Rechtsprechung
| EuGH, 11.01.1990 - C-38/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 170; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Blanguernon
EWG-Vertrag, Artikel 169, 170 und 189 Absatz 3
Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Erfordernis, die volle Anwendung der nationalen Durchführungsbestimmungen trotz unterlassener Durchführung durch andere Mitgliedstaaten sicherzustellen
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Blanguernon
- Wolters Kluwer
Inkrafttreten auf Grund deiner Richtlinie erlassener innerstaatlicher Rechtsvorschriften bei fehlender Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Erfordernis, die volle Anwendung der nationalen Durchführungsbestimmungen trotz unterlassener Durchführung durch andere Mitgliedstaaten sicherzustellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gesellschaftsrecht - Durchführung von Richtlinien - Bedingung der Gegenseitigkeit.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - C-38/89
- EuGH, 11.01.1990 - C-38/89
Papierfundstellen
- BB 1990, 2372
- BB 1990, 388
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.02.1976 - 52/75
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - C-38/89
7 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat die Nichterfuellung der ihm nach dem EWG-Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht unter Berufung darauf rechtfertigen, andere Mitgliedstaaten kämen ihren Verpflichtungen ebenfalls nicht nach ( vgl. insbesondere das Urteil vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1976, 277 ).
- EuGH, 05.03.2026 - C-458/24
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, Asylbewerber aufzunehmen, für die er …
Die Art. 258 und 259 AEUV sehen die geeigneten Rechtsbehelfe vor, um Verstößen der Mitgliedstaaten gegen Verpflichtungen aus dem AEU-Vertrag zu begegnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 1990, Blanguernon, C-38/89, EU:C:1990:11, Rn. 7, …sowie vom 11. Juli 2018, Kommission/Belgien, C-356/15, EU:C:2018:555, Rn. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.03.2001 - C-163/99
Portugal / Kommission - "Wettbewerb - Ausschließliche Rechte - Verwaltung von …
Die Artikel 226 EG und 227 EG sehen die geeigneten Rechtsbehelfe vor, um Vertragsverletzungen zu begegnen (Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-38/89, Blanguernon, Slg. 1990, I-83, Randnr. 7). - EuGH, 19.11.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2 …
Die Art. 226 EG und 227 EG sehen die geeigneten Rechtsbehelfe vor, um Verstößen der Mitgliedstaaten gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu begegnen (vgl. Urteile vom 11. Januar 1990, Blanguernon, C-38/89, Slg. 1990, I-83, Randnr. 7, und vom 29. März 2001, Portugal/Kommission, C-163/99, Slg. 2001, I-2613, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-142/01
Kommission / Italien
5: - Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 92/51 lautet: "Wird der Zugang zu einem reglementierten Beruf oder dessen Ausübung im Aufnahmestaat von dem Besitz eines Diploms im Sinne dieser Richtlinie oder der Richtlinie 89/48/EWG abhängig gemacht, so kann die zuständige Behörde, unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 89/48/EWG einem Angehörigen eines Mitgliedstaats den Zugang zu diesem Beruf oder dessen Ausübung unter denselben Voraussetzungen wie bei Inländern nicht wegen mangelnder Qualifikation verweigern, a) wenn der Antragsteller das Diplom im Sinne dieser Richtlinie oder der Richtlinie 89/48/EWG besitzt, das in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, um Zugang zu diesem Beruf in seinem Hoheitsgebiet zu erhalten oder ihn dort auszuüben, und wenn dieses Diplom in einem Mitgliedstaat erworben wurde ..." 6: - Vgl. z. B. die Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-38/89 (Blanguernon, Slg. 1990, I-83, Randnr. 7) und vom 29. März 2001 in der Rechtssache C-163/99 (Portugal/Kommission, Slg. 2001, I-2613, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-202/94
Strafverfahren gegen Godefridus van der Feesten. - Richtlinie 79/409/EWG des …
(5) - Urteil in der Rechtssache C-38/89 (Blangürnon, Slg. 1990, I-83, Randnrn.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - C-38/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Guy Blanguernon.
Gesellschaftsrecht - Durchführung von Richtlinien - Bedingung der Gegenseitigkeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - C-38/89
- EuGH, 11.01.1990 - C-38/89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - C-38/89
- Siehe das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, 613; das Urteil vom 25. September 1977 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 2729; das Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 777, 793; vgl. auch Artikel 55 der Verfassung der Französischen Republik vom 4. Oktober 1958.2 - ABI. - EuGH, 25.09.1979 - 232/78
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - C-38/89
- Siehe das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, 613; das Urteil vom 25. September 1977 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 2729; das Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 777, 793; vgl. auch Artikel 55 der Verfassung der Französischen Republik vom 4. Oktober 1958.2 - ABI. - EuGH, 14.02.1984 - 325/82
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - C-38/89
- Siehe das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, 613; das Urteil vom 25. September 1977 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 2729; das Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 777, 793; vgl. auch Artikel 55 der Verfassung der Französischen Republik vom 4. Oktober 1958.2 - ABI.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-91/92
Paola Faccini Dori gegen Recreb Srl. - Verbraucherschutz bei außerhalb von …
(40) - Meine Schlussanträge vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache C-38/89 (Blangürnon, Slg. 1990, I-83, 87, Nr. 8).
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