Rechtsprechung
| EuGH, 15.02.1996 - C-309/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Verordnung (EWG) Nr. 123/85 - Geltendmachung gegenüber Dritten - Parallelimporteur - Gleichzeitige Ausübung der Tätigkeiten eines Bevollmächtigten und eines unabhängigen Wiederverkäufers.
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; VO 123/85 Art. 3 Nr. 11
- EU-Kommission
Nissan France u.a.
Verordnung Nr. 123/85 der Kommission
Wettbewerb; Kartelle; Verbot; Gruppenfreistellung; Verordnung Nr. 123/85; Gegenstand; Freistellung für bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in den Beziehungen zwischen Herstellern und Vertragshändlern auf dem Kraftfahrzeugsektor; Kein Verbot der Tätigkeit des ...
- EU-Kommission
Nissan France u.a.
- Wolters Kluwer
Unlauterer Wettbewerb durch einen Autohändler durch Wiedereinfuhr und Verkauf von Neuwagen; Vertragshändler im Vertriebsnetz, bevollmächtigter Vermittler und unabhängiger Wiederverkäufer im Autohandel; Verletzung von Verträgen Dritter durch die Tätigkeit als ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vertrieb von Kraftfahrzeugen durch Parallelimporteur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb - Kartelle - Verbot - Gruppenfreistellung - Verordnung Nr. 123/85 - Gegenstand - Freistellung für bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in den Beziehungen zwischen Herstellern und Vertragshändlern auf dem Kraftfahrzeugsektor - Kein Verbot der Tätigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Nissan France S. A. u. a. ./. J.-L. Dupasquier -, Kfz-Parallelimport und Wiederverkauf, Erfordernis einer Vollmacht des Herstellers
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kartellrecht; Parallelimport und Wiederverkauf von Neufahrzeugen durch einen unabhängigen Wirtschaftsteilnehmer
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
- EuGH, 15.02.1996 - C-309/94
Papierfundstellen
- GRUR Int. 1996, 942
- BB 1996, 507
- DB 1996, 675
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.12.1986 - 10/86
VAG France / Magne
Auszug aus EuGH, 15.02.1996 - C-309/94
15 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, stellt die Verordnung Nr. 123/85 als Durchführungsverordnung zu Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages keine zwingenden Vorschriften auf, die die Gültigkeit oder den Inhalt von Vertragsbestimmungen unmittelbar berühren oder die Vertragsparteien zur Anpassung des Vertragsinhalts verpflichten, sondern sie beschränkt sich darauf, den Wirtschaftsteilnehmern des Kraftfahrzeugsektors bestimmte Möglichkeiten zu geben, ihre Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen dem Verbot des Artikels 85 Absatz 1 zu entziehen, obwohl sie bestimmte Arten von Alleinvertriebs- und Wettbewerbsverbotsklauseln enthalten (Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 10/86, VAG France, Slg. 1986, 4071, Randnrn.
- EuGH, 20.02.1997 - C-128/95
Fontaine u.a.
10 Nach Erlaß des Urteils vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-309/94 (Nissan France u. a., Slg. 1996, I-677) entschied das Tribunal de commerce Lyon, daß eine Beantwortung der ersten beiden Fragen nicht mehr erforderlich sei.12 Zum ersten Teil dieser Frage ist festzustellen, daß der Gerichtshof im Urteil Nissan France u. a. (…a. a. O.) die Verordnung Nr. 123/85 bereits im Hinblick auf die von einem unabhängigen Wirtschaftsteilnehmer in seinem Bezirk, der von einer ausschließlichen Vertriebsvereinbarung des Herstellers einer bestimmten Kraftfahrzeugmarke mit einem seiner Vertragshändler erfasst ist, ausgeuebte Tätigkeit der Paralleleinfuhr und des Weiterverkaufs von Kraftfahrzeugen ausgelegt hat.
14 Gegenstand der Verordnung ist somit nur der Inhalt von Vereinbarungen, die Parteien, die innerhalb des Vertriebsnetzes für ein bestimmtes Erzeugnis miteinander verbunden sind, in zulässiger Weise in Ansehung der Bestimmungen des Vertrages, die Beschränkungen des ordnungsgemässen Funktionierens des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes verbieten, schließen dürfen (Urteil Nissan France u. a., Randnr. 17).
15 Die Verordnung beschränkt sich somit darauf, aufzuzählen, welche Verpflichtungen die Parteien solcher Vereinbarungen in bezug auf ihr Handeln gegenüber Dritten eingehen können und welche nicht; sie soll jedoch nicht die Tätigkeit dieser dritten Personen, die auf dem Markt ausserhalb des Bereiches der Vertriebsvereinbarungen tätig werden können, reglementieren (Urteil Nissan France u. a., Randnr. 18).
16 Daher können die Bestimmungen dieser Freistellungsverordnung die Rechte und Pflichten Dritter, insbesondere unabhängiger Händler, im Verhältnis zu den zwischen den Kraftfahrzeugherstellern und ihren Vertragshändlern geschlossenen Verträgen nicht berühren (Urteil Nissan France u. a., Randnr. 19).
17 Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, daß die Verordnung Nr. 123/85 nicht so ausgelegt werden kann, daß sie es einem ausserhalb des offiziellen Vertriebsnetzes einer bestimmten Kraftfahrzeugmarke stehenden Wirtschaftsteilnehmer, der kein bevollmächtigter Vermittler im Sinne dieser Verordnung ist, untersagt, sich Neufahrzeuge dieser Marke durch Parallelimporte zu beschaffen und die Tätigkeit des unabhängigen Absatzes dieser Fahrzeuge auszuüben (Urteil Nissan France u. a., Randnr. 20).
18 Demgemäß hat der Gerichtshof im Urteil Nissan France u. a. für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 123/85 so auszulegen ist, daß sie einen Wirtschaftsteilnehmer, der weder zugelassener Wiederverkäufer des Vertriebsnetzes des Herstellers einer bestimmten Kraftfahrzeugmarke noch bevollmächtigter Vermittler im Sinne von Artikel 3 Nummer 11 der Verordnung ist, nicht daran hindert, der Tätigkeit des Parallelimports und des unabhängigen Weiterverkaufs von Neufahrzeugen dieser Marke nachzugehen.
- EuG, 12.12.1996 - T-87/92
BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives …
Der Gerichtshof hat in einem ähnlichen Zusammenhang festgestellt, daß eine Gruppenfreistellung für bestimmte selektive Vertriebsnetze nicht die Tätigkeit Dritter reglementieren soll, die auf dem Markt ausserhalb des Bereichs der Vertriebsvereinbarungen tätig werden können (vgl. Urteil Grand garage albigeois u. a., a. a. O., Randnrn. 16 bis 19, und Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-309/94, Nissan France u. a., Slg. 1996, I-677, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97
Kruidvat BVBA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
69 bis 71. Siehe auch Urteile vom 15. Februar 1996 in den Rechtssachen C-226/94 (Grand garage albigeois u. a., Slg. 1996, I-651) und C-309/94 (Nissan France u. a., Slg. 1996, I-677).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-230/96
Cabour SA und Nord Distribution Automobile SA gegen Arnor "SOCO" SARL, …
(10) - Urteile vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-226/94 (Slg. 1996, I-651, Randnr. 15) und in der Rechtssache C-309/94 (Slg. 1996, I-677, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-226/94
Grand garage albigeois SA, Etablissements Marlaud SA, Rossi Automobiles SA, Albi …
( 14 ) Die Möglichkeit von Parallelimporten durch die Bevollmächtigten und die Wiederverkäufer wird vom Tribunal de Commerce Lyon in der Rechtssache C-309/94 (Urteil vom 15. Februar 1996, Nissan France u. a., Slg. 1996,I-677), die Gegenstand anderer Schlußanträge sind, die am selben Tag vorgetragen werden, als Vorlagefrage gestellt. - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-41/96
VAG-Händlerbeirat eV gegen SYD-Consult.
(15) - Vgl. dazu Urteile vom 15. Februar 1996 in den Rechtssachen C-226/94 und C-309/94 (Grand Garage Albigeois und Nissan France, Slg. 1996, I-651 und I-677), sowie zuletzt Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-128/95 (Fontaine, Slg. 1997, I-0000).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Nissan France SA, Serda SA, Lyon Vaise Auto SARL, Garage Gambetta SA und Lyon Automobiles SA gegen Jean-Luc Dupasquier du Garage Sport Auto, Star'Terre SARL und Aqueducs Automobiles SARL.
Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Verordnung (EWG) Nr. 123/85 - Geltendmachung gegenüber Dritten - Parallelimporteur - Gleichzeitige Ausübung der Tätigkeiten eines Bevollmächtigten und eines unabhängigen Wiederverkäufers
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
- EuGH, 15.02.1996 - C-309/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.12.1980 - 31/80
L'Oréal / De Nieuwe AMCK
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
(13) - Rechtssache 31/80 (Slg. 1980, 3775, Randnr. 23). - EuGH, 03.07.1985 - 243/83
Binon / AMP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
Das Gericht hat auch das Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83 (Binon, Slg. 1985, 2015) nicht verkannt. - EuGH, 24.10.1995 - C-266/93
Bundeskartellamt / Volkswagen und VAG Leasing
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
(10) - Zur Notwendigkeit, die Ausnahmen in der Verordnung nicht extensiv auszulegen, siehe die Urteile vom 24. Oktober 1995 in den Rechtssachen C-266/93 (Volkswagen AG) und C-70/93 (Bayerische Motorenwerke AG), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
- EuGH, 24.10.1995 - C-70/93
Bayerische Motorenwerke / ALD
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
(10) - Zur Notwendigkeit, die Ausnahmen in der Verordnung nicht extensiv auszulegen, siehe die Urteile vom 24. Oktober 1995 in den Rechtssachen C-266/93 (Volkswagen AG) und C-70/93 (Bayerische Motorenwerke AG), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht. - EuGH, 18.12.1986 - 10/86
VAG France / Magne
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
(11) - Rechtssache 10/86 (Slg. 1986, 4071, Randnrn. 12 und 16). - EuGH, 16.06.1994 - C-322/93
Peugeot / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
(9) - Rechtssache C-322/93 P (Slg. 1994, I-2727). - EuG, 22.04.1993 - T-9/92
Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94
(8) - Rechtssache T-9/92 (Peugeot/Kommission, Slg. 1993, II-493).
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