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Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.2017 - C-37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,384
EuGH, 18.01.2017 - C-37/16 (https://dejure.org/2017,384)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2017 - C-37/16 (https://dejure.org/2017,384)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - C-37/16 (https://dejure.org/2017,384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    SAWP

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SAWP

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SAWP

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck ...

  • IWW

    Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 2010/45/EU

  • Betriebs-Berater

    Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck des gerechten Ausgleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck ...

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung der urheberrechtlichen Pauschalabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SAWP

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck des gerechten Ausgleichs

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Urheber erbringen gegenüber Herstellern/Importeuren keine umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen -Minister Finansów / SAWP

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheber erbringen gegenüber Herstellern/Importeuren keine umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Geräteabgaben unterliegen nicht (mehr) der Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SAWP

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 24 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 25 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 28, EGRL 112/2006 Art 220 Abs 1 Nr 1
    Polen, Künstler, Mehrwertsteuer, Urheber

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt" - Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck ...

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    Société thermale d'Eugénie-Les-Bains - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich - Angeld, …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2017 - C-37/16
    Rn. 26 Der Gerichtshof hat entschieden, dass dies der Fall ist, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines solchen Rechtsverhältnisses erbracht wurde (Urteil vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains, C-277/05, EU:C:2007:440, Rn. 19).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2017 - C-37/16
    Der gerechte Ausgleich stellt aber nicht den unmittelbaren Gegenwert irgendeiner Dienstleistung dar, denn er steht in Zusammenhang mit dem Schaden, der sich für die Rechtsinhaber aus der ohne ihre Genehmigung erfolgenden Vervielfältigung ihrer geschützten Werke ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 40).
  • EuGH, 22.06.2016 - C-11/15

    Český rozhlas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 18.01.2017 - C-37/16
    Rn. 25 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstleistung nur dann im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie gegen Entgelt erbracht wird, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. Urteil vom 22. Juni 2016, Český rozhlas, C-11/15, EU:C:2016:470, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Ist die vom EuGH in der Rechtssache C-37/16 - SAWP - gewonnene Rechtserkenntnis, dass der gerechte Ausgleich zugunsten der Inhaber von Vervielfältigungsrechten keinen unmittelbaren Gegenwert irgendeiner Dienstleistung darstellt, da der Ausgleich im Zusammenhang mit dem Schaden steht, der sich für die Rechtsinhaber aus der ohne ihre Genehmigung erfolgenden Vervielfältigung ihrer geschützten Werke ergibt, auf Fälle der vorliegenden Art übertragbar, wenn eine Person in das Urheberrecht eines Rechtsinhabers illegal eingreift, der Rechtsinhaber sich zur Abwehr dieser Rechtsverletzung der Hilfe eines Anwalts bedient, der eine Abmahnung ausspricht, und die Kosten dieses Anwalts für die Abwehr dieser Rechtsverletzung vom Rechtsverletzer ersetzt verlangt, worauf er einen gesetzlich normierten Anspruch hat?.

    Zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (…vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 C-11/15, EU:C:2016:470, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 632, Rz 21 f.; SAWP vom 18. Januar 2017 C-37/16, EU:C:2017:22, UR 2017, 230, Rz 25 f.; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22. November 2018 C-295/17, EU:C:2018:942, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 58, Rz 39; BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 11 f.; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24 f.; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BFHE 257, 154, Rz 16, jeweils m.w.N.).

    Rn. 38 h) Dieser Sichtweise stehen die EuGH-Urteile Cesky rozhlas (EU:C:2016:470, UR 2016, 632) und SAWP (EU:C:2017:22, UR 2017, 230) nicht entgegen.

    Rn. 51 a) Zum einen sind die Grundsätze der von der Klägerin angeführten EuGH-Entscheidung SAWP (EU:C:2017:22, UR 2017, 230) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (s. unter II.2.h).

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 20/17

    Zur vorzeitigen Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen …

    Rn. 15 a) Für das Erfordernis einer entgeltlichen Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (…vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d' Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Air France-KLM u.a. vom 23. Dezember 2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 93, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, UR 2016, 632, Rz 21; SAWP vom 18. Januar 2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, UR 2017, 230, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22. November 2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 58, Rz 39; BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 - XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 12; vom 20. März 2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24; vom 21. Dezember 2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, Rz 16; jeweils m.w.N.; vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rz 16).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-344/22

    Gemeinde A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 37 Die Pflicht zur Zahlung der Kurtaxe besteht für die Schuldner dieser Taxe aber aufgrund der kommunalen Satzung, die auch die Höhe dieser Taxe festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 28).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 10/21

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

    Rn. 31 bb) Für das Erfordernis einer entgeltlichen Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18.07.2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, Rz 19; Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22.06.2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, Rz 21; SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22.11.2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, Rz 39; BFH-Urteile vom 21.12.2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, BStBl II 2021, 779, Rz 16; vom 13.02.2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, BStBl II 2021, 785, Rz 16;… vom 22.05.2019 - XI R 20/17, BFH/NV 2019, 1256, Rz 15).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17

    Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen …

    Rn. 16 a) Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (…vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Société thermale d' Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Air France-KLM u.a. vom 23. Dezember 2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 93, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, UR 2016, 632, Rz 21; SAWP vom 18. Januar 2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, UR 2017, 230, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22. November 2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, UR 2018, 944, Rz 39; BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 - XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 12; vom 20. März 2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24; vom 21. Dezember 2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, Rz 16; jeweils m.w.N.; vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, UR 2019, 413, Rz 16).
  • BFH, 08.05.2024 - XI R 16/20

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der …

    Rn. 16 Ebenso ergebe sich dies auch aus dem EuGH-Urteil SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22.

    Sind die Erkenntnisse aus dem Urteil des EuGH SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16' EU:C:2017:22, in dem der EuGH entschieden hat, dass eine Zahlung für einen "gerechten Ausgleich" kein Entgelt für eine Leistung ist, auch auf Fälle anwendbar, in denen eine wie unter Ziff. 1 geschilderte Zahlung nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG zu leisten ist?.

    Rn. 29 bb) Entscheidend dafür, ob eine Zahlung "für die Leistung" beziehungsweise "für die Umsätze" gewährt wird beziehungsweise der Leistende sie hierfür erhält, ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, Rz 13 f.; SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, Leitsatz 2, m.w.N.; BFH-Urteile vom 16.10.2013 - XI R 39/12, BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 32; vom 15.04.2015 - V R 46/13, BFHE 250, 253, BStBl II 2015, 947, Rz 39; vom 22.02.2017 - XI R 17/15, BFHE 257, 169, BStBl II 2017, 812, Rz 26; vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024).

    Rn. 37 b) Auch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache SAWP (vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22) steht der Besteuerung der Zahlungen im vorliegenden Streitfall nicht entgegen.

  • EuGH, 21.01.2021 - C-501/19

    UCMR - ADA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auch wenn es sich der Tatsache bewusst ist, dass es sich im Ausgangsverfahren um andere Vermögensrechte und andere Kategorien von Rechteinhabern handelt als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22), ergangen ist, fragt es sich, ob die Erwägungen des Gerichtshofs in diesem Urteil auf den vorliegenden Fall übertragen werden können.

    Wie sich nämlich aus Rn. 28 des vorliegenden Urteils ergibt, muss eine solche Dienstleistung nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie in jedem Fall gegen Entgelt erbracht werden, um dieser Richtlinie zu unterliegen (Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 24).

    Dies ist der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses erbracht wurde, im Rahmen dessen die gegenseitigen Leistungen ausgetauscht werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 25 und 26, …sowie vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens unterscheidet sich somit in zweierlei Hinsicht von der Situation, die dem Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22), zugrunde liegt.

  • EuGH, 19.12.2018 - C-51/18

    Kommission/ Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuer - …

    Rn. 28 Außerdem ergebe sich aus dem Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 25 und 26), dass eine Lieferung oder Leistung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie nur dann gegen Entgelt erbracht werde, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehe, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung bilde.

    Rn. 36 Was insbesondere das Vorliegen eines Leistungsaustauschs betreffe, sei das Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22), nicht einschlägig, da sich die darin entwickelte Argumentation des Gerichtshofs nicht auf die Folgerechtsvergütung übertragen lasse, die nicht mit einem echten Schadensersatz vergleichbar sei.

    Rn. 43 Ohne dass über die - von den Parteien im Übrigen nicht aufgeworfene - Frage entschieden zu werden braucht, ob die Zahlung der Folgerechtsvergütung als "Lieferung von Gegenständen" oder als "Dienstleistung" im Sinne der genannten Bestimmung qualifiziert werden kann, ist somit zu prüfen, ob eine solche Zahlung gegen Entgelt erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 24).

    Rn. 44 Hierzu ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung nur dann im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie gegen Entgelt erbracht wird, wenn zwischen dem Veräußerer bzw. Leistenden und dem Erwerber bzw. Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Veräußerer oder Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für den Gegenstand oder die Dienstleistung bildet, der oder die dem Erwerber oder Leistungsempfänger geliefert bzw. erbracht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 30/19

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

    Rn. 28 cc) Für eine entgeltliche Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18.07.2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, Rz 19; Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22.06.2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, Rz 21; SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia, EU:C:2018:942, Rz 39; BFH-Urteile in BFHE 257, 154, BStBl II 2021, 779, Rz 16; in BFHE 263, 560, BStBl II 2021, 785, Rz 16;… in BFH/NV 2019, 1256, Rz 15).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    Rn. 33 c) Für eine entgeltliche Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18.07.2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, Rz 19; Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22.06.2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, Rz 21; SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22.11.2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, Rz 39; Apcoa Parking Danmark vom 20.01.2022 - C-90/20, EU:C:2022:37, Rz 27; Gemeinde A vom 13.07.2023 - C-344/22, EU:C:2023:580, Rz 33; BFH-Urteile vom 21.12.2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, BStBl II 2021, 779, Rz 16; vom 13.02.2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, BStBl II 2021, 785, Rz 16;… vom 22.05.2019 - XI R 20/17, BFH/NV 2019, 1256, Rz 15).
  • EuGH, 04.07.2024 - C-179/23

    Credidam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • BFH, 13.11.2024 - XI R 5/23

    Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 21/23

    Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.05.2024 - 7 K 7122/22

    Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Beratungsleistungen zur Erlangung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-367/19

    Tax-Fin-Lex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge …

  • BFH, 09.07.2025 - XI R 29/23

    Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis …

  • FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19

    Nicht zweckgebundener Vermieterzuschuss, Leistungsaustausch, Minderung der …

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

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