Im Rahmen der ersten Rüge führt die Kommission mehrere Urteile des Gerichtshofes an (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Car-pentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1982, 4465, in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 4497, vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245); aus diesen Urteilen sei darauf zu schließen, daß zwei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sein müßten, damit ein besonderer Koeffizient an einem anderen Dienstort der Gemeinschaft als der Hauptstadt eingeführt werde.

    Zur Rüge eines Verstoßes gegen Artikel 64 des Statuts führt der Rat wie die Kommission aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe die Urteile vom 15. Dezember 1982 in den Rechtssachen 158/79, 543/79, 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79 sowie 737/79, a. a. O.) sei Voraussetzung für die Festsetzung eines Koeffizienten für einen anderen Dienstort der Gemeinschaft als die Hauptstadt eines Mitgliedstaats,.

  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.01.1992 - C-301/90
    Zur vierten Rüge, mit der ein Verstoß gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot geltend gemacht wird, vertritt die Kommission die Ansicht, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, …und vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, a. a. O.) Artikel 64 des Statuts die Gleichbehandlung zugrunde liege, damit für alle Beamten unabhängig von ihrem Dienstort die Erhaltung einer gleichwertigen Kaufkraft gewährleistet sei.
  • EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09

    Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - …

    Rn. 38 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass, wie die Kommission einräumt, der Grundsatz der Gleichbehandlung vom Gesetzgeber zu beachten ist und die in den Art. 64 und 65 des Statuts vorgesehene Festsetzung von Berichtigungskoeffizienten diesen Grundsatz gerade dadurch umsetzen soll, dass allen Beamten unabhängig von ihrem Dienstort die gleiche Kaufkraft gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 19. November 1981, Benassi/Kommission, 194/80, Slg. 1981, 2815, Randnr. 5, und vom 23. Januar 1992, Kommission/Rat, C-301/90, Slg. 1992, I-221, Randnr. 19, sowie Beschluss des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Drouvis/Kommission, C-187/03 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Zweck der Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge der Beamten nach den Art. 64 und 65 des Statuts darin besteht, allen Beamten gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung unabhängig von ihrem Dienstort die Erhaltung einer gleichwertigen Kaufkraft zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile Benassi/Kommission, Randnr. 5, Kommission/Rat, Randnr. 19, und Beschluss Drouvis/Kommission, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach Art. 65 Abs. 2 des Statuts obliegt es dem Rat, wenn er eine erhebliche Änderung der Lebenshaltungskosten feststellt, die Konsequenzen daraus zu ziehen, indem er die Berichtigungskoeffizienten angleicht (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 24).

    Weiter hat der Gerichtshof zu einer erheblichen Änderung der Lebenshaltungskosten, die sich zwischen einem von der Hauptstadt des berücksichtigten Mitgliedstaats verschiedenen Dienstort und dieser Hauptstadt ergeben hatte, entschieden, dass der Rat über kein Ermessen in Bezug auf die Notwendigkeit der Einführung eines spezifischen Berichtigungskoeffizienten für einen Dienstort verfügte (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 25).

  • FG Köln, 22.01.2014 - 4 K 2001/13

    Grenzpendler: Zusammenveranlagung trotz hoher Kapitalerträge

    Voraussetzung dafür ist, dass die zu rechtfertigende Vorschrift einen persönlichen und sachlichen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne einer strengen Wechselbeziehung zwischen einer belastenden Wirkung und einer entlastenden Wirkung aufweist, der nicht durch ein DBA aufgegeben wird, durch eine europarechtlich erzwungene Gleichbehandlung aber aufgegeben würde (vgl. EuGH, Urteil vom 23.1.1992, Bachmann, C-301/90, vom 11.8.1995, Wielockx, C-80/94, Rn. 24;… vom 26.10.1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Rn. 41;… vom 6.6.2000, Verkooijen, C-35/98, Rn. 56 f.;… vom 12.12.2002, Lankhorst-Hohorst, C-324/00, Rn. 42;… vom 15.7.2004, Lenz, C-315/02, Rn. 37;… vom 23.10.2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt GmbH, C-157/07, Rn. 43 ff.).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-327/97

    Apostolidis u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - …

    Im Einklang mit der Kommission ist festzustellen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Zweck der Artikel 64 und 65 des Statuts darin besteht, allen Beamten gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung unabhängig von ihrem Dienstort die Erhaltung einer gleichwertigen Kaufkraft zu gewährleisten (u. a. Urteile vom 19. November 1981 in der Rechtssache 194/80, Benassi/Kommission, Slg. 1981, 2815, Randnr. 5, und vom 23. Januar 1992 in der Rechtssache C-301/90, Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221, Randnr. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes obliegt es dem Rat nach Artikel 65 Absatz 2 des Statuts, festzustellen, ob die Lebenshaltungskosten an den verschiedenen Dienstorten erheblich voneinander abweichen, und bejahendenfalls daraus die Folgen zu ziehen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 32, und vom 23. Januar 1992, Kommission/Rat, Randnr. 24).

  • EuG, 29.11.2006 - T-135/05

    Campoli / Kommission

    89 Rappelant que la fonction du CC a toujours été celle de garantir le maintien d'un pouvoir d'achat équivalent pour tous, quel que soit le lieu d'affectation, conformément au principe d'égalité de traitement (arrêt de la Cour du 23 janvier 1992, Commission/Conseil, C-301/90, Rec.
  • EuG, 15.12.1992 - T-47/91

    Annick Auzat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - In einem …

    Dieser Grundsatz sei, was die Dienstbezuege der Beamten anbelange, in Artikel 64 des Statuts verankert, der den Beamten eine im wesentlichen gleichwertige Kaufkraft ihrer Dienstbezuege unabhängig von ihrem Dienstort gewährleisten solle (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, und vom 23. Januar 1992 in der Rechtssache C-301/90, Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).

    30 Das Gericht stellt fest, daß beide Parteien sich zur Rechtfertigung ihres Standpunkts auf den höherrangigen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung berufen, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes den Artikeln 64 und 65 des Statuts zugrunde liegt (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Januar 1992 in der Rechtssache C-301/90, a. a. O., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und …

    (62) - Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329); vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379); vom 28. Juni 1988 in der Rechtsache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401); vom 23. Januar 1992 (Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).
  • EuG, 15.12.1992 - T-75/91

    Piera Scaramuzza gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - In einem …

    32 Das Gericht stellt fest, daß beide Parteien sich zur Rechtfertigung ihres jeweiligen Standpunkts auf den höherrangigen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung berufen, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes den Artikeln 64 und 65 des Statuts zugrunde liegt (vgl. zuletzt das Urteil vom 23. Januar 1992 in der Rechtssache C-301/90, Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-187/03

    Drouvis / Kommission

    50 Par ailleurs, la Cour elle-même, s'agissant de la rémunération des fonctionnaires, a précisé par une jurisprudence constante que le principe d'égalité de traitement est à la base des articles 64 et 65 du statut (voir, en ce sens, arrêts de la Cour du 28 juin 1988, Commission/Conseil, 7/87, Rec. p. 3401, points 25 et 26, et du 23 janvier 1992, Commission/Conseil, [C-301/90, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1994 - C-76/93

    Piera Scaramuzza gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel …

    (3) ° Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache C-301/90 (Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221, Randnr. 22).
  • EuGöD, 05.12.2012 - F-110/11

    Lebedef u.a. / Kommission

    La Cour a ajouté, à propos d'une variation sensible du coût de la vie avérée entre un lieu d'affectation, autre que la capitale de l'État membre considéré, et celle-ci, que le Conseil ne disposait d'aucune marge d'appréciation quant à la nécessité d'introduire un coefficient correcteur spécifique pour un lieu d'affectation (arrêt de la Cour du 23 janvier 1992, Commission/Conseil, C-301/90, point 25).
  • EuG, 08.11.2000 - T-158/98

    Beamte - Bedienstete auf Zeit - Verwendung in einem Drittstaat - Vergütung - …

  • EuG, 08.11.2000 - T-175/97

    Bareyt u.a. / Kommission

  • EuG, 08.11.2000 - T-44/97

    Ghignone u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-327/97

    Christos Apostolidis u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90   

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https://dejure.org/1991,18140
Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90 (https://dejure.org/1991,18140)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - C-301/90 (https://dejure.org/1991,18140)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - C-301/90 (https://dejure.org/1991,18140)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Besonderer Berichtigungskoeffizient für München

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.12.1982 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90
    In der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379) hat der Gerichtshof beispielsweise ausgeführt:.

    Wie Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache Roumengous Carpentier und den parallelen Rechtssachen (Slg. 1982, 4379, 4412 f.) ausgeführt habe, sei der Gemeinschaftsgesetzgeber nur verpflichtet, "eine im wesentlichen und in vernünftiger Weise übereinstimmende Behandlung mit der Tolerierung eventueller geringfügiger Unterschiede" zu gewährleisten.

  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90
    Zwar hat der Gerichtshof verschiedentlich ausgeführt, daß die Organe, wenn sie innerdienstliche Richtlinien zur Regelung ihrer Verwaltungspraxis, im Zusammenhang mit Personalangelegenheiten erlassen haben, nicht ohne Angabe besonderer Gründe für ihre Handlungsweise von solchen Richtlinien abweichen können: so beispielsweise in der Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, 3993).
  • EuGH, 15.12.1987 - 346/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90
    Es ist auch nichts völlig Neues, wenn eine Maßnahme für nichtig erklärt wird, soweit sie eine besondere Bestimmung nicht enthält: siehe z. B. die Rechtssache 346/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1987, 5197).
  • EuGH, 19.11.1981 - 194/80

    Benassi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90
    Das Verhältnis zwischen beiden Bestimmungen hat der Gerichtshof in der Rechtssache 194/80 (Benassi/Kommission, Slg. 1981, 2815) wie folgt beschrieben:.
  • EuG, 17.10.1990 - T-134/89

    Erich Hettrich u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90
    In der Rechtssache T-134/89 (Henrich) hat das Gericht erster Instanz die Klage abgewiesen, und beim Gerichtshof ist jetzt ein Rechtsmittel anhängig.
  • EuG - T-22/90 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Brambilla / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90
    In der Rechtssache T-22/90 (Brambilla) ist das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz noch nicht abgeschlossen.
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