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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1998 - C-36/97, C-37/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1916
EuGH, 22.10.1998 - C-36/97, C-37/97 (https://dejure.org/1998,1916)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - C-36/97, C-37/97 (https://dejure.org/1998,1916)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - C-36/97, C-37/97 (https://dejure.org/1998,1916)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verwaltungsgebühren - Erhebung von den Begünstigten

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 Art. 15 Abs. 3; ; EGV Art. 5

  • Europäischer Gerichtshof

    Kellinghusen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ketelsen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Husum

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verwaltungsgebühren - Erhebung von den Begünstigten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kellinghusen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ketelsen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Husum

    Gemeinsame Agrarpolitik — Verwaltungsgebühren — Erhebung von denBegünstigten

  • EU-Kommission PDF

    Kellinghusen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ketelsen / Amt für Land- und Wasserwirtsc

    EG-Vertrag, Artikel 5; Verordnungen Nr. 805/68 des Rates, Artikel 30a, und Nr. 1765/92 des Rates, Artikel 15 Absatz 3
    Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützung von Erzeugern bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Zahlungen zum Ausgleich der Einkommenseinbussen, die sich aus der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben - ...

  • EU-Kommission

    Kellinghusen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ketelsen / Amt für Land- und Wasserwirtsc

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und die Gültigkeit des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen; Einführung einer Prämienregelung für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes; Grundsatz ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und die Gültigkeit des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen; Einführung einer Prämienregelung für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes; Grundsatz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützung von Erzeugern bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Zahlungen zum Ausgleich der Einkommenseinbussen, die sich aus der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Auslegung und Gültigkeit des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 des Rates vom 30. Juni 1992 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1095 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.09.1982 - 233/81

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-36/97
    Die beklagten Ämter sowie die griechische und die schwedische Regierung stützen ihr Vorbringen, diese Bestimmungen verböten nicht den Abzug von Verwaltungsgebühren vom Betrag der gewährten Beihilfen, darauf, daß der Gerichtshof eine solche Praxis in dem Urteil vom 15. September 1982 in der Rechtssache 233/88 (Denkavit Futtermittel, Slg. 1982, 2933, Randnr. 10) zugelassen habe, das die Auslegung des Artikels 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1725/79 der Kommission vom 26. Juli 1979 über die Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch und für zur Kälberfütterung bestimmtes Magermilchpulver (…ABl. L 199, S. 1) betraf.

    Jedoch enthielt die Verordnung Nr. 1725/79 anders als die Verordnungen Nr. 1765/92 und Nr. 805/68 in der geänderten Fassung, die die ungeschmälerte Auszahlung der Beihilfen vorsehen, keine Regelung über die Kosten der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Kontrollen (vgl. Urteil Denkavit Futtermittel, Randnr. 7).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet / Landbrugsministeriet - …

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-36/97
    Außerdem heißt es in der zweiten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1765/92, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-132/95 (Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet, Slg. 1998, I-2975, Randnr. 59) festgestellt hat, ausdrücklich, daß die Ausgleichszahlungen die Einkommenseinbußen ausgleichen sollen, die durch die Senkung der institutionellen Preise im Rahmen der aufgrund der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik eingeführten neuen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen entstehen.

    Würde nämlich den Mitgliedstaaten die Befugnis zuerkannt, die Ausgleichszahlungen durch den Abzug von Verwaltungsgebühren zu kürzen, so würde dies zu einem unterschiedlichen Ausgleich der Einkommenseinbußen der Landwirte ein und desselben Mitgliedstaats sowie der Landwirte verschiedener Mitgliedstaaten führen, was die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen könnte, die notwendig ist, um zu vermeiden, daß die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden (Urteil Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet, Randnr. 49).

  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-36/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteil vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 54).
  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-36/97
    Dieser Grundsatz verpflichtet nicht nur die Mitgliedstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten, sondern erlegt auch den Gemeinschaftsorganen entsprechende Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf (vgl. insbesondere den Beschluß vom 13. Juli 1990 in der Rechtssache C-2/88 Imm., Zwartveld u. a., Slg. 1990, I-3365, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-36/97
    Die Verordnungen der Gemeinschaft sollen in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden und im gesamten Gebiet der Gemeinschaft so weit wie möglich die gleiche Wirkung entfalten (vgl. Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79, Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994"

    Sodann hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-36/97 und C-37/97 (Kellinghusen und Ketelsen, Slg. 1998, I-6337, Randnr. 21) entschieden, dass diese Vorschriften es den nationalen Behörden verbieten, die Zahlungen zu kürzen oder für die Bearbeitung der Anträge Verwaltungsgebühren zu erheben, die eine Verringerung des Beihilfebetrags bewirken.

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof außerdem entschieden, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1725/79 der Kommission vom 26. Juli 1979 über die Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch und für zur Kälberfütterung bestimmtes Magermilchpulver (…ABl. L 199, S. 1), um die es im Urteil Denkavit Futtermittel ging, anders als die Verordnungen Nrn. 1765/92 und 805/68, die die ungeschmälerte Auszahlung der Beihilfen vorsehen, keine Regelung über die Kosten der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Kontrollen enthielt (vgl. Urteil Kellinghusen und Ketelsen, Randnr. 23).

    Was das Vorbringen angeht, der Umstand, dass die 1992 im Sektor der gemeinsamen Agrarpolitik erlassene Gemeinschaftsregelung keine Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1765/92 und Artikel 30a der Verordnung Nr. 805/68 entsprechende Regel enthalte, beweise, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber die Einbehaltung von Verwaltungskosten bei an die Erzeuger zu zahlenden Beihilfen nicht habe verbieten wollen, genügt der Hinweis, dass diese beiden Artikel nicht im Licht von Verordnungen ausgelegt werden dürfen, die keine Vorschriften über eine ungeschmälerte Auszahlung der Beihilfen an die Begünstigten enthalten (Urteil Kellinghusen und Ketelsen, Randnr. 27).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung …

    25 Weiter hilfsweise vertritt die Portugiesische Republik die Ansicht, dass das Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-36/97 und C-37/97 (Kellinghusen und Ketelsen, Slg. 1998, I-6337) und das Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98 (Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1) nicht auf die vom Ifadap erhobenen Gebühren anwendbar seien.

    33 So hat der Gerichtshof in Bezug auf den EAGFL, Abteilung Garantie, entschieden, dass es die Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1765/92 und 30a der Verordnung Nr. 805/68 den nationalen Behörden verbieten, die Zahlungen zu kürzen oder für die Bearbeitung der Anträge Verwaltungsgebühren zu erheben, die eine Verringerung des Beihilfebetrags bewirken (Urteil Kellinghusen und Ketelsen, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-427/05

    Porto Antico di Genova - Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 in der …

    {FN:6} - Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal (C-84/04, Slg. 2006, I-0000), vom 7. Oktober 2004, Schweden/Kommission (C-312/02, Slg. 2004, I-9247), vom 22. Oktober 1998, Kellinghusen und Ketelsen (C-36/97 und C-37/97, Slg. 1998, I-6337), und vom 19. Mai 1998, Bent Jensen (C-132/95, Slg. 1998, I-2975).

    {FN:12} - Vgl. die in Fn. 6 angeführten Urteile Kellinghusen und Ketelsen, Schweden/Kommission und Bent Jensen.

    {FN:15} - Vgl. Urteil Kellinghusen und Ketelsen, in Fn. 6 angeführt, Randnr. 21.

  • EuGH, 07.10.2004 - C-312/02

    Schweden / Kommission

    19 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1765/92 und Artikel 30a der Verordnung Nr. 805/68 es den nationalen Behörden verbieten, die Zahlungen zu kürzen oder für die Bearbeitung der Anträge Verwaltungsgebühren zu erheben, die eine Verringerung des Beihilfebetrags bewirken (Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-36/97 und C-37/97, Kellinghusen und Ketelsen, Slg. 1998, I-6337, Randnr. 21).

    40 Es steht fest, dass diese Ziele nur erreicht werden können, wenn die Ausgleichszahlungen den von den Preissenkungen betroffenen Landwirten ungeschmälert ausgezahlt werden (Urteil Kellinghusen und Ketelsen, Randnr. 19).

  • EuGH, 24.02.2005 - C-300/02

    Griechenland / Kommission - EAGFL - Ackerkulturen - Verordnung (EWG) Nr. 729/70 - …

    Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1765/92 es den nationalen Behörden verbietet, die Zahlungen zu kürzen oder für die Bearbeitung der Anträge Verwaltungsgebühren zu erheben, die eine Verringerung des Beihilfebetrags bewirken (Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-36/97 und C-37/97, Kellinghusen, Slg. 1998, I-6337, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03

    Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich …

    {FN:56} - Siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnr. 37), vom 22. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-36/97 und C-37/97 (Kellinghusen und Kelsen, Slg. 1998, I-6337, Randnr. 30), vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-344/01 (Deutschland/Kommission, Slg. 2004, I-2081, Randnr. 79) und vom 13. Juli 2004 in der Rechtsache C-82/03 (Kommission/Italien, Slg. 2004, I-6635, Randnr. 15).
  • OVG Thüringen, 17.08.1999 - 2 N 447/96

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; …

    Der EuGH hat zwar bisher - soweit ersichtlich - lediglich im Urteil vom 23.10.1997 (Rs. C-150/95, Slg. 1997, 5863, 5907, RZ 52) über die streitgegenständliche Marktordnung in der Ausgestattung des Blair-House-Abkommens entschieden (Die Entscheidungen des EuGH, Urteil vom 22.10.1998, Rs. C-36/97 und C 37/97 - NordÖR 1998, 435; Urteil vom 19.5.1998, Rs. C-132/95, SlG.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAGFL, …

    {FN:60} - Urteil vom 22. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-36/97 und C-37/97 (Slg. 1998, I-6337).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    20: - Zitiert in Fußnote 18.21: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-36/97 und C-37/97 (Slg. 1998, I-6337, Randnr. 21).
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97, C-37/97   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kellinghusen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ketelsen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Husum

  • Europäischer Gerichtshof

    Kellinghusen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ketelsen / Amt für Land- und Wasserwirtschaft Husum

  • EU-Kommission PDF

    Hilmar Kellinghusen gegen Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kiel und Ernst-Detlef Ketelsen gegen Amt für Land- und Wasserwirtschaft Husum.

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verwaltungsgebühren - Erhebung von den Begünstigten

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.02.1983 - 230/81

    Luxemburg / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97
    (17) - Urteil in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnr. 37) und Beschluß in der Rechtssache C-2/88 Imm.
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97
    (6) - Verbundene Rechtssachen 36/80 und 71/80 (Slg. 1981, 735).
  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97
    (14) - Vgl. auch das Urteil in der Rechtssache 31/78 (Bussone, Slg. 1978, 2429, Randnrn. 12 bis 25).
  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet / Landbrugsministeriet - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97
    (8) - Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-132/95 (Gardejer Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet, Slg. 1998, I-0000).
  • EuGH, 15.09.1982 - 233/81

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97
    (11) - Rechtssache 233/81 (Slg. 1982, 2933, Randnr. 10).
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