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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1997 - C-323/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1194
EuGH, 20.03.1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,1194)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,1194)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,1194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Hayes / Kronenberger

    EG-Vertrag, Artikel 6 Absatz 1
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Anwendungsbereich - Nationale Vorschrift, die ausländische Kläger verpflichtet, Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten - Einbeziehung - ...

  • EU-Kommission

    Hayes / Kronenberger

  • Wolters Kluwer

    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Anwendungsbereich - Nationale Vorschrift, die ausländische Kläger verpflichtet, Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten - Einbeziehung - ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sicherheitsleistung wegen Prozeßkosten in der EU

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Anwendungsbereich - Nationale Vorschrift, die ausländische Kläger verpflichtet, Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten - Einbeziehung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 Abs. 1 EGV; § 110 ZPO
    Ausländersicherheit und Diskriminierungsverbot

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2127
  • MDR 1997, 772
  • NVwZ 1998, 834 (Ls.)
  • EuZW 1997, 280
  • NJ 1997, 279
  • BB 1997, 419
  • DB 1997, 976
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-43/95

    Data Delecta Aktiebolag und Forsberg

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    Da das Gemeinschaftsrecht diesen Wirtschaftsteilnehmern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Gemeinsamen Markt garantiert, muß ihnen der Zugang zu den Gerichten eines Mitgliedstaats im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben, zu denselben Bedingungen eröffnet sein wie den Staatsangehörigen dieses Staates (Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-43/95, Data Delecta und Forsberg, Slg. 1996, I-4661, Randnr. 13).

    Eine solche Auswirkung ist insbesondere dann zu befürchten, wenn eine Sicherheit wegen der Prozeßkosten bei einer Klage auf Bezahlung von Warenlieferungen verlangt wird (Urteil Data Delecta und Forsberg, Randnr. 15).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    13 Nach ständiger Rechtsprechung ist es zwar mangels einer Gemeinschaftsregelung Sache der internen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Verfahrensmodalitäten für die Klagen zu regeln, mit denen der volle Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleistet werden soll; doch setzt das Gemeinschaftsrecht dieser Zuständigkeit auch Schranken (Urteil vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 42).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    16 Jedoch unterliegen nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 27) und Data Delecta und Forsberg (Randnr. 14) nationale Rechtsvorschriften, die wegen ihrer Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Vertrages fallen, ohne weiteres dem in Artikel 6 Absatz 1 EG-Vertrag niedergelegten allgemeinen Diskriminierungsverbot, ohne daß es noch erforderlich wäre, sie mit den besonderen Vorschriften der Artikel 30, 36, 59 und 66 EG-Vertrag in Verbindung zu bringen.
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    Derartige Rechtsvorschriften dürfen nämlich weder zu einer Diskriminierung von Personen führen, denen das Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf Gleichbehandlung verleiht, noch die vom Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken (Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    Somit besteht zwischen bestimmten Mitgliedstaaten tatsächlich die Gefahr, daß eine in einem Mitgliedstaat gegen Gebietsfremde ergangene Kostenentscheidung nicht oder zumindest sehr viel schwerer und unter höheren Kosten vollstreckt werden kann (siehe für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen, die nicht unter diese Übereinkommen fallen, Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-29/95, Pastoors und Trans-Cap, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    15 Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-20/92 (Hubbard, Slg. 1993, I-3777) verbieten die Artikel 59 und 60 EG-Vertrag es einem Mitgliedstaat, von einer in Ausübung ihres Berufes handelnden Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, die vor einem inländischen Gericht klagt, durch eine Vorschrift wie § 110 ZPO die Zahlung einer Prozeßkostensicherheit zu verlangen, nur weil sie Angehörige eines anderen Mitgliedstaats ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED Srl gegen Italo Fenocchio. - Freier Warenverkehr - Dienstleistungsfreiheit - …

    Vgl. auch Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-323/95 (Hayes, Slg. 1997, I-1711, Randnrn.

    (21) - Vgl. Urteil Hayes (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 14).

    Obwohl die mit dem Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten zusammenhängenden Fragen im allgemeinen nicht Regelungsgegenstand des Gemeinschaftsrechts sind, führt der Zusammenhang zwischen der Ausübung der vom Gemeinschaftsrecht anerkannten Freiheiten und dem insoweit gewährten Rechtsschutz dazu, daß auch die Vorschriften über den Verfahrensablauf das Recht der Gemeinschaftsbürger auf Rechtsschutz entsprechend dem im Vertrag verankerten Diskriminierungsverbot sicherstellen müssen." Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt La Pergola zum Urteil Hayes (zitiert in Fußnote 19, Nr. 8).

    (36) - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt La Pergola zum Urteil Hayes (zitiert in Fußnote 19, Nr. 6).

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der …

    Europarechtlich ist insoweit - gestützt vor allem auf das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EGV (früher Art. 6 EGV) - nur eine Gleichbehandlung erforderlich (vgl. EuGH, NJW 1993, 2431; NJW 1996, 3407; NJW 1997, 3299; NJW 1998, 2127).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

    17 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-43/95 (Data Delecta und Forsberg, Slg. 1996, I-4661, Randnr. 15) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-323/95 (Hayes, Slg. 1997, I-1711, Randnr. 17) entschieden, daß eine solche nationale Verfahrensvorschrift im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 in den Anwendungsbereich des EG-Vertrags fällt, sofern die Klage im Zusammenhang mit der Ausübung durch das Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Grundfreiheiten - in diesen Rechtssachen eine Klage auf Bezahlung von Warenlieferungen - steht.
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95   

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https://dejure.org/1997,28814
Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,28814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.01.1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,28814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,28814)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    David Charles Hayes und Jeannette Karen Hayes gegen Kronenberger GmbH.

    Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Sicherheitsleistung wegen der Prozeßkosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (6) - Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87 (Cowan, Slg. 1989, 195) und Urteil vom 20. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins, Slg. 1993, I-5145).

    Der Gerichtshof hat nämlich schon längst eindeutig festgestellt, daß "der im Gemeinschaftsrecht verankerte Anspruch auf Gleichbehandlung ... nicht davon abhängen kann, daß zwischen den Mitgliedstaaten ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht" (Urteil Cowan, a. a. O., …und Urteil Hubbard, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (1) - Die deutsche Verfahrensvorschrift, die die Leistung einer Sicherheit wegen der Prozeßkosten vorschreibt, war nämlich bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Gerichtshof im Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-20/92 (Hubbard, Slg. 1993, I-3777).

    Der Gerichtshof hat nämlich schon längst eindeutig festgestellt, daß "der im Gemeinschaftsrecht verankerte Anspruch auf Gleichbehandlung ... nicht davon abhängen kann, daß zwischen den Mitgliedstaaten ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht" (…Urteil Cowan, a. a. O., und Urteil Hubbard, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (6) - Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87 (Cowan, Slg. 1989, 195) und Urteil vom 20. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins, Slg. 1993, I-5145).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (4) - Vgl. letzthin Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93 (Peterbröck, Slg. 1995, I-4599).
  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (9) - Insoweit ähnelt der Sachverhalt im vorliegenden Fall demjenigen, den der Gerichtshof im Urteil vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache C-398/92 (Mund & Fester, Slg. 1994, I-467) bereits geprüft und im Sinne der Unvereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschrift mit Artikel 6 des Vertrages entschieden hat.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-43/95

    Data Delecta Aktiebolag und Forsberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (2) - Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-43/95 (Data Delecta, Slg. 1996, I-0000).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-29/95

    Eckehard Pastoors und Trans-Cap GmbH gegen Belgischer Staat. - Straßenverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95
    (8) - Diese Rechtfertigung hat sowohl in den Schlussanträgen des Generalanwalts Tesauro vom 3. Oktober 1996 in einem anderen Rechtsstreit (der Rechtssache C-29/95, Pastoors, Slg. 1996, I-0000) als auch in dem am 23. Januar 1997 in jener Rechtssache verkündeten Urteil ein breites Echo gefunden.
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