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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 03.12.2020 - C-320/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38739
EuGH, 03.12.2020 - C-320/19 (https://dejure.org/2020,38739)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.2020 - C-320/19 (https://dejure.org/2020,38739)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - C-320/19 (https://dejure.org/2020,38739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingredion Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 3 Buchst. h - Neue Marktteilnehmer - Art. 10a - Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten - Beschluss 2011/278/EU - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingredion Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 3 Buchst. h - Neue Marktteilnehmer - Art. 10a - Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten - Beschluss 2011/278/EU - ...

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    Ingredion Germany GmbH - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten; neue Marktteilnehmer; Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten

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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 316
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.06.2019 - C-682/17

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2020 - C-320/19
    Rn. 38 In diesem Zusammenhang ist vorab darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 2003/87 darin besteht, ein System für den Handel mit Emissionszertifikaten zu schaffen, das auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre auf ein Niveau abzielt, das eine gefährliche anthropogene Beeinträchtigung des Klimas verhindert und letztlich den Schutz der Umwelt bezweckt (Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Dieses System beruht auf einer wirtschaftlichen Logik, die jeden Teilnehmer dazu veranlasst, eine Treibhausgasmenge zu emittieren, die unter der Menge der ihm ursprünglich zugeteilten Zertifikate liegt, um die überschüssigen Zertifikate an einen anderen Teilnehmer abzugeben, der eine die ihm zugeteilten Zertifikate übersteigende Emissionsmenge erzeugt hat (Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 So sollten mit dem Erlass der Richtlinie 2003/87 die Treibhausgasemissionen der Union bis 2020 gegenüber 1990 um insgesamt mindestens 20 % in wirtschaftlich effizienter Weise reduziert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Zu diesem Zweck sieht Art. 10a der Richtlinie 2003/87 für Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten vor, deren Menge gemäß Abs. 11 dieser Vorschrift während der dritten Handelsperiode schrittweise mit dem Ziel reduziert wird, die kostenlose Zuteilung bis 2027 vollständig zu beenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Wie sich insbesondere aus Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2003/87 und dem 15. Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/29 ergibt, soll somit im Bestreben um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen für die Zuteilung von Emissionszertifikaten nach und nach allein die Versteigerung das Grundprinzip sein, die laut dem Unionsgesetzgeber das nach allgemeiner Auffassung wirtschaftlich effizienteste System ist (Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 66).

    Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.01.2018 - C-58/17

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2020 - C-320/19
    Rn. 50 Unter diesen Umständen sind nach ständiger Rechtsprechung die Systematik der Richtlinie 2003/87 und des Beschlusses 2011/278 sowie die mit ihnen verfolgten Ziele zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 68 Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass sich die Definitionen der Anlagenteile mit Produkt-Benchmark, mit Wärme-Benchmark, mit Brennstoff-Benchmark und mit Prozessemissionen in Art. 3 des Beschlusses 2011/278 gegenseitig ausschließen (Urteil vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 69 Wie sich aus dem zwölften Erwägungsgrund des Beschlusses 2011/278 ergibt, sollen nur dann, wenn die Berechnung einer Produkt-Benchmark nicht möglich ist, aber für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten in Frage kommende Treibhausgase entstehen, diese Zertifikate anhand von drei anderen, hierarchisch festgelegten sogenannten "Fall-Back"-Methoden zugeteilt werden, um die Treibhausgas-Emissionsreduktionen und Energieeinsparungen zumindest für Teile der betreffenden Produktionsprozesse zu maximieren (Urteil vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.2016 - C-540/14

    DK Recycling und Roheisen / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2020 - C-320/19
    Dabei handelt es sich, wie aus den Erwägungsgründen 5 und 7 dieser Richtlinie hervorgeht, u. a. um den Schutz der wirtschaftlichen Entwicklung, der Beschäftigungslage, der Integrität des Binnenmarkts und der Wettbewerbsbedingungen (Urteil vom 22. Juni 2016, DK Recycling und Roheisen/Kommission, C-540/14 P, EU:C:2016:469, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-271/20

    Aurubis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

    {FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2018, INEOS (…C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 34 und 35), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 49 und 50).

    {FN:14} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (…C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 62), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 38).

    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2017, ArcelorMittal Rodange et Schifflange (…C-321/15, EU:C:2017:179, Rn. 22), vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (…C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 63), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 39).

    {FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2016, Borealis u. a. (…C-180/15, EU:C:2016:647, Rn. 62), vom 18. Januar 2018, INEOS (…C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 29), vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (…C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 104), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 68).

  • EuGH, 11.11.2021 - C-938/19

    Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 2003/87 darin besteht, ein System für den Handel mit Emissionszertifikaten zu schaffen, das auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre auf ein Niveau abzielt, das eine gefährliche anthropogene Beeinträchtigung des Klimas verhindert und letztlich den Schutz der Umwelt bezweckt (Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany, C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 68 Dieses System beruht auf einer wirtschaftlichen Logik, die jedem Teilnehmer den Anreiz bietet, eine Treibhausgasmenge zu emittieren, die unter der Menge der ihm ursprünglich zugeteilten Zertifikate liegt, um die überschüssigen Zertifikate an einen anderen Teilnehmer abzugeben, der eine die ihm zugeteilten Zertifikate übersteigende Emissionsmenge erzeugt hat (Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany, C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.11.2021 - C-271/20

    Aurubis - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit …

    Dieser Artikel sieht für Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige die Zuteilung solcher Zertifikate vor, deren Menge während der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) schrittweise mit dem Ziel reduziert wird, die kostenlose Zuteilung bis 2027 vollständig zu beenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany, C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 41 und 43).
  • EuGH, 20.01.2022 - C-165/20

    Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit …

    Rn. 57 Das durch die Richtlinie 2003/87 geschaffene EHS bezweckt letztlich den Umweltschutz und beruht auf einer wirtschaftlichen Logik, die jeden Teilnehmer dazu veranlassen soll, eine Treibhausgasmenge zu emittieren, die unter der Menge der ihm ursprünglich zugeteilten Treibhausgasemissionszertifikate liegt, um die überschüssigen Zertifikate an einen anderen Teilnehmer abzugeben, der eine die ihm zugeteilten Zertifikate übersteigende Emissionsmenge erzeugt hat (Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany, C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-126/20

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für …

    {FN:40} Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:66} Urteile vom 8. September 2016, Borealis u. a. (…C-180/15, EU:C:2016:647, Rn. 62 bis 65), vom 18. Januar 2018, INEOS (…C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 29), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 68).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-621/23

    Luossavaara-Kiirunavaara/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Umwelt …

    {FN:32} Vgl. Urteile vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (…C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 90), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 63).

    {FN:45} Vgl. Urteile vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (…C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 90), und vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 63).

  • VG München, 13.07.2021 - M 32 K 18.1852

    Kein Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG auf Einsicht in die Unterlagen …

    Rn. 97 In Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. e der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003, die auf Bundesebene durch das Umweltinformationsgesetz und auf Landesebene durch die bestehenden Länderumweltinformationsgesetze, in Bayern durch das BayUIG, umgesetzt wurde, hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts und teilweise in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG (…zu dieser siehe BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 C 7.12 - juris Rn. 34) wesentliche Rechtsfragen zu diesem Ablehnungstatbestand, insbesondere zum Merkmal der "internen Mitteilungen", beantwortet (EuGH, U.v. 20.1.2021 - C-619/19 - juris; siehe dazu auch die Urteilsanmerkung von Penski, ZUR 2021, 229, und die Urteilsanmerkung von Krappel, NVwZ 2021, 316).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-165/20

    Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …

    Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG München, 13.07.2021 - M 32 K 19.5192

    Das BayUIG ist kein Instrument der Überwachung und Ausforschung der …

    Rn. 63 In Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. e der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003, die auf Bundesebene durch das Umweltinformationsgesetz und auf Landesebene durch die bestehenden Länderumweltinformationsgesetze, in Bayern durch das BayUIG, umgesetzt wurde, hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts und teilweise in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG (…zu dieser siehe BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 C 7.12 - juris Rn. 34) wesentliche Rechtsfragen zu diesem Ablehnungstatbestand, insbesondere zum Merkmal der "internen Mitteilungen", beantwortet (EuGH, U.v. 20.1.2021 - C-619/19 - juris; siehe dazu auch die Urteilsanmerkung von Penski, ZUR 2021, 229, und die Urteilsanmerkung von Krappel, NVwZ 2021, 316).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19

    Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:65} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Nr. 73).
  • VG Berlin, 26.09.2025 - 10 L 503.25
  • VG Berlin, 29.09.2025 - 10 L 511.25

    Erfüllung der Emissionshandelspflichten im Rahmen der Insolvenz

  • VG Berlin, 01.04.2019 - 10 K 771.17
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   Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19   

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https://dejure.org/2020,15122
Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19 (https://dejure.org/2020,15122)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - C-320/19 (https://dejure.org/2020,15122)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - C-320/19 (https://dejure.org/2020,15122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingredion Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 3 Buchst. h - Begriff "neuer Marktteilnehmer" - Art. 10a - Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingredion Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 3 Buchst. h - Begriff "neuer Marktteilnehmer" - Art. 10a - Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten - ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 20.06.2019 - C-682/17

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:5} Im Bereich der Treibhausgasemissionszertifikate habe ich u. a. bereits in den Rechtssachen INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896) und ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) Schlussanträge vorgelegt.

    {FN:41} Vgl. Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ich verweise auch auf meine Schlussanträge in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167, Nr. 69).

    {FN:44} Vgl. Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167, Nr. 69), habe ich insoweit ausgeführt, dass jede Einschränkung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur schrittweisen Verwirklichung des vom Gesetzgeber gewollten Systems der vollständigen Versteigerung der Zertifikate beiträgt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-682/17

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:5} Im Bereich der Treibhausgasemissionszertifikate habe ich u. a. bereits in den Rechtssachen INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896) und ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) Schlussanträge vorgelegt.

    Ich verweise auch auf meine Schlussanträge in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167, Nr. 69).

    {FN:46} In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167, Nr. 69), habe ich insoweit ausgeführt, dass jede Einschränkung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur schrittweisen Verwirklichung des vom Gesetzgeber gewollten Systems der vollständigen Versteigerung der Zertifikate beiträgt.

  • EuGH, 22.02.2018 - C-572/16

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:5} Im Bereich der Treibhausgasemissionszertifikate habe ich u. a. bereits in den Rechtssachen INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896) und ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) Schlussanträge vorgelegt.

    {FN:8} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896, Nr. 58 und Fn. 35) im Wesentlichen festgestellt habe, handelt es sich bei den Benchmarks "um eine bestimmte Menge [von] Emissionen, die die Kommission als für die Herstellung einer bestimmten Menge des jeweiligen Produkts für notwendig anerkennt" (vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Borealis Polyolefine u. a., C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2015:754, Nr. 40).

    {FN:47} C-572/16, EU:C:2017:896, Nr. 70.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - Umwelt - System …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:5} Im Bereich der Treibhausgasemissionszertifikate habe ich u. a. bereits in den Rechtssachen INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896) und ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) Schlussanträge vorgelegt.

    {FN:8} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896, Nr. 58 und Fn. 35) im Wesentlichen festgestellt habe, handelt es sich bei den Benchmarks "um eine bestimmte Menge [von] Emissionen, die die Kommission als für die Herstellung einer bestimmten Menge des jeweiligen Produkts für notwendig anerkennt" (vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Borealis Polyolefine u. a., C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2015:754, Nr. 40).

    {FN:47} C-572/16, EU:C:2017:896, Nr. 70.

  • EuGH, 28.04.2016 - C-191/14

    Der Gerichtshof stellt die Ungültigkeit der von der Kommission für den Zeitraum …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:8} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896, Nr. 58 und Fn. 35) im Wesentlichen festgestellt habe, handelt es sich bei den Benchmarks "um eine bestimmte Menge [von] Emissionen, die die Kommission als für die Herstellung einer bestimmten Menge des jeweiligen Produkts für notwendig anerkennt" (vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Borealis Polyolefine u. a., C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2015:754, Nr. 40).

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, Borealis Polyolefine u. a. (C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2016:311, Rn. 68).

  • EuGH, 18.01.2018 - C-58/17

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    Zwecks Berechnung der vorläufigen jährlichen Anzahl der kostenlos zuzuteilenden Zertifikate müssen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 des Beschlusses 2011/278 zwischen den Anlagenteilen nach deren Tätigkeit unterscheiden, um bestimmen zu können, ob eine "Produkt-Benchmark", eine "Wärme-Benchmark", eine "Brennstoff-Benchmark" oder ein besonderer Faktor für "Anlagenteile mit Prozessemissionen" anzuwenden ist (…vgl. Urteile vom 8. September 2016, Borealis u. a., C-180/15, EU:C:2016:647, Rn. 61, sowie vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 28).

    Es sei insoweit darauf hingewiesen, dass diese Dokumente zwar nicht rechtlich bindend sind, aber zusätzliche Anhaltspunkte zur Klärung der Systematik der Richtlinie 2003/87 und des Beschlusses 2011/278 darstellen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 14. Mai 2020, Spenner, C-189/19, EU:C:2020:381, Rn. 49).

  • EuGH, 08.09.2016 - C-180/15

    Borealis u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    Zwecks Berechnung der vorläufigen jährlichen Anzahl der kostenlos zuzuteilenden Zertifikate müssen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 des Beschlusses 2011/278 zwischen den Anlagenteilen nach deren Tätigkeit unterscheiden, um bestimmen zu können, ob eine "Produkt-Benchmark", eine "Wärme-Benchmark", eine "Brennstoff-Benchmark" oder ein besonderer Faktor für "Anlagenteile mit Prozessemissionen" anzuwenden ist (vgl. Urteile vom 8. September 2016, Borealis u. a., C-180/15, EU:C:2016:647, Rn. 61, …sowie vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 28).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass sich die in Art. 3 des Beschlusses 2011/278 enthaltenen Definitionen der Anlagenteile mit Produkt-, Wärme- und Brennstoff-Benchmark sowie mit Prozessemissionen gegenseitig ausschließen (vgl. Urteil vom 8. September 2016, Borealis u. a., C-180/15, EU:C:2016:647, Rn. 62).

  • EuGH - C-192/14 (anhängig)

    OMV Refining & Marketing

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:8} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896, Nr. 58 und Fn. 35) im Wesentlichen festgestellt habe, handelt es sich bei den Benchmarks "um eine bestimmte Menge [von] Emissionen, die die Kommission als für die Herstellung einer bestimmten Menge des jeweiligen Produkts für notwendig anerkennt" (vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Borealis Polyolefine u. a., C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2015:754, Nr. 40).

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, Borealis Polyolefine u. a. (C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2016:311, Rn. 68).

  • EuGH, 22.06.2016 - C-540/14

    DK Recycling und Roheisen / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:48} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2016, DK Recycling und Roheisen/Kommission (C-540/14 P, EU:C:2016:469, Rn. 52 bis 55).
  • EuGH, 12.04.2018 - C-302/17

    Das Unionsrecht steht der slowakischen Steuer entgegen, die mit einem Satz von 80 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-320/19
    {FN:43} Vgl. Urteile vom 12. April 2018, PPC Power (C-302/17, EU:C:2018:245, Rn. 18), und vom 17. Mai 2018, Evonik Degussa (…C-229/17, EU:C:2018:323, Rn. 41).
  • EuGH, 17.05.2018 - C-229/17

    Evonik Degussa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel …

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT …

  • EuGH, 14.05.2020 - C-189/19

    Spenner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-191/14

    Borealis Polyolefine - Umweltrecht - System für den Handel mit …

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